Als Röntgen oder Röntgenuntersuchung bezeichnet man eine vom Physiker Wilhelm Conrad Röntgen 1896 entdeckte Methode zur Durchleuchtung des menschlichen Körpers mit Röntgenstrahlen. Dabei beruht die Untersuchungsmethode auf der unterschiedlichen Durchlässigkeit der Gewebe für Röntgenstahlen. Röntgen ist ein wichtiges bildgebendes verfahren in der Orthopädie.

Röntgen

Synonyme im weiteren Sinne

Röntgenuntersuchung, Röntenaufnahme, Röntgenaufnahmen, Röntgenstrahlen, Röntgenbild

Englisch: X-ray

Definition

Als Röntgen oder Röntgenuntersuchung bezeichnet man eine vom Physiker "Wilhelm Conrad Röntgen" 1896 entdeckte Methode zur Durchleuchtung des menschlichen Körpers mit Röntgenstrahlen. Beim Röntgen beruht die Untersuchungsmethode auf der unterschiedlichen Durchlässigkeit der Gewebe für Röntgenstahlen.

Grundlagen und Technik

Wilhelm Conrad Röntgen entdeckte 1896 zufällig die Röntgenstrahlen. Diese Entdeckung stellt noch heute die Grundlage der modernen Röntgendiagnostik und der daraus entwickelten Computertomographie.

Beim Röntgen in der sogenannten Röntgenröhre werden durch Anlegen einer Spannung elektromagnetische Wellen erzeugt. Diese elektromagnetischen Wellen werden auch als Röntgenstrahlen bezeichnet.

Diese Röntgenstrahlen werden nun so ausgerichtet, dass Sie die Röntgenröhre Richtung des Röntgenfilms verlassen. Der klassische Röntgenfilm wird in den nächsten Jahren ausgedient haben und durch digitale Medien ersetzt werden (digitale Röntgenanlagen). Das Funktionsprinzip bleibt jedoch genau das gleiche.

Das zu untersuchende Objekt wird nun zwischen Röntgenröhre und Röntgenfilm positioniert. Röntgenstrahlen werden von Gewebe unterschiedlich stark absorbiert. Knochengewebe absorbiert stark, Weichgewebe schwächer. Dies hat zur Folge, dass das Röntgenbild sich unterschiedlich stark schwärzt (Röntgenstrahlen schwärzen das Bild). Man hat also beim Röntgen ein Negativ der Wirklichkeit.

Röntgenstrahlen

Bei Röntgenstrahlen handelt es sich um elektromagnetische Strahlen, die dazu in der Lage sind die Materie die sie durchdringen zu beeinflussen. Grund dafür ist die Tatsache, dass Röntgenstrahlen ionisierende Eigenschaften aufweisen. Dies bedeutet, dass sie dazu in der Lage sind Elektronen (negativ geladene Teilchen) aus Atomen oder Molekülen zu entfernen. In Folge dessen entstehen positiv geladene Teilchen.

Treffen Röntgenstrahlen während des Röntgens auf menschliches Gewebe, so können Zellen des lebenden Organismus nachhaltig geschädigt werden. Die während des Röntgens ausgesendeten Röntgenstrahlen wirken dabei vor allem auf das Genom der getroffenen Zellen. Durch das Lösen einzelner Elektronen wird beispielsweise die Struktur der in der DNA enthaltenen Basenpaare verändert. In den meisten Fällen ist der Organismus durch Einwirkung des natürlichen DNA-Reparatursystems dazu in der Lage die durch die Röntgenstrahlen verursachten Schäden zu beheben. Bei einer entsprechend hohen Strahlendosis können derartige DNA-Veränderungen jedoch in einem so hohen Ausmaß auftreten, dass eine regelrechte Reparatur nicht länger möglich ist.

Indikation

Die Röntgenverordnung und die Strahlenschutzverordnung regeln in Deutschland unter anderem die medizinische Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen.
Demnach darf eine Röntgenaufnahme nur durchgeführt werden, wenn eine sogenannte rechtfertigende Indikation (Heilanzeige) gestellt wurde.

Dies bedeutet, dass der gesundheitliche Nutzen einer Röntgenaufnahme den Schaden durch die Strahlung überwiegen muss.

Dies ist in Anbetracht der niedrigen Strahlendosen, die in heutigen Röntgengeräten zum Einsatz kommen, und dem Informationsgehalt einer Durchleuchtung fast immer gegeben.

Stehen jedoch gleichwertige Methoden mit niedrigerer Strahlenbelastung zur Verfügung, müssen diese berücksichtigt werden.

Die rechtfertigende Indikation darf nur von erfahrenen Ärzten mit entsprechender Fachkunde gestellt werden, wenn diese den Patienten vor Ort persönlich behandeln können.
Es dürfen jedoch auch nicht-fachkundige Ärzte eine Röntgenuntersuchung verordnen.
Der ausführende Radiologe übernimmt in diesem Fall die Verantwortung und kann, falls er den Nutzen der Behandlung nicht gegeben sieht, die Untersuchung verweigern.

Stellt ein Arzt ohne die nötigen Voraussetzungen eine rechtfertigende Indikation, kann dies eine Körperverletzung darstellen.
Es haftet in einer Klinik der Strahlenschutzbeauftragte für die Einhaltung des Rechts, in einer als AG oder GmbH organisierten Heilanstalt der Geschäftsführer.

Bei Nichteinhaltung werden Geldstrafen verhängt. In der Praxis stellt sich das Problem, dass auch unerfahrene Assistenzärzte ohne die nötige Fachkunde Indikationen für eine Röntgenuntersuchung stellen müssen. Dies passiert zum Beispiel an Wochenenden, wenn kein Fachkundiger im Haus ist und verstößt genau genommen gegen geltendes Recht.

Die Röntgennativdiagnostik, das heißt ohne den Einsatz von Kontrastmitteln, wird vor allem bei das Skelett betreffenden Fragestellungen eingesetzt.
Hierbei ist sie die aussagekräftigste Methode und bringt vergleichsweise wenig Strahlenbelastung mit sich.

Zum einen dient sie der Erkennung von verletzungsbedingten Veränderungen der Knochen:

Zum anderen können auch Knochenveränderungen auf Grund von entzündlichen Prozessen (Knochenmarkentzündung), Stoffwechselkrankheiten (Fehlstellung der Finger bei Gicht), Tumoren oder degenerativen Erkrankungen (Arthrose) erkannt und in ihrem Verlauf kontrolliert werden.

Außerdem ist die Beurteilung von angeborenen Fehlbildungen eine Indikation für eine Röntgenuntersuchung.

Ein weiteres Einsatzgebiet der Natividiagnostik ist die Röntgenaufnahme des Brustkorbs. Das Röntgen ist hier ein zuverlässiges Diagnosemittel, weil es den Kontrast zwischen Luft und Wasser gut darstellt.

Lesen Sie mehr zum Thema: Röntgen des Brustkorbs (Röntgen Thorax)

Eine Indikation ist die äußere Gewalteinwirkung auf den Brustkorb: Das Röntgen gibt Aufschluss über Rippenbrüche und über Risse im Lungenfell, durch welche die Lunge kollabiert.

In der Lunge lassen sich Luft, Wasseransammlungen und Veränderungen des Gewebes erkennen. So ist ein Röntgen bei Verdacht auf eine Lungenentzündung, eine Tuberkulose, eine Vermehrung des Bindegewebes, einen luftleeren Abschnitt oder einen Erguss angezeigt.

Auch Herzerkrankungen lassen sich durch eine Röntgenaufnahme erkennen und spezifizieren: Die Ausdehnung der einzelnen Herzräume im Röntgenbild erlaubt Rückschlüsse auf die zugrunde liegende Krankheit.

Im Bauchbereich unterscheiden sich die verschiedenen Organe wenig in ihrem Wassergehalt. Folglich ist der Kontrast einer Röntgenaufnahme schlecht.
Andere bildgebende Verfahren, z.B. Ultraschall oder tomographische Verfahren, sind überlegen.

Eine Indikation besteht jedoch beim akuten Abdomen (lebensbedrohliche Bauchschmerzen). Es lassen sich Luft- oder Wassereinlagerungen und Verkalkungen auffinden.

Auch beim Steinnachweis in den Harnwegen wird eine Röntgenaufnahme diagnostisch genutzt.

Bei der Mammographie (Röntgendarstellung der Brüste) profitiert man von einer sehr guten Auflösung.
Bestimmte Details (Mikroverkalkungen) lassen sich nur im Röntgen erkennen.
Eine Indikation ist folglich der Verdacht (durch Tasten oder äußerliche Veränderungen) auf ein tumorartiges Wachstum oder die Kontrolle von z.B. genetisch vorbelasteten Risikogruppen.

Wird das Röntgen mit der Gabe von Kontrastmittel kombiniert, kann es auch bei weiteren Fragestellungen angewendet werden.

Im Magen-Darm-Trakt können Verdrängungen der Organe, Lageanomalien, und tumoröse sowie entzündliche Prozesse erkannt und in ihrem Verlauf kontrolliert werden.

Dabei ist besonders die Diagnostik des Dünndarms wichtig, da dieser mit einer Kamera schlecht erreicht werden kann.

Die Gabe von Kontrastmittel ist jedoch immer mit dem Risiko von nicht unerheblichen Komplikationen und Nebenwirkungen behaftet.
Folglich wird das Anwendungsgebiet des Röntgen immer mehr von den neuen Verfahren - CT, MRT, Ultraschall - zurückgedrängt.

Es ist nur dort angezeigt, wo es (noch) keine Alternative gibt oder mit anderen Verfahren die Fragestellung nicht abschließend geklärt werden konnte.
Zu nennen sind die Katheterartheriographie (Darstellung der Hauptschlagader durch Einschieben eines Katheters) bei arterieller Verschlusskrankheit, die Phlebographie (Darstellung von Venen durch Spritzung von Kontrastmittel) in den Gliedmaßen bei Verdacht auf eine Thrombose sowie die funktionelle oder strukturelle Untersuchung der harnableitenden Wege (durch Spritzung oder Einnahme von Kontrastmittel) bei Verdacht auf Rückfluss des Harns, Stressinkontinenz oder Verlegungen.

Ein Vorteil des Röntgen gegenüber den Schnittbildverfahren ist immer noch, dass auch Bilder während einer Bewegung (Speiseröhre beim Schlucken, Harnleiter beim Wasserlassen) gemacht werden können (dynamische Röntgenuntersuchung oder Durchleuchtung).

Verfahren

Das klassische Röntgebild:
Es gibt unterschiedliche Röntgenanwendungen. Die mit Abstand häufigste Anwendung ist das klassische Röntgenbild.
Die Indikation zur Anwendung in der Orthopädie sind Fragestellungen die den knöchernen Halteapparat betreffen.
Durch ein Röntgenbild lassen sich viele Aussagen zum Zustand von Knochen und Gelenken machen. Insbesondere bei der Fragestellung nach Knochenbrüchen und Arthrose der Gelenke hilft das Röntgenbild weiter.

Allerdings ist die Aussagefähigkeit der Röntgenuntersuchung auch begrenzt. Nur indirekt beurteilt werden können der Knorpel. Weichgewebsstrukturen kommen im Allgemeinen nicht zur Darstellung.

Die Röntgendurchleuchtung:
Neben dem klassischen Röntgenbild gibt es die Röntgendurchleuchtung. Die Röntgendurchleuchtung kommt in der Orthopädie besonders dann zur Anwendung, wenn der Knochen in seiner Dreidimensonalität beurteilt werden soll. Dies ist besonders in der Chirurgie der Fall, z.B. bei der Beurteilung von Frakturlinien.
Bei der Durchleuchtung wird weniger Röntgenstrahlung verwendet und dann über einen Verstärker auf einen Monitor projeziert, damit das Ergebnis direkt sichtbar wird. Im Allgemeinen wird nicht dauerhaft durchleuchtet, sondern schnelle Röntgenimpulse ausgesand. Dadurch lassen sich die Strahlenmengen reduzieren.
Eine Durchleuchtung ist in Abhängigkeit der Durchleuchtungszeit strahlenintensiver als ein Röntgenbild.

Computertomographie:
Die Computertomographie (CT) ist eine Spezialuntersuchung, die sich aus der Röntgenuntersuchung entwickelt hat. Diesem Thema haben wir eine eigenen Kapitel gewidmet.

Kontrastmittel:
Röntgenkontrastmittel sind Flüssigkeiten, die von Röntgenstrahlen nicht durchstrahlt werden können. Die Folge ist, dass der Bildkontrast steigt. Kontrastmittel werden in Spezialfragestellungen beim Bandscheibenvorfall, Bandscheibenerkrankungen und häufig in der Knochentumorsuche teilweise in Kombination mit der Computertomographie eingesetzt.
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Risiken

Röntgenstrahlen sind sogenannte ionisierende Strahlen. Ionisierende Strahlen schaden das Erbgut (die DNA).
Durch die natürlich Strahlung sind wir täglich ionisierenden Strahlen ausgesetzt. Die Schädlichkeit der Röntgenstrahlen hängt im wesentlichen von der Lokalisation der angewendeten Röntgenstrahlung ab.
Vergleichsweise strahlenunempfindlich sind Hände und Füße, während Aufnahmen innerer Organe strahlenintensiver sind.

Es wird jeweils eine sorgsame Abwägung von Risiko und Nutzen einer Diagnostik durchgeführt.
Insbesondere bei bestehender Schwangerschaft die Indikation zur Röntgenuntersuchung genau geprüft werden.

Zusammenfassend wird das Strahlenrisiko der Röntgenuntersuchung meist überschätzt. Man sollte die geringe Strahlenbelastung dem Risiko einer übersehenen Erkrankung gegenüberstellen.

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Ablauf

Der Ablauf einer Röntgenuntersuchung ist Allgemein bekannt. Sie sollten daran denken alle metallischen Gegenstände (Schmuck) zu entfernen, um die Beurteilbarkeit des Röntgenbildes nicht zu gefährden.

Nebenwirkungen

Das Röntgen stellt einen enorm wichtigen Schritt in der Diagnostik vieler Erkrankungen dar. Aus diesem Grund ist diese Form der Bildgebung aus dem medizinischen Alltag nicht wegzudenken. Dennoch sollte die Entscheidung zur Anfertigung einer Röntgenaufnahme nicht leichtfertig getroffen und die jeweilige Indikation gut durchdacht werden. Darüber hinaus sollte besonders darauf geachtet werden, dass keine doppelten Aufnahmen angefertigt werden. Dieses Problem besteht vor allem im Bereich der Zahnmedizin.

Das Röntgen ist im Allgemeinen ein sicheres Verfahren und die Strahlenbelastung ist im Vergleich zur natürlichen Strahlenbelastung durch die Umgebung durchaus gering. Dennoch kann besonders häufiges Röntgen zu Nebenwirkungen führen. Man spricht bei dieser Diagnose-Methode zwar nicht von direkten Nebenwirkungen, dennoch kann die Strahlenbelastung die einzelnen Körperzellen beeinflussen.

Die Auswirkungen der zellulären Veränderungen treten jedoch in den meisten Fällen erst nach mehreren Jahren in Erscheinung. Aus diesem Grund sollte jeder Patient einen Röntgenpass besitzen und diesen auch bei Arztbesuchen mit sich führen. In diesem Pass müssen alle angefertigten Aufnahmen vermerkt werden. Auf diese Weise kann eine unnötige Strahlenbelastung durch wiederholte Röntgenaufnahmen verhindert werden.

Zu den entscheidendsten Nebenwirkungen des Röntgens zählt die Beeinflussung des menschlichen Genoms. Ist ein Patient häufig Röntgenstrahlung ausgesetzt, kommt es auf Ebene der DNA zu Mutationen. In den meisten Fällen können diese Mutationen durch das natürliche DNA-Reparatursystem des Körpers behoben und geschädigte Abschnitte wiederhergestellt werden. Kommt es jedoch auf Grund einer zu hohen Strahlenbelastung zur Schädigung dieses Reparatursystems oder liegen mehrere Mutationen an ähnlichen Lokalisationen vor, ist eine korrekte oder vollständige Reparatur nicht mehr möglich. In Folge dessen kann es Jahre nach der eigentlichen Belastung zur Entstehung von Tumoren kommen.

Vor allem eine spezielle Form des Röntgens, die Computertomographie, gilt diesbezüglich als besonders gefährlich. Diese Tatsache kann darin begründet werden, dass eine einzelne computertomographische Aufnahme eine deutlich höhere Strahlendosis freisetzt als die Anfertigung eines gewöhnlichen Röntgenbildes. Darüber hinaus muss bei Röntgen-Methoden bei denen ein sogenanntes Kontrastmittel verabreicht wird, darauf geachtet werden, dass die Anamnese des Patienten vollständig erfasst wird.

Dies ist besonders wichtig, da die gängigsten Kontrastmittel über einen hohen Jod-Anteil verfügen. Bei Verabreichung eines Jod-haltigen Kontrastmittels an einen Menschen mit Schilddrüsenüberfunktion (Hyperthyreose) kann als Nebenwirkung eine thyreotoxische Krise provoziert werden. Es handelt sich um eine der häufigsten direkten Nebenwirkungen beim Röntgen. Die thyreotoxische Krise sollte als potenziell lebensbedrohliche Folgeerkrankung angesehen und der betroffene Patient umgehend in eine Klinik eingewiesen werden.

Röntgen in der Schwangerschaft

Auch während der Schwangerschaft kann es nach Unfällen oder bei bestimmten Erkrankungen dazu kommen, dass die Anfertigung von Röntgenaufnahmen notwendig wird.

Im Zuge der Schwangerschaft muss die jeweilige Indikation des Röntgens jedoch ausgiebig durchdacht werden. Jedwede unnötige Bildgebung muss zum Wohle des im Mutterleib heranwachsenden Kindes dringend unterlassen werden. Dies gilt auch für die Anfertigung von zahnärztlichen Röntgenbildern.

Erfahren Sie mehr unter: Röntgen während der Schwangerschaft

Um das Risiko der Notwendigkeit des Röntgens während der Schwangerschaft zu senken, können bei bestehendem Kinderwunsch präventive Maßnahmen ergriffen werden. Ein zahnmedizinisches Beispiel für solche vorbeugenden Maßnahmen ist die Erhebung eines umfangreichen Zahnstatus mit Anfertigung einer Röntgen-Übersichtsaufnahme vor der Schwangerschaft. Auf diese Weise können Zahnbehandlungen frühzeitig abgeschlossen und die Entstehung von entzündlichen Prozessen innerhalb der Mundhöhle, die meist ohne Röntgen schwer behandelt werden können, verhindert werden.

Röntgen während der Schwangerschaft sollte demnach, wenn möglich, vermieden werden. Dennoch sollten Frauen, bei denen die Anfertigung von Röntgenaufnahmen während der Schwangerschaft unumgänglich ist, beachten, dass das Risiko einer tatsächlichen Schädigung des heranwachsenden Kindes eher gering ist. Die Strahlenbelastung der meisten Röntgenuntersuchungen ist schlichtweg nicht hoch genug um die Entwicklung des ungeborenen Kindes negativ zu beeinflussen. Gegen dringend notwendige Aufnahmen, zum Beispiel nach einem Unfall, ist aus diesem Grund nichts einzuwenden. Dies gilt vor allem bei Körperteilen die sehr weit von der Gebärmutter entfernt sind. Dazu zählen vor allem die Arme, die Beine und der Brustkorb. Bei anderen Körperteilen besteht hingegen auf Grund der Nähe zur Gebärmutter während der Schwangerschaft ein erhöhtes Risiko. Aus diesem Grund sollte beispielsweise das Röntgen des Beckens während der Schwangerschaft nur dann durchgeführt werden, wenn bei Unterlassung ein erhebliche Risiken für die Gesundheit von Mutter und/oder Kind bestehen. Auch die Anfertigung von Röntgenaufnahmen des Darmes, der Harnwege und des Rumpfes sollte während der Schwangerschaft sorgfältig durchdacht werden.

Im Allgemeinen gilt, dass der behandelnde Arzt über die bestehende Schwangerschaft informiert werden sollte. Vor der Durchführung einer röntgenologischen Untersuchung ist das Fachpersonal sogar dazu verpflichtet Frauen im gebärfähigen Alter explizit nach dem Vorliegen einer Schwangerschaft zu fragen. Das Anlagen einer speziellen Bleischürze, zum Schutz vor streuender Röntgenstrahlung, ist auch außerhalb der Schwangerschaft sinnvoll. Obwohl die Gefahr für das ungeborene Kind relativ gering ist, sollten auf die möglichen Nebenwirkungen von Röntgenuntersuchungen während der Schwangerschaft hingewiesen werden.

Im Allgemeinen ist das Risiko beim Röntgen gerade zu Beginn der Schwangerschaft etwas erhöht. Während den ersten Wochen nach der Befruchtung der Eizelle kann die regelgerechte Einnistung des Fetus durch hohe Strahlenbelastung verhindert werden. In späteren Abschnitten der Schwangerschaft kann die Röntgenstrahlung die Organreifung des heranwachsenden Kindes beeinflussen. In seltenen Fällen kommt es deshalb zu Missbildungen und Fehlentwicklungen einzelner Organe oder ganzer Organsysteme. Je weiter die Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Röntgens fortgeschritten ist, desto geringer ist das Risiko der Entstehung von Fehlbildungen.

Des Weiteren vermuten einige Ärzte, dass ein Zusammenhang zwischen dem Röntgen während der Schwangerschaft und einer späteren Krebserkrankung des Kindes bestehen könnte. Hinreichend belegt sind diese Theorien jedoch bislang nicht.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Röntgen während der Schwangerschaft zwar nur unter bestimmten Indikationen erfolgen sollte, aber bei weitem nicht so gefährlich ist wie oftmals behauptet wird. In vielen Körperregionen ist das Röntgen während der Schwangerschaft bei Anlegen einer Bleischürze sogar vollkommen unbedenklich. Das Risiko durch die Strahlenbelastung während der Schwangerschaft sollte immer gegen das Risiko einer Unterlassung der Anfertigung der Aufnahmen abgewogen werden.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 26.05.2007 - Letzte Änderung: 22.10.2021