Fosamax® stellt ein Medikament zur Behandlung von Osteoporose (Knochenschwund) dar. Fosamax gehört zur Gruppe der sogenannten Bisphosphonate. Bisphosphonate hemmen die Tätigkeit der körpereigenen knochenabbauenden Zellen, den so genannten Osteoklasten, sodass dem Knochenschwund, unter dem speziell Frauen nach den Wechseljahren leiden, entgegengewirkt wird.

Fosamax®

Erklärung / Definition

Fosamax® ist ein Medikament zur Behandlung von Osteoporose (Knochenschwund). Es gehört zur Gruppe der Bisphosphonate, welche die Tätigkeit der körpereigenen Osteoklasten (natürlich vorkommende Knochen abbauende Zellen) hemmt. Ihr Knochen abbauender Einfluss überwiegt bei vielen Frauen nach den Wechseljahren, weshalb eine Osteoporose (Knochenschwund) entsteht. Die Folgen einer Osteoporoseerkrankung können Knochenbrüche bei nur geringer unfallbedingter Traumatisierung sein. Besonders häufig treten Brüche vom Wirbelkörper und Schenkelhals auf.

Handelsname

Handelsamen:

  • Fosamax® einmal wöchentlich 70 mg Tabletten
    Fosamax® 10 mg Tabletten einmal täglich

Hersteller: MSD SHARP & DOHME GMBH

Alternative Präparate:

  • Fosavance®, Bonviva®, Aclasta® (Bisphosponat)
  • Protelos® (Strontium)
  • Prolia® (Antikörper)
  • Evista® (selektiver Östrogen-Rezeptor-Modulator (SERM))

Chemischer Name

Natriumalendronat
Alendronat
Allgemein auch als Alendronsäure bezeichnet.

Wirkstoff

4-Amino-1-hydroxybutyliden-Diphosphonsäure

Anwendungsgebiete

Fosamax® ist ein Medikament zur Behandlung von Osteoporose (Knochenschwund) bei postmenopausalen Frauen (Frauen nach den Wechseljahren; Östrogen-Mangel).

Ziel ist einen weiteren Knochenabbau zu verhindern und dadurch das Risiko für einen Wirbelbruch oder einen Schenkelhalsbruch zu vermindern.

Darreichungsform

Tabletten / Filmtabletten

Wirkung

Fosamax® wird nach Aufnahme im Darm zum Teil im Knochen gespeichert, zum Teil über die Nieren ausgeschieden. Im Knochen bindet Fosamax® an bestimmte Proteine von Osteoklasten und hemmt diese dadurch. Die Knochen abbauende Wirkung der Osteoklasten sinkt.
Hierdurch überwiegt die knochenaufbauende Tätigkeit, die Osteoporose sinkt.

Anwendung

Die längere Einnahme von Fosamax® sollte nicht ohne Rücksprache mit ihrem Arzt erfolgen.

Die Einnahme sollte morgens erfolgen. Eine Empfehlung ist, das Medikament vor dem morgendlichen Waschen einzunehmen.

Die Einnahme sollte immer am gleichen Wochentag erfolgen.

Fosamax® einmal wöchentlich 70 mg Tabletten müssen auf nüchternen Magen 30 Minuten vor jeder weiteren Nahrungsaufnahme (Essen oder Trinken) mit einem vollen Glas Leitungswasser (kein Mineralwasser) eingenommen (geschluckt) werden.

Kein Zerkauen oder Lutschen der Tablette.

Für wenigstens 30 Minuten nach der Medikamenteneinnahme sollte eine aufrechte Körperhaltung eingehalten werden, damit die Schleimhaut reizende Wirkung von Fosamax® einmal wöchentlich 70 mg Tabletten auf den oberen Magen-Darm-Trakt minimiert wird. Nicht wieder hinlegen!

Dosierung

Fosamax® einmal wöchentlich 70 mg Tabletten werden wie oben beschrieben und der Name des Präparates es andeutet einmal wöchentlich eingenommen.

Alternativ gibt es Fosamax® auch in 10 mg Tabletten. in dieser Dosierungform werden die Tabletten einmal täglich eingenommen

Dosisänderungen aufgrund einer schwereren oder leichteren Osteoporose sind nicht vorgesehen.

Beachten sie unbedingt die Anwendungshinweise.

Nebenwirkungen

Aufgeführt werden nur die sehr häufigen (>10%) bis häufigen (1-10%) Nebenwirkungen; Gelegentliche, seltene oder sehr seltene Nebenwirkungen sind nicht aufgeführt!:

Sehr häufig:

  • Vorübergehender, leichter Abfall der Kalzium - und / oder Phosphat - Konzentration im Blutserum.

Häufig:

Selten:

  • Kiefernekrosen (Absterben von Knochengewebe im Kieferbereich)

Ein Thema auf Dr-Gumpert.de, dass sich primär mit den Nebenwirkungen dieser Wirkstoffgruppe (Gruppe der Bisphosphonate) beschäftigt ist Nebenwirkung von Bisphosponaten.

Wechselwirkungen

Verschiedene Arzneimittel können zu einer verminderten Aufnahme von Fosamax® bei gleichzeitiger Einnahme führen. Daher sollte Fosamax®, wie in den Anwendungsbeschreibungen dargelegt, wenigstens 30 Minuten vor jeder anderen Nahrungs- oder Arzneimittelaufnahme mit Leitungswasser! eingenommen werden.

Da Alendronat mit Kalzium und anderen Mineralsalzen unlösliche Komplexe eingeht darf Fosamax® auch nicht mit Mineralwasser, Säften oder Milch eingenommen werden. Andernfalls ist die Aufnahme von Fosamax® nicht gesichert.

Lesen sie immer die Packungsbeilage ihres Fosamax® einmal wöchentlich 70 mg - Medikamentes!

Kontraindikationen

Wer darf / sollte Fosamax ® nicht einnehmen:

  • Patienten mit einer Allergie gegen den Wirkstoff Alendronat / Alendronsäure oder sonstiger Medikamentenbestandteile.
  • Patienten mit schwerer Beeinträchtigung der Nierenfunktion
  • Patienten mit Erkrankungen der Speiseröhre.
  • Patienten mit Erkrankungen die den Transport in den Magen verzögern können (z.B. Schluckstörungen, Bewegungsstörungen der Speiseröhre)
  • Patienten in der Schwangerschaft und Stillzeit (Siehe Stillen)
  • Patienten mit vermindertem Kalziumgehalt im Blutserum.
  • Patienten die unfähig sind für mindestens 30 Minuten aufrecht zu stehen oder sitzen.
  • Patienten mit Magen-Darmgeschwüren / Magen-Darmblutungen innerhalb des letzen Jahres
  • Patienten mit Operationen im Bereich des oberen Verdauungstraktes innerhalb des letzten Jahres
  • Kinder

Preis

Da immer vom Kostendruck im Gesundheitswesen gesprochen wird, halten wir es für wichtig auch Preise für Medikamente zu erfahren (Preise beispielhaft und ohne Empfehlungscharakter):

Fosamax® 70 mg Tabletten | 4 Tbl. (N1) | 51,01 €

Fosamax® 70 mg Tabletten | 12 Tbl. (N1) | 124,04 €

Fosamax® 10 mg Tabletten | 14 Tbl. (N1) | 29,57 €

Fosamax® 10 mg Tabletten | 112 Tbl. (N3) | 162,67 €

Rezeptpflicht

Es besteht für alle Dosierungen Rezeptpflicht!

Informationen zur Knochendichtemessung finden Sie hier.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter unserem Thema:

Eine Liste aller Medikamente, die wir bereits veröffentlicht haben finden Sie unter: Medikamente A-Z.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 26.05.2007 - Letzte Änderung: 18.09.2024