Unter Novaminsulfon versteht man ein verschreibungspflichtiges Medikament. Der Wirkstoff ist Metamizol und darf ausschließlich nur unter ärztlicher Kontrolle genommen werden. Das Medikament schafft Erleichterung bei Fieber, Schmerzen und Krämpfen und wird oftmals als Reservemittel eingesetzt, wenn weitere Schmerzmittel nicht helfen.
Novaminsulfon ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das den Wirkstoff Metamizol enthält und nur auf ärztliche Anweisung angewendet werden darf.
Novaminsulfon wirkt schmerzhemmend (analgetisch), fiebersenkend (antipyretisch) und krampflösend (spasmolytisch). Novaminsulfon wird eingesetzt bei akuten starken Schmerzen nach Verletzungen und Operationen, bei krampfartigen Schmerzen wie Gallen- und Harnwegskoliken, bei Tumorschmerzen oder vergleichbaren schweren Schmerzzuständen. Auch bei hohem Fieber, dass durch andere Maßnahmen nicht gesenkt werden kann, ist Novaminsulfon gut wirksam.
Bei akuten Schmerzen und chronischen starken Schmerzen ist Novaminsulfon ein potentes Schmerzmittel, wenn andere Behandlungsmaßnahmen nicht angewendet werden können.
Der Wirkstoff Metamizol wird aufgrund der möglichen unerwünschten Wirkungen kontrovers diskutiert und nur selten verordnet. Der Wirkstoff im Novaminsulfon hat jedoch sehr gute fiebersenkende und schmerzstillende Eigenschaften, weshalb er in Krankenhäusern noch gerne Verwendung findet.
Häufig wird Novaminsulfon als Reservemittel benutzt. Das bedeutet, dass Novaminsulfon zum Einsatz kommt, wenn andere Maßnahmen nicht erfolgreich waren.
Novaminsulfon gibt es üblicherweise als Tablette, Filmtablette, Brausetablette, Lösung zum Einnehmen und als Zäpfchen für Kinder. Der behandelnde Arzt legt typischerweise fest, welche Darreichungsform für die Behandlung geeignet ist.
Novaminsulfon wird häufig angewendet, um die Schmerzsymptome bei Bandscheibenvorfällen zu lindern. Hohes Fieber kann gut durch Novaminsulfon gesenkt werden. Auch bei Gelenkschmerzen durch Überlastung, bei Schmerzen durch einen sogenannten Hexenschuss (Lumbago, akutes Lumbalsyndrom) oder durch eine Ischialgie kann Novaminsulfon eigesetzt werden. Weitere Anwendungsgebiete von Novaminsulfon sind die Masern-Erkrankung, Hirnhautentzündung (Meningitis), Morbus Bechterew (Spondylitis ankylosans) und Pfeiffersches Drüsenfieber.
Bei starken bis sehr starken Schmerzen, bei denen eine Anwendung von opioiden Schmerzmitteln (wie z.B. Morphin) noch nicht angezeigt ist, beispielsweise durch Prellungen, Kopfschmerzen, Zahnschmerzen, Bauchschmerzen, Muskelschmerzen oder Rückenschmerzen ist Novaminsulfon ebenfalls gut wirksam.
Novaminsulfon gehört zu den nicht-sauren fiebersenkenden Schmerzmitteln aus der Gruppe der nicht-opioiden Schmerzmittel. Der Wirkungsmechanismus für den Wirkstoff Metamizol ist noch nicht vollständig geklärt. Man nimmt an, dass es am zentralen Nervensystem (Rückenmark und Gehirn) angreift, aber auch im übrigen Körpergewebe wirkt.
Novaminsulfon scheint die Schmerzvermittlung vom Ort des Schmerzes zum Gehirn (Ort der Schmerzwahrnehmung) zu hemmen. Diese Schmerzvermittlung geht über bestimmte Gewebshormone, die sogenannten Prostaglandine. Diese Prostaglandine sind entzündungsfördernde Botenstoffe, die an der Schmerzempfindung beteiligt sind. Eine Hemmung der Prostaglandine durch Novaminsulfon führt durch die Verminderung der Empfindlichkeit der Schmerz-Rezeptoren im Gewebe zu einer Schmerzstillung (Analgesie). Da der Wirkstoff des Novaminsulfon auch die schmerzleitenden Nervenbahnen im Gehirn und im Rückenmark beeinflusst, wirkt er auch dämpfend auf die Schmerzwahrnehmung. Außerdem wirkt Novaminsulfon neben der Schmerzlinderung auch noch muskelentspannend beziehungsweise krampflösend. Weitere Wirkmechanismen werden vermutet und diskutiert.
Die Wirkung von Metamizol ist ähnlich wie die der sauren nicht-steroidalen Antirheumatika (sogenannte NSAR, zB Acetylsalizylsäure, Ibupforen). Da Metamizol jedoch ein nicht saurer Wirkstoff ist, reichert er sich nicht oder kaum in entzündetem Gewebe an und wirkt somit nicht entzündungshemmend (antiphlogistisch) im Gegensatz zu den sauren NSAR.
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Die Dosierung und Anwendungsdauer für Novaminsulfon wird durch den Arzt in Abhängigkeit von der Stärke der Schmerzen oder der Höhe des Fiebers festgelegt. Die Tageshöchstdosis liegt bei etwa 5 Gramm Novaminsulfon pro Tag. Bei älteren Menschen, bei Menschen mit Nierenfunktionsstörungen oder schlechtem Allgemeinzustand wird der Arzt eine verminderte Dosierung verschreiben.
Nach einmaliger Anwendung von Novaminsulfon sollten sich die Beschwerden nach wenigen Stunden gebessert haben, ist dies nicht der Fall, kann nach Rücksprache mit dem Arzt die Einzeldosis über den Tag verteilt mehrmals eingenommen werden. Die Tageshöchstdosis sollte in keinem Fall überschritten werden und sollte niemals auf einmal verabreicht werden.
Die Anwendungsdauer von Novaminsulfon richtet sich nach der Art der Beschwerde oder der Dauer der Erkrankung und wird vom behandelnden Arzt bestimmt.
Gelegentlich kann es bei der Anwendung von Novaminsulfon zu allergischen Hautausschlägen oder Blutdruckabfällen kommen. Selten treten fleckig-pustelige Hautausschläge oder ein Mangel von weißen Blutkörperchen (Leukozyten) auf. Sehr seltene Nebenwirkungen von Novaminsulfon sind:
Während der Anwendung von Novaminsulfon kann es zu einer lebensbedrohlichen Blutbildungsstörung (sogenannter Agranulozytose) und einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) kommen. Die Agranulozytose beginnt unspezifisch mit einer Störung des Allgemeinbefindens und Fieber, später treten Schleimhautgeschwüre, Hautnekrosen und örtlich begrenzte Lymphome auf. Besonders bei einer längerfristigen Anwendungsdauer von Novaminsulfon sollte das Blutbild regelmäßig kontrolliert werden. Wenn bei der Anwendung von Novaminsulfon Fieber auftritt, ist die Behandlung sofort abzubrechen und ein Arzt zu befragen. Das Risiko einer lebensbedrohlichen Agranulozytose bei Anwendung von Novaminsulfon scheint jedoch sehr gering zu sein.
In den empfohlenen Dosisbereichen ist keine Beeinträchtigung des Konzentrations- und Reaktionsvermögens bekannt, eine Beeinträchtigung ist jedoch besonders bei höheren Dosierungen in Betracht zu ziehen, weshalb auf das Bedienen von Maschinen, das Führen von Fahrzeugen und sonstige gefahrvolle Tätigkeiten verzichtet werden sollte.
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Novaminsulfon sollte nicht angewendet werden, wenn eine Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Metamizol oder ähnliche Substanzen besteht. Ebenso, wenn eine Unverträglichkeit von anderen Schmerzmitteln (nicht-opioide Schmerzmittel, nicht-steroidale Schmerzmittel) in Form von allergischen Reaktionen besteht. Bei Störungen der Knochenmarksfunktion, bei Erkrankungen des blutbildenden Systems und bei bestimmten Leberfunktionsstörungen (zB akute hepatische Porphyrie) ist eine Anwendung von Novaminsulfon nicht angezeigt.
Besondere Vorsicht bei der Gabe von Novaminsulfon ist geboten bei allergisch bedingtem Asthma bronchiale, chronischer Nesselsucht, Nieren- und Leberfunktionsstörungen, hohem Fieber, schweren Verletzungen der Herzkranzgefäße, Hirngefäße oder nach Hirninfarkt und bei Menschen mit niedrigem Blutdruck oder instabilem Kreislauf. Hier sollte Novaminsulfon nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung verordnet werden.
Es kann Arzneimittel geben, mit denen unter einer Novaminsulfon-Behandlung Wechselwirkungen auftreten. Grundsätzlich ist es ratsam vor der Therapie mit einem neuen Medikament jedes andere bereits angewendete Arzneimittel mit dem behandelnden Arzt zu besprechen, um Komplikationen durch Wechselwirkungen auszuschließen.
Die Anwendung von Novaminsulfon bei Kindern wird je nach Hersteller für die einzelnen Darreichungsformen unterschiedlich angegeben. Die Beschränkungen können sich auf das Lebensalter, aber auch an das Körpergewicht des Kindes beziehen. Es sind also für jedes Medikament die speziellen Warnhinweise zu beachten.
Im Allgemeinen gilt, dass Novaminsulfon in Tablettenform nicht für Kinder unter zehn Jahren zugelassen ist. Als Zäpfchen ist eine Gabe ab 300 Milligramm Metamizol an Kinder über vier Jahre und ab 1000 Milligramm Metamizol an Jugendliche ab 15 Jahre zugelassen.
Bei Neugeborenen und Säuglingen unter drei Monaten oder unter fünf Kilogramm Körpergewicht ist die Anwendung mit Novaminsulfon nicht zugelassen, da die Verträglichkeit des Wirkstoffes bei dieser Altersklasse nicht ausreichend erforscht ist.
Für ältere Kinder steht Novaminsulfon in Tropfenform zur Verfügung.
Die Injektion einer Novaminsulfonlösung darf bei einem Kind, dass älter als drei Monate ist, ausschließlich in das Muskelgewebe (intramuskulär) erfolgen, eine Injektion in die Vene (intravenös) ist nicht angezeigt.
Es gibt bisher wenige aussagekräftige Studien über die Verträglichkeit von Novaminsulfon während einer Schwangerschaft, da bisher zu wenige Schwangere mit dem Wirkstoff Metamizol behandelt wurden, um die Verträglichkeit zuverlässig beurteilen zu können.
Grundsätzlich kann Metamizol durch den Mutterkuchen (Plazenta) zum Kind gelangen. Im Tierexperiment zeigen sich keine Schädigungen der Ungeborenen, jedoch wird empfohlen, Novaminsulfon im ersten und dritten Schwangerschaftsdrittel gar nicht anzuwenden. Im zweiten Drittel einer Schwangerschaft sollte das Medikament nur nach strenger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung verabreicht werden. Der Wirkstoff Metamizol hemmt die körpereigene Produktion der Gewebshormone Prostaglandine, was zu einer Blutunterversorgung des Ungeborenen führen kann und durch eine Störung der Blutgerinnung Komplikationen bei der Geburt hervorrufen könnte.
Während der Behandlung mit Novaminsulfon und mindestens bis zu 48 Stunden nach seiner letzten Anwendung darf nicht gestillt werden, da der Wirkstoff Metamizol und seine Stoffwechselprodukte in die Muttermilch gelangen. (Siehe auch Medikamente in der Stillzeit)
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