Beim Syndesmoseriss ist die weiche Verbindung zwischen Schienbein und Wadenbein verletzt. Diese Verletzlungen ensteht typischerweise beim Ausüben verschiedener Sportarten wie beispielsweise Skifahren.
Als Syndesmose (Membrana interossea) bezeichnet man die bindegewebige Membran, die Wadenbein und Schienbein miteinander verbindet und damit zur Stabilisierung des Sprunggelenkes erforderlich ist. Im unteren, sprunggelenksnahen Anteil garantiert die Syndesmose diese Stabilität in Zusammenwirkung mit dem Außenband und den Innenbändern.
Bei Dreh- oder Stauchungsverletzungen des Sprunggelenkes kann es zur Zerreißung der Syndesmose (Syndesmosenriss) oder eines Teils von ihr kommen. Vor allem eine übermäßig starke Außenrotation des Sprungbeines (Talus) birgt die Gefahr einer Syndesmosenverletzung.
Diese kann auch auftreten, wenn keine knöchernen Strukturen betroffen sind, sodass der Ausschluss eines Bruches im Bereich des Sprunggelenkes nicht ausreicht, um einen Syndesmosenriss auszuschließen.
Der Syndesmosenriss ist eine klassische Sportverletzung und tritt gehäuft bei Sportarten auf, bei denen Unfälle mit starker Verdrehung des Sprunggelenkes wahrscheinlich sind. Zu diesen zählt beispielsweise Skifahren in gleichem Maße wie bewegungsintensive Ballsportarten.
Ein Syndesmosenriss verursacht mitunter starke Schmerzen bei Belastung des Sprunggelenks, die eine Vollbelastung des betroffenen Beines oft unmöglich macht. Das Gelenk schwillt außerdem in den meisten Fällen stark an und weist eine Druckschmerzhaftigkeit sowie eine schmerzhafte Außenrotation auf.
Da der röntgenologische Ausschluss einer Knochenverletzung eine Verletzung des Bandapparates nicht ausschließt, ist die Diagnose in erster Linie klinisch zu stellen.
Die lokale Druckschmerzhaftigkeit und das Verhalten im Stresstest bei Außenrotation des Sprunggelenks oder bei Kompression von Schien- und Wadenbein (Syndesmosenkompressionstest) können einen Anhalt für das Ausmaß der Verletzung geben.
Konventionelle Röntgenbilder und kernspintomografische Aufnahmen (MRT) sind oft hilfreich und können die Diagnose stützen. Die Kernspintomografie kann außerdem nützlich bei der Planung einer eventuell notwendigen Operation sein.
Bei Verdacht auf einen Syndesmosenriss können auch andere Verletzungen wie ein Außenbandriss, ein Sprunggelenksbruch und Brüche von Schien- oder Wadenbein in Betracht kommen und müssen ausgeschlossen werden.
In der akuten Phase muss die betroffene Extremiät hochgelagert und gekühlt werden. Außerdem ist die Einnahme von Antiphlogistika (Ibuproipfen, Paracetamol, Aspirin) zur Schmerztherapie sinnvoll.
Das vorrangige Ziel der langfristigen Therapie ist die Wiederherstellung der Stabilität des Sprunggelenks und damit der Belastungs- und Sportfähigkeit. Hierbei ist zwischen der Zerrung beziehungsweise der inkompletten Zerreißung der Syndesmose und der kompletten Zerreißung zu differenzieren. Bei einer inkompletten Zerreißung kann die konservative Versorgung mit Ruhigstellung in einer Orthese erfolgen. Bei einem kompletten Riss der Syndesmose, verbunden mit starken Schmerzen und einer Instabilität des oberen Sprunggelenkes, kann das konservative Regime verlängert werden.
Die betroffene Extremität wird mit einem Unterschenkelgehgips oder einem abnehmbaren Brace für etwa sechs bis zehn Wochen ruhiggestellt.
Die Beübung kann bei fehlendem Druckschmerz und bei schmerzfrei möglicher Außenrotation des Fersenbeines erfolgen und soll durch einen Physiotherapeuten begleitet werden, sobald Vollbelastbarkeit besteht.
Bei einer groben Fehlstellung des Fersenbeins ist unter Umständen eine operative Therapie notwendig. Dabei wird das Gelenk je nach Verfahren mit einer sprunggelenksüberspannenden Stellschraube stabilisiert und der Bandapparat gegebenenfalls mit resorbierbaren Fäden rekonstruiert oder ein minimalinvasiver Eingriff unter Verwendung von im Körper verbleibenden Dauerimplantaten durchgeführt. Im ersten Fall wird zu einem späteren Zeitpunkt, noch vor Beginn der Vollbelastung, eine Metallentfernung unter Kurzzeitnarkose notwendig.
Postoperativ ist, unterstützt durch Unterarmgehhilfen, eine Teilbelastung des verletzten Gelenkes möglich.
Nach ein bis zwei Wochen können sitzende Tätigkeiten wie Beschäftigung am Schreibtisch und Büroarbeit wieder aufgenommen werden. Bei der Fortbewegung am Arbeitsplatz ist die konsequente Verwendung von Gehhilfen zu beachten.
Stehende Tätigkeiten müssen zunächst vermieden werden. Ein möglicher Einsatz am Arbeitsplatz richtet sich nach der Klinik der verletzten Extremität. Arbeiten, die mit stärkerer körperlicher Belastung verbunden sind, dürfen erst dann wieder aufgenommen werden, wenn Vollbelastung möglich ist und eine ausreichende physiotherapeutische Therapie stattgefunden hat.
Nach sechs Wochen kann das vorsichtige, therapeutische Training wieder aufgenommen werden. Hier ist darauf zu achten, dass die Klinik des Gelenks die Therapie ermöglicht. Schwellungen und Schmerzen sollten wie oben geschildert weitestgehend reduziert sein.
Bei konsequenter und fachgerecht durchgeführter Wiederbelastung ist mit einer Herstellung der sportlichen Leistungsfähigkeit, in einem Maße wie es vor der Verletzung bestand, nach zehn bis zwölf Wochen zu rechnen.
Bei der Therapie der häufig jungen Verletzten ist auf ein vorsichtiges und vor allem angepasstes Vorgehen zu achten, um eine Verschlechterung des Verletzungsbildes mit möglichen Spätschäden zu vermeiden.
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