Die Gürtelrose entsteht durch die Reaktivierung einer Infektion mit dem Varizella-Zoster-Virus, welches bei Erstkontakt Windpocken auslöst. Eine Ansteckungsgefahr besteht nur bei direktem Kontakt mit dem Bläscheninhalt und auch nur für Menschen, die noch nie an Windpocken erkrankt oder dagegen geimpft sind. Besonders Schwangere und immungeschwächte Personen sollten dann den Kontakt mit Erkrankten meiden.
Die Gürtelrose ist im Gegensatz zu den Windpocken deutlich weniger ansteckend.
Beide Erkrankungen werden durch das gleiche Virus, das Varizella-Zoster-Virus, ausgelöst.
Die einzige Möglichkeit der Übertragung einer Gürtelrose besteht in direktem Kontakt zum hochinfektiösen Inhalt der Bläschen (Schmierinfektion).
Die Übertragung über die Luft oder Atmung (Tröpfcheninfektion) ist nicht möglich.
Der virenhaltige Bläscheninhalt kann zudem nur Menschen krank machen, die noch nie Kontakt zu dem Virus hatten. Das bedeutet ausschließlich Personen, welche bislang keine Windpockenerkrankung durchlaufen haben, können durch das Virus der Gürtelrose erkranken. Bei diesen Personen führt ein Kontakt mit dem Inhalt der Bläschen dann immer zu einer Erstinfektion mit Windpocken, auch wenn die Erreger aus den Bläschen der Gürtelrose entstammen. („Kein Zoster ohne Windpocken“).
Für Menschen, welche bereits an Windpocken erkrankt waren, bedeuten die Varizella-Zoster-Viren keine erneute Gefahr. Eine direkte Ansteckung mit Gürtelrose gibt es nicht.
Grundsätzlich sind auch Schwangere und das ungeborene Kind nicht durch das Varizella-Zoster-Virus gefährdet, wenn sie bereits die Erkankung durchgemacht hat oder vor der Schwangerschaft geimpft wurde.
Wenn die Schwangere in ihrem bisherigen Leben keine Windpockenerkrankung hatte und auch nicht gegen Windpocken (Varizellen) geimpft ist, kann dies zum Abort des ungeborenen Kindes führen.
Grund hierfür ist, dass die werdende Mutter, bei der Infektion mit Varizellen in der Schwangerschaft die Viren über die Plazenta auf das Kind übertragen kann. Ebenso ist eine Windpocken-Infektion der Mutter kurz vor oder kurz nach der Geburt ein großes Gesundheitsrisiko für das Neugeborene. Aus diesem Grund sollten Menschen mit Windpocken oder einer Gürtelrose den Kontakt zu schwangeren Frauen meiden, um kein Risiko einzugehen.
Neben Schwangeren sind besonders immungeschwächte Patienten (beispielsweise Krebspatienten oder HIV- Erkrankte) vor einer Infektion zu schützen.
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Wie lange ist man für andere ansteckend, wenn man an Gürtelrose erkrankt ist? Im Falle der Gürtelrose können nicht-immunisierte Menschen, also solche, die nicht geimpft sind und noch nicht an den Windpocken erkrankt sind, sich durch Berührung mit dem Bläscheninhalt mit dem Virus anstecken. Da die Ansteckung immer durch Kontakt mit dem virushaltigen Sekret der Hautbläschen erfolgt („Schmierinfektion“), besteht solange Ansteckungsgefahr, bis die Bläschen komplett ausgetrocknet und verkrustet sind. Dies dauert bis zu zwei bis drei Wochen.
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Da die Gürtelrose keine Erkrankung einer Neuinfektion mit dem Varizella-Zoster-Virus darstellt, sondern es sich um eine Reaktivierung der im Körper persistierenden Viren handelt, kann keine Inkubationszeit angegeben werden. Hierbei handelt es sich um die Zeitspanne, welche zwischen Infektion und Erkrankung liegt.
Infiziert sich hingegen eine Person zum ersten Mal mit dem Varizella-Zoster-Virus durch den Kontakt mit einem an Gürtelrose oder Windpocken Erkrankten, entwickelt dieser in der Regel nach 14 bis 16 Tagen die ersten Anzeichen der Windpocken. Die Inkubationszeit kann aber auch nur 8 oder bis zu 28 Tage lang sein.
Um grundsätzlich die Übertragung der Viren zu vermeiden, sollten die flüssigkeitsgefüllten Bläschen nicht eröffnet werden. Eine Ansteckungsgefahr besteht, bis alle Bläschen ausgetrocknet und abgefallen sind.
Für das Neugeborene stellt der Kontakt mit Varizella-Zoster-Viren eine besondere Gefahr dar. Erkrankt die Mutter in einem bestimmten Zeitraum kurz vor oder kurz nach der Geburt des Babys an den ansteckenden Windpocken, ist das Kind besonders gefährdet, sich anzustecken. Da das unreife Immunsystem des Babys das Virus nicht abwehren kann, kann es insbesondere bei Kindern, die zwischen dem fünften und dem zehnten Lebenstag erkranken, zu sehr schweren Verlaufsformen kommen. Die sogenannten schweren neonatalen Varizellen sind in 30% der Fälle tödlich für das Neugeborene.
Deshalb wird Frauen mit Kinderwunsch, die noch nicht an den Windpocken erkrankt sind oder aber trotz vorausgegangener Infektion nicht genügend Antikörper im Blut haben, eine Impfung empfohlen. Nur so kann vermieden werden, dass sie doch kurz vor oder nach der Geburt erkrankt und ihr Kind ansteckt.
Hat die Mutter durch eine Impfung oder durch eine durchgemachte Infektion genügend Antikörper im Blut, dann überträgt sie diese über die Plazenta (Mutterkuchen) und später über die Muttermilch auf das Kind. Durch den sogenannten Nestschutz wird das Kind also mit mütterlichen Antikörpern versorgt und ist gegen das Virus geschützt. Diese Antikörper werden allerdings nach einigen Monaten abgebaut, bis der Schutz schließlich nicht mehr besteht. Sind alle mütterlichen Antikörper abgebaut, sollte eine Impfung gegen das Varizella-Zoster-Virus erfolgen. Diese Impfung wird ab dem 11. Lebensmonat empfohlen.
Kommt ein Baby in dem Zeitraum vor der Impfung mit dem Varizella-Zoster-Virus in Berührung, beispielsweise durch eine Schmierinfektion mit dem Bläscheninhalt eines an Gürtelrose Erkrankten, besteht die Gefahr einer Ansteckung und folgender Erkrankung an den Windpocken.
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Normalerweise haben Menschen, die in ihrem Leben schon an den Windpocken erkrankt sind oder gegen Varizellen geimpft worden sind, genügend Antikörper. Sie haben also eine ausreichende Immunität gegen das Varizella-Zoster-Virus und können das Virus bei Kontakt mit einen an Gürtelrose Erkrankten abwehren.
Allerdings kann die Immunität über die Jahre hinweg nachlassen. Das bedeutet, dass man trotz durchgemachter Windpockeninfektion das Virus bei Kontakt nicht mehr abwehren kann und es zu einer Reaktivierung, der Gürtelrose kommt. Aus diesem Grund ist seit wenigen Jahren eine Impfung für Personen ab 50 Jahren gegen die Gürtelrose verfügbar.
Generell birgt die Gürtelrose für eine Ansteckung ein deutlich geringeres Risiko als die Windpocken. Im Gegensatz zu den Windpocken erfolgt eine Ansteckung nicht über die Luft, sondern schon durch leichten Kontakt zu einer infizierten Person. Die Ansteckung erfolgt lediglich über die Sekretflüssigkeit der Bläschen. Auch wenn keine Bläschen bei der erkrankten Person vorliegen, ist eine Ansteckung nicht zu 100% ausgeschlossen. Unbemerkte Bläschen oder kleine, kaum zu erkennende Bläschen können ebenfalls geringe Mengen Sekret produzieren. Auf der Haut können sich deshalb trotzdem Viren befinden, die für eine Ansteckung ausreichen können. Außer bei unmittelbarem, engem Körperkontakt ist die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung sehr gering.
Durch die Einnahme der antiviralen Medikamente im Falle einer Gürtelrose wird die Viruslast langsam gesenkt. Insbesondere zu Beginn der Therapie besteht weiterhin eine Möglichkeit der Ansteckung. Mit dem Fortschreiten und dem Erfolg der Therapie sinkt die Wahrscheinlichkeit weiter. Die Medikamente selbst fördern eine Ansteckung nicht. Auch die Impfung kann nicht zu einer Infektion anderer Personen führen. Es handelt sich bei der Impfung lediglich um kleine inaktivierte Teile des ursprünglichen Erregers, die weder bei der geimpften Person noch bei anderen Kontaktpersonen eine Gürtelrose verursachen können.
Generell ist eine Krankschreibung aus Angst vor der Ansteckung durch einen Kollegen unüblich. Bei ansteckenden Erkrankungen ist die betroffene Person verpflichtet, von selbst der Arbeit fern zu bleiben. In einem Beruf ohne Körperkontakt ist eine Ansteckung mit der Gürtelrose sehr unwahrscheinlich. Für Risikogruppen, wie zum Beispiel Schwangere, kann eine Krankschreibung dennoch gerechtfertigt sein. Im Arztberuf etwa dürfen schwangere Frauen infektiöse Patienten nicht behandeln.
Durch die Impfung erhält das Immunsystem die Möglichkeit, Teile des Erregers der Gürtelrose zu erkennen und im Vorhinein Antikörper zu erstellen, die bei einer Ansteckung eine Infektion vorab verhindern können. In dem Großteil der Fälle ist eine Impfung für Gürtelrose zuverlässig, ein 100% Schutz ist jedoch bei keiner Impfung gegeben. Dies ist auf Unterschiede im Virus und die Immunantworten der einzelnen Geimpften zurückzuführen. Ein Virus kann spontan mutieren und sich verändern, wodurch die Antikörper des Körpers ihn nicht mehr erkennen. Ebenso kann es bei sogenannten „non-respondern“ zu einer nur schwachen Antikörperproduktion kommen, die eine Infektion nicht vollständig aufhalten kann. Insbesondere im Alter lohnt sich die Impfung gegen Gürtelrose in den allermeisten Fällen, eine Garantie kann jedoch nicht gegeben werden.
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