Eine Risikoschwangerschaft kann sich zum einen aus der medizinischen Vorgeschichte der werdenden Mutter, zum anderen durch Komplikationen während der Schwangerschaft ergeben. In beiden Fällen ist eine intensivere Betreuung während der Schwangerschaft nötig um eine Gefährdung für Mutter und Kind auszuschließen.

Risikoschwangerschaft

Einleitung

Eine Schwangerschaft wird als Risikoschwangerschaft eingestuft, wenn bei der schwangeren Frau Risikofaktoren vorliegen, die im Schwangerschaftsverlauf zu Komplikationen für Mutter oder Kind führen können. Diese können sich sowohl aus der Anamnese (Vor-/Krankengeschichte) oder nach der Untersuchung der werdenden Mutter bzw. bei Komplikationen während der Schwangerschaft ergeben.
Eine Risikoschwangerschaft bedeutet eine intensivere Betreuung von Mutter und Kind. Beispielsweise sind die Abstände zwischen den Besuchen beim Frauenarzt kürzer, es werden häufiger Ultraschalluntersuchungen der Schwangerschaft gemacht oder spezielle Untersuchungen durchgeführt.

Die Zwillingsschwangerschaft gehört zu den Risikoschwangerschaften. Erfahren Sie mehr dazu: Zwillingsschwangerschaft - Das sollten Sie wissen!

Einstufung

Anamnestische (vorbestehende) Risikofaktoren sind das Alter der Mutter (unter 18 Jahren, über 35 Jahren), Erkrankungen der Mutter oder innerhalb der Familie (z.B. Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Epilepsie, starkes Übergewicht, Infektionen) und Voroperationen, Fehlbildungen oder Myome der Gebärmutter.
Eine Risikoschwangerschaft besteht auch bei einem vorherigen Kaiserschnitt, mehr als fünf Geburten in der Vergangenheit, eine schnelle Folge von Schwangerschaften (weniger als ein Jahr) und Komplikationen bei vorherigen Schwangerschaften bzw. Geburten (siehe unten).
Auch die Einnahme von Medikamenten, Drogen und Alkohol können zu einer Risikoschwangerschaft führen.

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Auch das Rauchen in der Schwangerschaft beinhaltet viele Risiken für die Schwangerschaft und das ungeborene Kind.

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Während der Schwangerschaft können verschiedene Risiken entstehen, die eine intensivere Betreuung von Mutter und Kind notwendig machen. Dazu gehören u.a. das Auftreten von Anämien (Blutarmut), das Auftreten von Blutungen, eine Blutgruppenunverträglichkeit (Rhesusfaktor-Inkompatibilität), eine Fehllage der Plazenta (Placenta praevia) oder eine andere Erkrankung der Plazenta, eine Gebärmutterhalsschwäche und vorzeitige Wehen.
Weitere Faktoren einer Risikoschwangerschaft sind die Diagnose verschiedener Infektionen in der Schwangerschaft, eines Schwangerschaftsdiabetes, eines Bluthochdrucks während der Schwangerschaft oder einer Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung).

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Alter der Mutter

Sind Frauen bei der Schwangerschaft jünger als 18 Jahre oder älter als 35 Jahre (ab dem zweiten Kind älter als 40 Jahre), wird die Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingestuft. Bei sehr jungen Frauen kommt es unter anderem häufiger zu vorzeitigen Wehen und Frühgeburten.

Bei Frauen über 35 Jahren sind Chromosomenveränderungen wie z.B. Trisomie 21 (Down-Syndrom) häufiger und das Risiko einer Fehlgeburt ist höher. Bei älteren Frauen bestehen häufiger Vorerkrankungen, die zur Einstufung als Risikoschwangerschaft führen. Auch kommt es im Schwangerschaftsverlauf häufiger zur Entwicklung eines Schwangerschaftsdiabetes, Bluthochdrucks oder einer Thrombose.

Untersuchungen

Bei einer Risikoschwangerschaft werden die schwangere Frau und das heranwachsende Kind intensiv betreut. Dazu gehören häufigere Besuche und Ultraschalluntersuchungen beim Frauenarzt und es können spezielle Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik durchgeführt werden. Zu den zusätzlichen Untersuchungen gehören:

  • Chorionzottenbiopsie: ab der 6. SSW, Punktion des Mutterkuchens (invasiv), Nachweis von Chromosomenveränderungen und Stoffwechselerkrankungen

  • Ersttrimesterscreening: etwa 11.–13. SSW, Blutentnahme der Mutter und Ultraschalluntersuchung, Nachweis einer Trisomie 21 (Down-Syndrom)

  • Amniozentese: ab der 13. SSW, Fruchtwasseruntersuchung (invasiv), Nachweis einer genetischen Erkrankung

  • Nackenfaltenmessung: 11.–14.SSW, Ultraschalluntersuchung, Nachweis von Chromosomenveränderungen oder eines Herzfehlers
  • Pränataltest: ab der 11. SSW, Blutentnahme der Mutter, Nachweis von Chromosomenveränderungen
  • Triple- oder Quadrupeltest: 15.–18. SSW, Blutentnahme der Mutter, Nachweis von Chromosomenveränderungen oder Fehlbildungen wie z.B. Neuralrohrdefekten
  • Nabelschnurpunktion: ab der 18. SSW, Punktion der Nabelschnur (invasiv) und Untersuchung des kindlichen Blutes

  • Feinultraschall: 19.–22. SSW, Ultraschalluntersuchung der kindlichen Organe, Ausschluss von Entwicklungsveränderungen

Die Kosten einiger dieser genannten Untersuchungen werden im Falle einer Risikoschwangerschaft von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Verlauf früherer Schwangerschaften

Falls im Verlauf früherer Schwangerschaften bzw. Geburten bestimmte Ereignisse oder Komplikationen aufgetreten sind, kann dies zur Einstufung der aktuellen Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft führen. Dazu zählen Schwangerschaftsabbrüche, Fehlgeburten, Frühgeburten, eine Blutgruppenunverträglichkeit (Rhesus-Inkompatibilität), die Geburt eines sehr kleinen oder sehr großen Kindes, ein Kaiserschnitt in der Vergangenheit und eine vorherige oder bestehende Mehrlingsschwangerschaft. Auch das Auftreten von Thrombosen, Blutungen oder Verletzungen während vorherigen Geburten stellen Risiken dar.

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Komplikationen

Es können eine Reihe von Komplikationen während einer Risikoschwangerschaft auftreten, die sich aus oben genannten Risiken ergeben. Bei einem nicht ausreichend behandelten Schwangerschaftsdiabetes der Mutter kann es zu Entwicklungsstörungen der Plazenta und somit zur Minderversorgung des Kindes kommen. Außerdem kann das Kind sehr groß werden (>4350g), was eine Gefahr bei einer spontanen (vaginalen) Geburt darstellen kann. Nach der Geburt muss der Blutzucker des Kindes streng überwacht werden, da starke Unterzuckerungen auftreten können.

Bei einer Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung) kann es zu Komplikationen wie einer Eklampsie (Steigerung der Symptome einer Schwangerschaftsvergiftung und Krampfanfälle) oder einem sogenannten HELLP-Syndrom kommen. Diese können sehr gefährlich für Mutter und Kind sein, sodass die Geburt meistens umgehend eingeleitet werden sollte.

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Infektionen in der Schwangerschaft können je nach Ursache ein erhöhtes Fehl- und Frühgeburtenrisiko darstellen und es kann zu Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen kommen.

Bei einem Kaiserschnitt in der Vergangenheit haben Frauen bei einer folgenden Schwangerschaft und Spontangeburt ein erhöhtes Risiko für eine Ruptur (Riss) der Gebärmutter, weil Narbengewebe instabiler ist als normales Gewebe.
Nach mehr als fünf Geburten in der Vorgeschichte besteht eine höhere Gefahr für eine unzureichende Versorgung des Kindes mit Sauerstoff und Nährstoffen durch eine Plazentainsuffizienz und für Komplikationen im Verlauf der Geburt.

Bei einer Fehllage der Plazenta können Blutungen auftreten, Blutungen erhöhen das Risiko für eine Fehl- oder Frühgeburt.

Bei einer Blutgruppenunverträglichkeit kann es zu einer starken Blutarmut und Unterversorgung des Kindes kommen, nach der Geburt kann sich ein Neugeborenenikterus (Gelbsucht) entwickeln.
Eine Blutarmut der Mutter kann unbehandelt zu einer Unterversorgung von Mutter und Kind führen.

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Beschäftigungsverbot

Das Mutterschutzgesetz bestimmt unter anderem Schutzfristen wie das Beschäftigungsverbot. Man unterscheidet zwischen einem allgemeinen, einem generellen sowie im Falle einer Risikoschwangerschaft einem individuellen Beschäftigungsverbot.
Das allgemeine Beschäftigungsverbot gilt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 Wochen (bei Mehrlingen 12 Wochen) nach der Geburt. Ein generelles Beschäftigungsverbot kann in Abhängigkeit der beruflichen Tätigkeit der werdenden Mutter festgelegt werden.

Das individuelle Beschäftigungsverbot kommt im Falle einer Risikoschwangerschaft zum Einsatz und wird individuell vom Arzt begründet, falls bei Weiterführung einer Beschäftigung Gefahren für die Mutter oder das heranwachsende Kind bestehen. Der Arzt kann dabei ein partielles (bestimmte Tätigkeiten dürfen nicht mehr ausgeübt werden oder Änderung der Arbeitszeiten) oder totales Beschäftigungsverbot attestieren.
Davon abzugrenzen ist die Arbeitsunfähigkeit. Während eines Beschäftigungsverbots außerhalb der normalen Schutzfristen hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf einen Mutterschutzlohn, der dem vollen Arbeitsentgelt entspricht.

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Zusammenfassung

Eine Risikoschwangerschaft liegt vor, wenn aufgrund verschiedener Risikofaktoren während der Schwangerschaft oder bei der Geburt eine Gefährdung der Gesundheit von Mutter und Kind bestehen können. Diese können sich aus der Vorgeschichte der werdenden Mutter (u.a. Erkrankungen, frühere Schwangerschaften) und aus Komplikationen während der Schwangerschaft ergeben.

Wenn eine Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingestuft wird, werden Mutter und Kind im Verlauf intensiver betreut und gegebenenfalls gezielt Krankenhäuser zur Entbindung ausgesucht. Auch können im Falle einer Risikoschwangerschaft neben häufigeren Ultraschalluntersuchungen zusätzliche Untersuchungen der Pränataldiagnostik durchgeführt werden, die zum Teil von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Je nach Ursache für eine Risikoschwangerschaft und deren Verlauf kann der behandelnde Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot attestieren.

Weitere Informationen zum Thema Risikoschwangerschaft

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 18.10.2016 - Letzte Änderung: 18.09.2024