Zu einer Blutgruppenunverträglichkeit in der Schwangerschaft kommt es, wenn das Kind auf seinen roten Blutkörperchen Merkmale trägt, die die Mutter auf ihren nicht hat. Meistens passiert das durch das sogenannte Rhesus-Merkmal.
Rhesusunverträglichkeit, Blutgruppenunverträglichkeit
Englisch: blood group incompatibility
Zu einer Blutgruppenunverträglichkeit in der Schwangerschaft zwischen Mutter und Kind kommt es, wenn das Kind auf seinen roten Blutkörperchen (Erythrozyten) Merkmale trägt, die die Mutter auf ihren nicht hat. Meistens passiert das durch das sogenannte Rhesus-Merkmal.
Die Konstellation Mutter Rhesus-negativ und Fötus (ungeborenes Kind) Rhesus-positiv führt dazu, dass die Mutter Antikörper (S. Immunsystem) gegen die roten Blutkörperchen des Kindes produziert. Das geschieht allerdings nur, wenn mütterliches und kindliches (fetales) Blut in unmittelbaren Kontakt miteinander getreten sind. Zu diesem Kontakt kommt es bei jeder Geburt (also auch Fehlgeburt und Frühgeburt), bei der Behebung einer Extrauteringravidität (s.o.) und wenn sich der Mutterkuchen (Plazenta) vorzeitig löst.
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Da das Neugeborene nach der Geburt nicht mehr mit mütterlichem Blut und damit den gebildeten Antikörpern in Kontakt tritt, kommt das erste Kind, das bei der Mutter die Antikörper-Bildung ausgelöst hat, in der Regel nicht zu Schaden.
Wird die Frau jedoch erneut schwanger und liegt wieder dieselbe Blutgruopenunverträglichkeit vor, so sind diese Antikörper nach wie vor im mütterlichen Blut vorhanden und werden durch den Mutterkuchen auf das Kind übertragen. Diese Antikörper zerstören nun die roten Blutkörperchen des Kindes und führen zum sogenannten Morbus haemolyticus.
Beim Fötus führt dieser Vorgang zu Wassereinlagerungen im Gewebe und Bauchwassersucht. Auch eine Schwellung von Leber, Herz und Mutterkuchen ist möglich (Hydrops fetalis). Beim Neugeborenen ist dann eine Vermehrung der roten Blutkörperchen (Erythroblastosis fetalis) und eine massive Gelbsucht zu beobachten. Bei Unsicherheit kann die Diagnose per Untersuchung des mütterlichen oder des Blutes der Nabelvene auf Antikörper erfolgen.
Wird beim Fötus ein niedriger Anteil des roten Blutfarbstoffes festgestellt, so sollte bereits im Mutterleib eine Bluttransfusion erfolgen. Generell sollte eine baldige Entbindung angestrebt werden, damit der Fötus nicht weiter den mütterlichen Antikörpern ausgesetzt ist. Bleiben die Blutwerte auch danach noch schlecht, so erfolgt eine Blutaustauschtransfusion mit Rhesus-negativem Blut, dem die Antikörper nichts anhaben können.
Als Prophylaxe sollte jede Rhesus-negative Mutter nach einer Schwangerschaft mit einem Rhesus-positiven Kind eine sogenannte Anti-D-Prophylaxe bekommen. Dadurch wird verhindert, dass bei der Mutter Antikörper gebildet werden und so ein Fötus bei einer erneuten Schwangerschaft gefährdet wäre.
Des weiteren gibt es eine Blutgruppenunverträglichkeit bezüglich des Merkmals AB0, was allerdings seltener vorkommt. Nur die Antikörper von Trägerinnen der Blutgruppe 0 können den Mutterkuchen passieren und somit zu Komplikationen führen. Aber auch diese verlaufen milder, da die Antikörperbildung erst zu einem späten Zeitpunkt der Schwangerschaft erfolgt. Die Gelbsucht wird auch hier ab einer bestimmten Grenze mit Phototherapie (Lichttherapie) behandelt.
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