Während der Schwangerschaft befindet sich der weibliche Körper in einem Ausnahmezustand. Sowohl bei der Einnahme von Medikamenten, als auch bei Impfungen müssen aus diesem Grund andere Maßstäbe beachtet werden.
Eine Schwangerschaft stellt eine Zeit dar, in welcher sich der weibliche Körper in einem Ausnahmezustand befindet, weshalb hier für viele Medikamente und medizinische Eingriffe andere Regeln gelten als sonst üblich.
Lesen Sie hierzu: Medikamente während der Schwangerschaft
So existieren auch, was Impfungen betrifft, einige Richtlinien, an die man sich halten sollte, um die Gesundheit von Mutter und ungeborenem Baby nicht zu gefährden.
Aus zwei Gründen ist ein vollständiger Impfschutz während der Schwangerschaft besonders wichtig:
Es gibt einige Infektionen, die von der Frau auf ihr ungeborenes Kind übertragen werden können, da diese Erreger über das Blut in die Plazenta übergehen und so auch das ungeborene Kind anstecken können.
Außerdem können über diesen Weg auch Antikörper übertragen werden.
Wenn bei der Mutter also ein Schutz gegenüber einer bestimmten Erkrankung in Form von Antikörper gegen die Erreger besitzt, so kann sie diese auch an ihr Kind übertragen, welches dann in den ersten drei bis sechs Lebensmonaten auch einen Schutz besitzt.
Dieses Phänomen bezeichnet man auch als „Nestschutz“. Dieser klingt langsam wieder ab, während sich das eigene Immunsystem des Kindes entsprechend weiterbildet.
Am besten ist es, wenn eine Frau bereits bei bestehendem Kinderwunsch einen Arzt aufsucht.
Dieser kann dann anhand ihres Impfausweises feststellen, ob alle Impfungen auf dem neuesten Stand sind oder ob eventuell Auffrischungsimpfungen notwendig sind.
Sollte der Impfschutz lückenhaft sein, ist es ratsam ihn zu aktualisieren. Bei der Notwendigkeit der Gabe eines Lebendimpfstoffs wie Masern, Mumps und Röteln sollte die Frau im Anschluss mindestens drei Monate warten, um schwanger zu werden.
Dabei werden die Kosten aller Impfungen, die durch die Ständige Impfkommission (STIKO) des Roland-Koch-Institutes empfohlen werden, auch von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Wenn man so vorsorgt, kann man umgehen, überhaupt in die Situation zu kommen, sich während einer Schwangerschaft über den Impfstatus Gedanken machen zu müssen.
Wenn bereits eine Schwangerschaft besteht und Lücken im Impfschutz bestehen sollte das weitere Vorgehen unbedingt mit einem Facharzt abgesprochen werden. Dieser kann zusammen mit der Frau Vorteile und Risiken eventuell anstehender Impfungen gegeneinander abwägen und letztendlich mit ihr gemeinsam entscheiden, welcher Schritt als nächstes sinnvoll ist.
Von den meisten Impfungen wird, außer es besteht ein akuter dringlicher Grund, wegen schwer abschätzbaren Folgen in der Schwangerschaft abgesehen. Schwangeren Frauen rät man so oder so sich möglichst von Menschen mit Infektionserkrankungen oder auch mit Fieber fernzuhalten, um eine Ansteckung zu verhindern.
Im Allgemeinen empfiehlt man, im ersten Trimenon (also in den ersten 3 Monaten) der Schwangerschaft keinerlei Impfungen durchzuführen, da sowohl durch die Impfung selbst als auch durch die dadurch möglichen Nebenwirkungen ein potenzielles Risiko für eine Gefährdung des Embryos besteht. In diesem Zeitraum ist man mit der Gabe jeglicher Medikamente besonders vorsichtig, da dann die Organe des Kindes gebildet werden.
Ansonsten unterscheidet man während einer Schwangerschaft prinzipiell zwischen empfohlenen, erlaubten und kritischen Impfungen.
Es gibt viele Impfungen, die auch während einer Schwangerschaft völlig unbedenklich sind.
Dazu gehören unter anderem die Impfungen gegen Grippe, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis A und B, Meningokokken und Kinderlähmung (Poliomyelitis).
Andere Impfungen sollten in der Schwangerschaft nach Möglichkeit vermieden werden. In dieser Gruppe sind besonders Mumps, Masern, Röteln und Windpocken (Varizellen) wichtig.
Hierbei handelt es sich um sogenannte „Lebendimpfstoffe“. Das bedeutet, dass bei diesen Impfungen zwar abgeschwächte, aber dennoch lebendige Organismen in den Körper gelangen, die dadurch eine Erkrankung simulieren und den Körper dazu bringen, mit einer Abwehrreaktion zu reagieren. Diese lebenden Viren können allerdings über das Blut in den Organismus des ungeborenen Kindes eindringen und dieses so infizieren. Vor allem bei Röteln ist dies extrem gefürchtet. Während die Erkrankung bei Erwachsenen meist eher mild verläuft und die Symptome sich oftmals auf leichte Atemwegsbeschwerden und einen Hautausschlag beschränken, kann ein Fötus durch eine Ansteckung mit Rötelnviren lebensbedrohlich gefährdet sein.
Bei über der Hälfte der Kinder, die ungeboren mit Röteln infiziert wurden, kommt es zu einer sogenannten „Rötelnembryopathie“, die mit schweren Hirnschädigungen, Herzfehlern, Augenschäden und / oder Taubheit einhergehen kann. Aus diesen Gründen ist es sowohl wichtig dafür zu sorgen, dass eine Schwangere sich keinesfalls mit Röteln ansteckt und sich auch während einer Schwangerschaft nicht impfen lässt.
Siehe auch: Röteln beim Erwachsenen
Auch andere Impfungen, wie Cholera, Japanische Enzephalitis oder Gelbfieber sollten bei einer bestehenden Schwangerschaft nicht durchgeführt werden. Allerdings gehören diese nicht zu den Routineimpfungen in Deutschland und werden eigentlich prinzipiell nur dann empfohlen, wenn eine Reise in ein Gebiet unternommen wird, in welchem die Erreger noch häufiger vorkommen.
Sollte allerdings trotzdem einmal eine solche Impfung während der Schwangerschaft erfolgt sein, als diese noch nicht bekannt war, so ist es nicht unbedingt ein Grund zur Sorge, da nicht immer Komplikationen auftreten.
(Eine Ausnahme stellt auch hier eine Impfung gegen Röteln da. Sollte diese aus Versehen während einer bereits bestehenden Schwangerschaft durchgeführt worden sein, ist es ratsam, im Laufe der Schwangerschaft zusätzliche Kontrollen des Babys mit Ultraschall durchzuführen.
Viele der ausgesprochenen Empfehlungen basieren sogar nicht auf einem fundierten medizinischen Wissen, sondern beruht nur auf Annahmen.
Das kommt daher, dass es (aus verständlichen Gründen) äußerst schwierig ist, mit schwangeren Frauen Studien durchzuführen, die über den Einfluss bestimmter Impfungen genauere Informationen liefern könnten.
Die einzige Impfung, die in der Schwangerschaft sogar ausdrücklich empfohlen wird, ist die Grippe-Impfung (gegen die saisonalen Influenza A Viren).
Auch diese Empfehlung gilt zunächst einmal für die Zeit ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einigen chronischen Grunderkrankungen der Schwangeren wird sogar zur Impfung im ersten Drittel angeraten. Bei dieser Impfung überwiegt der Nutzen nämlich nachgewiesenermaßen deutlich die Risiken.
Erfahren Sie mehr über die Grippeimpfung in der Schwangerschaft.
Ansonsten besteht natürlich auch bei einer Schwangeren ein Risiko für die gleichen Nebenwirkungen, die auch bei anderen Menschen durch eine Impfung entstehen können.
Dazu zählen vor allem Abgeschlagenheit und lokale Beschwerden wie Rötung, Schwellung und Juckreiz bzw. Empfindlichkeit der Stelle, in die der Impfstoff injiziert wurde.
Seltener können Fieber, Lymphknotenschwellungen oder krankheitsspezifische Symptome (bei der Röteln-Impfung zum Beispiel Gelenkbeschwerden) auftreten.
Auch die üblichen Kontraindikationen für eine Impfung gelten bei Schwangeren ebenso wie bei der Allgemeinbevölkerung (im Zweifelsfall werden diese bei Schwangeren allerdings etwas enger gesehen).
Dazu gehören unter anderem eine Allergie gegen Hühnereiweiß, eine bereits bestehende Erkrankung oder Immunschwächen.
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