Lymphdrainage kann in der Schwangerschaft vor allem bei Wassereinlagerungen in den Armen und Beinen hilfreich sein. Allerdings sollte man beachten, dass die Krankenkasse die Lymphdrainage oftmals nur bei einer ausgeprägten Niereninsuffizienz oder sehr starken Schwangerschaftsödemen zahlt.
Die Lymphdrainage ist eine Form der physikalischen Therapie, welche zur Behandlung von Lymphödemen eingesetzt wird. Lymphödeme entstehen durch die Einlagerung von Lymphflüssigkeit im Gewebe. Als ein Bestandteil der komplexen physikalischen Entstauungstherapie ist die Lymphdrainage fest in der Patientenbehandlung etabliert und erfreut sich großer Beliebtheit. Durch gezielte Handgriffe, die von einem Physiotherapeuten durchgeführt werden, wird der Lymphfluss angeregt und das Ödem somit entstaut. Auch in der Schwangerschaft folgt die Lymphdrainage ihrem allgemeinen Handlungsmuster. Es existiert keine gesonderte Lymphdrainage für die Schwangerschaft.
Allgemeine Informationen zum Thema finden Sie hier: Lymphdrainage
In der Schwangerschaft leiden rund zwei Drittel der Frauen unter Wassereinlagerungen in den Füßen und Beinen. Die genauen Ursachen für diese „schweren Beine“ sind nicht abschließend geklärt. Es kommen viele Faktoren zusammen, die letztendlich zu den Ödemen führen.
Im Allgemeinen ist keine Lymphdrainage notwendig. Die meisten Ödeme entstehen aufgrund einer leichten Schwäche der Venen gegen Ende der Schwangerschaft. Die Venenklappen werden undicht und das Blut kann nicht mehr so gut zum Herzen zurückfließen. Dadurch steigt der Druck in der Vene und Anteile des Blutes werden in das umgebende Gewebe gepresst. Das erklärt die typischen Ödeme an den Fesseln und Unterschenkeln. Nach der Geburt normalisieren sich die Wassereinlagerungen wieder, sodass eine Lymphdrainage fast nie notwendig ist. Sie wird daher kaum ärztlich verschrieben. Selbstverständlich kann man diese Leistung als Privatzahler in Anspruch nehmen, es besteht jedoch strenggenommen keine Indikation.
Anders ist es jedoch bei einem richtigen Schwangerschaftsödem. Dieses entsteht im Rahmen einer schwangerschaftsbedingten Nephropathie (eine Nierenerkrankung) – oder eines Bluthochdrucks. In diesem Falle ist eine medikamentöse Therapie sowie eine manuelle Lymphdrainage indiziert. Es muss jedoch beachtet werden, dass in der Schwangerschaft keine Lymphdrainage im Bereich des Bauches und Beckens durchgeführt werden darf. Auch chronische Lymphödeme der Beine, die bereits vor der Schwangerschaft bestanden haben, können eine Indikation für eine Lymphdrainage darstellen. Da Ärzte nur ein sehr geringes Kontingent zur Verfügung haben, um Lymphdrainagen zu verschreiben, werden sie in der Regel kaum in der Schwangerschaft verschrieben. Nur wenn sie absolut notwendig sind, beispielsweise bei einer ausgeprägten Nephropathie oder einem Bluthochdruck, wird die Lymphdrainage verordnet.
Schwangerschaftsödeme entstehen im Rahmen von sogenannten Gestosen. Dabei handelt es sich um Schwangerschaftserkrankungen, wie dem Bluthochdruck (schwangerschaftsinduzierte Hypertonie), der Präeklampsie oder dem HELLP-Syndrom. Ursächlich für die Ödeme ist eine verminderte Leistungsfähigkeit der Niere (Niereninsuffizienz). Dadurch wird weniger Wasser ausgeschieden und es entstehen Wassereinlagerungen an den unterschiedlichsten Körperstellen. Neben medikamentösen Maßnahmen kommt auch die manuelle Lymphdrainage als Therapiemaßnahme in Frage. Sofern keine Kontraindikationen bestehen, ist die Lymphdrainage eine gute Möglichkeit, die ausgeprägten Ödeme zu behandeln. Meist erfolgt eine Kombinationstherapie, die beispielsweise zusätzlich das Tragen von Kompressionsstrümpfen beinhaltet. Ob eine Lymphdrainage sinnvoll ist, muss jedoch von Fall zu Fall individuell geklärt werden.
Lesen Sie mehr zum Thema unter: Ödeme in der Schwangerschaft
Viele schwangere Frauen leiden während ihrer Schwangerschaft unter einem Karpaltunnelsyndrom. Durch Wassereinlagerungen im Gewebe wird ein Nerv (Nervus medianus) an diesem Engpass – dem Karpaltunnel – eingeengt. Typische Beschwerden sind nächtliche Schmerzen im Arm und der Hand, Kribbeln in den Fingern und ein Taubheitsgefühl im Daumen und Zeigefinger. Oft wird die Frage nach einer Lymphdrainage bei einem Karpaltunnelsyndrom in der Schwangerschaft gestellt. Die Lymphdrainage ist jedoch nicht indiziert in diesem Falle und führt nicht zur Besserung der Symptomatik. Andere Behandlungsmethoden wie das Tragen einer Schiene oder eine Behandlung mit Kortison (siehe auch: Cortison in der Schwangerschaft) sind hingegen möglich.
Die Lymphdrainage als solche birgt an und für sich keine Risiken, wenn sie bei einer Person durchgeführt wird, die keine Kontraindikation für diese Methode aufweist. Es handelt sich – auch in der Schwangerschaft – um eine sehr schonende Behandlungsmethode, die keine Beschwerden verursacht.
Es gibt jedoch Erkrankungen, bei denen eine Lymphdrainage nicht durchgeführt werden darf. In diesen Fällen können nämlich Risiken entstehen. Ein wichtiges Risiko ist die Ausschwemmung von Keimen bei einer akuten Infektion oder einer Entzündung im Gewebe. Für Schwangere ist dies besonders gefährlich, da nicht nur das eigene, sondern auch das Wohl des Kindes gefährdet wird. Weiterhin besteht die Gefahr, dass sich durch die Lymphdrainage an den Beinen Blutgerinnsel, sogenannte Thromben, lösen und die Blutlaufbahn ausgeschwemmt werden. Dadurch kann eine lebensbedrohliche Lungenembolie entstehen. Dieses Risiko ist jedoch nur dann real gegeben, wenn Beinvenenthrombosen bei der Schwangeren bekannt sind oder das Risiko für solche Thrombosen stark erhöht ist. Darüber hinaus kann eine Lymphdrainage eine Belastung für das Herz darstellen, wenn eine Schwäche des Herzens (Herzinsuffizienz) vorliegt. In der Schwangerschaft ist eine Lymphdrainage im Bereich des Bauches und des Beckens risikoreich und darf deswegen nicht durchgeführt werden. Dadurch kann die bestehende Schwangerschaft gefährdet werden.
Bevor eine Lymphdrainage in der Schwangerschaft durchgeführt wird, müssen daher potentielle Risiken, die im Rahmen gewisser Vorerkrankungen auftreten können, abgeklärt werden.
Obwohl die Lymphdrainage eine sehr schonende Behandlungsmöglichkeit darstellt, existieren Kontraindikationen für diese Therapiemöglichkeit. Insbesondere in der Schwangerschaft sind diese Kontraindikationen streng einzuhalten, um das Wohl der Mutter und des Kindes zu schützen. Je nach Körperregion unterscheidet man verschiedene Kontraindikationen. In Bereich der Beine darf keine Lymphdrainage in der Schwangerschaft durchgeführt werden, wenn die Gefahr für Thrombosen besteht, eine akute infektiöse Entzündung vorliegt oder eine Herzinsuffizienz besteht. Lymphdrainagen des Bauches und des Beckens sind in der Schwangerschaft immer kontraindiziert – unabhängig von Vorerkrankungen. Eine Lymphdrainage am Hals darf bei einer Schilddrüsenüberfunktion oder einer Herzrhythmusstörung nicht durchgeführt werden.
Je nach Ausprägung der Wassereinlagerungen variiert die Dauer der Lymphdrainage stark. Eine Sitzung kann zwischen 20 und 60 Minuten Zeit in Anspruch nehmen. Meist sind zudem mehrere Sitzungen für ein erfolgreiches Ergebnis notwendig. Diese Frage ist jedoch individuell mit dem behandelnden Physiotherapeuten abzuklären.
Es besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme bei einer Lymphdrainage. In der Schwangerschaft werden Lymphdrainagen erfahrungsgemäß jedoch selbst gezahlt, da nur selten eine dringende Indikation besteht. Lymphdrainagen werden meist nach einer Brustkrebs-Operation oder anderen Operationen verschrieben und von der Krankenkasse dann auch übernommen. In der Schwangerschaft fehlt jedoch oft ein triftiger Grund für die Kostenübernahme. Falls hingegen starke Schwangerschaftsödeme bestehen oder eine ausgeprägte Niereninsuffizienz vorliegt, kann eine Lymphdrainage ärztlich verordnet werden, sodass dann auch die Kosten übernommen werden. Es empfiehlt sich bei der eigenen Krankenkasse anzufragen.
Die Kosten für eine Lymphdrainage sind unterschiedlich und hängen oft von der Physiotherapie-Praxis ab, in der man die Behandlung durchführt. Auch die Dauer der Sitzung, die Art des Ödems und der Arbeitsaufwand spielen bei der Kostenkalkulation eine Rolle. Meist bewegen sich die Kosten für eine Sitzung im mittleren zweistelligen Bereich. Der durchschnittliche Preis kann auf etwa 50 Euro pro Sitzung geschätzt werden, bei einer Dauer von 30 Minuten.
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