Die Ursache des abgebrochenen Zahnnes entsteht am meisten infolge der traumatischen Ereignissen. Bei einer Therapie ist es wichtig, ob es um den Milchzahn oder einen bleibenden Zahn geht. Den Milchzahn wird normalerweise operativ entfernt und bei bleibendem Zahn wird vor allem vom Ausmaß und der Art der Zahnfraktur ausgegangen.
Frontzahntrauma
Vor allem bei Kleinkindern, Schulkindern und Jugendlichen kann es im Zuge eines Sturzes dazu kommen, dass ein Schneidezahn in Mitleidenschaft gezogen wird. Das sogenannte „Frontzahntrauma“ (Schneidezahn abgebrochen) zählt zu den häufigsten Verletzungen im Bereich der Mundhöhle. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass bei jedem zweiten Menschen innerhalb der ersten 50 Lebensjahre mindestens einmal ein Schneidezahn abgebrochen ist. Während ein Frontzahntrauma im Unterkiefer vergleichsweise selten ist, lassen sich Beeinträchtigungen der Frontzähne des Oberkiefers im klinischen Alltag häufig beobachten. Ist ein Schneidezahn abgebrochen, so muss dringend abgeklärt werden, ob der beeinträchtigte Zahn erhalten werden kann. In diesem Zusammenhang sollte ermittelt werden, ob lediglich ein oberhalb des Zahnfleischrandes liegender Anteil der Zahnsubstanz abgebrochen ist oder ob zusätzlich das Knochenfach und/oder das umliegende Zahnfleisch in Mitleidenschaft gezogen wurden.
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Da es vor allem im Zuge von traumatischen Ereignissen, beispielsweise einem Sturz, Schlag oder Stoß, zur Entstehung eines Frontzahntraumas kommt, müssen zusätzlich mögliche Begleitverletzungen ausgeschlossen werden. Je nach Unfallhergang sollte aus diesem Grund eine Röntgenuntersuchung des Kiefers und des Mittelgesichts erfolgen.
Bei Personen, bei denen ein Schneidezahn abgebrochen ist, müssen vor allem Knochenbrüche im Bereich des Ober- und Unterkiefers, des Jochbeins und der Augenhöhle ausgeschlossen werden. Darüber hinaus geht ein Schneidezahn, der abgebrochen ist, häufig mit anderen Beschwerden einher. Ob und welche Art von Beschwerden im Zusammenhang mit dem Schneidezahn der abgebrochen ist auftreten, hängt vor allem vom Ausmaß der Zahnschädigung ab. Vor allem bei einem nahezu vollständigen „Abriss“ eines Frontzahnes kommt es in der Regel zur Entstehung von starken Schmerzen und Blutungen. Bei einem leicht ausgeprägten Frontzahntrauma hingegen, wird vom betroffenen Patienten lediglich eine optische Beeinträchtigung wahrgenommen. Schmerzen sind in diesen Fällen eher eine Seltenheit. Dennoch gilt, dass ein Frontzahn, der abgebrochen ist, dringend zu einem Zahnarztbesuch führen sollte. Vor allem bei einem ausgeprägten Frontzahntrauma bei Kindern oder Jugendlichen, kann der Zahn bei umgehender Versorgung gegebenenfalls erhalten werden.
Zahn abgebrochen
Zahnfragment
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Ist ein Schneidezahn abgebrochen, so muss dies nicht unbedingt zu begleitenden Beschwerden führen. Ob und in welcher Ausprägung Begleitsymptome auftreten, hängt vor allem von der Ausprägung des Frontzahntraumas ab. Grundsätzlich kann ein Schneidezahn, der abgebrochen ist, mit verschiedenen Symptomen einhergehen. Darüber hinaus spielen die Ursache für die Entstehung der Schneidezahnschädigung und mögliche Begleitverletzungen in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle.
Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass ein Schneidezahn, der besonders nahe am Zahnfleischrand abgebrochen ist, deutlich ausgeprägtere Symptome hervorruft. Zudem wird ein Schneidezahntrauma, das in einem vollständigen Zahnverlust mündet, in der Regel von heftigen Beschwerden begleitet. Patienten, die einen Schneidezahn aufweisen, der vollständig abgebrochen ist, leiden in der Regel an besonders starken Schmerzen. Darüber hinaus kommt es im Zuge des Traumas häufig zu Blutungen im Bereich des Zahnfaches.
Bei einem tiefen Frontzahntrauma mit Eröffnung des Zahnmarks, lassen sich ebenfalls starke Schmerzen beobachten. In einem solchen Fall kann der abgebrochene Schneidezahn nicht einfach wiederbefestigt werden. Durch die Eröffnung des Zahnmarks werden kleinste Nervenfasern in Mitleidenschaft gezogen. Aus diesem Grund würden die Beschwerden auch nach der Wiederbefestigung des abgebrochenen Schneidezahns nicht nachlassen. Vielmehr ist in einem solchen Fall davon auszugehen, dass sich der Schneidezahn, der abgebrochen ist, entzündet. Bei einem tiefen Frontzahntrauma mit Eröffnung des Zahnmarks wird deshalb in der Regel eine Wurzelbehandlung durchgeführt. Auf diese Weise kann der im Kiefer verbleibende Zahnstumpf als Anker verwendet und mit einer Krone versorgt werden. Möglicherweise kann neben dem Schneidezahn, der abgebrochen ist, zusätzlich eine Beeinträchtigung von knöchernen Strukturen nachgewiesen werden. Aus diesem Grund gehören lokale Schwellungen und/oder Blutergüsse (Hämatome) zu den häufigsten Begleitsymptomen von einem abgebrochenen Schneidezahn.
Bei einem Schneidezahn der abgebrochen ist, kann als Ursache nahezu immer von einem traumatischen Ereignis ausgegangen werden. Vor allem mechanische Verletzungen in Form von horizontalen Krafteinwirkungen spielen in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus lassen sich die typischen Ursachen für einen Schneidezahn der abgebrochen ist dem jeweiligen Lebensalter des betroffenen Patienten zuordnen.
Vor allem bei Klein- und Schulkindern gelten Stürze und Stöße zu den häufigsten Ursachen für die Entstehung eines Frontzahntraumas. Entsprechende Unfallhergänge spielen sich zumeist im Rahmen des Sportunterrichts oder beim Toben ab. Bei einem Schneidezahn, der abgebrochen ist, müssen aus diesem Grund stets mögliche Begleitverletzungen ausgeschlossen werden. Vor allem bei einem ausgeprägten Frontzahntrauma sollten im Zuge der Diagnostik Röntgenaufnahmen des Kiefers und des Mittelgesichts angefertigt werden. Starke Krafteinwirkungen auf die Schneidezähne können beispielsweise mit einem Ober- oder Unterkieferbruch einhergehen.
Bei Jugendlichen und Erwachsenen Personen kommt es häufig durch Unfälle oder tätliche Auseinandersetzungen zum Auftreten von einem Schneidezahn, der abgebrochen ist. Auch in diesen Fällen sollte unbedingt zeitnah ein Zahnarzt aufgesucht werden. Vor allem ein Frontzahntrauma, das im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung entsteht, kann möglicherweise mit Knochenbrüchen im Bereich des Kiefers, des Jochbeins und/oder der Augenhöhle einhergehen.
Die Diagnose bei einem Schneidezahn, der abgebrochen ist, umfasst in der Regel mehrere Schritte. Zu Beginn wird in der Regel ein ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch (Anamnese) durchgeführt. Während dieses Gesprächs versucht der behandelnde Zahnarzt anhand der vorliegenden Symptomatik und der Schilderung des Unfallereignisses einen ersten Anhalt bezüglich der Ausprägung des Frontzahntraumas zu gewinnen. Darüber hinaus sollte der betroffene Patient im Hinblick auf mögliche Grunderkrankungen (beispielsweise Bluthochdruck) und die Einnahme von Medikamenten befragt werden. Vor allem die Einnahme des Arzneimittels Aspirin kann zu starken Blutungen im Bereich des beeinträchtigten Schneidezahns führen.
Im Anschluss an das Arzt-Patienten-Gespräch erfolgt eine Begutachtung des Patienten. Bei einem Schneidezahn, der abgebrochen ist, sollte dabei auf lokale Schwellungen und Blutergüsse außerhalb der Mundhöhle geachtet werden. Darüber hinaus sollten sowohl Ober- und Unterkiefer, als auch Jochbein und die Augenhöhlenbegrenzungen abgetastet werden.
Auffällige Kanten oder Stufen entlang dieser knöchernen Strukturen können einen ersten Hinweis auf einen Knochenbruch (Fraktur) liefern.
Anschließend muss die Mundhöhle, vor allem die betroffene Kieferhälfte untersucht werden. Auf diese Weise kann das Ausmaß des Frontzahntraumas abgeschätzt werden. In diesem Zusammenhang müssen verschiedene Arten der Kippung der Schneidezähne unterschieden werden. Die sogenannte periphere Kippung umfasst sämtliche Lockerungsgrade (inklusive des vollständigen Zahnverlustes) des Schneidezahns. Unter der Bezeichnung „zentrale Kippung“ versteht man hingegen eine Kippung des Schneidezahnes in Richtung des Kieferknochens.
Darüber hinaus wird auch der eigentliche Zahnbruch in verschiedene Arten unterteilt. Bei einem Schneidezahn, der abgebrochen ist, unterscheidet man anhand der Größe des Zahnfragments zwischen Sprüngen, Schmelz-, Kronen- und Wurzelfrakturen.
Des Weiteren muss bei einem Schneidezahn, der abgebrochen ist, die Verlaufsrichtung der Bruchkante beschrieben werden. In diesem Zusammenhang unterscheidet man zwischen Quer-, Schräg- und Längsfraktur. Da ein Frontzahntrauma nicht unbedingt klinisch als solches zu erkennen ist, muss nach einer entsprechenden Krafteinwirkung auf den Kiefer unbedingt eine röntgenologische Untersuchung eingeleitet werden. Auf dem Röntgenbild lässt sich das Ausmaß des Frontzahntraumas in der Regel sicher erkennen.
Wenn ein Schneidezahn abgebrochen ist, richtet sich die Wahl der am besten geeigneten Therapie nach verschiedenen Faktoren. Vor allem das Ausmaß und die Art der Zahnfraktur spielen in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus muss unterschieden werden, ob es sich bei dem beeinträchtigten Schneidezahn um einen Milchzahn oder einen bleibenden Zahn handelt.
Beim Frontzahntrauma eines Milchzahnes wird der betroffene Schneidezahn in der Regel gezogen. Auf diese Weise können möglicherweise begleitend auftretende Schmerzen gelindert und eine Beeinträchtigung des bleibenden Zahnes vermieden werden. Bei der Behandlung von einem Milchzahn, der abgebrochen ist, muss jedoch auch beachtet werden, dass durch einen zu frühen Zahnverlust eventuell weniger Platz für den später durchbrechenden Zahn bleibt. Aus diesem Grund kann das Offenhalten der Zahnlücke durch eine temporäre Prothese sinnvoll sein.
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Bei einem Schneidezahn, der lediglich im Bereich der Krone abgebrochen ist, kann der Defekt zumeist mit Hilfe von einer Füllung behandelt werden oder mit einer künstlichen Überkronung. In diesen Fällen muss jedoch unbedingt ausgeschlossen werden, dass der Zahnnerv durch das Trauma in Mitleidenschaft gezogen wurde.
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Falls es bei dem abgebrochenen Schneidezahn zu einer Eröffnung des Zahnmarks kommt, sollte deshalb in der Regel eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden. Auf diese Weise wird der Entstehung von entzündlichen Prozessen effektiv vorgebeugt. Der betroffene Schneidezahn kann nach einer kurzen Heilungsphase als Anker für eine Krone genutzt werden.
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Falls ein Schneidezahn im oberen oder mittleren Wurzelbereich abgebrochen ist, kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass der beeinträchtigte Zahn noch gerettet werden kann. Bei einem Schneidezahn, der im oberen oder mittleren Wurzelbereich abgebrochen ist, muss zumeist eine Zahnextraktion erfolgen. Nur auf diese Weise kann der Entstehung von entzündlichen Prozessen und einer Beeinträchtigung des knöchernen Kiefers vorgebeugt werden.
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Bei einem Schneidezahn der im unteren Wurzelbereich abgebrochen ist, besteht hingegen zumeist eine deutlich bessere Prognose. Durch die zeitnahe Entfernung der Wurzelspitze (sogenannte Wurzelspitzenresektion) oder Wurzelkanalbehandlung kann der beeinträchtigte Schneidezahn oftmals erhalten werden. Mündet ein Frontzahntrauma in einem vollständigen Zahnverlust, so kann der Versuch unternommen werden, den Schneidezahn wieder in den Kiefer einzusetzen (sogenannte Reimplantation). Um die Erfolgsaussichten dieser Behandlungsmethode zu erhöhen, sollten betroffene Patienten dringend auf eine sachgerecht Lagerung des Schneidezahnes achten. Der abgebrochene Schneidezahn sollte aus diesem Grund bis zum Zahnarztbesuch möglichst feucht gelagert werden.
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Bei einem Schneidezahn, der im unteren Anteil der Zahnkrone abgebrochen ist, kann das Bruchfragment in der Regel nicht einfach wiederbefestigt werden. Grund dafür ist die Tatsache, dass es bei einem derart ausgeprägten Frontzahntrauma häufig zur Eröffnung des Zahnmarks kommt. Auf diese Weise werden kleinste Nervenfasern in Mitleidenschaft gezogen. Würde die abgebrochene Krone einfach wieder am Zahnstumpf befestigt, so kann davon ausgegangen werden, dass sich innerhalb kürzester Zeit entzündliche Prozesse im Bereich der Wurzelkanäle bilden. Aus diesem Grund muss bei einem Schneidezahn, dessen Krone besonders tief abgebrochen ist, eine sogenannte Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden. Auf diese Weise kann der Entstehung von entzündlichen Prozessen effektiv vorgebeugt werden.
Darüber hinaus ermöglicht dieses Therapieverfahren, dass der im Kiefer verbleibende Zahnstumpf als Anker für eine künstliche Krone verwendet werden kann. In vielen Fällen muss dazu noch während der Wurzelkanalbehandlung ein Kunststoffstift im Zahn platziert werden. Dieser Kunststoffstift dient im Weiteren als Stabilisierung der künstlichen Krone. Grundsätzlich können bei einem Schneidezahn, der abgebrochen ist, verschiedene Arten von Kronen angefertigt werden.
Zu den häufigsten Kronen-Arten in der Zahnmedizin gehören:
- Vollgusskronen aus Metall
- Metall-Keramik-Kronen (kurz: VKM-Krone oder Verblendkrone)
- Vollkeramik-Kronen
Aus ästhetischen Gründen wird von der Verwendung von Vollgusskronen aus Metall im Bereich der Schneidezähne mittlerweile abgesehen. In der Regel wird eine Krone zur Versorgung eines abgebrochenen Schneidezahnes aus Metall-Keramik oder Vollkeramik hergestellt. Die Kosten für die Anpassung und das Einsetzen der Krone wird in der Regel zum Teil von den Versicherungsträgern übernommen. In diesem Zusammenhang spricht man von der sogenannten Grundversorgung. Jedwede Zusatzwünsche des betroffenen Patienten, beispielsweise die Wahl einer Vollkeramik-Krone, führen zu Sonderkosten, die vom Patienten selbst getragen werden müssen. Zahnzusatzversicherungen sichern in solchen Fällen oftmals eine vollständige Übernahme der Differenz zwischen Rechnungsbetrag und Kassenanteil zu.
Ist ein Schneidezahn lediglich am oberen Anteil der Zahnkrone abgebrochen, kann der behandelnde Zahnarzt das Bruchfragment häufig kleben. Um abzuschätzen, ob das Kleben des Zahnfragmentes zielführend sein kann, muss zuerst geprüft werden, ob das Zahnmark eröffnet wurde. Bei einem Schneidezahn, der besonders ungünstig abgebrochen ist, kann es unter Umständen zu einer Schädigung kleinster Nervenfasern kommen. Dies hat häufig zur Folge, dass sich entzündliche Prozesse im Bereich der Zahnwurzel bilden. Das Kleben des abgebrochenen Zahnfragments würde in diesen Fällen auf lange Sicht keinen Behandlungserfolg bringen. Auch wenn der Schneidezahn ohne Eröffnung des Zahnmarks abgebrochen ist, gelingt das Kleben des Zahnfragments nur, wenn dieses im Vorhinein fachgerecht gelagert wurde. Betroffene Patienten müssen das abgebrochene Zahnfragment nach Möglichkeit bis zum Zahnarztbesuch feucht halten.
Bei einem Schneidezahn, der im unteren Anteil der Krone abgebrochen ist, muss in der Regel eine sogenannte Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden. Bei dieser Behandlungsmethode werden die Nervenfasern im Inneren der Zahnwurzel entfernt. Anschließend kann die Zahnwurzel mit einem speziellen Füllungsmaterial verschlossen werden.
Da bei einem derart ausgeprägten Frontzahntrauma große Teile des Schneidezahns in Mitleidenschaft gezogen wurden, muss häufig eine künstliche Krone angefertigt werden. Bei einer Wurzelkanalbehandlung kann jedoch keine Erfolgsgarantie gegeben werden.
In einigen Fällen kommt es trotz Entfernung der Wurzelkanäle zur Entstehung von entzündlichen Prozessen. Aus diesem Grund empfiehlt man die künstliche Krone erst nach einer Wartezeit anzufertigen. Da eine Zahnlücke gerade im Bereich der Schneidezähne als unästhetisch gilt, sollte bis zur Fertigstellung der Krone ein sogenanntes Provisorium angefertigt werden.
Bei einem Provisorium handelt es sich um ein künstliches Zahnimitat, das den abgebrochenen Schneidezahn temporär ersetzen soll. Solange die eigene Zahnwurzel als Anker verwendet werden kann, besteht die Möglichkeit, das Provisorium mit einem speziellen Klebstoff zu befestigen. Bei einem Frontzahntrauma mit vollständigem Zahnverlust kann bis zur Fertigstellung des permanenten Zahnersatzes ein herausnehmbares Provisorium angefertigt werden.
Die Kosten, die bei der Behandlung von einem abgebrochenen Schneidezahn anfallen, richten sich vor allem nach dem Ausmaß des Frontzahntraumas und der gewählten Behandlungsmethode. Bei einem Schneidezahn der lediglich oberflächlich abgebrochen ist, wird in der Regel eine Füllungstherapie eingeleitet. Das bei dieser Behandlungsmethode verwendete Füllungsmaterial (zumeist ein Kunststoff), sowie die weiteren Kosten werden sowohl von den privaten, als auch von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Falls am abgebrochenen Schneidezahn eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden muss, werden auch die dabei entstehenden Kosten zumeist von den Versicherungsträgern übernommen.
Spezielle Erweiterungen der Wurzelkanalbehandlung, beispielsweise die Verwendung von Mikroskopen, bedürfen hingegen einer Zuzahlung durch den betroffenen Patienten. Ein Frontzahntrauma kann jedoch auch derart ausgeprägt sein, dass sich die Zahnkrone auch mit Hilfe einer Wurzelkanalbehandlung nicht retten lässt. In diesen Fällen kann der im Kieferknochen verbleibende Zahnstumpf lediglich als Anker für eine Krone verwendet werden. Die Kosten, die bei dieser Behandlungsmethode entstehen, werden teilweise von den Versicherungsträgern übernommen. Ein großer Anteil der Kosten für die Anpassung, Herstellung und das Einsetzen einer solchen Krone muss jedoch vom betroffenen Patienten selbst getragen werden. Spezielle Zahnzusatzversicherungen sichern in solchen Fällen in der Regel eine vollständige Übernahme der Differenz zwischen Rechnungsbetrag und Kassenanteil zu.
Gerade bei Kleinkindern kann ein Schneidezahn, der abgebrochen ist, recht häufig beobachtet werden. Vor allem während des Tobens oder der ersten Gehversuche kommt es vermehrt zu Stürzen mit Frontzahntrauma. Neuesten Statistiken zufolge erleide jedes dritte bis vierte Kind bis zu seinem 16. Lebensjahr einen solchen Zahnunfall. In diesem Zusammenhang muss zudem beachtet werden, dass ein Milchzahn in der Regel wesentlich instabiler ist als ein bleibender Zahn. Demzufolge können schon vergleichsweise leichte Gewalteinwirkungen dazu führen, dass ein Schneidezahn in Mitleidenschaft gezogen wird.
Ist bei einem Kleinkind ein Schneidezahn abgebrochen, sollte unbedingt ein Zahnarzt aufgesucht werden. In vielen Fällen kann der betroffene Zahn noch gerettet werden. Falls es sich um einen Milchzahn handelt, besteht die Therapie jedoch häufig in der Entfernung des Zahnes. Um Folgeschäden, beispielsweise eine Beeinträchtigung des noch nicht durchgebrochenen bleibenden Schneidezahnes zu verhindern, muss die Zahnlücke jedoch oftmals offen gehalten werden. Zu diesem Zwecke kann beispielsweise ein herausnehmbarer Zahnersatz angefertigt werden. Sollte beim Kleinkind lediglich ein kleiner Anteil des Schneidezahns abgebrochen sein, kann dieses gegebenenfalls mit einem speziellen Klebstoff wieder befestigt werden. Bei einem Frontzahntrauma des Milchzahnes muss in der Regel nicht mit Folgeschäden gerechnet werden.
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