Unter dem als Zahnnerv bekannten Begriff versteht man in der Anatomie den inneren Teil eines jeden Zahnes. Die Bezeichnung Zahnnerv ist im Grunde enorm unglücklich gewählt, denn dass was umgangssprachlich Zahnnerv genannt wird müsste aus zahnmedizinischer Sicht als Zahnpulpa (vom lateinischen Wort pulpa, Fleisch) oder Zahnmark bezeichnet werden.
Zahnpulpa, Pulpa, Zahnmark
Ein erwachsener Mensch verfügt in der Regel über 32 Zähne. Es handelt sich dabei um jeweils 4 Front- (Incisivi), 2 Eck- (Canini), 4 Vorbacken- (Prämolare), 4 Backen- (Molare) und 2 Weisheitszähne pro Kieferhälfte.
Da die Größe des menschlichen Kiefers stetig abnimmt, werden die Weisheitszähne bei den meisten Personen schon in der frühen Jugend entfernt. Die einzelnen Zähne des Kauorgans sind über den sogenannten Zahnhalteapparat im Kieferknochen verankert. Aus anatomischer Sicht wir sowohl das Zahnfleisch (lat. Gingiva propria), der Zahnzement (Cementum), das Zahnfach (Alveole), als auch die Wurzelhaut (Desmodont oder Periodontium) zu diesem Zahnhalteapparat gezählt.
Die einzelnen Zähne sitzen jedoch nicht starr und unnachgiebig in ihrem Zahnfach. Vielmehr sind sie federn an kollagenhaltigen Faserbündeln aufgehängt und könne aus diesem Grund die während des Kauvorgangs herrschenden Druckkräfte abfangen. Da es sich auch bei den Zähnen um „Organe“ handelt, deren Überleben von einer optimalen Blutversorgung und einem nervösen Netzwerk abhängt, müssen auch sie über eigene Nervenfasern (Zahnnerv) verfügen.
Unter dem als Zahnnerv bekannten Begriff versteht man in der Anatomie den inneren Teil eines jeden Zahnes. Die Bezeichnung Zahnnerv ist im Grunde enorm unglücklich gewählt, denn dass was umgangssprachlich Zahnnerv genannt wird müsste aus zahnmedizinischer Sicht als Zahnpulpa (vom lateinischen Wort pulpa, Fleisch) oder Zahnmark bezeichnet werden. Der Zahnnerv selbst füllt den gesamten inneren Bereich eines Zahnes, die Pulpenhöhle (Fachwort: Pulpencavum), aus. Die Pulpenhöhle selbst wird fest von Zahnhartsubstanz (Dentin und Zahnschmelz) umschlossen und erfüllt auf diese Weise eine Nervenfaser- schützende- Funktion.
Im Inneren des Zahnes erstreckt sich die Pulpenhöhle von der Zahnkrone bis hin zur Spitze (Fachwort: Apex) der Zahnwurzeln. Der Hauptteil des Zahnnerven (Zahnpulpa) besteht aus Bindegewebe, in das sowohl Lymph- und Blutgefäße, als auch Nervenfasern eingelagert sind. Kleinste Anteile dieser Nervenfasern (Fachwort: Tomes- Fasern) reichen sogar vom Inneren des Pulpencavum bis in die Zahnhartsubstanz, welche sie über feine Kanäle (sogenannte Dentinkanälchen) erreichen. Diese kleinsten Fasern des Zahnnerv sind für die Übertragung von Schmerzreizen, die durch überschwellige mechanische, thermische und/ oder chemische Reize entstehen.
Der Zahnnerv (Zahnpulpa) wird anhand der genauen Lage im Inneren des Zahnes anatomisch in zwei Abschnitte eingeteilt, die Kronen- und die Wurzelpulpa. Irritationen und/ oder Schädigungen des Zahnnervs haben erhebliche Konsequenzen für den betroffenen Patienten. Zum Einen lösen Schädigungen des Zahnnervs zum Teil starke Schmerzen aus, zum Anderen ist ein „abgestorbener“ Zahn wesentlich schwerer im Kiefer zu halten und neigt auf Grund der fehlenden Blut- und Nährtsoffversorgung zu dunklen Verfärbungen der Zahnhartsubstanz.
Fast jeder Mensch erleidet mindestens einmal im Laufe seines Lebens eine Erkrankung des Zahnhalteapparates. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um bakteriell bedingte entzündliche Prozesse, die sich im Gewebe des Zahnfleischs ausbreiten, die auf eine mangelnde oder schlicht unsaubere Mundhygiene zurückzuführen sind.
Bei Unterbleiben einer geeigneten zahnärztlichen Behandlung breiten sich diese Entzündungen, ausgehend vom Zahnfleisch (lat. Gingiva), in andere Teile des Zahnhalteapparates aus. Folge sind entzündliche Erkrankungen des Kieferknochens (Parodontitis), die wiederum auf den Zahnnerv übertreten und diesen reizen, schädigen oder „abtöten“ können.
Eine Entzündung des Zahnnervs (Pulpa) wird in der zahnmedizinischen Fachsprache als Pulpitis (Zahnmarkentzündung) bezeichnet. Bei der klassischen Zahnnerv- Entzündung können zwei verschiedene Arten voneinander abgegrenzt werden, die reversible (rückbildungsfähige) und die irreversible (nicht- rückbildungsfähige) Pulpitis. Während die reversible Zahnnerv- Entzündung meist ohne bleibende Schäden abklingt, übt die irreversible Pulpitis einen stark schädigenden Einfluss auf den betroffenen Zahn aus. Eine irreversible Zahnnerv- Entzündung kann nur durch die Entfernung des Markes und der darin eingelagerten Nervenfasern behandelt werden. Darüber hinaus kann es im Bereich des Zahnnervs gelegentlich zu Verkalkungen kommen (Fachwort: Dentikel).
Auch bei dieser Art der Erkrankung muss das verkalkte Pulpengewebe im Regelfall vollständig entfernt, also eine sogenannte Wurzelkanalbehandlung durchgeführt, werden.
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