Bonviva® ist ein Medikament aus der Arzneimittelgruppe der Bisphosphonate. Bisphosphonate werden auch als Diphosphonate bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine chemische Verbindung mit zwei Phosphatgruppen. Bonviva® enthält den Wirkstoff Ibandronsäure (Ibandronat).
Bonviva® ist ein Medikament aus der Arzneimittelgruppe der Bisphosphonate. Bisphosphonate werden auch als Diphosphonate bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine chemische Verbindung mit zwei Phosphatgruppen. Bonviva® enthält den Wirkstoff Ibandronsäure (Ibandronat).
Der Wirkstoff Ibandronsäure gehört zu der Gruppe der Bisphosphonate, die in ihrem chemischen Aufbau zwei Phosphatatome an einem Kohlenstoffatom gebunden haben. Dadurch binden sie sehr gut an Hydroxylapatit, was besonders häufig im Knochen vorkommt. Dort werden sie gezielt von den Zellen aufgenommen, die für den Knochenabbau verantwortlich sind. Diese Zellen werden als Osteoklasten bezeichnet. Durch die Aufnahme des Wirkstoffs werden die Osteoklasten in ihrer Aktivität gezielt gehemmt und somit wird der Abbau der Knochensubstanz, der vermehrt bei Osteoporose stattfindet, verhindert. Dadurch kann weiterhin der Aufbau der Knochenmatrix ungehindert weiterlaufen und der Knochen vermehrt sich wieder. Da für den Knochenaufbau Kalzium benötigt wird, sollte kein Kalziummangel vorliegen.
Das Medikament Bonviva® ist in Form von Tabletten oder als Fertigspritze zum regelmäßigen injizieren erhältlich. Welche Applikationsform für den Patienten am geeignetsten ist, kann der Patient gemeinsam mit dem Arzt entscheiden. So würde sich bei einem Patienten mit Schluckbeschwerden die Injektion des Medikaments anbieten. Die Spritzen sind bereits fertig gefüllt mit 3 mg des Wirkstoffes Ibandronsäure. Die Spritze wird alle drei Monate verabreicht. Generell gilt für die Dosierung, dass sie nach Absprache mit dem Arzt erfolgen soll.
Der Wirkstoff Ibandronsäure wird sehr häufig zur Behandlung des Knochenschwunds (Osteoporose) bei Frauen angewendet, die sich in der Menopause befinden. Durch die hormonellen Umstellungen postmenopausaler Frauen steigt auch das Risiko Osteoporose zu entwickeln und sich vermehrt Frakturen zu zuziehen.
Besonders bei Frauen, die schon sehr früh in die Menopause eintreten, kann das Risiko deutlich gesenkt werden. Das Arzneimittel Bonviva® kann dabei helfen, das Risiko von Knochenbrüchen zu senken. Es hat sich wohl gezeigt, dass durch die Einnahme von Bonviva® die Anzahl von Lendenwirbelbrüchen abnahm. Dagegen zeigte sich bei Oberschenkelhalsbrüchen keine Verbesserung. Weiterhin kann das Medikament auch zur Therapie von Knochenmetastasen bei Brustkrebs- Patientinnen eingesetzt werden.
Wie alle Medikamente kann auch Bonviva® unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen, die unterschiedlich häufig auftreten. Zu den Nebenwirkungen, die gelegentlich bei Patienten beobachtet werden konnten zählen starke Schmerzen im Brustraum sowie während des Schluckens. Weiterhin öfters kamen Übelkeit, Erbrechen, Unwohlsein, Kopfschmerzen, Muskelkrämpfe oder auch Muskelzittern vor. Aufgrund der Wirkung des Medikaments am Knochen, kann es auch zu Knochen-, Muskel- und Gelenkschmerzen kommen.
Zu den selteneren Nebenwirkungen gehören neben Juckreiz und Augenschmerzen auch Schwellungen verschiedener Bereiche wie Gesicht, Lippen oder Zunge. Wenn der Patient an sich während der Behandlung mit Bonviva® Nebenwirkungen bemerkt, sollte er diese seinem Arzt mitteilen. Der Arzt kann dann entscheiden, ob die Absetzung des Medikaments notwendig ist.
Es zeigte sich eine Komplikation bei Einnahme des Medikaments, wenn gleichzeitig auch polyvalente Kationen zugeführt wurden. Es kommt zu einer Wechselwirkung, bei der sich stabile und schwer absorbierter Komplexe bilden. Zudem wird dadurch die Absorption weiterhin verschlechtert. Weiterhin sollte Bonviva® in nüchternen Zustand eingenommen werden, demnach sollte es etwa eine halbe Stunde vor dem Essen eingenommen werden. Auch zwei Stunden vor und nach der Einnahme des Medikaments sollte darauf geachtet werden, dass keine kalziumreichen Lebensmittel oder Mineralzusatzpräparate eingenommen werden.
Das Medikament Bonviva® sollte nicht eingenommen werden, wenn eine Allergie oder Überempfindlichkeit gegen den darin enthaltenen Wirkstoff Ibandronsäure besteht. In manchen Fällen kann es zu einem Ausschlag oder auch einem allergischen Schock mit lebensbedrohlicher Situation führen.
Des Weiteren sollte Ibandronsäure nicht eingenommen werden, wenn der Patient einen zu niedrigen Kalziumspiegel im Blut aufweist. Man spricht dann von einer Hypokalziämie. Diese sollte daher vor Beginn der Behandlung mit Bonviva® erst beseitigt werden.
Zudem sollten Patienten die Einnahme mit dem Arzt besprechen, wenn generell eine Mineralstoffwechselstörung oder einer starker Vitamin- D- Mangel vorliegt.
Auch wenn die Nierenfunktion beeinträchtigt ist, zum Beispiel durch eine bekannte Niereninsuffizienz, sollte Bonviva® eventuell nicht angewendet werden.
Bei Kindern und Jugendlichen ist die Einnahme von dem Medikament ebenfalls kontraindiziert. Hier liegen noch keine Untersuchungen bezüglich der Sicherheit und der Wirksamkeit der Anwendung bei Personen und 18 Jahren.
Bisher sind den Ärzte und Forschern dazu noch keine Fakten bekannt. Man hat das Medikament jedoch an Laborratten getestet, bei denen sich schließlich eine Toxizität des Medikaments bezüglich der Reproduktion zeigte. Daher wird auch bei Menschen ein negativer Effekt auf das ungeborene Kind bei Einnahme während der Schwangerschaft vermutet. Bonviva® ist somit auch bei schwangeren Frauen kontraindiziert.
Weiterhin ist auch nicht bekannt ob der Wirkstoff Ibandronsäure über die Muttermilch in den kindlichen Kreislauf weiter gegeben wird. Auch hier gab es Versuche mit Laborratten, bei denen eine geringe Konzentration des Wirkstoffes in der Muttermilch nachgewiesen werden konnte. Aus diesem Grund wird aus Vorsicht eine Einnahme von Bonviva® bei stillenden Müttern nicht empfohlen.
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