Prolia ist ein Medikament das bei Knochenschwund eingesetzt wird. Es handelt sich um einen humanen Antikörper.

Prolia®

Was ist Prolia®?

Seit 2010 ist der Wirkstoff Denosumab auf dem Markt, der durch die Firma AMGEN unter den Handelsnamen Prolia® und XGEVA® vertrieben wird.

Der humane monoklonale IgG2-anti-RANKL-Antikörper wird zur Therapie von Knochenschwund (Osteoporose) eingesetzt.
Die Wirksamkeit wird erzielt indem Denosumab ins sogenannte RANK/RANKL-System des Knochenstoffwechsels eingreift und so den Knochenabbau reduziert.

Anwendung von Prolia®

Prolia® wird angewandt sowohl bei Knochenschwund (Osteoporose) bei Frauen nach den Wechseljahren (Postmenopause), die zu Knochenbrüchen neigen, als auch bei Männern mit erhöhtem Knochenbruchrisiko, z.B. unter Hormontherapie bei Prostatakrebs.

Durch den Eingriff in das RANK/RANKL-System, das beim Knochenabbau eine zentrale Rolle spielt, würde das Medikament potenziell auch bei anderen Krankheiten mit Neigung zum Knochenbruch wie dem steroid-induzierten Knochenabbau und der rheumatoiden Arthritis wirken.

Das Prolia® wird als Spritze ins Unterhautfettgewebe (subcutan) verabreicht. Übliche Dosierungen als Fertigspritze sind 60mg und 120mg. Der Wirkstoff führt unter halbjährlicher Anwendung zu einer erhöhten Knochenmineraldichte und zu einer Senkung der Wirbelbruchrate.

Die Wirksamkeit der Arznei wurde in zwei hochwertigen Studien belegt.

Die HALT-Studie untersuchte 734 Männer, im Mittel 75,3 Jahre alt, die aufgrund Ihres Prostatakrebses mit Hormonen behandelt werden.
Nach zwei Jahren war bei den Patienten unter Prolia®-Behandlung die Knochendichte um durchschnittlich 5,6% gestiegen, die Placebo-Gruppe (ohne Medikament) hatte einen Verlust von 1,0%.
Gleichzeitig traten bei 1,5% der Patienten unter Prolia®-Therapie Wirbelbrüche auf, ohne Prolia® waren es 3,9%.

Die FREEDOM-Studie untersuchte 7868 Frauen nach den Wechseljahren mit Osteoporose.
Unter der Behandlung trat innerhalb von drei Jahren bei 2,3% der Frauen ein Wirbelbruch und bei 0,7% ein Oberschenkelschaftbruch auf, im Gegensatz zu 7,2% und 1,2% in der Placebo-Gruppe.
Dies entspricht einer ähnlichen Wirksamkeit wie Zoledronat und Teriparatid, die ebenfalls zur Vorbeugung von Knochenbrüchen eingesetzt werden.

Wirkungsweise

Alle Knochen befinden sich in einem ständigen Umbau. Für den Knochenstoffwechsel sind vor allem zwei Knochenzellarten von Bedeutung, die Osteoblasten (für den Knochenaufbau) und die Osteoklasten (für den Knochenabbau).

Diese kommunizieren untereinander durch verschiedenste Signalmoleküle. Das durch Osteoblasten gebildete RANKL-Molekül ist ein solches Signalmolekül. Es bindet an eine unreife Vorläuferzelle der Osteoklasten (Präosteoklast), genauer gesagt an den Signalempfänger (Rezeptor) namens RANK.
Durch diesen Vorgang bekommt der Präosteoklast den „Befehl“ zur Ausreifung, entwickelt sich zum reifen Osteoklasten und beginnt mit dem Knochenabbau.

Gleichzeitig scheidet der Osteoblast ein weiteres Signalmolekül aus, das Osteoprotegerin (OPG), welches einen überschießenden Knochenabbau in der Funktion eines „Abfang-Moleküles“ verhindern soll.
Es bindet an RANKL und verhindert so die Signalübertragung an den Signalempfänger RANK.

So wird normalerweise ein Gleichgewicht zwischen Knochenaufbau und Knochenabbau erhalten.
Genau hier setzt Prolia® an. Es imitiert als RANKL-bindender Antikörper die Wirkung von Osteoprotegerin (OPG) und verhindert so den Knochenabbau.

Wann darf Prolia® nicht angewendet werden?

Bei bestehendem Kalziummangel darf Prolia® nicht angewendet werden. Zuvor muss ein normaler Kalzium- und Vitamin D-Spiegel im Blut hergestellt werden.

Bei Kindern- und Jugendlichen, sowie bei Schwangeren sollte das Medikament nicht angewendet werden. Es liegen keine Daten vor, die die Unbedenklichkeit der Anwendung belegen.

Bei älteren Patienten und bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion kann das Medikament ohne Einschränkung eingesetzt werden.

Für Patienten mit eingeschränkter Leberfunktion liegen keine Daten vor.

Für stillende Mütter sollte eine sorgfältige Risiko-Nutzen-Abwägung erfolgen.

Nebenwirkungen

Die häufigsten Nebenwirkungen (<10%) sind eine Harnwegsinfektion mit Jucken und Brennen beim Wasserlassen, eine Infektion der oberen Atemwege, das Schmerzen, Kribbeln oder Taubheit entlang des Beines (Ischias-Syndrom), ein Grauer Star der Augen, Darmträgheit, Stuhlverstopfung, Hautausschlag und Gliederschmerzen.

Gelegentlich (<1%) treten eine Entzündung der Darmtaschen mit Bauchschmerzen, Erbrechen und Fieber (Divertikulitis), eine bakterielle Entzündung des Unterhautfettgewebes, eine Infektion der Ohren und Ekzeme auf.

Sehr selten kommt es zu einem gefährlichen Kalziummangel (Hypokalzämie). Aus diesem Grund versandte die Firma AMGEN 2012 einen „Rote-Hand-Brief“, in dem auf einen möglichen schweren Kalziummangel mit eventuell tödlichem Ausgang hingewiesen wurde.
In einem weiteren „Rote-Hand-Brief“ von 2013 beschrieb das Unternehmen seltene Fälle eines ungewöhnlichen Oberschenkelbruches (atypische Femurfraktur).

Die Wirkung von Prolia® steht indirekt auch in Zusammenhang mit dem Immunsystem, weshalb derzeit ein vermehrtes Risiko einer schweren Infektion sowie des Auftretens von Krebs diskutiert wird. Auch besteht ein möglicher Zusammenhang mit dem Absterben des Kieferknochens.

Wechselwirkungen

Es wurden keine Wechselwirkungsstudien durchgeführt.
Das Risiko für Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten wird jedoch als gering eingeschätzt.

Sonstiges

Studien zum Langzeitrisiko und zum Langzeitnutzen von Prolia® liegen bisher nicht vor.

Auch Studien, die den Wirkstoff Denosumab mit ähnlichen Medikamenten anderer Wirkungsweise wie z.B. den Bisphosphonaten vergleichen, sind bislang noch nicht durchgeführt worden.

Ob das Medikament einen Zusatznutzen gegenüber ähnlichen Substanzen bringt, ist derzeit ungewiss und wird noch diskutiert.

Weitere Informationen zu Prolia®

Weitere allgemeine Informationen zu diesem Thema:

Eine Liste aller Medikamente, die wir bereits veröffentlicht haben finden Sie unter: Medikamente A-Z.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 01.09.2014 - Letzte Änderung: 18.09.2024