Dieser Text handelt vom Kapselriss am Zeh und den Behandlungs- und Diagnosemethoden. Meist erfolgst die Behandlung konservativ und auch die Diagnose wird rein klinisch gestellt.
In den meisten Fällen entsteht ein Kapselriss durch traumatische äußere Gewalteinwirkungen. Oft handelt es sich um schnelle und kräftige Überdehnungen am Gelenk, denen die Kapsel nicht standhalten kann. Auch im Rahmen eines gelenknahen Knochenbruchs kann die Kapsel reißen. Durch den Riss der Gelenkkapsel kann es wiederum gelenksnah zu Knochenabsplitterungen kommen.
Die Ursache des Kapselrisses im Zeh ist fast immer eine äußere Gewalteinwirkung. Dies können Stöße und Schläge auf das Gelenk, vor allem aber auch extreme Druck- und Zugbelastungen sein. Am Fuß ist häufig eine Überdehnung eines Zehs die Ursache. Durch einen Tritt des nackten Fußes gegen ein Objekt kann es zu Überdehnungen des Gelenks und Schlägen auf den Knochen gleichzeitig kommen.
Es muss bei dieser Gewalteinwirkung zu einem Riss der kräftigen, bindegewebigen Strukturen kommen, welche die äußere Kapselhülle bilden. Der Kapselriss kann aufgrund verschiedener vorbestehender Erkrankungen begünstigt entstehen. Lange Ruhigstellung der Füße und extreme Bewegungsarmut können zu einer Schwäche des Bindegewebe und der Muskulatur des Fußes führen. Auch bestimmte Vorerkrankungen oder genetische Krankheiten können zu Bindegewebsschwächen führen, wodurch Kapselrisse am gesamten Körper begünstigt auftreten können.
Das Hauptsymptom des Kapselrisses ist der Schmerz. Dieser kann einen sehr starken und stechenden Charakter besitzen und tritt vor allem bei Bewegung der Zehen auf. Auftreten und Laufen werden abhängig von der genauen Lage des Kapselrisses erschwert oder sogar unmöglich. Durch die Eröffnung der Gelenkskapsel und die Verletzung kleinerer Blutgefäße entstehen wenige Zeit nach dem Kapselriss Schwellungen, Rötungen und Überwärmungen. Die Funktion des Gelenks selbst ist stark eingeschränkt. Die Rötung entsteht aufgrund des Blutergusses unter der Haut. Dieser resorbiert sich langsam innerhalb von Tagen bis Wochen, wodurch der Gelenkserguss eine blaue, grüne und gelbliche Farbe annehmen kann. Selten kommt es begleitend zum Kapselriss im Zeh auch zu einem Bruch des Knochens. Daraus können wiederum eine deutlich verlängerte Heilungsdauer, stärkere Schmerzen und eine mögliche Fehlstellung des Zehs resultieren.
Die Schmerzen sind das Hauptsymptom und das primäre Problem des Kapselrisses am Zeh. Schon kurz nach der Verletzung tritt ein pochender, dumpfer Schmerz am Fuß auf, der auf die Verletzung kleinerer Blutgefäße hindeutet und das Entstehen eines Blutergusses ankündigt. Nach wenigen Tagen wandelt sich der dumpfe Schmerz zu einem starken, stechenden Schmerz bei sämtlichen Bewegungen im betroffenen Gelenk.
Der Schmerz ist primär verantwortlich für die Funktionseinschränkung des Gelenks in der Heilungsphase und kann auch über die gesamte Heilungsdauer bestehen bleiben. Mit ausreichend dosierten Schmerzmedikamenten kann und sollte der Schmerz behandelt werden, damit eine leichte Bewegung möglich ist. Insbesondere bei Kapselrissen am Zeh sollte eine ausreichende Schmerzlinderung eine normales Laufen ermöglichen, um Fehlhaltungen beim Gehen vorzubeugen.
Viele weitere Informationen erhalten Sie unter unserem Theme: Schmerzen im Zeh
Die Schwellung entsteht durch den Gelenkserguss, der im Zuge der Verletzung auftreten kann. Die Gelenkflüssigkeit kann sich im Umkreis des Gelenks ausbreiten und lokale Entzündungsreaktionen begünstigen. Durch die Verletzung kommt es auch immer zu einer Verletzung kleinerer Blutgefäße, die in die Gelenkkapsel bluten können und für die Rötung, Schwellung und Schmerzen verantwortlich sind.
Auch die Bewegungseinschränkung ist zu großen Teilen auf die schmerzhafte Schwellung zurückzuführen. Kurz nach der Verletzung sollte schnellstmöglich eine Kühlung und Hochlagerung des Beins erfolgen, da sich das Ausmaß der Schwellung dadurch verringern kann. Auch die gesamte Heilungsdauer kann sich durch die Akutmaßnahmen und die Größe des Gelenkergusses stark verringern.
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Die äußere Hülle der Gelenkkapsel besteht aus Bändern, Muskeln und straffen Bindegeweben, die das Gelenk fest umschließen, nach außen abpolstern, bewegen und stabilisieren können. Um Stabilität zu erreichen, sind die Bindegewebe eng am Knochen verankert. Bei einem enorm starken Zug an der Kapsel können neben einem Kapselriss auch Knochenabsplitterungen am Ort der Verankerung auftreten. Eine Beteiligung des Knochens erschwert die Erkrankung zusätzlich und kann zu stärkeren Schmerzen, einer längeren Heilungsdauer und einer zusätzlichen Instabilität im Gelenk führen. Auch die Behandlung kann sich aufgrund der Knochenbeteiligung ändern. Abhängig von der Größe des Schadens am Knochen kann eine Operation notwendig werden, um das Knochenfragment am Zeh zu fixieren.
Mehr zur Absplitterung des Knochens finden Sie auf unserer Seite Knochenabsplitterung
Die Diagnose wird häufig nur klinisch gestellt. Dies bedeutet, dass die Erfragung des Verletzungshergangs und der Symptome, sowie die körperliche Untersuchung ausreichen, um die Diagnose Kapselriss zu stellen. Sind die Schmerzen ungewöhnlich stark, die Heilungsdauer ist besonders lang oder es lassen sich Instabilitäten in der körperlichen Untersuchung finden, kann eine weitere Diagnostik erfolgen, um Begleitverletzungen festzustellen. Mithilfe einer Röntgenaufnahme können insbesondere Beteiligungen des Knochens erkannt und festgestellt werden. Auch ein MRT kann hinzugezogen werden, um das Ausmaß des Kapselrisses näher zu untersuchen.
Die MRT Untersuchung kommt im klinischen Alltag nur selten bei einem Kapselriss zum Einsatz. Da die MRT Untersuchung im Regelfall selbst bei Bestätigung der Diagnose keine Änderung der Behandlung zur Folge hat, wird sie im Regelfall nicht durchgeführt. Dazu kommt, dass die MRT Untersuchung ein sehr teures und im Vergleich zur Röntgenuntersuchung ein aufwendiges Verfahren ist. Prinzipiell lässt sich ein Kapselriss im Zeh jedoch sehr gut in der Magnetresonanztomographie darstellen. Hier können insbesondere Weichteilgewebe hochauflösend erkannt werden, so auch Bänder, Muskeln und Gelenksergüsse. Zusätzlich entsteht beim MRT keine Strahlenbelastung wie etwa bei einer Röntgen oder CT Untersuchung.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter: MRT vom Fuß
Die wichtigsten Behandlungsschritte müssen unmittelbar nach der Verletzung erfolgen. Die Behandlung richtet sich bei Verletzungen dieser Art nach dem sogenannten „PECH-Schema“.
Die Anfangsbuchstaben beinhalten die Worte „Pause“, „Eis, „Compression“ und „Hochlagerung".
Diese Sofortmaßnahmen können vor allem akute Blutergüsse stoppen und somit Schwellung, Schmerz und Bewegungseinschränkung reduzieren und die Heilungsdauer damit deutlich verringern. Diese 4 Behandlungsmaßnahmen sollten innerhalb der ersten 48 Stunden durchgeführt werden.
Anschließend sollten vor allem eine ausreichende Schmerztherapie und Schonung, sowie Ruhigstellung des Zehs erfolgen. Besonders ausgeprägte Blutergüsse können unter Umständen punktiert und entlastet werden. Eine Operation ist nur selten sinnvoll, oftmals nur wenn zusätzlich zum Kapselriss ein Knochen gebrochen ist. Erst nach einer gewissen Zeit, wenn die Schwellung und der Schmerz nachgelassen haben, sollte eine leichte Bewegung im Gelenk wiederaufgenommen werden, um die Funktion langsam und vorsichtig wiederherzustellen.
Ist ein Knochenbruch des Zehs ausgeschlossen, sollte in der Behandlung eine Ruhigstellung des Zehs im Vordergrund stehen. Hierzu empfiehlt sich das sogenannte „Buddy-Tapen“. Dabei wird ein benachbarter Zeh als Schiene für den verletzten Zeh verwendet und mit diesem verklebt. Mit einem starren Tapeverband um beide Zehen kann der Zeh mit dem Kapselriss ruhigstellt und geschont werden. Wichtig ist, dass das Tape regelmäßig und nach dem Duschen gewechselt wird. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass die Haut unter dem Tapeverband gesund ist und der Zeh durch entsprechendes Schuhwerk zusätzlich entlastet wird. Dazu eignen sich bequeme aber auch schützende und stabile geschlossene Schuhe.
Lesen Sie unter unserem Thema: Tapeverband
Zur Ruhigstellung des verletzten Zehs kann auch eine Schiene zum Einsatz kommen. Insbesondere am großen Zeh kann dies sinnvoll sein, da dieser nur schwer durch Schuhwerk und Tapes vollständig ruhiggestellt werden kann. Bei den anderen Zehen ist eine Schiene oft nicht notwendig. Mit einer Bandage oder einem Tape lassen sich meistens eine ausreichende Ruhigstellung und Schonung erzielen.
Eine Bandage kann alternativ zur Schiene oder dem Tapen eingesetzt werden, um den Kapselriss im Zeh zu schonen und den verletzten Bereich ruhigzustellen. Eine Bandage ist elastisch und umfasst den gesamten Fuß und die Ferse. Ähnlich wie eine Schiene bietet sich die Bandage insbesondere bei Verletzungen der Großzehe an, da diese prominent hervorragt, nur schwer an andere Zehen getapet werden kann und beim Gehen eine erhöhte Belastung erfährt. Im Gegensatz zur Schiene nimmt die Bandage weniger Platz im Schuh weg und ist angenehmer zu tragen, kann jedoch durch ihr elastisches Material keine vollständige Ruhigstellung erreichen. Damit ist die Bandage in der Akutphase und den ersten Tagen bis Wochen nach der Verletzung ungeeignet. Sie kann in den folgenden Wochen der Heilung eine zusätzliche Unterstützung liefern aber auch den langsamen Bewegungsaufbau fördern.
Am Zeh ist nur sehr selten eine Operation notwendig. Ein reiner Kapselriss am Zeh wird im Regelfall nur konservativ durch Schonung und langsamen Bewegungsaufbau therapiert. In manchen Fällen kann jedoch zusätzlich zum Kapselriss ein Knochenbruch vorliegen. Leichte Knochenabsplitterungen werden ebenfalls konservativ behandelt, wohingegen ein vollständiger Bruch der Zehe gegebenenfalls operiert werden muss.
Eine Operation ist dann notwendig, wenn eine Fehlstellung der Zehe oder eine Instabilität im Fuß beim Gehen vorliegt. Auch ein offener Bruch mit Verletzungen bis an die Hautoberfläche muss oftmals operiert werden. Der Bruch wird in der Operation zurück in seine natürliche Position gebracht und mit Schrauben stabilisiert.
Die Dauer der Heilung kann bei einem Kapselriss stark variieren. Das Ausmaß der Verletzung und der darauf folgenden Schwellung, Schmerzen und Behandlung übt einen wesentlichen Einfluss auf die Heilungsdauer aus.
Leichte Risse der Kapsel können oft schon innerhalb weniger Tage bis Wochen verheilen und schmerzfrei sein. Ein vollständiger Kapselriss mit Knochenabsplitterungen kann hingegen auch sehr langwierige Verläufe annehmen und im Verlauf sogar chronisch Schmerzen verursachen. Insbesondere an den Zehen ist oft eine Ruhigstellung nur schwer zu erreichen, sodass sich die Heilungsdauer verzögern kann. Eine annähernde Schmerzfreiheit wird im Schnitt nach etwa 2 Wochen erreicht, wobei auch Verläufe von bis zu 6 Wochen nicht ungewöhnlich sind. Durch chronische Verläufe und Folgeschäden kann sich die Heilung zusätzlich stark verzögern.
In den meisten Fällen heilt ein Kapselriss gut aus und auch die Bewegung ist im Normalfall nach einigen Wochen vollständig wiederhergestellt. Bei besonders schweren Kapselrissen oder falscher Behandlung kann es jedoch langfristig zu Folgeschäden und Beschwerden kommen.
Eine häufige Spätfolge des Kapselrisses im Zeh ist eine fortbestehende Bewegungseinschränkung. Diese kann entstehen, wenn während der frühen Phase der Heilung keine ausreichende Ruhigstellung und kein anschließender langsamer Bewegungsaufbau erreicht wurden.
Auch nach vielen Jahren kann sich ein im Rahmen der Verletzung entstandener Knorpel- und Gelenksschaden bemerkbar machen. Eine solche Arthrose kann sich über Jahrzehnte hinweg entwickeln und zu starken Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Schwellungen und Versteifungen des Gelenks führen.
Lesen Sie hierzu auch unser Thema Arthrose im Großzeh
Für einen Kapselriss im Zeh kann eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden. Diese richtet sich vor allem nach dem Befinden des Patienten, seinem Schmerz und der Einschränkung am Arbeitsplatz. Bei starken Beschwerden wird in den meisten Fällen zunächst eine Arbeitsunfähigkeit von 1-2 Wochen ausgestellt. Bei Bürotätigkeiten lässt sich der Beruf trotz fortbestehender Schmerzen am Fuß in den meisten Fällen uneingeschränkt ausüben. Ausgenommen davon sind körperliche Tätigkeiten, die durch den Kapselriss über lange Zeiträume eingeschränkt ausgeübt werden können. Die Arbeitsunfähigkeit kann auch über die 2 Wochen hinaus weiter ausgestellt werden. Der Hausarzt kann die Bescheinigung ohne Folgen für den Arbeitnehmer für bis zu 6 Wochen ausstellen. Bei körperlichen Tätigkeiten muss in seltenen Fällen eine langsame Wiedereingliederung vorgenommen werden, wenn die Beschwerden noch zu groß sind.
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