Ergonomischer Bürostuhl

Der Begriff des ergonomischen Schreibtischstuhls ist nicht geschützt, weshalb es keine einheitliche Definition gibt, welche Eigenschaften ein ergonomischer Schreibtischstuhl aufweisen muss. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat jedoch eine Leitlinie herausgearbeitet, welche Empfehlungen für einen ergonomischen Schreibtischstuhl gelten. Besonders sollte auf einen sicheren Stand, eine adäquate Federung, die Höhenverstellung, die Rückenlehne und Armauflagen geachtet werden.

Ergonomischer Bürostuhl

Definition

Der Begriff des ergonomischen Schreibtischstuhls ist nicht geschützt, weshalb es keine einheitliche Definition gibt, welche Eigenschaften ein ergonomischer Schreibtischstuhl aufweisen muss. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat jedoch eine Leitlinie herausgearbeitet, welche Empfehlungen für einen ergonomischen Schreibtischstuhl gelten. Besonders sollte auf einen sicheren Stand, eine adäquate Federung, die Höhenverstellung, die Rückenlehne und Armauflagen geachtet werden.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Artikel: Ergonomie am Arbeitsplatz

Wer benötigt einen ergonomischen Bürostuhl?

Viele Menschen verbringen einen großen Teil ihres Alltags am Schreibtisch auf einem Bürostuhl. Sei es während der Arbeit oder Zuhause, viele Menschen sitzen häufig für viele Stunden auf einem Bürostuhl. Grundsätzlich sollten sich alle Menschen, welche regelmäßig auf einem Bürostuhl sitzen, Gedanken darüber machen, ob ihr Bürostuhl ergonomisch sinnvoll gestaltet ist. So sind Arbeitgeber zwar verpflichtet einen Arbeitsplatz einzurichten, welcher dem „Stand der Technik“ entspricht, doch legen dies verschiedene Arbeitgeber sehr unterschiedlich aus. Eine Verbesserung des Arbeitsplatzes durch den Austausch des Bürostuhls ist also oftmals notwendig um orthopädische Folgeerkrankungen vermeiden zu können. Schon bei einigen Stunden am Tag kann es sich lohnen auf ein ergonomisches Modell umzusteigen um Krankheiten und Verspannungen vorzubeugen.

Treten schon Beschwerden auf oder haben sich bereits orthopädische Folgen der ungünstigen Sitzhaltung manifestiert, sollte schnellstmöglich auf einen ergonomischen Bürostuhl gewechselt werden. Erkrankungen, welche nicht ausschließlich durch einen ungenügenden Bürostuhl hervorgerufen, aber oftmals in ihrer Entstehung begünstigt werden sind Bandscheibenvorfälle, Beckenvenenthrombosen, ein Lymphstau oder skelettale Erkrankungen der Wirbelsäule. Ein ergonomischer Bürostuhl kann in diesen Fällen der Heilung und Rehabilitation der Erkrankungen sowie einer Rückfallvermeidung dienen.

In manchen Fällen ist die Anschaffung eines neuen, ergonomischen Bürostuhls jedoch nicht nötig. Dies ist dann der Fall, wenn schon ein ausreichend ergonomischer Stuhl vorhanden ist. Auch dann, wenn Beschwerden auftreten sollte zunächst überprüft werden, ob die Einstellung des Bürostuhls verändert werden kann oder die Sitzhaltung auf dem Stuhl verbessert werden sollte um eine ergonomische Unterstützung zu gewährleisten. Hinweise kann seitens des Arbeitgebers oftmals ein Arbeitsmediziner (Betriebsarzt) geben.

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Eigenschaften

Es existiert keine offizielle Definition, welche Eigenschaften ein Bürostuhl aufweise muss, um als ergonomisch bezeichnet zu werden. Theoretisch kann somit jeder Hersteller einen Bürostuhl als ergonomisch bezeichnen. Die nachfolgenden Eigenschaften beziehen sich auf die Leitlinie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Wichtig ist, dass der ergonomische Bürostuhl sicher steht. Ein Kippeln oder wegrutschen sollte vermieden werden, auch dann, wenn die Rückenlehne ganz nach hinten geneigt ist. Es existieren sowohl Modelle mit gebremsten und ungebremsten Rollen. Ungebremste Rollen sollten nur bei Teppichböden zum Einsatz kommen, während gebremste Rollen auf glattem Untergrund ein wegrutschen verhindern können. Ebenfalls sollte eine ausreichende Federung des Stuhls vorhanden sein. Dies dient einer Schonung der Wirbelsäule vor allem bei häufigem Hinsetzen. Um Verletzungen vorzubeugen sollten alle Kanten abgerundet und Sitzfläche sowie Rückenlehne eine adäquate Polsterung aufweisen. Hierbei muss auf eine komfortable aber nicht zu weiche Polsterung geachtet werden.

Die Höhe des Bürostuhls ist eine wichtige ergonomische Eigenschaft. Da nicht alle Menschen gleich groß sind, sollte der Bürostuhl in einem Bereich von 42 bis 50cm gemessen vom Boden bis zur Sitzfläche verstellbar sein. Gleiches gilt für die Länge der Sitzfläche, diese sollte zwischen 38 bis 44 cm verstellbar sein. Eine angemessene Breite der Sitzfläche ist mindestens 40cm.

Die Rückenlehne ist eines der wichtigsten Eigenschaften des ergonomischen Bürostuhls. Um sowohl komfortabel als auch orthopädisch ergonomisch zu sein muss die Rückenlehne zwei charakteristische Rundungen aufweisen. Von der Seite betrachtet sollte eine Rundung im Bereich der Lendenwirbelsäule nach vorne auffallen. Je nach Länge der Rückenlehne kann auch eine „S“ oder „Doppel-S“ Form vorliegen. Gleichzeitig sollte der Rücken von der Lehne umgeben sein, die Fläche also leicht rund und nicht flach sein. Die Lehne muss, um sich den Proportionen des Nutzers anpassen zu können, verstellbar sein. Optimal ist, wenn die Rückenlehne eine gekoppelte Sitz-Lehnen-Neigungsverstellung aufweist. Das bedeutet, dass die Lehne bei unterschiedlichen Neigungswinkel nach hinten die Wirbelsäule immer optimal unterstützen kann.

Ebenfalls gehören Armauflagen zu einem optimalen Bürostuhl. Diese können den Schulterbereich entlasten und sollten in ihrer Höhe einstellbar sein.

Anforderungen

Es existieren keine spezifischen Anforderungen um einen Bürostuhl als ergonomisch verkaufen zu dürfen. Somit ist es wichtig, sich an den empfohlenen Eigenschaften zu orientieren, wenn ein Bürostuhl ausgewählt wird. Die wichtigste und ausschlaggebende Anforderung an einen Bürostuhl hinsichtlich der Ergonomie ist dessen Möglichkeit der Einstellung.

Da die Proportionen bei jedem Menschen unterschiedlich sind, kann ein Bürostuhl ohne Einstellungen von Rückenlehne, Sitzhöhe, Armlehne und Sitzlänge nur in ganz wenigen Fällen optimal passen. Generell gilt, dass wenn die unter „Eigenschaften“ aufgelisteten Merkmale in der Auswahl des Bürostuhls beachtet werden, die wichtigsten Anforderungen an einen Bürostuhl erfüllt sind.

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Verschiedene Formen

Es existieren eine Reihe unterschiedlicher Bürostühle, welche als „ergonomisch“ verkauft werden. Welche Art des Stuhls tatsächlich ergonomisch ist, hängt neben den individuellen Körperproportionen auch von der Einstellbarkeit des Stuhls ab. So ist nicht eine bestimmte Form einer anderen überlegen, vielmehr kann durch ausprobieren herausgefunden werden, welche Form am besten zu dem eigenen Körperbau passt.

Häufige Bürostuhlformen, welche als ergonomisch betrachtet werden können, sind Stühle mit langer Rückenlehne, Armlehnen und einem separaten Kopfteil. Anstatt einer separaten Kopfstütze ist teilweise auch eine lang gezogene Rückenlehne vorhanden. Auch Bürostühle mit einer geteilten Rückenlehne sind häufig unter der Kategorie „ergonomisch“ zu finden.

Die Stühle ohne Rückenlehne werden ebenfalls häufig als ergonomische Bürostühle verkauft. Hierbei muss beachtet werden, dass nach den unter „Eigenschaften“ ausgelisteten Kriterien diese Stühle streng genommen nicht unter ergonomisch fallen. Gleiches gilt für die Hocker, welche ein stehendes Arbeiten ermöglichen und nur ein „Anlehnen“ möglich machen. Auch hier sind wichtige Eigenschaften der Ergonomie nicht erfüllt.

Unterstützung durch die Krankenkasse

Langes Arbeiten am Schreibtisch kann zu gesundheitlichen Problemen führen. Besonders dann, wenn über lange Zeit in einer ungünstigen Körperhaltung verharrt wird, kommt es nicht selten zu Rückenschmerzen im Lendenwirbelbereich. Ein ergonomischer Bürostuhl kann helfen, die Fehlhaltung bei der Arbeit oder Zuhause zu korrigieren und damit gesundheitliche Heilung verschaffen. Auch nach einer akuten Erkrankung der Wirbelsäule kann die Nutzung eines ergonomischen Bürostuhls nötig sein um dem Heilungserfolg nicht zu gefährden.

Die Frage, ob ein ergonomischer Bürostuhl von der Krankenkasse übernommen wird liegt deshalb nahe. Und tatsächlich kann es zu einer teilweisen oder gesamten Kostenübernahme durch die Krankenkassen kommen. Da die Krankenkassen keine gängige Regelung bezüglich der Übernahme dieser Kosten haben, lohnt sich oftmals eine Nachfrage bei der Kasse oder dem behandelnden Arzt.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist oftmals, dass der behandelnde Hausarzt oder Orthopäde einen Bescheid über die Empfehlung der Nutzung eines ergonomischen Bürostuhls schreibt und darin begründet, warum im speziellen Fall die Nutzung des Bürostuhls gesundheitlich relevant ist. Wenn gesundheitliche Beschwerden existieren und vermutet wird, dass ein ergonomischer Bürostuhl Abhilfe verschaffen könnte sollte möglichst bald gehandelt werden damit gesundheitliche Folgeschäden ausbleiben.

Unterstützung durch den Arbeitgeber

Eine einheitliche Regelung oder ein Gesetz darüber, ob der Arbeitgeber den Angestellten einen ergonomischen Bürostuhl zur Verfügung stellen muss, existiert nicht. Im Gesetz ist lediglich verankert, dass ein Arbeitsplatz, welcher dem „aktuellen Stand der Technik“ entspricht bereitgestellt werden muss. Wenn ein ergonomischer Bürostuhl aus gesundheitlichen Gründen benötigt wird, muss ein Antrag bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung gestellt werden, welche über die Notwendigkeit der Maßnahme entscheiden kann.

Manchmal lohnt es sich jedoch, mit dem Arbeitgeber über die Ausstattung der Arbeitsplätze zu reden. Eine Anschaffung ergonomischer Bürostühle kann die Gesundheit der Arbeitnehmer sowie das Klima während der Arbeit ungemein verbessern und ist deshalb auch ohne Kostenübernahme der Versicherungsträger eine Möglichkeit des Arbeitgebers sowohl ökonomisch als auch arbeitnehmerfreundlich zu handeln.

Sollte der Versicherungsträger nur einen Teil der Kosten für die Anschaffung eines ergonomischen Bürostuhls zahlen, kann es sich lohnen den Arbeitgeber zu fragen, ob dieser für die Mehrkosten aufkommt.

Mit Aufstehhilfe

Neben den üblichen Bürostühlen gibt es auch solche, welche mit einer integrierten Aufstehhilfe ausgestattet sind. Diese Stühle haben ein hochklappbares, und durch eine Hydraulik unterstütztes Sitzpolster. Diese speziellen Bürostühle kommen besonders bei Krankheiten in Betracht, welche mit einer muskulären oder nervalen Degeneration einhergehen, das Aufstehen aus einem normalen Bürostuhl also kaum mehr möglich ist. Beispiele hierfür sind die progressive Muskeldystrophie oder Multiple Sklerose. Eine totale oder teilweise Übernahme durch die Versicherungsträger ist, je nach Krankheitsbild, möglich.

Ohne Lehne

Stühle oder Hocker, welche ohne Lehne verkauft werden, sollen während der Arbeit die körpereigene Muskelkraft fördern. Nach der aktuellen Leitlinie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fällt eine solche Sitzgelegenheit nicht unter die Kategorie „ergonomischer Bürostuhl“.

So sollte besonders bei langer und stetiger Büroarbeit nicht auf eine Rückenlehne verzichtet werden. Hierbei sollte besonders auf die ergonomische Eigenschaft der Lehne geachtet werden. Personen welche Tätigkeiten ausüben, welche einen häufigen Platzwechsel und ein Sitzen für nur geringe Zeit beinhalten, können jedoch von den Bürostühlen ohne Lehne profitieren.

Höhenverstellbarer Schreibtisch

Neben dem ergonomischen Bürostuhl sollten weitere Maßnahmen am Arbeitsplatz geschaffen werden, um ein ergonomisches Arbeiten zu gewährleisten. Hierzu zählt allem voran auch ein höhenverstellbarer Schreibtisch. So kann es sein, dass, je nach Körpergröße der betroffenen Person, der Schreibtischstuhl zwar sehr ergonomisch, der Schreibtisch jedoch bei optimaler Sitzposition deutlich zu niedrig oder hoch steht. Dies kann trotz optimaler Sitzgelegenheit durch den ergonomischen Bürostuhl zu Fehlhaltungen des Rückens oder Nackens führen und damit potenziell zu Erkrankungen der Wirbelsäule und chronischen Rückenschmerzen.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter: höhenverstellbarer Schreibtisch

Es existieren eine Reihe unterschiedlicher Modelle. So sollte beachtet werden, ob ausschließlich eine sitzende Position oder auch eine stehende Arbeitshaltung durch die Höhenverstellung erreicht werden soll. Sowohl Modelle mit einer mechanischen als auch Modelle mit elektrischer Einstellung sind verfügbar.

Die Versicherungsträger können unter gewissen Umständen auch für einen gewissen Teil der Anschaffung eines höhenverstellbaren Schreibtisches aufkommen. Wie auch bei der Anschaffung des Bürostuhls ist hierbei oftmals ein Schreiben des Arztes über die gesundheitliche Relevanz im individuellen Fall nötig.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 10.02.2017 - Letzte Änderung: 30.03.2024