Ab 26 Grad Celsius soll der Arbeitgeber Maßnahmen zur Temperatursenkung ergreifen. Steigen der Temperaturen und der Arbeitgeber unternimmt nichts, dürfen die Arbeitnehmer zum Schutz ihrer Gesundheit bei Temperaturen über 30 Grad das Büro verlassen. Versucht der Chef ohne Erfolg die Temperatur in den Büroräumen zu senken, müssen die Mitarbeiter spätestens bei Temperaturen über 30 Grad mit hitzefrei aus dem Büro entlassen werden.
Wenn die Temperaturen steigen und die Leistungsfähigkeit abnimmt, fragen sich viele Arbeitnehmer, was für Rechte sie bei Hitze haben.
In der Schule wird ‚hitzefrei‘ deutlich häufiger ausgesprochen als bei der Arbeit. Nichtsdestotrotz gibt es Umstände, unter denen auch Arbeitnehmer im Büro hitzefrei gewährt bekommen können.
Das Arbeitsrecht regelt Bedingungen von Arbeit unter Hitze rechtlich fest. Es wird zwischen Raum- und Lufttemperatur unterschieden. Die Raumtemperatur beschreibt die gefühlte Temperatur am Arbeitsplatz, während die Lufttemperatur die tatsächliche Hitze misst.
Bei einer Raumtemperatur von mehr als 30 Grad Celcius ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zur Raumkühlung zu ergreifen. Das entspricht dem Arbeitsschutz.
Maßnahmen zur Raumkühlung sind:
Wenn der Arbeitgeber bei Temperaturen über 30 Grad keine Kühlungsmaßnahmen unternimmt, dürfen die Arbeitnehmer dann das Büro verlassen. Unternimmt der Arbeitgeber Maßnahmen zur Kühlung, die aber nicht greifen und die Lufttemperatur mehr als 35 Grad Celcius erreicht, ist die Voraussetzung geschaffen, hitzefrei im Büro zu bekommen.
Das heißt, dass man hitzefrei bekommt, wenn die Temperaturen über 30 Grad sind und der Arbeitgeber nichts dagegen unternimmt oder Temperaturen über 35 Grad bei dem gescheiterten Versuch einer Raumkühlung bestehen.
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Rechtlich muss der Arbeitgeber spätestens ab 35 Grad seine Mitarbeiter mit hitzefrei nach Hause schicken. Unternimmt der Arbeitgeber nichts zur Kühlung des Büros, haben Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz das Recht bei mehr als 30 Grad Celsius das Büro zu verlassen.
Das Arbeitsschutzgesetz beinhaltet Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsschutzrichtlinien, die Arbeitnehmer vor Schäden auf die Gesundheit schützen sollen. Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber Raumtemperaturen von bis zu 25 Grad Celsius sicherstellen soll. Steigen die Temperaturen im Sommer, muss der Arbeitgeber ab 26 Grad Celsius handeln.
Steigen der Temperaturen und der Arbeitgeber unternimmt nichts, dürfen die Arbeitnehmer zum Schutz ihrer Gesundheit bei Temperaturen über 30 Grad das Büro verlassen. Versucht der Chef ohne Erfolg die Temperatur in den Büroräumen zu senken, müssen die Mitarbeiter spätestens bei Temperaturen über 30 Grad mit hitzefrei aus dem Büro entlassen werden.
Der Arbeitgeber hat Fürsorgepflicht und ist für Schutzmaßnahmen der Gesundheit seiner Angestellten verantwortlich.
Für die Arbeit im Freien ist das Arbeiten in Hitze nicht eindeutig geregelt. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Mitarbeiter zu schützen und kühlende Maßnahmen zu ermöglichen, wie ein Sonnensegel, Ventilatoren oder Getränke.
Die Verlegung der Arbeitszeiten ist gängig unter Hitzebedingungen. Nicht wenige Arbeitgeber fügen in Hochsommerzeiten Gleitzeit ein, um den Mitarbeitern Arbeit in einem Umfeld zu ermöglichen, in dem sie konzentriert und leistungsfähig ihre Aufgaben erledigen können.
Das Verlegen der Arbeitszeiten sollte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besprochen werden und für beide Seiten annehmbar sein. Es können auch weniger Arbeitsstunden für entsprechend weniger Lohn abgesprochen werden.
Wenn die Arbeit unter der Hitze für den Arbeitnehmer unzumutbar ist, können außerdem andere Regelungen getroffen werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Arbeitnehmer an Tagen der Hitzewelle Urlaub nehmen müssen.
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Ab 26 Grad Celsius soll der Arbeitgeber Maßnahmen zur Temperatursenkung ergreifen. Dazu gehören folgende Maßnahmen:
Außerdem sollen Arbeitgeber Bekleidungsregelungen im Büro lockern und den Angestellten ausreichend Trinkwasser zur Verfügung stellen. Bei unzureichender Wirkung und höheren Temperaturen über 30 Grad Celsius sind technische Maßnahmen indiziert, wie Luftduschen oder Wasserschleier sowie organisatorische Ausführungen, wie zum Beispiel Entwärmungsphasen.
Unter bestimmten Umständen können persönliche Schutzausrüstungen wie Hitzeschutzkleidung bei Hitzearbeit eingesetzt werden. Im Büro kommt nur ein Teil der Möglichkeiten zur Temperatursenkung in Betracht.
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