Strahlentherapie

Unter einer Strahlentherapie versteht eine spezialisierte Behandlung gutartiger und bösartiger Erkrankungen (Krebs) mittels hochenergetischer Strahlung.

Strahlentherapie

Synonyme

  • Radioonkologie
  • Bestrahlung
  • Tumorbestrahlung

Definition

Unter einer Strahlentherapie versteht man die Behandlung gutartiger und bösartiger (Krebs) Erkrankungen mittels hochenergetischer Strahlung.

Das medizinische Gebiet der Strahlentherapie besteht eigenständig als drittes radiologisches Fachgebiet neben der Diagnostischen Radiologie und der Nuklearmedizin.

Physikalische Grundlagen der Strahlentherapie

Der Begriff Strahlung steht für eine physikalische Energieform. Das sichtbare Licht ist eine allen bekannte Erscheinungsform von Strahlung. Der Strahlenbegriff vereinigt eine Vielzahl unterschiedlicher Strahlenarten.

Prinzipiell kann Wellenstrahlung (Photonenstrahlung) von Teilchenstrahlung (Korpuskularstrahlung) unterschieden werden.

Die Wellenstrahlung beinhaltet viele kleine Energieträger, die Photonen. Das besondere am Photon ist, das es keine eigene Masse besitzt. Im weitesten Sinn ist es reine Energie in Form elektromagnetischer Wellen.

Im Unterschied dazu besitzen die Energieträger bei der Teilchenstrahlung eine eigene Masse. Beispielhaft sei hier der Elektronenstrahl genannt, der sich aus vielen kleinen Elektronen zusammensetzt.

Sowohl die Teilchenstrahlung, als auch die Wellenstrahlung sind weiterhin Sammelbegriffe, die physikalisch unterschiedliche Strahlenarten der Strahlentherapie zusammenfassen.

Photonen

Einzelne Photonen können physikalisch anhand ihrer Wellenlänge unterschieden werden. Die Wellenlänge beschreibt die Strecke, die genau eine Welle vom Anfang bis zu ihrem Endpunkt durchwandert. Die Eigenenergie und die Möglichkeiten der Wechselwirkungen hängen bei der Wellenstrahlung stark von der Wellenlänge ab.

 

Teilchenstrahlen unterscheiden sich in der Teilchenart. Alle werden in der Strahlentherapie verwendet.
Beispiele hierfür sind:

  • Elektronenstrahlen
  • Protonenstrahlen
  • Neutronenstrahlen
  • Schwerionenstrahlen

Elektronenstrahlen

Elektronenstrahlen (negativ geladenes Teilchen aus der Atomhülle)

Protonenstrahlen

Protonenstrahlen (positiv geladenes Teilchen aus dem Atomkern)

Neutronenstrahlen

Neutronenstrahlen sind ungeladenes Teilchen aus dem Atomkern.

Schwerionenstrahlen

Schwerionen können z.B. aus Kohlenstoffionen C12 bestehen.

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Autor: Dr. Jörg Haferanke Veröffentlicht: 30.12.2007 - Letzte Änderung: 12.01.2023