In der Schwangerschaft greifen Regulationsmechanismen, die den Blutdruck senken. Niedriger Blutdruck an sich ist also nicht krankhaft oder direkt schädlichen für die Schwangere und das Kind. Treten allerdings Beschwerden wie Schwindel auf, sollte der behandelnde Frauenarzt aufgesucht werden.
Von einem niedrigen Blutdruck in der Schwangerschaft spricht man ab Werten von unter 100/60 mmHg. Blutdruckwerte, die darunterliegen, bezeichnet man in der medizinischen Fachsprache als Hypotonie.
Im Rahmen natürlicher Anpassungsmechanismen in der Schwangerschaft sinkt der Blutdruck in den meisten Fällen eher ab, als dass er steigt. Daher ist ein niedriger Blutdruck in der Schwangerschaft im Allgemeinen nicht als Krankheit zu werden.
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Zu niedriger Blutdruck wird in der Fachsprache auch als Hypotonie bezeichnet. Für die Schwangerschaft gelten dieselben Grenzwerte, die auch außerhalb der Schwangerschaft verwendet werden. Ab einem Blutdruckwert der unter 100/60 mmHg liegt, spricht man von einem zu niedrigen Blutdruck. Dieser Wert bedeutet jedoch noch nicht, dass ärztlicher Handlungsbedarf besteht.Es existiert auch kein strenger Grenzwert, ab welchem man eine Therapie beginnen müsste.
Vielmehr geht es um das Wohlbefinden der schwangeren Frau und des ungeborenen Kindes. Solange keine Symptome und Beschwerden vorhanden sind, besteht kein akuter Handlungsbedarf. Anders als beim Bluthochdruck (Hypertonie) in der Schwangerschaft, bedarf ein zu niedriger Blutdruck keiner engmaschigen Kontrolle. Es ist möglich, dass eine Frau mit einem stark erniedrigten Blutdruckwert unter keinen Beschwerden leidet, während eine Frau mit nur leicht erniedrigten Blutdruckwerten bereits ein herabgesetztes Wohlbefinden hat. Die niedrigen Blutdruckwerte sollten daher keiner strengen Kategorisierung folgen, sondern bei schwangeren Frauen immer individuell betrachtet werden.
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Es existieren keine einheitlichen Grenzwerte, ab denen man von einer Gefahr für das ungeborene Kind sprechen könnte. Die Blutdruckanpassung folgt einem natürlichen Anpassungsmechanismus in der Schwangerschaft und ist daher primär nicht als krankhaft zu werten, anders als der Schwangerschaftshochdruck.
Dennoch erfolgt eine regelmäßige Kontrolle der Werte im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen. Gefährlich wird es für das Kind, wenn die Mutter unter starken Kreislaufbeschwerden leidet. Schwächeanfälle und ein Kreislaufkollaps durch einen niedrigen Blutdruck erhöhen die Sturzgefahr der Mutter und somit das Verletzungsrisiko für das ungeborene Kind.
Man kann jedoch nicht vorhersagen, ab welchem Blutdruckwert solche Beschwerden auftreten. Dies ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Während manche Frauen mit stark erniedrigten Werten keine Beschwerden verspüren, geht es anderen mit eher leicht erniedrigten Werten dafür umso schlechter. Manche Quellen sehen außerdem bei einer andauernden Hypotonie ein Risiko für eine sogenannte Plazentainsuffizienz. Diese Annahme lässt sich jedoch nicht durch wissenschaftliche Fakten belegen. Vielmehr ist der Bluthochdruck ein Risikofaktor für eine unzureichende Durchblutung der Gebärmutter und der Plazenta, auch wenn das widersprüchlich klingen mag.
Im Prinzip sollte der Arzt dann aufgesucht werden, wenn Beschwerden auftreten. Sollte es immer wieder zu Kopfschmerzen oder einer allgemeinen Schwäche kommen, empfiehlt es sich den behandelnden Frauenarzt aufzusuchen und die Beschwerden zu schildern. Weiterhin sollte man bei starken Kreislaufbeschwerden, wie einem Kreislaufkollaps, Bewusstlosigkeit oder Stürzen, nicht zögern, umgehend den behandelnden Frauenarzt oder - bei geschlossener Praxis – die Klinik aufzusuchen.
In diesem Falle müssen abgesehen von zu niedrigem Blutdruck auch Erkrankungen des Herzens oder eine Herzrhythmusstörung ausgeschlossen werden. Auch immer wiederkehrender Schwindel ist ein Anlass, den Frauenarzt zu konsultieren. Es geht davon zwar nicht unmittelbar eine Gefahr für das ungeborene Kind aus, dennoch sollten der mütterliche Stress und die Beschwerden reduziert werden.
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Niedriger Blutdruck ist meistens beschwerdefrei, dennoch gibt es auch einige schwangere Frauen, die in Folge dessen unter Beschwerden leiden. Glücklicherweise gibt es einige Dinge, die man selbst tun kann, um den Blutdruck – und den Kreislauf – wieder in Schwung zu bringen.
Im folgenden Abschnitt finden Sie einige hilfreiche Tipps, die Ihnen helfen, Ihren Blutdruck in der Schwangerschaft zu normalisieren:
1. Viel trinken und das Salz nicht vergessen! ? Achten Sie auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, am besten in Form von Wasser. Empfohlen sind circa 2 Liter täglich. Das hilft, den Blutdruck stabil zu halten. Achten Sie darüber hinaus darauf, nicht zu salzarm zu essen. Das bedeutet zwar nicht, dass sie fortan jede Suppe versalzen müssen, jedoch dürfen sie beherzt salzen, wenn es Ihnen schmeckt.
2. Wechselduschen: Duschen Sie sich abwechselnd warm und dann kalt ab. Enden sie mit einer kalten Dusche. Das bringt den Kreislauf in Schwung.
3. Eiweißreiches Frühstück: Das mag zwar ungewöhnlich klingen, jedoch kann Ihnen ein eiweißreiches Frühstück helfen, Ihre Kreislaufbeschwerden in den Griff zu bekommen.
4. Bewegen Sie sich! : Bewegung tut gut – auch in der Schwangerschaft. Dazu müssen Sie sich sportlich nicht verausgaben. Bereits entspannte Spaziergänge können helfen, den Blutdruck zu normalisieren. Insbesondere bei leichten Kreislaufbeschwerden hilft Gehen gut gegen die Beschwerden. Wenn Ihnen jedoch schwarz vor Augen wird, müssen Sie sich hinlegen und die Beine hochlegen. Nach wenigen Minuten geht es Ihnen dann besser.
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Es existieren weder wissenschaftliche Belege noch einheitliche Empfehlungen für die Wirkung homöopathischer Mittel.
Insbesondere in der Schwangerschaft sollte man darauf verzichten Arzneimittel oder homöopathische Mittel – ganz gleich ob frei verkäuflich – ohne Rücksprache mit dem behandelnden Frauenarzt einzunehmen.
Homöopathische Mittel sind nicht einheitlich getestet und Erfahrungswerte in der Schwangerschaft fehlen ganz einfach. Viele der flüssigen homöopathischen Mittel enthalten Alkohol und sind somit strengstens verboten in der Schwangerschaft. An dieser Stelle können daher keine Empfehlungen ausgesprochen werden. Dasselbe gilt für „pflanzliche“ Wirkstoffe. Auch diese vermeintlich natürlichen Mittel können in der Schwangerschaft kontraindiziert sein. Daher sollten auch frei verkäufliche Medikamente nicht ohne Rücksprache eingenommen werden.
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Ohne eine ärztliche Absprache sollten in der Schwangerschaft keine Medikamente eingenommen werden, da häufig aufgrund der Schwangerschaft eine Gegenanzeige besteht. Im Falle des niedrigen Blutdrucks ist eine medikamentöse Therapie ohnehin nur sehr selten notwendig. Oft lässt sich die Problematik mit nicht-medikamentösen Maßnahmen in den Griff bekommen. Falls doch Medikamente notwendig sind, werden diese vom Frauenarzt mit einem passenden Dosierungsschema verordnet.
Eines dieser Medikamente ist das Etilefrin. Dieses Medikament darf jedoch nicht im ersten Schwangerschaftsdrittel angewendet werden, da es in dieser Zeit kontraindiziert ist. Auch danach sollte es nur angewendet werden, wenn der behandelnde Arzt dies befürwortet. In der Regel wird Etilefrin in Form von Tropfen verabreicht. Die durchschnittliche Dosis für Erwachsene beträgt etwa 32-48 Tropfen 2-3 Mal täglich.
Die Gabe des Medikamentes Dihydroergotamin ist mittlerweile umstritten. Auch dieses Medikament darf im ersten Schwangerschaftsdrittel nicht verabreicht werden. Danach ist die Anwendung ebenfalls umstritten. Im Falle einer orthostatischen Hypotonie darf Dihydroergotamin anders als früher nun nicht mehr verschrieben werden. Es existieren nur noch seltene Fälle, in denen das Medikament zum Einsatz kommt.
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Es existiert kein Grenzwert des Blutdrucks, ab welchem eine Frau ein Beschäftigungsverbot oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Krankschreibung – auch längerfristig- , wenn der behandelnde Arzt die Mutter oder das ungeborene Kind als gefährdet ansieht durch die Arbeit.
Gründe für eine solche Krankschreibung sind starke Kreislaufbeschwerden, wiederholte Stürze der Mutter oder starker Schwindel. Dies ist auch abhängig von dem Arbeitsplatz und der Tätigkeit der Mutter. Diese Frage muss jedoch individuell mit dem behandelnden Frauenarzt geklärt werden und lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich stellt jedoch ein erniedrigter Blutdruck keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot dar, da er die Schwangerschaft oder die Mutter meist nicht bedroht.
Ein erniedrigter Blutdruck ist kein klassisches Anzeichen für eine Schwangerschaft. Erst im Laufe der Schwangerschaft kommt es zu Anpassungsmechanismen des mütterlichen Kreislaufs, die den Blutdruck sinken lassen. Das ist jedoch in der Frühschwangerschaft noch nicht der Fall, sodass eine Schwangerschaft nicht durch einen niedrigen Blutdruck detektiert werden kann. Anders als Schwangerschaftsübelkeit oder ein Spannungsgefühl der Brüste ist der niedrige Blutdruck kein typisches Schwangerschaftszeichen.
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