Was ist beim Absetzen von Xarelto® zu beachten?

Manchmal kann es notwendig sein Xarelto® abzusetzen. Zum Beispiel soll dadurch vor großen Operationen das Blutungsrisko reduziert werden. Auch starke Nebenwirkungen sind ein Grund das Medikament nicht mehr einzunehmen. Ein Absetzen sollte nur in Absprache mit einem Arzt erfolgen.

Was ist beim Absetzen von Xarelto® zu beachten?

Einleitung

Bei Xarelto® handelt es sich um einen Handelsnamen des Wirkstoffs Rivaroxaban. Dies ist ein Medikament zur Antikoagulation, also umgangssprachlich ein Blutverdünner.

Die Einnahme wird von dem behandelnden Hausarzt eng eingestellt und sollte nicht ohne dessen Anweisung abgesetzt werden. Ein Absetzen von Xarelto® ist jedoch unter bestimmten Umständen erforderlich. Dies sollte ebenfalls nur auf Anweisung des Arztes geschehen. Beim Absetzen von Xarelto® kann es zu schwerwiegenden Komplikationen kommen.

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Was ist beim Absetzen von Xarelto® zu beachten?

Xarelto® ist ein Wirkstoff, welcher aus gutem Grund von dem behandelnden Hausarzt verschrieben wird. Ein Absetzen sollte niemals ohne Rücksprache mit dem Arzt durchgeführt werden. Nach dem Absetzen von Xarelto® steigt das Risiko für eine Blutgerinnselbildung deutlich an und Betroffene können Schlaganfälle, Herzinfarkte, Gefäßverschlüsse und viele weitere lebensbedrohliche Komplikationen entwickeln.

Bei Unverträglichkeiten von Xarelto®, sollte daher unmittelbar ein neuer Wirkstoff verwendet werden und nicht nur Xarelto® abgesetzt werden. Die Zeit ohne eine Behandlung mit Antikoagulanzien ist so kurz wie möglich zu gestalten. Bei Umstellungen der Medikamente steigt auch das Blutungsrisiko, was bei Xarelto® ein großes Problem darstellt, da es für Xarelto® kein direktes Gegenmittel gibt.

Bei Anzeichen für Blutungen, sollte daher sofort ein Arzt aufgesucht werden. Die Wirkung von Xarelto® nimmt nach dem Absetzen bereits nach einigen Stunden bis Tagen deutlich ab und muss daher genau beobachtet werden. Eine Spiegelkontrolle im Blut ist jedoch weder während der Einnahme noch beim Absetzen von Xarelto® erforderlich.

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Wann muss man Xarelto® absetzen?

Es gibt einige Gründe dafür, warum Xarelto® dauerhaft oder zeitweise abgesetzt werden muss. Bei einigen Eingriffen mit großem Blutungsrisiko, müssen vorher Antikoagulantien abgesetzt werden, sofern dies zu verantworten ist. Kleine Eingriffe, wie Zahn-Operationen werden häufig trotz Xarelto® durchgeführt.

Bei größeren Operationen muss Xarelto® ein bis zwei Tage vorher abgesetzt werden. Den genauen Zeitpunkt sollte man mit seinem Narkosearzt in der Vorbesprechung abklären. Nach dem Eingriff sollte, nach Absprache mit dem Arzt, so früh wie möglich Xarelto® wieder eingenommen werden. Falls ein Absetzen zu risikoreich ist, muss die Notwendigkeit der Operation geklärt werden.

Bei einer Nierenfunktionsstörung über einem bestimmten Grad muss Xarelto® ebenfalls abgesetzt werden, da Xarelto® zur Hälfte über die Nieren ausgeschieden wird.

Bei akuten oder chronischen Blutungen, zum Beispiel im Magen-Darm-Trakt, sollte ein Arzt aufgesucht werden und besprochen werden, ob Xarelto® abgesetzt werden muss.

Während einer Schwangerschaft und der Stillzeit sollte Xarelto® ebenfalls nicht angewendet werden.

Bei schwerwiegenden Nebenwirkungen oder allergischen Reaktionen auf Inhaltsstoffe von Xarelto® sollte eine Alternative zur Antikoagulation mit Xarelto® besprochen werden und Xarelto® abgesetzt werden.

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Wie schnell ist die Wirkung von Xarelto® aufgehoben?

Die Halbwertszeit von Xarelto® liegt zwischen fünf und dreizehn Stunden. Dies bedeutet, dass die Hälfte des Wirkstoffs nicht mehr nachweisbar ist. Das genaue Ende der Wirkung hängt jedoch von der biologischen Halbwertszeit ab. Hierbei spielen viele individuelle Faktoren, wie die Nierenfunktion und das Alter des Betroffenen, eine Rolle.

Eine exakte Zeitangabe ist daher nicht möglich. Vor Operationen wird ein Sicherheitsabstand von etwa 24 Stunden eingeplant, da normalerweise die Wirkung dann weit genug abgeschwächt ist.

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Ist ein Bridging notwendig?

Mit Bridging ist bei der Medikamenteneinnahme das Unterbrechen der Einnahme für einen kurzen Zeitraum gemeint. Dies kann bei Antikoagulanzien vor Operationen erforderlich sein. Kleine Eingriffe, wie Zahnoperationen, können ohne ein Bridging durchgeführt werden.

Größere Operationen sind jedoch mit einem hohem Blutungsrisiko verbunden und können daher nicht unter bestehender Antikoagulanz-Einnahme durchgeführt werden. Hierbei wird die Einnahme für einige Tage unterbrochen. Da dies ein hohes Komplikationsrisiko birgt, muss die Notwendigkeit der Operation streng kontrolliert werden.

Bei Notfalloperationen muss die Dringlichkeit der Operation gegen das Blutungsrisiko abgewogen werden.

Gibt es ein Gegenmittel?

Während die neuen oralen Antikoagulanzien, zu denen auch Xarelto® gehört, viele Vorteile gegenüber anderen Antikoagulanzien haben, gibt es auch einen großen Nachteil. Für Xarelto® gibt es kein Gegenmittel. Auch ein Herausfiltern des Medikaments durch eine Dialyse ist, aufgrund der chemischen Eigenschaften, nicht erfolgsversprechend.

Bei starken Nebenwirkungen und Blutungen müssen die Betroffenen daher symptomatisch behandelt werden. Die Blutungen können durch Kompressionen und lokale oder systemische blutstillende Medikamente sowie Blutkonserven behandelt werden und bei allergischen Reaktionen sind die klassischen Antihistaminika und Cortisol zu verwenden.

Da Xarelto® eine relativ kurze Halbwertszeit hat, ist der Wirkstoff bei fehlender Einnahme nach einigen Stunden aus dem Blut verschwunden und die normale Blutgerinnung setzt wieder ein. Bei einer akuten Überdosierung kann, solange dies rechtzeitig bemerkt wird, Aktivkohle genutzt werden, um im Magen vorhandene Medikamente zu binden. Dies ist eine Maßnahme welche zum Beispiel eingesetzt werden kann, wenn Kinder die Medikamente ihrer Eltern oder Großeltern eingenommen haben.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 10.04.2019 - Letzte Änderung: 18.09.2024