U-Untersuchungen

Die U-Untersuchungen U1-U12 sind Vorsorgeuntersuchungen, die dazu dienen die geistige und körperliche Entwicklung des Kindes zu beurteilen und bei Störungen oder Verzögerungen frühzeitig eingreifen zu können. Die Untersuchungen werden, mit Ausnahme der U10, U11 und J2, alle von der Krankenkasse übernommen und sind daher kostenlos.

Die U-Untersuchungen

Was sind die U-Untersuchungen?

Bei den U-Untersuchungen (auch Kindervorsorgeuntersuchungen genannt) handelt es sich um Früherkennungsuntersuchungen, bei denen die geistige und körperliche Entwicklung eines Kindes im Rahmen einer kinderärztlichen Untersuchung regelmäßig überprüft wird, um eventuell vorliegende Reifungsstörungen frühzeitig erkennen und behandeln zu können. Hierzu gehören die U-Untersuchungen U1-U9.
Seit Mai 2006 existieren noch weitere U-Untersuchungen (U10-U12/J1/J2), um die Kinder auch nach dem 6. Lebensjahr bis in die Pubertät hinein begleiten zu können.
Die U-Untersuchungen sind somit Teil eines Vorsorgeprogramms für Kinder, welches in der Regel von den Krankenkassen übernommen und somit für die Eltern kostenlos ist (Ausnahme U10, U11, J2).

Wie viele U-Untersuchungen gibt es?

Zu den normalerweise vorgesehenen U-Untersuchungen gehören U1, U2, U3, U4, U5, U6, U7, U7a, U8, U9, U10, U11 sowie die Jugenduntersuchungen J1 (oftmals auch als U12 bezeichnet) und J2. Zu welchem Zeitpunkt die jeweiligen U-Untersuchungen des Kindes stattfinden, lässt sich ganz einfach in dem gelben Untersuchungsheft des Kindes nachschauen. Dieses gelbe Kinderuntersuchungsheft erhalten die Eltern in der Regel bei Entlassung von Mutter und Kind nach der Entbindung aus dem Krankenhaus. Sollte eine Unsicherheit darüber bestehen, wann der nächste U-Untersuchungstermin stattfinden soll, empfiehlt es sich den behandelnden Kinderarzt zu kontaktieren.

Muss ich mit meinem Kind zur U-Untersuchung?

Grundsätzlich sind die U-Untersuchungen keine Pflicht. Dennoch ist es absolut empfehlenswert, insbesondere die regulären U-Untersuchungen U1-U9 sowie die Jugenduntersuchung J1, zu den vorgegebenen Zeiten mit dem Kind zu besuchen. Nur auf diese Weise ist es für die Kinderärzte möglich, Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig entdecken und schnell behandeln zu können. In einigen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg und Hessen) sind die Vorsorgeuntersuchungen jedoch Pflicht. Dies soll dazu beitragen Vernachlässigung und Missbrauch bei Kindern schneller aufzudecken.

Was passiert wenn ich nicht zur U-Untersuchung gehe?

In vielen Ländern, so auch in den meisten Bundesländern Deutschlands, sind spezielle Meldepflichten eingeführt worden, die eine regelmäßige Teilnahme der Kinder an den empfohlenen U-Untersuchungen kontrollieren und so sichern sollen. Die Kinderärzte sind in diesen Fällen dazu verpflichtet, versäumte U-Untersuchungen dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit zu melden. Sollte trotz Erinnerung der Eltern an den versäumten U-Untersuchungstermin keine nachgeholte Untersuchung durchgeführt werden, kann es sogar zu einer Berichterstattung an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe kommen.

Lesen Sie für detailliertere Informationen auch den Artikel: Entwicklung beim Kleinkind​​​​​​​

Wer trägt die Kosten?

Die U-Untersuchungen U1-U9 sowie die Jugenduntersuchung J1 zählen zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen und sind deshalb für alle Kinder von Geburt bis zum 18. Lebensjahr kostenlos. Die zusätzlich empfohlenen Untersuchungen U10, U11 und J2 werden bislang allerdings nicht von jeder Krankenkasse erstattet, sollten für eine umfassende Beobachtung der Entwicklung des Kindes jedoch trotzdem durchgeführt werden. Um in Erfahrung zu bringen, ob die Krankenkasse die Kosten für die U-Untersuchungen U10, U11 und J2 übernimmt, ist meist eine telefonische Nachfrage ausreichend. Manche Träger erstatten die Kosten für die U10, U11 und J2 aber auch, sofern eine Teilnahme an einem Bonusprogramm der Krankenkasse erfolgt.

Die einzelnen U-Untersuchungen im Überblick

U1

Die U-Untersuchung U1 erfolgt in der Regel direkt nach der Entbindung bzw. in der zweiten bis vierten Lebensstunde. Wichtigstes Ziel dieser Untersuchung ist es akut lebensbedrohliche und somit sofort behandlungsbedürftige Erkrankungen oder Fehlbildungen zu erkennen, denn nur so kann eine schnellstmögliche Therapie gewährleistet werden.

Zu allererst gilt es zu erkennen, ob das Neugeborene während der Geburt Verletzungen erlitten hat. Danach werden die sogenannten Vitalfunktionen überprüft. Hierbei hört der Kinderarzt auf Herz und Lunge. Auch eine Kontrolle der Durchblutung, der Muskelspannung sowie der angeborenen Reflexe erfolgt. Im Rahmen der U1 wird meistens auch der sogenannte „APGAR-Score“ erhoben. 

Eine weitere Untersuchung, die Teil der U1 ist, ist die Entnahme von einer kleinen Menge Nabelschnurblut, welches daraufhin auf seinen Sauerstoffgehalt hin getestet wird. Dies erlaubt eine Aussage darüber, ob die kindlichen Organe ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden können, welches für deren Funktion von großer Bedeutung ist. Ebenfalls Teil der U-Untersuchung U1 ist das Messen und Wiegen des Neugeborenen durch die Hebamme. Um die Blutgerinnung zu unterstützen, werden dem Kind außerdem Vitamin-K-haltige Tropfen verabreicht.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter: U1 Untersuchung

U2

Die U-Untersuchung U2 sollte im Regelfall zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag erfolgen. Je nach dem, wie lange Mutter und Kind nach der Entbindung im Krankenhaus verweilen müssen, wird die U2 noch stationär oder bereits durch den niedergelassenen Kinderarzt durchgeführt.

Wichtiger Bestandteil der U2 ist das sogenannte erweiterte Neugeborenenscreening. Hierbei wird das Neugeborene auf wichtige Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose (Erkrankung der Lungen, bei der es zu einer Produktion von übermäßig zähem Schleim kommt) getestet. Diese Untersuchung sollte möglichst früh erfolgen, da es sich bei den Stoffwechselerkrankungen um Krankheiten handelt, welche frühzeitig therapiert werden sollten, um bleibende Gesundheitsschäden beim Neugeborenen vermeiden zu können. Des Weiteren findet ein Hörscreening statt, bei dem das Gehör des Kindes genau überprüft wird. Im Rahmen der U2 wird das Neugeborene auch ein weiteres Mal gemessen und gewogen sowie von Kopf bis Fuß untersucht. Außerdem wird auch bei dieser U-Untersuchung darauf geachtet, relevante Fehlbildungen oder auch das Vorliegen einer Gelbsucht zu erkennen und gegebenenfalls eine passende Therapie einleiten zu können.

Medikamentös erhält das Neugeborene bei der U-Untersuchung U2 ein weiteres Mal Vitamin K, um möglichen Blutungen, durch Stärkung der Gerinnungsfaktorbildung, vorzubeugen. Ein wichtiges Vitamin für die Knochenbildung und somit zur Vorbeugung der Knochenverformungskrankheit Rachitis ist das Vitamin D, welches beim Erwachsenen unter UV-Licht-Strahlung gebildet wird. Säuglinge hingegen können Vitamin D noch nicht ausreichend bilden, weshalb ihnen täglich eine Tablette Vitamin D verabreicht werden sollten. Diese wird in der Regel im Rahmen der U2 verschrieben und sollte ca. 12-18 Monate eingenommen werden. Das dritte wichtige Medikament, das im Rahmen der U2 verschrieben wird, ist das Fluorid.

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U3

Zwischen der vierten und fünften Lebenswoche sollte die U3 erfolgen. Sie wird in der Regel vom niedergelassenen Kinderarzt durchgeführt.
Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, dass Entwicklungsstörungen des Neugeborenen erkannt und eine passende Therapie eingeleitet wird. Hauptbestandteil der U-Untersuchung U3 ist jedoch die Ultraschalluntersuchung (Sonographie) der kindlichen Hüftgelenke. Durch diese Untersuchungsmethode lassen sich Fehlstellungen oder -bildungen (auch Hüftdysplasie genannt) der Hüfte bereits sehr früh erkennen. 

Im Rahmen der U3 erfolgt in der Regel auch eine erste Aufklärung bezüglich der empfohlenen Schutzimpfungen beim Baby, welche bereits ab der 6. Lebenswoche erfolgen dürfen. Es kann gegebenenfalls ein erster Impftermin mit dem Kinderarzt vereinbart werden. Des Weiteren bietet die U-Untersuchung U3 auch Raum für mögliche Fragen von Seiten der Eltern.  Sollten irgendwelche Unsicherheiten in Bezug auf das neue Familienmitglied entstanden sein, bietet die U-Untersuchung zusätzlich Zeit für eine Beratung der Eltern.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter: U3 Untersuchung

U4

Die U-Untersuchung U4 erfolgt in der Regel im dritten oder vierten Lebensmonat.
Das Hauptaugenmerk dieser Untersuchung wird auf die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes gerichtet. Der Kinderarzt achtet im Rahmen dessen auf die Bewegungen und Reaktionen des Kindes sowie auf die Eltern-Kind-Bindung. Des Weiteren tastet der Arzt bei der U4 die kleine Knochenlücke (auch Fontanelle genannt) am Kopf des Kindes, um zu überprüfen, ob diese groß genug ist, sodass dem Schädel weiteres Wachstum möglich ist.
Im Rahmen der U4 ist es ebenfalls möglich, die empfohlenen Schutzimpfungen zu erhalten, sollte dies noch nicht geschehen sein. Eine gewünschte Impfung sollte allerdings im Voraus mit dem Kinderarzt vereinbart werden, sodass der nötige Impfstoff auch in jedem Fall vorrätig vorhanden ist. Die am häufigsten durchgeführten Impfungen im Rahmen der U4 sind die Sechsfachimpfung gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Haemophilus influenzae (HiB), Hepatitis B, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Keuchhusten (Pertussis) und die Impfung gegen Pneumokokken. Für den Fall, dass das Kind bereits zur sechsten Lebenswoche die ersten Impfungen erhalten hat, besteht zur U4 die Möglichkeit einer Wiederholungsimpfung. Hierbei sollte an den Impfausweis des Kindes gedacht werden.

Die U-Untersuchung U4 bietet den Eltern, genau wie die anderen U-Untersuchungen auch, die Möglichkeit über Ängste, Sorgen, Bedenken oder Zweifel in Bezug auf die für die meisten Eltern zum Zeitpunkt der U4 immernoch neue familiäre Situation zu sprechen. Es ist keinesfalls notwendig sich für Fragen oder Unsicherheiten zu schämen.

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U5

Bei der U-Untersuchung U5 ist das Kind in etwa ein halbes Jahr alt (sechster bis siebter Lebensmonat).
Im Rahmen der U5 wird der körperliche Entwicklungsstand des Kindes ein weiteres Mal genau untersucht. Hierbei achtet der Kinderarzt insbesondere darauf, ob das Kind Verzögerungen in Bezug auf seine Entwicklung aufweist oder ob der Eindruck einer Sehstörung entsteht. Auch die Größe und das Gewicht werden ein weiteres Mal ermittelt, um es mithilfe einer sogenannten Perzentilenkurve mit gleichaltrigen Kindern vergleichen zu können. Dabei ist allerdings nicht von Bedeutung, dass das Kind in etwa die gleichen Durchschnittwerte wie andere Kinder aufweist. Vielmehr stellt diese Kurve eine Möglichkeit dar, das Wachstum des Kindes im Verlauf zu beurteilen. Ein Kind, das anfangs noch sehr klein für dein Alter ist, kann durchaus innerhalb kürzester Zeit so stark an Gewicht oder Größe zunehmen, dass es den alterstypischen Durchschnittswert sogar übersteigt.

Die meisten Kinderärzte bieten außerdem eine Ultraschalluntersuchung der inneren Organe des Kindes an. Diese ist jedoch lediglich eine zusätzliche, freiwillige Untersuchung. Im Rahmen der U5 werden außerdem noch der Aufstützreflex und der Fußgreifreflex getestet sowie die Mund-Hand-Koordination.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter: U5 Untersuchung - Das sollten Sie beachten!

U6

Die U-Untersuchung U6 erfolgt in der Regel zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat.
Das wichtigste Ziel dieser Untersuchung ist es die bereits entwickelten Fähigkeiten des Kindes zu überprüfen und im Falle einer Entwicklungsverzögerung möglichst schnell die passende Behandlung einzuleiten. Eine erste Überprüfung der Augen erfolgt häufig ebenfalls im Rahmen der U6. Des Weiteren bietet diese U-Untersuchung Raum für mögliche Fragen von Seiten der Eltern, u.a. auch in Bezug auf Ernährung oder Unfallverhütung oder tägliche Mundhygiene der zu diesem Zeitpunkt häufig durchbrechenden Milchzähne. Bei Jungen untersucht der Kinderarzt außerdem die Hoden. Bei dieser Untersuchung wird kontrolliert, ob der Hoden bereits im Hodensack liegt oder ob er noch im Leistenkanal verweilt.

Ein weiterer wichtiger Test im Rahmen der U6 bezieht sich auf die Feinmotorik. Hierbei überprüft der Arzt, ob das Kind in der Lage ist den sogenannten Pinzettengriff auszuführen. Als Pinzettengriff wird das Greifen von Gegenständen lediglich mit Daumen und Zeigefinger bezeichnet. Darüberhinaus wird auch bei dieser U-Untersuchung das Impfbuch des Kindes kontrolliert sowie die nötigen Auffrischimpfungen durchgeführt.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie unter: U6 Untersuchung - Das sollten Sie beachten!

U7

Gegen Ende des zweiten Lebensjahres (21. bis 24 Lebensmonat) sollte die U-Untersuchung U7 durchgeführt werden.
Im Rahmen dieser Untersuchung achtet der Kinderarzt insbesondere auf die sprachliche und geistige Entwicklung des Kindes. In diesem Alter sollten Kinder bereits in der Lage sein selbstständig Zwei-Wort-Sätze bilden und einfache Gegenstände erkennen sowie benennen zu können. Oftmals trauen sich die Kindern während eines Arzttermins nicht den Aufforderungen des Kinderarztes nachzukommen. In diesem Fall genügt jedoch auch die Auskunft durch die Eltern, in wie weit sich das Kind in vertrauter Umgebung bereits artikulieren kann.
Wie auch bei allen anderen U-Untersuchungen erfolgt auch bei dieser Vorsorge eine Kontrolle des Impfpasses. In der Regel wird in diesem Alter die zweite Dosis der Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken empfohlen.

Im Alter von drei Jahren (Kindergartenalter) wird eine weitere U-Untersuchung angeboten: die U7a. Hierbei erfolgt eine körperliche Untersuchung, welche dieses Mal auch einen Seh- und Hörtest beinhaltet. Außerdem überprüft der Kinderarzt die sprachliche Weiterentwicklung des Kindes seit der letzten Untersuchung U7. Das Kind sollte nun in der Lage sein einfache Drei- bis Fünfwortsätze zu bilden und den eigenen Namen zu nennen.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter: U7 Untersuchung - Das sollten Sie wissen!

U8

Bei der U-Untersuchung U8 ist das Kind schon fast vier Jahre alt.
Auch bei dieser Untersuchung wird die motorische, sprachliche, aber auch die soziale Entwicklung des mittlerweile schon fast Vorschulkindes kontrolliert. Für den Fall, dass im Rahmen der U7 bzw. U7a kein Seh- oder Hörtest erfolgt ist, wird dieser bei der U8 nachgeholt.  Ein weiteres wichtiges Thema bei der U8 ist die Frage, ob das Kind bereits trocken ist oder ob es noch auf Windeln angewiesen ist. Des Weiteren muss das Kind eine Urinprobe abgeben, welche auf Blutbestandteile, Zucker, Proteine (Eiweiß) oder Bakterien überprüft wird. Als Nächstes testet der Kinderarzt die Grob- und Feinmotorik des Kindes, in dem er z.B. den Einbeinstand testet oder das Kind einfache Formen und Strukturen malen lässt.

In einem kurzen Gespräch mit dem Kind versucht der Arzt daraufhin zu ermitteln, in wie weit die sprachliche Entwicklung des Kindes herangereift ist. In vielen Kinderarztpraxen erhalten die Eltern zusätzlich einen Fragebogen bezüglich des Sozialverhaltens ihres Kindes, der gemeinsam mit den Betreuern des Kindergartens nach bestem Wissen beantwortet werden soll. Im Rahmen der U-Untersuchung U8 erfolgt in der Regel keine Impfung, es sei denn versäumte Impftermine der letzten Monate müssen nachgeholt werden.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter: U8 Untersuchung

U9

Im Alter von fünf Jahren steht die U-Untersuchung U9 an. Sie dient als eine Vorsorgeuntersuchung ca. ein Jahr vor der Einschulung und ermöglicht eine erste Einschätzung, ob das Kind in einem Jahr die nötige Schulreife erhält. Hierfür von besonderer Bedeutung ist die soziale und geistige Entwicklung des Kindes.
Auch bei der U-Untersuchung U9 werden erneut alle Organfunktionen überprüft und der Gesamtgesundheitszustand ermittelt. Die Funktion von Ohren und Augen sowie die Zusammensetzung des Urins sind ebenfalls essentieller Bestandteil der U9.

Des Weiteren achtet der Kinderarzt darauf, ob eine altersentsprechende Sprachentwicklung vorliegt und ob die Aussprache verständlich ist oder ob sie gegebenenfalls logopädischer Behandlung bedarf. Die Fein- und Grobmotorik sowie die Körperhaltung des Kindes werden ebenfalls gründlich untersucht. Mit einem Alter von fünf Jahren empfiehlt es sich außerdem eine Auffrischimpfung für Tetanus (auch Wundstarrkrampf genannt), Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis) durchführen zu lassen.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter: U9 Untersuchung

U10

Bei der U-Untersuchung U10 handelt es sich um eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, welche von den Krankenkassen zwar empfohlen, aber bislang nicht von jeder Versicherung übernommen wird. Die Kosten belaufen sich meistens auf ca. 50€.

Die U10 erfolgt in der Regel im Alter von sieben bis acht Jahren und ist somit die erste U-Untersuchung im Schulkindesalter. Ziel dieser Vorsorge ist es Entwicklungsstörungen aufzudecken, die den Schulbesuch des Kindes negativ beeinflussen oder erschweren könnten. Hierzu zählen in erster Linie die Lese-Rechtschreib-Schwäche sowie die Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung (oftmals als ADHS abgekürzt). Beide Entwicklungs- oder auch Verhaltensstörungen lassen sich bei frühzeitiger Diagnose lerntherapeutisch bzw. verhaltenstherapeutisch und medikamentös gut behandeln.

Oftmals erfolgt im Rahmen der U10 auch eine Untersuchung mittels EKG (Elektrokardiogramm), mit dem mögliche Herzrhythmusstörungen entdeckt werden können. Des Weiteren betrachtet der Kinderarzt den Zahnstatus und kann so gegebenenfalls die Empfehlung einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer Zahnspange aussprechen. Da die U-Untersuchung U10 keine reguläre Vorsorgeuntersuchung ist, wird sie nicht im gelben Vorsorgeheft eingetragen, sondern stattdessen in ein grünes Checkheft.

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U11

Zwischen neun und zehn Jahren, also gegen Ende der Grundschulzeit, sollte die U-Untersuchung U11 stattfinden. Da Kinder in dieser Phase häufig Schulschwierigkeiten entwickeln, wurde diese U-Untersuchung speziell zur Aufdeckung von Verhaltens- und Schulleistungsstörungen eingeführt.

Des Weiteren erhalten die Kinder im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchung eine ausführliche Information über die Gefahr durch Suchtmittel sowie eine Aufklärung bezüglich gesundheitsfördernder Lebensweise. Hierzu gehört eine Beratung zu den Themen Sport, Ernährung, Stress und Medienverhalten. Auch in diesem Fall werden die Kosten nicht immer von der jeweiligen Krankenkasse getragen. Dennoch ist eine Teilnahme an der U11 absolut empfehlenswert und bietet die Chance mögliche Entwicklungsstörungen schnellstmöglich, d.h. noch vor der J1-Untersuchung zwischen zwölf und vierzehn Jahren, behandeln zu können.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter: U11 Untersuchung

U12 / J1

Kinder bzw. Jugendliche zwischen zwölf und vierzehn Jahren sollten an der Jugenduntersuchung J1 (auch U12 genannt) teilnehmen. Hierbei handelt es sich um eine sehr wichtige Vorsorgeuntersuchung, deren Kosten, im Gegensatz zur U10 und U11, von den jeweiligen Krankenkassen komplett übernommen werden.

Die J1 beinhaltet eine komplette körperliche sowie geistige Untersuchung des Jugendlichen inklusive der Kontrolle der Blut- und Urinwerte. Der Kinder- bzw. Jugendarzt klärt außerdem über die Pubertät auf oder überprüft, bei bereits eingesetzter Pubertät, in wie weit diese bereits vorangeschritten ist. Im Rahmen der körperlichen Untersuchung achtet der Arzt insbesondere auf das Vorliegen einer Skoliose (Wirbelsäulenseitabweichung) und damit einhergehenden Fehlhaltungen, welche u.a. durch einen starken Wachstumsschub ausgelöst werden können. Hautveränderungen oder das Vorliegen von Essstörungen werden ebenfalls überprüft und gegebenenfalls thematisiert. Sollten Fragen oder Unsicherheiten bezüglich Verhütung, Sexualität oder Drogenmissbrauch bestehen, bietet die Jugenduntersuchung J1 auch dafür Raum.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie unter: U12 Untersuchung - Das sollten Sie wissen!

J2

Die J2 findet im Alter von 16 bis 17 Jahre statt. Diese Vorsorgeuntersuchung wird generell nicht von allen Krankenkassenübernommen.

Die J2 dient der Überprüfung der Gesundheit vor dem Eintritt ins Erwachsenenalter. Wichtige Ziele der Untersuchung sind das Erkennen von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, bis hin zur Diabetes-Vorsorge. Es erfolgt einer Beratung zum Sozialverhalten, der Familie und der Sexualität sowie der Berufswahl. Im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchung hat der Jugendliche die Möglichkeit ohne Beisein seiner Eltern ein vertrauensvolles Gespräch mit dem behandelnden Arzt zu führen.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 12.02.2018 - Letzte Änderung: 16.03.2022