Im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung wird die U5 bei 6-7-monatigen Babies durchgeführt. Im Fokus steht dabei die körperliche Untersuchung. Dazu zählen aber auch verschiedene Reflexprüfungen sowie Seh- und Hörtest.
Die U5 Untersuchung zählt zu den Früherkennungsuntersuchung im Kindes- und Jugendalter.
Sie wird zwischen dem sechsten und siebten Lebensmonat durchgeführt. In diesem Zeitraum nimmt die Interaktion zwischen Eltern und Kind immer weiter zu. Der Arzt überprüft die körperliche und geistige Entwicklung und Geschicklichkeit des Kindes und nimmt eine Beurteilung des Seh- und Hörvermögens vor.
Zudem steht bei der U5 der zweite Teil der empfohlenen Mehrfachimpfung gegen Tetanus, Diphterie, Polio, Pertussis, Haemophilus Influenzae, Hepatitis B und Pneumokokken an.
Im Rahmen der U5 soll der Entwicklungsstand des Kindes erhoben und mit dem von gleichaltrigen Kindern verglichen werden, um eventuell vorliegende Rückstände früh zu erkennen und diesen schnellstmöglich entgegen zu wirken.
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Als Bestandteil der empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen, wird die U5 nach den ersten 4 Vorsorgeuntersuchungen durchschnittlich im Alter von sechs bis sieben Monaten vom behandelnden Kinderarzt durchgeführt.
Während der U5 wird ebenso wie bei den anderen Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter ein besonderes Augenmerk auf die körperliche Untersuchung gelegt:
Um das Seh- und Hörvermögen beurteilen zu können, werden verschiedene Gegenstände eingesetzt:
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Der Ablauf der U5-Untersuchung ist klar strukturiert, damit keine wesentliche Untersuchung zur umfassenden Beurteilung des kindlichen Entwicklungsstandes vergessen wird.
Zunächst führt der behandelnde Kinderarzt ein ausführliches Gespräch mit den Eltern über den aktuellen Entwicklungsstand, das Ess- und Schlafverhalten des Kindes, sowie über die Krankengeschichte. Danach erfolgt eine strukturierte, ausgiebige körperliche Untersuchung. Neben der Überprüfung der lebenswichtigen Organe wie Herz und Lunge wird zudem die Bauch- und Genitalregion inspiziert.
Anschließend werden während der U5 die kindlichen Reflexe überprüft und der Arzt versucht, sich spielerisch ein Bild über das Seh- und Hörvermögen zu verschaffen.
Als Wahlleistung kann ein Ultraschall der inneren Organe gewünscht werden. Die Kosten müssen die Eltern allerdings in der Regel selbst tragen.
Für das Kind nicht immer ganz angenehm, aber notwendig, ist zum Abschluss der U5 die Auffrischung der Mehrfachimpfung. Am Ende besteht in der Regel noch die Möglichkeit, dass der Arzt noch auf Fragen der Eltern eingehen und Tipps im Umgang mit alltäglichen Problemen geben kann.
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Die U5 gehört ebenso wie die anderen U-Untersuchungen im Kindes – und Jugendalter zu den staatlich empfohlenen Früherkennungsuntersuchungen, um die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder in regelmäßig festgelegten Abständen zu überprüfen und eventuell vorliegende Verzögerungen frühzeitig erkennen und behandeln zu können. Allerdings sind die U-Untersuchungen nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In einigen Bundesländern werden die Eltern zu jeder anstehenden U-Untersuchung ihres Kindes angeschrieben und müssen dem Gesundheitsamt einen unterschriebenen Nachweis zukommen lassen. Wenn dies nicht erfolgt, müssen Eltern keine rechtlichen Konsequenzen befürchten. Allerdings werden sie erneut aufgefordert und es kann vorkommen, dass das Gesundheitsamt die Information über die nicht vorgenommene U-Untersuchung an andere Ämter weiter gibt.
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Wenn man mit seinem Kind den Kinderarzt zur U5-Untersuchung aufsucht, wird neben einem ausführlichen Gespräch mit den Eltern über den Entwicklungsstand des Kindes vor allem viel Wert auf eine ausgiebige körperliche Untersuchung gelegt. Zudem werden wichtige Körpermaße wie Gewicht, Größe und Kopfumfang ermittelt.
Um sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen, versucht der Arzt spielerisch die Reflexe zu überprüfen und die Beweglichkeit und Koordination zu testen. Zudem wird das Seh – und Hörvermögen in spielerischer Weise begutachtet und anschließend in Zusammenschau aller Untersuchungsbefunde eine umfangreiche Beurteilung vorgenommen. Außerdem wird eine Auffrischung der Mehrfachimpfung vorgenommen.
Weiterhin geht es mit den weiteren Untersuchungen. Mehr hierzu lesen Sie unter: U6 Untersuchung - Das sollten Sie beachten!
Im Rahmen der staatlichen Vorsorgeuntersuchungen zählen auch die U-Untersuchungen für Kinder zu den Regelleistungen, die von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Eltern werden lediglich zahlungspflichtig, wenn der Zeitraum, in denen die Untersuchungen stattfinden sollen, nicht eingehalten wird. Im Rahmen der U5 bedeutet das, dass die Untersuchung im Zeitraum zwischen dem sechsten und siebten Lebensmonat vorgenommen werden muss. Damit keine Kosten anfallen, sollten die Eltern sich früh um einen Termin kümmern.
Die U1-U7, sowie die U8, U9 und J1 zählen sowohl bei den gesetzlichen, als auch bei den privaten Krankenkassen zu den Regelleistungen. Die neu dazu gekommenen U-Untersuchungen, wie die U7a, U10, U11 und J2 werden nicht von allen übernommen. Zudem kann bei der U5 freiwillig ein Ultraschall der Organe vorgenommen werden, dessen Kosten allerdings nicht durch die Pauschale der Krankenkassen gedeckt wird und von den Eltern selbst übernommen werden muss.
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Die Dauer der U5 Untersuchung kann je nach Kind und dem behandelnden Kinderarzt unterschiedlich lange andauern. In der Regel wird in einer Kinderarztpraxis für die Vorsorgeuntersuchungen ein Zeitraum von 15 bis 25 Minuten eingeplant.
Neben einer ausführlichen körperlichen Untersuchung soll dem Arzt genügend Zeit gegeben werden, das Verhalten des Kindes beobachten zu können, um anschließend eine Beurteilung der körperlichen und geistigen Entwicklung vornehmen zu können. Zudem sollte genügend Zeit zur Verfügung stehen, um die Fragen der Eltern zu klären und sich Probleme oder Sorgen erläutern zu lassen.
Je nachdem wie lange der Arzt benötigt, kann so eine Vorsorgeuntersuchung auch mal länger als eine halbe Stunde dauern.
Weitere Informationen zum Thema "U5 Untersuchung" finden Sie unter: