Nurofen ist ein Medikament, basierend auf dem Wirkstoff Ibuprofen. Nurofen ist rezeptfrei und in der Apotheke erhältlich und wird hauptsächlich zur Behandlung von Schmerzen und Entzündungen angewendet.

Nurofen®

Einleitung

Nurofen® ist ein Medikament, das den Wirkstoff Ibuprofen enthält. Nurofen® ist apothekenpflichtig und rezeptfrei in der Apotheke erhältlich und wird hauptsächlich zur Behandlung von Schmerzen und Entzündungen angewendet.

Häufig wird Nurofen® gegen leichte bis mittelstarke Schmerzen (Zahnschmerzen, Kopfschmerzen, Menstruationsbeschwerden) verwendet, es kann auch zur Fiebersenkung eingesetzt werden. Bei leichten bis mittelschweren Migräne-Anfällen mit oder ohne Aura zählt mitunter auch Nurofen® zu den Mitteln der ersten Wahl (unter anderem auch Naproxen, Diclofenac, Paracetamol).

Wirkweise

Der Wirkstoff Ibuprofen wird in die Gruppe der sogenannten nichtsteriodalen Antiphlogistikia (Entzündungshemmer) beziehungsweise Analgetika (Schmerzmittel) gezählt. Das bedeutet, dass Nurofen® auch gut gegen Entzündungen eingesetzt werden kann, zum Beispiel zur Linderung von starken bis sehr starken Schmerzen bei Gelenkentzündungen.
Hier findet Nurofen® Anwendung besonders bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen ("Rheuma"), die Gelenkentzündungen hervorrufen, wie Arthrose, Gicht, rheumatoide Arthritis und Morbus Bechterew (Spondylitis ankylosans, entzündliche Wirbelsäulenerkrankung). Aber auch bei schmerzhaften, rheumatischen Entzündungen von Muskeln und Organen kann Nurofen® mit dem Wirkstoff Ibuprofen Linderung verschaffen.
Weitere Anwendungsgebiete sind Schmerzen bei Zerrungen und Verstauchungen, Ohrenschmerzen und Symptome bei Erkältung und Grippe.
Nurofen® kann bei älteren Säuglingen und Kindern angewendet werden.
Die Wirkungen von Nurofen® lassen sich durch den Wirkmechanismus von Ibuprofen erklären: Ibuprofen hemmt bestimmte Enzyme im Körper (Cyclooxygenasen I und II, COX-1 und COX-2), die im Organismus für die Bildung von Gewebshormonen (Prostaglandinen) notwendig sind. Da diese Gewebshormone für Schmerz, Blutgerinnung, Fieber und Entzündungen verantwortlich sind, erklärt sich die schmerzstillende, entzündungshemmende und fiebersenkende Wirkung des Nurofen®. Aber auch unerwünschte Wirkungen, wie beispielsweise Magenblutungen, sind ebenfalls durch die blutgerinnungshemmende Wirkung (Wundverschluss) von Ibuprofen erklärbar. Das Risiko hierfür ist allerdings deutlich geringer als bei der Acetylsalicylsäure (ASS, Aspirin®).

Dosierung und Art der Anwendung

Nurofen® kann über sehr viele Wege verabreicht werden. Es kann oral als Tablette oder Saft oder rektal als Zäpfchen angewendet werden. Die jeweilige Dosierung von Nurofen® sollte den Anweisungen des Arztes entsprechen und richtet sich nach Alter und Körpergewicht des Betroffenen. In geringen Dosierungen (200 bis 400 Milligramm für Erwachsene) wirkt Nurofen® hauptsächlich schmerzlindernd und fiebersenkend. Für die zusätzliche entzündungshemmende Wirkung sind höhere Dosen (bis 800 Milligramm für Erwachsene) notwendig.

Bei oraler Anwendung sollte als maximale Einzeldosis nicht mehr als 800 Milligramm Ibuprofen und zwischen 1200 und 2400 Milligramm als maximale Tagesdosis innerhalb von 24 Stunden nicht überschritten werden. Dies gilt für Erwachsene und Jugendliche ab fünfzehn Jahren.
Es empfiehlt sich, Nurofen® während einer Mahlzeit einzunehmen, da es das Risiko für Magenbeschwerden senkt. Bei Kindern und auch bei Patienten mit schweren Leberfunktionsstörungen wird eine Dosisanpassung vorgenommen.
Bei Kindern mit einem Körpergewicht zwischen 20 und 40 Kilogramm beträgt die Tageshöchstdosis 20 bis 30 Milligramm Ibuprofen. Diese Dosis sollte nicht überschritten werden und in Einzelgaben aufgeteilt werden mit einem jeweiligen zeitlichen Abstand von sechs bis acht Stunden.
Nurofen® kann als Fieber- oder Schmerzsaft bei Kindern ab 6 Monaten angewendet werden, die Dosierung ist dabei der Packungsbeilage oder dem Arzt oder Apotheker zu entnehmen und sollte nicht überschritten werden.

Bei Beschwerden, die trotz der Verwendung von Nurofen® länger als drei bis vier Tage andauern, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Anwendung in der Schwangerschaft und bei Kindern

In den ersten sechs Schwangerschaftsmonaten ist das Risiko von Fehlbildungen durch Nurofen® gering, eine Einnahme durch Schwangere sollte nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt stattfinden.
Zur Schmerz- und Fieberstillung gehört in den ersten zwei Dritteln einer Schwangerschaft Ibuprofen neben Paracetamol zu den Medikamenten der ersten Wahl. Im letzten Drittel der Schwangerschaft ist von einer Einnahme von Nurofen abzuraten, da Ibuprofen das ungeborene Kind schädigen kann.
Direkt vor der Geburt kann Nurofen verabreicht werden, um die Wehen zu unterdrücken und dadurch die Geburt zu verzögern.
Da der Wirkstoff Ibuprofen und seine Abbauprodukte gehen nur in sehr geringen Mengen in die Muttermilch über und bisher sind nachteilige Folgen für den Säugling nicht bekannt. Deshalb ist in der Regel bei kurzzeitiger Anwendung von Nurofen® eine Unterbrechung des Stillens nicht erforderlich. Jedoch sollte ein frühzeitiges Abstillen erwogen werden, wenn eine längere Anwendungsdauer beziehungsweise eine Einnahme höherer Dosierungen verordnet wird.

Bei Frühgeborenen (vor der 34. Schwangerschaftswoche) kann Ibuprofen eingesetzt werden, um einen offenen Ductus arteriosus Botalli (Verbindung zwischen Hauptschlagader und Lungenarterie im vorgeburtlichen Blutkreislauf) zu schließen.

Nurofen® und der Wirkstoff Ibuprofen ist nicht geeignet für Kinder unter sechs Monaten.
Bei älteren Kindern richtet sich die Altersbeschränkung nach den jeweils zugelassenen Dosierungen von Nurofen®, wie sie der Packungsbeilage zu entnehmen sind oder vom Kinderarzt verordnet werden.
In der Regel werden 7 bis 10 Milligramm Ibuprofen pro Kilogramm Körpergewicht als Einzeldosis gegeben, die maximale Tageshöchstdosis beträgt 30 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht.
Wenn das Kind schon einmal eine allergische Reaktion auf einen Wirkstoff aus der Gruppe der nichsteroidalen Antiphlogistika (z.B. Acetylsalizylsäure) gehabt hat, sollte Nurofen® nicht verabreicht werden. Es ist besonders wichtig, dass ein Kind niemals mehr Nurofen® nimmt, als die empfohlene Dosis.
Bei der vererbten Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose (zystische Fibrose) verbessert eine Behandlung mit Ibuprofen in sehr hohen Dosierungen die Symptome bei Kindern mit einer leichten Mukoviszidose deutlich. In diesem Bereich wird Ibuprofen jedoch nicht breit eingesetzt aufgrund der potentiellen Nebenwirkungen.

Nebenwirkungen

Die häufigsten Nebenwirkungen von Nurofen® sind Magen-Darm-Beschwerden (Bauchschmerzen, Sodbrennen, Verstopfung, Übelkeit und Erbrechen, Durchfall Blähungen) sowie leichte Blutungen im Magen-Darm-Trakt.
Auch die Entwicklung eines Magen-Darm-Geschwürs gehört zu den unerwünschten Nebenwirkungen von Nurofen®. Diese Komplikation hängt von der Dosis und Anwendungsdauer ab und tritt bei älteren Patienten häufiger auf.
Weitere Nebenwirkungen von Nurofen® sind entzündliche Mundgeschwüre, Schubauslösung von chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn), Schwindel, Reizbarkeit oder Müdigkeit.
Gelegentlich kann es unter Nurofen® zu Wassereinlagerungen in das Gewebe kommen (Ödeme), besonders bei Patienten mit Nierenfunktionsstörungen oder Bluthochdruck. Hautausschläge, Hautjucken, Asthma-Anfälle und Nierenfunktionsstörungen werden ebenfalls gelegentlich beobachtet. Bei längerem Gebrauch von Nurofen® können Kopfschmerzen auftreten (sogenannter analgetikainduzierter Kopfschmerz), der nicht durch noch höhere Dosierungen des Medikaments behandelt werden darf.

Der Einfluss von Nurofen® auf die Blutgerinnung ist schwächer als der der Acetylsalicylsäure, dennoch kann nach Operationen das Risiko von Nachblutungen steigen, wenn man Nurofen® einnimmt.
Sehr selten kommt es zu einer Blutbildungsstörung (Agranulozytose), die sich durch Fieber, Halsschmerzen, grippeartige Beschwerden, Haut- und Nasenblutungen bemerkbar macht. Beim Auftreten solcher Symptome sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden.

Wann darf Nurofen® nicht angewendet werden?

Nurofen® darf nicht angewendet werden bei Blutbildungsstörungen, Magen-Darm-Geschwüren, Blutungen im Gehirn oder an anderen Körperstellen, bei schwerer Herzinsuffizienz und bei schweren Leber- oder Nierenfunktionsstörungen. Deshalb ist von einer gleichzeitigen Einnahme ebenfalls nierenschädigender Medikamente wie ACE-Hemmer, Ciclospoprin A oder Tacrolimus abzuraten.
Die gleichzeitige Anwendung von Nurofen® mit Medikamenten, die ebenfalls auf die Blutgerinnung wirken (Antikoagulantien), kann das Blutungsrisiko erhöhen. Nurofen® kann die gerinnungshemmende Wirkung der Acetylsalicylsäure verringern (da die Wirkmechanismen unterschiedlich sind).

Lithiumhaltige Medikamente sollten nicht mit Nurofen® kombiniert werden, da es zu einer Lithium-Vergiftung (Intoxikation) kommen kann.
Wenn starke Überempfindlichkeitsreaktionen bei der Einnahme von Nurofen® auftreten (oder bei ähnlich wirkenden Wirkstoffen, z.B. Acetylsalizylsäure) wie Gesichts- oder Zungenschwellung, Atemnot, Herzjagen, Blutdruckabfall, Jucken und Rötung der Augen, Verengung der Atemwege (Asthma) oder in seltenen Fällen der allergische Schock mit Bewusstlosigkeit, sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden und das Medikament dann nicht mehr verwendet werden.
Bei der Einnahme von Antidiabetika sollte der Blutzuckerwert besonders sorgfältig kontrolliert werden und die Antidiabetika-Dosierung gegebenenfalls angepasst werden, da sich Nurofen® auch auf den Blutzuckerspiegel auswirkt.
Durch die Einnahme von Nurofen® kann die Reaktionsfähigkeit so stark beeinträchtigt werden, dass Autofahren oder das Bedienen von Maschinen gefährlich sein kann. Dies gilt insbesondere im Zusammenwirken mit Alkohol.
Menschen, die an Nasenpolypen, Heuschnupfen, an chronisch krankhaften Atemwegsverengungen leiden oder eine Neigung zu Allergien aufweisen, dürfen Nurofen® nur unter bestimmten Vorsichtsmaßnahmen und unter direkter ärztlicher Kontrolle anwenden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Nurofen finden Sie unter:

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 25.02.2015 - Letzte Änderung: 18.09.2024