Knochenmarkspunktion

Bei der Knochenmarkpunktion werden Blut- und Immunzellen aus dem Knochenmark des Beckenkamms oder Brustbeins entnommen. Es dient dem Nachweis von Leukämie, Lymphom oder chronischer Blutarmut. Die Entnahme erfolgt in lokaler Betäubung, trotzdem kann es zu kurzen Schmerzen während des Absaugens der Zellen kommen.

Knochenmarkspunktion

Definition

Eine Knochenmarkspunktion ist ein invasiver Eingriff, bei dem mit Hilfe einer speziellen Nadel oder einer Stanze eine Gewebeprobe aus dem Knochenmark entnommen wird. Die Probe wird durch die Nadel entweder aus dem Beckenkamm oder dem Brustbein angesaugt und enthält Zellen des blutbildenen Systems sowie des Immunsystems. Im Folgenden kann sie mit Hilfe eines Mikroskops begutachtet oder einer immunhistochemischen Analyse beurteilt werden. Die Knochenmarkspunktion dient häufig der Diagnose von Erkrankungen wie der Leukämie  oder seltener der Therapie von Erkrankungen.

Indikationen für eine Knochenmarkspunktion

Die Indikationenen für die Durchführung einer Knochenmarkspunktion sind sehr vielfältig. Die meisten der Indikationen stehen jedoch im Zusammenhang mit Erkrankungen des blutbildenen Systems bzw. Erkrankungen der Zellen des Immunsystems.

Weiterhin muss unterschieden werden, ob eine Erkrankungen bereits vorliegt und die Punktion weiterer Diagnostik dient oder der Verdacht auf eine Erkrankung besteht und die Punktion der Abklärung dient. Auch kann eine Knochenmarkspunktion der Verlaufskontrolle einiger Erkrankungen dienen.

Soll eine Erkrankung durch eine Knochenmarkspunktion bestätigt und weiter abgeklärt werden, so liegen meist zu viele oder zu wenige Zellen des blutbildenen Systems oder des Immunsystems vor. Dies wird beispielsweise Agranulozytose  oder Granulozytopenie genannt. Auch eine Thrombozytose  oder Thrombozytopenie  kann vorliegen. Dies betrifft nur eine Gruppe von Zellen. Sofern alle im Knochenmark vorkommenden Zellen betroffen sind, spricht man von einer Panzytopenie.

Im Gegensatz dazu wird durch eine Knochenmarkspunktion bei Verdacht auf Leukämie die Erkrankung erst diagnostiziert. Dabei sollen vor allem die Zellen des Immunsystems betrachtet werden, die strukturelle Veränderungen aufweisen können. Dies betrifft beispielsweise die Erkrankungen der chronisch-myeloischen Leukämie oder der chronisch-lymphatischen Leukämie. Auch die akute Form der Erkrankung kann so erkannt werden.

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Weiterhin wird bei Verdacht auf ein Lymphom  oder eine Knochenmetastase  eines Krebsherdes eine Knochenmarkspunktion durchgeführt.

Die Punktion wird zur Verlaufskontrolle bei einer chronischen Blutarmut oder einer Leukämie durchgeführt.

Manchmal kommt es auch vor, dass durch den Eingriff Stammzellen gewonnen werden sollen, die für die Therapie einiger anderer Erkrankungen wichtig sind. Dieser Fall ist jedoch eher selten.

Auch wird bei Verdacht auf einige andere Erkrankungen wie Veränderungen im Knochenaufbau, einem hohem Kalziumspiegel oder einer Schilddrüsenüberfunktion eine Punktion durchgeführt. Dies ist ebenfalls eher selten.

Vorbereitung

Die Basis einer erfolgreichen Knochenmarkspunktion bildet das ärztliche Gespräch zu Beginn der Zusammenarbeit zwischen dem Arzt und dem Patienten. In diesem Gespräch, das in der Regel einige Tage vor der Knochenmarkspunktion stattfindet, werden die wichtigen Punkte für die Durchführung geklärt. Dabei geht es auch um relevante Vorerkrankungen wie einer Blutgerinnungsstörung, die Einnahme von gewissen Medikamenten wie Blutverdünnern oder knochenmarksschädlichen Substanzen, familiäre Voraussetzungen und Allergien bzw. Unverträglichkeiten.

Gegebenenfalls müssen einige der Medikamente abgesetzt oder weitere Vorbereitungen getroffen werden. Anschließend wird ein neuer Termin vereinbart. Eine Nüchternheit im Bezug auf Essen und Trinken ist nicht notwendig.

Ablauf/Durchführung

Sind vor der Punktion alle problematischen Medikamente abgesetzt worden, so kann mit dem normalen Ablauf der Punktion begonnen werden. Dafür wird der zu punktierenden Person in der Regel vorher ein Beruhigungs- und ein Schmerzmittel verabreicht. Das Beruhigungsmittel soll dafür sorgen, dass während des Eingriffs weniger Probleme durch Bewegung, Angst oder ähnliches entstehen. Das Schmerzmittel soll die auftretenden Schmerzen nach der Knochenmarkspunktion lindern.

Auch werden alle benötigten Materialen für die Punktion bereit gelegt. Da bei einer Knochenmarkspunktion das Infektionsrisiko sehr hoch ist, muss unbedingt auf sterile Arbeitsbedingungen geachtet werden. Hierfür werden ebenfalls spezielle Vorkehrungen getroffen.

Danach wird ein lokales Betäubungsmittel benutzt. Dieses Betäubungsmittel wird mit Hilfe einer Spritze unter sterilen Bedingungen in die Haut gegeben. Es sollte um die komplette Umgebung der Stelle eingebracht werden, in der später die Punktion erfolgt, damit hier während des Einstichs und der Entnahme von Knochenmark keine Schmerzen entstehen.

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Entfaltet das lokale Betäubungsmittel seine Wirkung, so kann mit dem Einstich, ebenfalls unter sterilen Bedingungen, begonnen werden. Für eine Entnahme von Knochenmark aus dem Beckenkamm muss sich der Patient auf die jeweils andere Seite hinlegen. Bei einer Punktion rechts liegt der Patient auf der linken Seite. Außerdem sollen die Beine leicht angewinkelt werden. Wenn Knochenmark aus dem Brustbein entnommen wird, liegt der Patient auf dem Rücken.

Die Spitze der Nadel bzw. der Stanze wird nun durch die Haut und die äußere Knochenschicht gestoßen bis sie das Knochenmark erreicht. Hier wird mehrmals ruckartig versucht Knochenmark aufzusaugen. Dies kann mit Schmerzen verbunden sein, ist jedoch meist erfolgreich. Dabei werden die Bestandteile wie Zellen, Blut und Fett aufgesaugt. Dies dauert nur wenige Minuten.

Nachdem die Nadel bzw. die Stanze entfernt wurde, wird ein leichter Kompressionsverband angelegt. Außerdem sollte man sich in der nächsten viertel Stunde wenig bewegen. Insgesamt zeigt ein Tag Schonung gute Ergebnisse. Dies beides soll die postoperativen Schmerzen verringern, da hierdurch weniger Blut in das Gewebe gelangt. Es sollte weiterhin auf ein hohen Grad an Sauberkeit geachtet werden, um keine Infektion zu begünstigen. Die Beeinträchtigungen sind innerhalb von zwei Wochen komplett verschwunden.

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Die Gewebeprobe wird in das Labor oder zum Pathologen gegeben und dort unter dem Mikroskop oder immunhistochemisch beurteilt.

Brauche ich eine Narkose? (0,25)

Für eine Knochenmarkspunktion wird eine Vollnarkose nicht zwangsläufig notwendig. Allerdings kann es bei großen Ängsten oder einigen anderen Indikationen dazu kommen. Dies wird meist jedoch versucht zu umgehen, da eine Vollnarkose eine immense Belastung für den Körper darstellt. Bei Menschen, die schon einen Immundefekt haben, kann dies noch drastischer sein.

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Statt einer Vollnarkose wird vielmehr versucht, den Schmerz mit Hilfe einer lokalen Betäubung zu verhindern. Dafür wird im Areal der späteren Punktion mit einer Spritze ein Betäubungsmittel eingebracht, das nach kurzer Zeit wirkt.

Wie schmerzhaft ist eine Knochenmarkspunktion?

Eine Knochenmarkspunktion kann bei einigen Personen sehr schmerzhaft sein. Dieser Schmerz ist allerdings von kurzer Dauer und wird nicht länger anhalten. In der Regel sind die Schmerzen einer Punktion des Knochenmarks jedoch gering bis nicht vorhanden. Dadurch, dass durch die Gabe eines Beruhigungsmittels und einer Tablette gegen die Schmerzen, die Wahrnehmung der Schmerzen von vornherein gedämpft ist, sollte die Belastung nicht zu hoch sein.

Meist wird die Gabe des lokalen Betäubungsmittels als leicht schmerzhaft beschrieben, da dieses mit Hilfe einer Spritze in ein unbetäubtes Areal der Haut gegeben wird. Der Einstich ist hierbei allerdings der Schritt, der am meisten Schmerzen verursacht. Durch diese Betäubung sind die weiteren Schritte im Ablauf vorerst nicht wahrzunehmen. Dies bedeutet, dass auch ein gegebenenfalls notwendiger kleiner Hautschnitt nicht wahrgenommen wird. Auch das Durchstoßen des Knochens mit der Nadel bzw. mit der Stanze verursacht keine Schmerzen, da im Knochen keine Schmerzrezeptoren vorhanden sind.

Die stärksten Schmerzen bei der Knochenmarkspunktion können nun beim Ansaugen des Knochenmarks auftreten. Da mehrmals angesauft wird, kann es häufiger schmerzhaft sein.

Nachdem die Punktion durchgeführt wurde und ein Kompressionsverband aufliegt, lässt die Wirkung der Substanzen gegen die Schmerzen langsam nach. Deshalb kommt es im Verlauf zu leichten Wundschmerzen.

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Dauer der Schmerzen

Die Dauer der Schmerzen, die durch ein Punktion des Knochenmarks entstehen, sind in der Regel von kurzer Dauer. Im Nachheinein können jedoch etwas langwierigere Schmerzen auftreten. Das Einbringen des lokalen Betäubungsmittels ist nur äußerst kurzt schmerzhaft. Die stärksten Schmerzen, die durch das Ansaugen des Knochenmarks entstehen, können über mehrere Sekunden herrschen. Diese treten durch mehrmaliges Ansaugen mehrfach auf, flauen aber auch rasch wieder ab.  Auch durch Nach- oder Einblutungen kann es zu leichtem Schmerz kommen. Er sollte nicht mehr als bis zu zwei Wochen anhalten und mit Abheilung des Blutergusses verschwinden.

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Auswertung

Die Auswertung der Gewebeprobe einer Knochenmarkspunktion erfolgt im Labor. Dafür wird ein Teil der Probe auf einem Objektträger ausgestrichen. Die Zellen des Knochenmarks können gut unter dem Mikroskop auf Größe, Schäden und weitere Parameter untersucht werden. Des Weiteren erfolgt häufig eine immunhistochemische Untersuchung. Dabei werden spezielle Merkmale der Zellen mit fluoreszierenden Stoffen markiert. Dies kann gut unter einem speziellen Mikroskop betrachtet werden. Dadurch ehält man sehr spezielle Informationen, die einen Rückschluss auf Erkrankungen liefern können. Seltener erfolgt eine Untersuchung auf Bakterien.

Wie schnell bekommt man den Befund?

Die Dauer bis ein Befund vorliegt kann unterschiedlich sein. Je nachdem mit welcher Fragestellung das Knochenmarkspunktat zum Labor oder Pathologen geschickt wurde, kann es innerhalb von zwei Tagen oder bis zu vier Wochen erst ein Ergebnis geben.

Die Bestätigung einer Leukämie kann beispielsweise innerhalb kurzer Zeit gestellt werden. Hierfür werden keine weiteren Schritte außer einer mikroskopischen Untersuchung benötigt. Für einige Untersuchungen, vor allem die immunhistochemischen und zytologischen, wird allerdings eine hohe Zellzahl gebraucht. Dafür kann es notwendig sein, die Zellen vorher speziell zu präparieren und zu vermehren. Dadurch können bis zu einem endgültigen Ergebnis prozessbedingt einige Wochen vergehen.

Welche Komplikationen können auftreten?

Die Entnahme von Knochenmark im Rahmen einer Knochenmarkspunktion birgt einige Risiken. Einige davon treten häufig auf. Diese sind jedoch nicht schwerwiegend. Durch den sehr invasiven Eingriff mit einer Nadel bzw. einer Stanze bis in den Knochen werden einige gut durchblutete Strukturen verletzt. Deswegen kommt es relativ häufig zu Einblutungen ins Gewebe, Blutergüssen und Nachblutungen aus der Wunde. Vor allem treten diese auf, wenn der Kompressionsverband nicht richtig sitzt, zu leicht fixiert ist oder zu früh entfernt wird. Auch zu viel Bewegung im Anschluss an die Punktion kann das verursachen. Dies ist zwar leicht schmerzhaft, aber nicht gefährlich. Nach spätestens zwei Wochen ist die Stelle ausgeheilt.

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Durch die Nadel bzw. die Stanze können jedoch auch umliegende Strukturen verletzt werden. Beispielsweise kann ein anderes Organ oder ein Nerv geschädigt werden, was weitreichende Konsequenzen wie eine teilweise Lähmung, verminderte Sensibilität oder Einblutungen nach sich ziehen kann. Das Risiko hierfür ist jedoch gering.

Am gefürchtetsten ist eine Infektion des Knochenmarks im Anschluss an eine Knochenmarkspunktion. Diese kann unbehandelt großen Schaden anrichten und tödlich enden. Vor allem ist dies der Fall, wenn die betroffene Person bereits einen Schaden des Immunsystems aufweist. Auch eine früh erkannte Infektion des Knochenmarks ist eine schwerwiegende Erkrankung und darf nicht unterschätzt werden. 

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Dauer

Die gesamte Dauer einer Knochenmarkspunktion mit Aufklärungsgespräch, Voruntersuchung und Durchführung der Punktion kann einige Tage betragen. Wird durch ein Labor außerdem eine detaillierte Untersuchung durchgeführt, können bis zum Erhalt der endgültigen Ergebnisse auch einige Wochen vergehen.

Betrachtet man allerdings nur die Dauer des Eingriffs mit Vorbereitung und anschließender Ruhephase, so dauert der Eingriff meist nicht viel länger als eine Stunde. Dabei stellt die eigentliche Punktion nichtmal die hälfte der Zeit dar. Allerdings sollte man sich trotzdem an dem Tag des Eingriffs nicht stark belasten. Die eigentliche Knochenmarkspunktion dauert insgesamt zwischen zehn und zwanzig Minuten.

Kosten

Die Kosten einer Knochenmarkspunktion übernimmt die Krankenkasse. Eine Punktion des Knochenmarks mit einer Nadel kostet unabhängig davon, ob sie im Beckenkamm oder im Brustbein vorgenommen wird, ca. 12€. Im Gegensatz dazu ist die Knochenmarkspunktion mit einer Stanze etwas teurer. Dabei fallen Kosten von ca. 17,5€ an. Bei Privatversicherten kann der Arzt gegebenenfalls einen höheren Satz berechnen. Zu diesen Kosten kommen noch weitere Kosten für die lokale Betäubung, ein Beruhigungsmittel und die anschließende Auswertung im Labor oder durch den Pathologen. Dadurch können sich die Kosten noch um ein Vielfaches erhöhen.

Wie lange bin ich danach krank?

Nach Durchführung einer Knochenmarkspunktion ist man in der Regel nicht krank, sondern gilt direkt als gesund im Hinblick auf die Punktion. Trotzdem sollte bis zwanzig Minuten nach der Punktion ein leichter Kompressionsverband getragen werden, um das Risiko einer Einblutung gering zu halten. Außerdem sollte nach der Knochenmarkspunktion für 24 Stunden der Körper geschont und keine anstrengende körperliche Arbeit ausgeführt werden.

Nach Nahme einer Beruhigungstablette darf man weiterhin für 24 Stunden nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

Um eine Infektion des Knochenmarks zu verhindern muss auch darauf geachtet werden, die Wunde rein zu halten und drei Tage lang nicht zu baden.

Meist wird eine Knochenmarkspunktion jedoch im Rahmen einer anderen Erkrankung zur Abklärung oder weiteren Therapieplanung durchgeführt, weshalb der individuelle Status der Gesundheit natürlich auch davon stark abhängt und im Einzelfall vom behandelnden Arzt beurteilt werden muss.

Autor: Dr. Nikolas Gumpert Veröffentlicht: 30.01.2019 - Letzte Änderung: 22.10.2021