Vor einer Wurzelbehandlung ist es wichtig, sich genauestens zu informieren, wie hoch die entstehenden Kosten sind und welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden. Nach einem Gespräch mit dem behandelnden Zahnarzt kann so sicher gestellt werden, dass es nach der Behandlung nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.
Steht eine Wurzelbehandlung zum Erhalt eines Zahnes an, ist man häufig verunsichert und weiß nicht genau, ob die Kosten dieses Eingriffes von der Krankenkasse übernommen werden oder ob man aus eigener Tasche für den Eingriff zahlen muss.
Dabei hat die Erhaltung des eigenen Zahnes für jeden Menschen einen anderen Stellenwert.
Prinzipiell sind Pauschalaussagen zu den Kosten einer Wurzelbehandlung kaum zu treffen, da es auf die Anatomie und den Erkrankungszustand des Zahns, die Technik und Materialien der Aufbereitung und Wurzelfüllung ankommt.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in einigen Fällen die kompletten Kosten der Wurzelkanalbehandlung. In der Regel müssen folgende Kriterien erfüllt sein, damit die Behandlung für den Patienten kostenlos ist:
So muss die Behandlung sinnvoll sein und sicherstellen, dass der Zahn dadurch erhalten werden kann. Dies bedeutet, dass bei einer Nichtbehandlung der Zahn verloren gehen würde, und durch den Eingriff der Zahn sicher gerettet werden kann.
Dies setzt aber voraus, dass der Zahnarzt in der Lage ist, eine dichte Füllung bis zu den Spitzen durchführen zu können. Dafür wird vorher ein Röntgenbild erstellt, da der Verlauf der Wurzeln nicht immer gleich und gerade ist, sondern die Wurzelspitzen gebogen sein können, besonders an den Backenzähnen. Eine Wurzelbehandlung an den Schneidezähnen ist in der Regel etwas unkomplizierter.
Ein Röntgenbild gibt darüber Aufschluss und der Zahnarzt kann beurteilen, ob er dies für möglich hält. Jedoch kann es auch sein, dass er erst während des Eingriffes bemerkt, dass sich das Bearbeiten der Kanäle schwieriger gestaltet, als vorher angenommen.
Ist der betroffene Zahn ein Backenzahn, gibt es noch drei weitere Einschränkungen, die von der Krankenkasse vorgegeben werden und wovon mindestens eine erfüllt werden muss.
Wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten nicht übernimmt, wird die Behandlung wie beim Privatpatienten abgerechnet.
Sobald der Zahnarzt den Zahn als nicht erhaltungswürdig einstuft und wenig Chancen in einer Behandlung sieht, bezahlt die Krankenkasse nicht.
Wünscht man dennoch eine Behandlung, ist diese privat zu zahlen. Es liegt jedem Patienten frei, sich dennoch für eine Wurzelbehandlung zu entscheiden.
Der Patient müsste auch dann die Kosten tragen, wenn die Zähne bereits wurzelbehandelt sind, oder man sich für die Behandlung entscheidet, obwohl in der betroffenen Zahnreihe schon Lücken vorhanden sind.
Aufgrund der hohen Kosten, sollte man jedoch auch die Alternativen bedenken, wie das Ziehen des Zahnes und die Versorgung mit einem Zahnersatz.
Speziell bei der Wurzelbehandlung gibt es weitere Methoden, die die Behandlung präziser machen und somit die Erfolgsaussichten erhöhen. Die Kosten fallen dann aber in jedem Fall höher aus und sind privat zu begleichen.
Dazu zählen die Verwendung eines speziellen Mikroskops und der Einsatz eines Lasergerätes. Vor allem letzteres verspricht laut Studien eine Erfolgsquote von 90 Prozent. Der Laserstrahl tötet alle Bakterien ab.
Diese Methode steht aber nicht jedem Zahnarzt zur Verfügung, da er nicht die benötigten Geräte verfügt. Der Zahnarzt kann den Patienten an einen Spezialisten mit solchen Instrumenten überweisen.
Im Rahmen der Wurzelbehandlung können zusätzliche Kosten auftreten, wenn z.B. die Längenmessung elektrometrisch erfolgt, ein OP-Mikroskop benötigt wird oder Ultraschall zur Desinfektion des Kanals benutzt wird. Dies wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Wurzelbehandelte Zähne können sich mit der Zeit verfärben und bräunlich werden, sodass der Wunsch besteht, diese wieder farblich an die anderen Zähne anzupassen. Dieser Aufhellungsprozess (siehe Bleaching), der vom Inneren des Zahnes heraus durchgeführt wird, ist keine Kassenleistung. Auch wird häufig von Zahnärzten dazu geraten, den wurzelbehandelten Zahn zu überkronen, wodurch extra Kosten für das Anfertigen der Krone anfallen.
Lesen Sie mehr zum Thema: Bleaching
Befindet man sich im Frontzahnbereich, gehört es zur Regelversorgung, den Zahn auf der Wangen und Lippen zugewandten Seite mit Keramik zu verblenden.
Das Gerüst ist demnach aus Metall, welches anschließend mit Keramik verblendet wird. Keramik ist aufgrund seiner Farbe der Farbe des natürlichen Zahnes fast gleich, sodass ein Unterscheid kaum bemerkbar ist. Wünscht man sich eine komplette Krone aus Keramik, also ohne Metallanteil, hat man mehr Eigenleistung zu zahlen.
Im Backenzahnbereich, sobald es nicht mehr im sichtbaren Feld liegt, werde die Kosten für eine reine Metallmantelkrone von der Kasse übernommen. Wünscht man eine Verblendung mit Keramik oder eine vollständige Keramikkrone, ist dies mit einem erhöhten Eigenanteil verbunden.
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Die elektrometrische Längenmessung gilt als sicherste Methode, die Länge des zu füllenden Kanals zu bestimmen. Sie wird aber bislang noch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Pro Kanal können bis zu 2 mal 9-14 € an Kosten anfallen.
Alternativ kann die Länge durch Röntgenmessaufnahmen ermittelt werden. Dies ist ungenauer und erfordert meist mehrere Röntgenbilder des Zahns.
Eine Vollnarkose für eine Wurzelkanalbehandlung wird in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Für die Durchführung und Überwachung der Narkose ist die Anwesenheit eines Anästhesisten nötig. Um bei Komplikationen schnell reagieren zu können, wird ein solcher Eingriff im OP durchgeführt. Dies führt zu Kosten von mindestens 100 € für die Vollnarkose.
Erahren Sie mehr unter: Vollnarkose beim Zahnarzt - Das sollten Sie wissen
Bei privat versicherten Patienten gelten primär die Bestimmungen der jeweiligen Versicherung. Genaue Informationen kann man bei der privaten Krankenkasse erfragen. Am besten lässt man sich dazu vom Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen, den man bei der eigenen Krankenkasse einreicht bzw. genehmigen lässt. So können unangenehme Überraschungen vermieden werden.
Generell gilt, dass die Kosten für die Wurzelbehandlung steigen, je mehr Kanäle der betreffende Zahn hat, je gekrümmter der Kanalverlauf ist und je komplizierter die Situation ist. Auch die verbrauchten Materialien sind zu bezahlen.
Beispiel für die Kosten der Wurzelkanalbehandlung ohne Zusatzleistungen bei einem Zahn mit einem unkompliziert verlaufenden Kanal: 120 € (+ Deckfüllung oder Krone) Dieser Betrag kann sich bei anspruchsvollen Behandlungen auf bis zu 230 € erhöhen.
Wenn Zusatzleistungen wie der Einsatz eines OP-Mikroskops oder Desinfektion mit Ultraschall in Anspruch genommen werden, können weitere Kosten von 80 € hinzukommen.
Bei Zähnen mit 2 Wurzelkanälen muss mit bis zu 270 € und bei 3 Wurzelkanälen 360 € gerechnet werden zuzüglich der Deckfüllung oder Krone.
Man sollte beachten, dass die Kosten deutlich steigen, wenn man sich beim Facharzt oder Spezialisten behandeln lässt, da diese Zahnärzte auf schwierige Fälle spezialisiert sind und eine zusätzliche Ausbildung genossen haben.
Außerdem können gerade die Backenzähne bis zu 7 Wurzelkanäle aufweisen, sodass die Kosten auch 1000 € betragen können.
Es gibt zahlreiche Zusatzversicherungen, die zusätzliche Zahnarztkosten übernehmen. Am besten man vergleicht die Konditionen der verschiedenen Anbieter. Je nach Tarif kann das gesamte Spektrum der Zahnheilkunde oder nur bestimmte Leistungen versichert werden. Auch gesetzlich Versicherte können eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
Meistens hat man bis zu einem Monat nach Vertragsabschluss keinen Anspruch auf Kostenübernahme; nach 3 bis 5 Jahren der Mitgliedschaft kann dann aber die Wurzelbehandlung komplett kostenlos für den Patienten sein (je nach abgeschlossenem Tarif und Anbieter). Es werden nämlich auch Sonderleistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, wie der Einsatz eines Mikroskops oder die elektrometrische Längenmessung mitabgedeckt.
Unter einer Revision versteht man eine erneute Wurzelbehandlung, wenn es zur Wiederaufflammung der Entzündung kommt. In der Regel wird dies nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Je nach verwendeten Materialien oder Techniken variieren die Kosten.
Auch hier gilt, dass komplizierte Verläufe und der Einsatz eines Mikroskops zu weiteren Kosten führt.
Informieren Sie sich weiter unter: Revision einer Wurzelkanalbehandlung
Vor der Behandlung ist es in jedem Fall wichtig, die Situation mit dem Zahnarzt abzusprechen.
Auf dem Gebiet der Zahnmedizin gibt es ständig Neuerungen, bessere Geräte und neuartige Behandlungsmethoden, die aber meist nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
Diese bezahlen in der Regel nur eine Standardversorgung. Soll eine Wurzelbehandlung stattfinden, ist es wichtig, vorher alle möglichen Kosten und Möglichkeiten mit dem Zahnarzt abzusprechen. Am besten lässt man sich einen Heil- und Kostenplan erstellen.
So vermeidet man unangenehme finanzielle Überraschungen nach dem Eingriff, und der Zahnarzt ist dazu verpflichtet, einem alle Möglichkeiten und Risiken darzulegen.
Auch sollte man sich bei einer Wurzelbehandlung nicht zu sehr auf die Krankenkasse verlassen und davon ausgehen, dass komplett alle Kosten uneingeschränkt übernommen werden. Dies stellt sich aber meist im Gespräch mit dem Arzt heraus.
Da der Eingriff sehr umfangreich ist und teilweise bis 6-7 Sitzungen beim Zahnarzt erfordert, ist es wichtig, sich über die Wurzelbehandlungskosten zu informieren.
So kann man auch Alternativen einholen und auch bei einem zweiten Zahnarzt eine weitere Meinung einholen.
Dies gibt einem auch die Möglichkeit, die Kosten Wurzelbehandlung der miteinander zu vergleichen und das bessere Angebot zu finden.
Weitere Informationen erhält man von der zuständigen Krankenkasse, der Zahnärztekammer und von unabhängigen Gutachtern.
In vielen Fällen lässt man eine Behandlung an seinen Zähnen vornehmen, bekommt eine Rechnung, weiß aber nicht so ganz, was eigentlich gemacht wurde.
Um die mögliche Kostenauflistung besser verstehen zu können, ist es ratsam, sich über den Ablauf der Behandlung zu informieren.
Natürlich kann ein Eingriff von einem Zahnarzt ein wenig anders durchgeführt werden, als von einem anderen oder auch unterschiedliche Produkte verwendet werden, jedoch gibt es einen allgemeinen Ablauf.
Vor dem Eingriff wird in der Regel ein Röntgenbild erstellt, um die Entzündung und wie weit sie sich ausgebreitet hat besser einschätzen zu können, da dies äußerlich nur in einem begrenzten Rahmen möglich ist.
Bevor der Zahnarzt den Zahn aufbohrt, bekommt man eine Betäubung, da die Schmerzen zu stark wären. Das Schmerzmittel lässt die Schmerzreize ins Leere laufen, sodass man außer den durch die Behandlung entstehenden Eindrücken, wie ein Druckgefühl oder Geräusche, nichts Schmerzliches empfindet.
Anschließend wir ein Loch in den Zahn gebohrt, um das entzündete Gewebe, Blutgefäße und Nerven entfernen zu können.
Unter kompletter Trockenlegung (Kofferdamm oder Wattepads) wird dies mit sogenannten Wurzelfeilen, die es in unterschiedlicher Dicke und Länge gibt, durchgeführt.
Ist die Wurzel komplett ausgehöhlt, kommen verschiedene Lösungen zum Einsatz, mit denen der Kanal gespült wird.
Das sind Chlorhexidin, Wasserstoffperoxid und Natriumhypochlorid.
Diese wirken antibakteriell und entzündungshemmend. Damit stellt man sicher, dass sämtliche Bakterien aus dem Wurzelkanal entfernt werden.
Bei stärkeren Entzündungen wird nun vorerst ein Medikament in den Zahn eingebracht, welches man einige Tage wirken lässt, bevor die endgültige Füllung vorgenommen werden kann.
Bei der Füllung wird ein Material in den Kanal eingebracht, das sich Guttapercha nennt und den Kanal dicht verschließt.
Zum Schluss kommt noch ein Dichtezement zum Einsatz.
Abschließend wird nochmals ein Röntgenbild angefertigt, um überprüfen zu können, ob die Füllung dicht und bis zum Ende des Kanals vorhanden ist.
Nun kann der Heilungsprozess beginnen, der in regelmäßigen Abständen bei Kontrollterminen vom Zahnarzt überprüft wird.
Lesen Sie mehr zum Thema: Wurzelbehandlung Ablauf
a - Zahnkrone - Corona dentis
b - Zahnhals - Cervix dentis
c - Zahnwurzel - Radix dentis
Eine Übersicht aller Abbildungen von Dr-Gumpert finden Sie unter: medizinische Abbildungen
Eine Wurzelbehandlung ist keine günstige Angelegenheit und bedarf der sorgfältigen Überlegung, ob man den Eingriff machen lassen möchte, besonders dann, wenn man die Kosten aus eigener Tasche zu zahlen hat oder vor einem zweiten Eingriff steht.
Vorteile einer Wurzelbehandlung sind, dass bei erfolgreichem Abschließen, man seinen natürlichen Zahn erhalten hat, was ästhetisch keinen Unterschied macht und auch funktionell gut ist. Über viele Jahre hinweg wird einem der Zahn keine weiteren Probleme bereiten.
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