Eine Wurzelbehandlung dient der Erhaltung des Zahnes bei akuter Entzündung des Zahnmarkes. Nach der Betäubung des betroffenen Zahnes muss das Zahnmark mitsamt der Nervenfasern entfernt werden. Die entstandene Höhle wird dann u.a. mit Dichtezement wieder aufgefüllt.
Hilft nur noch eine Wurzelbehandlung, um einen natürlichen Zahn erhalten zu können und die Schmerzen verstummen zu lassen, stellt sich die Frage, wie es mit dem aufgebohrten Zahn danach weiter geht.
Manchmal ist die Statik des Zahnes durch die Wurzelbehandlung selbst oder schon vorher durch eine großflächige Karies oder eine Fraktur der Zahnhartsubstanz so geschwächt, dass es nicht ausreicht, sie durch eine Füllung zu überdecken.
Da die Zähne starken Belastungen ausgesetzt sind, wird häufig eine weitere prothetische Versorgung im Sinne einer Krone notwendig, um dem Zahn die benötigte Stabilität zu schenken.
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Häufig ist unklar, was genau bei der Wurzelbehandlung passiert und wie man den Zahn retten kann. Aufgrund kariöser Veränderungen haben sich Bakterien immer weiter durch den Zahn gearbeitet. Angefangen beim Zahnschmelz, sind sie nun in die Pulpa gelangt, der Versorgungszentrale des Zahnes. Die dort ausgelöste Entzündung bereitet große Schmerzen, da das entzündete Gewebe auf den Nerv im Kanal drückt und dies an das Gehirn weitergeleitet wird. Bei einer Wurzelbehandlung wird ein Loch in den Zahn gebohrt, damit der Zahnarzt die Wurzelkanäle mit speziellen Wurzelfeilen aushöhlen kann. Er entfernt das entzündete Gewebe, Blutgefäße und das Nervengewebe. Der Zahn ist danach als tot anzusehen, da er nicht mehr mit Nährstoffen versorgt werden kann. Es folgen verschiedene Spülungen, mit Chlorhexidin, Wasserstoffperoxid und Natriumhypochlorid, was desinfizierend und entzündungshemmend wirkt. Damit sollten alle Bakterien abgetötet sein, damit keine erneute Entzündung entstehen kann. Anschließend wird ein Füllmaterial, Guttapercha, in den Wurzelkanal gefüllt, was ihn dicht verschließt. Der natürlich Zahn ist nicht mehr lebendig, konnte aber erhalten werden, was aus ästhetischer und funktioneller Sicht einen Vorteil darstellt.
Nicht nach jeder Wurzelbehandlung ist eine Überkronung notwendig. Man geht aber davon aus, dass durch die nicht mehr vorhandene Versorgung des Zahnes und die weitere andauernde Belastung, die Gefahr eines Zahnbruches sehr groß ist. Da er nicht mehr versorgt wird, wird er spröde und verliert an Festigkeit. Bei großen Kräften, wie sie beim Kauen auftreten, kann er kaputt gehen und müsste ersetzt werden. Zähne, die nicht mehr mit Nervenfasern versorgt werden, werden im Laufe des Kauprozesses stärker belastet, also solche, die noch lebendig sind und Nerven enthalten, sodass das Bruchrisiko erhöht ist. Des Weiteren sind avitale Zähne anfälliger für Bakterien als vitale Zähne. Um das Kaputtbrechen des porösen Zahnes zu verhindern, kann eine Krone angefertigt werden. Auch kann es sein, dass die Zahnkrone durch Karies oder einen Unfall beschädigt ist und nicht mehr den funktionellen und/oder ästhetischen Ansprüchen gerecht wird, sodass ebenfalls eine Krone notwendig ist. Die Überkronung, wird jedoch nicht direkt durchgeführt, sondern findet erst nach einer gewissen Zeit nach der Behandlung statt. In der Regel nach 6 Monaten. Der Zeitpunkt und die Notwendigkeit der Überkronung liegen im Ermessen des Zahnarztes. Die neue Zahnkrone erhöht dann die Stabilität des Zahnes.
In manchen Fällen kann es auch dazu kommen, dass ein Zahn sehr stark präpariert werden muss, um eine Zahnkrone ästhetisch und funktionell passend auf den Zahn setzen zu können. Der Zahn ist dabei noch lebend und nicht wurzelbehandelt. Aufgrund des vielen Abtrags an Zahnhartsubstanz, ist die Pulpa fast erreicht oder schon freiliegend. Nun ist es nicht mehr möglich, einfach die Zahnkrone auf den Zahn zu setzen, da das Risiko zu groß ist, diese nur wenige Zeit später wieder entfernen zu müssen, da Bakterien zu leicht in die Pulpa eindringen und eine Entzündung hervorrufen könnten. Vorsichtshalber entfernt man das Zahnmark, um dieser Komplikation aus dem Weg zu gehen.
Diese Methode im Rahmen der vorausgehenden Zahnbehandlung ist natürlich zu vermeiden und nur dann anzuwenden, wenn es die Gegebenheit nicht anders zulässt. Vor diesem Schritt, besteht auch die Möglichkeit eine Überkappung durchzuführen und dem Zahn die Chance zu geben, Tertiärdentin zu bilden. Dies gelingt nicht in jedem Fall.
Ist man bereits im Besitz einer Zahnkrone, die definitiv befestigt wurde, kann sich natürlich auch bei einem solchen Zahn eine Entzündung tief im Inneren ausbilden. Möchte man in einem solchen Fall eine Wurzelkanalbehandlung durchführen, gibt es entweder die Möglichkeit, dass man in die Krone bohrt und durch diese versucht, die Kanäle zu finden und zu behandeln. Dies ist jedoch nicht ganz einfach, da man die Kanäle schwere lokalisieren und eine optimale Füllung nicht garantiert werden kann. Das entstandene Loch wird anschließend wieder mit einer Füllung verschlossen.
Alternativ kann man auch versuchen, die Krone vorher zu entfernen, um sie erhalten zu können. Durch das Zementieren sitzt sie jedoch sehr fest auf dem Zahn und kann nicht ohne weiteres wieder abgenommen werden, sodass man sie als dritte Möglichkeit, diese durch aufbohren entfernt, um uneingeschränkten Zugriff auf den Zahn zu haben. Dabei wäre aber die Zahnkrone verloren und müsste erneuert werden. Welche Methode Verwendung findet, ist mit dem behandelnden Zahnarzt abzusprechen, da er die individuelle Lage beurteilen und die beste Möglichkeit herausfinden kann.
Die Schmerzen vor und nach einer Wurzelkanalbehandlung können sehr unangenehm sein. Vor der Behandlung sind sie jedoch sehr stark und beeinflussen den Alltag. Nach der Wurzelbehandlung treten Schmerzen als Folge der Heilung auf, sind also ganz normal und nicht weiter bedenklich. Nur wenn sie stärker werden und nicht von alleine abklingen, empfiehlt es sich, den Zahnarzt um Rat zu fragen, da sich erneut eine Entzündung gebildet haben kann, sodass die Füllung revidiert werden muss.
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Auch ein bereits wurzelkanalbehandelter Zahn mit Krone kann Schmerzen bereiten, wobei die Ursache meist eine Entzündung im Bereich der Wurzelspitzen ist. In diesem Fall kommen eine erneute Wurzelbehandlung (Revision) oder eine Wurzelspitzenresektion in Frage.
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Soll der wurzelbehandelte Zahn überkront werden, sind weitere Schmerzen kaum vorhanden, da es durch das Entfernen der versorgenden Gefäße und der Nerven, sich nicht mehr um einen lebendigen Zahn handelt und Reize nicht mehr weitergeleitet werden können. Der Zahn kann für die Aufnahme einer Krone präpariert werden und anschließend mit jener versehen werden. Schmerzen können natürlich dann wieder auftreten, wenn sich erneut Bakterien im Kanal befinden oder wenn bei der Behandlung umgebenes Gewebe, wie Zahnfleisch, verletzt wird.
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Zu den Kosten für die Wurzelbehandlung (200€-800€), wenn sie nicht von der Krankenkasse abgedeckt werden, können noch weitere Kosten für eine Krone entstehen. An Kronenarten stehen folgende zur Auswahl:
Im Frontzahnbereich ist die Regelversorgung eine Metallkrone, die dann mit Keramik auf der vestibulären Seite (die zur Wange und Lippen hin liegt) verblendet wird. Keramik hat den Vorteil, dass es aufgrund seiner Farbe, der natürlichen Farbe der Zähne sehr ähnelt und mit verschiedenen Beschichtungen, der individuellen Zahnfarbe des Patienten angepasst werden kann.Möchte man jedoch eine komplette Krone aus Keramik, also ohne Metallgerüst, müssen die Extrakosten privat getragen werden.
Im Seitenzahnbereich, sobald es nicht mehr sichtbar ist, ist die Standardversorgung eine komplette Krone aus Metall, die nicht verblendet wird. Wünscht man eine Verblendung, ist diese, genauso wie eine Vollkeramikkrone, privat zu bezahlen. Bei der Standardversorgung übernimmt die Krankenkasse auch nur einen Anteil und nicht die komplette Versorgung. Wird ein Bonusheft geführt, erhöht sich der prozentuale, von der Krankenkasse übernommene Anteil, nochmal um bis zu 30%. Durchschnittlich kann man bei einer Vollmetallkrone aus Nichtedelmetall auf einem Backenzahn mit einer Selbstkostenbeteiligung von ca. 120-130€ rechnen. Möchte man die Krone komplett verblenden, können Kosten in Höhe von ca. 400€ auf einen zukommen.
Somit ist es wichtig, sich vorher ausführlich beim Zahnarzt zu erkundigen und alle abzusprechen, um unsanfte Überraschungen nach einer Behandlung zu vermeiden. Die Krone kann entweder direkt auf den Zahn präpariert werden, dies setzt allerdings voraus, dass noch genügend Zahnhartsubstanz vorhanden ist, oder mithilfe eines Stiftes, der in den Wurzelkanal geführt wird, verankert werden.
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Sobald ein Zahn wurzelbehandelt worden ist, ist dieser Zahn nicht mehr vital. Das bedeutet, dass er nicht mehr von Nerven oder Blutgefäßen versorgt wird. In den meisten Fällen empfiehlt man den Zahn mittels eines Glasfaserstiftes oder einer Schraube von innen heraus zu stützen und von außen mit einer Krone zu überkronen. Der Vorteil dessen ist die gute Stabilität und Langlebigkeit. Der Nachteil ist die unzureichende Ästhetik einer Gold glänzenden Metall-Krone. Sie eignet sich daher am ehesten für den Seitenzahnbereich. Im Frontzahnbereich sollte in diesem Falle über Keramik, die sich zahnfarben gestalten lässt, nachdenken.
Eine Alternative stellt eine Füllung dar, mit welcher der wurzelbehandelte Zahn wieder aufgebaut werden kann. Dies wird allerdings nur in Ausnahmefällen durchgeführt. Eine weitere Bedingung für eine Füllung ist, dass nicht mehr als zwei Flächen des Zahns beschädigt und folglich wieder aufgebaut werden müssen. Andernfalls wird die Konstruktion zu instabil. Diese mögliche Instabilität stellt auch den größten Nachteil einer Füllung dar. Vorteil von Füllungen ist die hohe Ästhetik sowie der im Verhältnis zur Metall- oder Keramikkrone günstigere Preis für den Patienten.
Im Allgemeinen ist eine Stabilisierung mittels einer Schraube oder eines Glasfaserstiftes das gängigste und vor allem langlebigste Verfahren einen wurzelkanalbehandelten Zahn zu versorgen.
Wurzelkanalbehandelte Zähne werden nicht immer überkront, können aber zur Stabilisierung mit einer Krone versehen werden. Dies sichert, bei erfolgreicher Wurzelbehandlung, ein langes Leben des Zahnes, sowohl aus funktioneller, als auch aus ästhetischer Sicht. Durch die Krone wird die Stabilität erhöht, sodass der Zahn starke Kaukräfte abfangen kann und dabei nicht kaputt bricht. Ist der Zahn nämlich erst mal porös, und Risse sind entstanden, kann man ihn nur noch extrahieren und eine prothetische Versorgung anfertigen.
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