Lyrica® und Alkohol - verträgt sich das?

Lyrica® gehört zu der Gruppe der Antiepileptika. Es wird ausschließlich über die Niere und dann den Urin ausgeschieden. Daher muss bei einer eingeschränkten Nierenfunktion die Dosis angepasst werden. Im Bezug auf Alkohol kann es bei der gleichzeitigen Einnahme zu einer Wirkungsverstärkung des Alkohols kommen.

Lyrica® und Alkohol - verträgt sich das?

Einleitung

Der Wirkstoff des Medikamentes Lyrica® heißt Pregabalin. Es gehört zur großen Gruppe der sogenannten Antikonvulsiva oder auch Antiepileptika genannt. Aus dem Namen lässt sich bereits ein Anwendungsgebiet von Lyrica® ableiten, nämlich der Einsatz im Rahmen der Erkrankung Epilepsie. Lyrica® ist für einige weitere Anwendungsgebiete ebenfalls zugelassen. Hierzu zählen unter anderem die Therapie generalisierter Angststörungen und die Behandlung von neuropathischen Schmerzen. Neuropathische Schmerzen sind Schmerzen, die im Rahmen einer Schädigung der Nerven auftreten und so zu einer Veränderung der Schmerzwahrnehmung führen.

Lyrica® gehört zu den rezeptpflichtigen Medikamenten. Es hat eine dem Neurotransmitter GABA ähnliche Wirkung im Gehirn und bei der Weiterleitung von Nervensignalen. Es bindet an spannungsabhängige Calcium-Kanäle und vermindert, indem es die Ausschüttung von Calcium-Teilchen senkt, auf diese Weise die Weiterleitung der Nervensignale. Der Neurotransmitterstoff GABA hat also eine auf die Weiterleitung von Signalen dämpfende Wirkung. Dies ist vor allem im Rahmen der Epilepsiebehandlung wichtig. Bei der Therapie der generalisierten Angststörungen werden sich eher die „Nebenwirkungen“ von Lyrica® zu Nutze gemacht. Zu diesen „Nebenwirkungen“ zählen unter anderem eine sedierende und beruhigende Wirkung.

Wechselwirkungen

Bei allen in der Medizin eingesetzten Medikamenten kann es, wie auch bei der Einnahme von Lyrica®, zu Neben- und Wechselwirkungen kommen. Es sind allerdings keine wichtigen Wechselwirkungen zwischen Lyrica® und anderen Antiepileptika wie Lamotrigin, Valproinsäure oder auch Carbamazepin bekannt. Auch bei der gleichzeitigen Einnahme von Morphinsubstanzen wie Oxycodon (einem sehr starken Schmerzmittel) kommt es zu keinen wesentlichen Wechselwirkungen. Gleiches gilt für Ethanol. Für den Patienten ist es allerdings wichtig zu wissen, dass es bei gleichzeitiger Einnahme von Lyrica® und Ethanol oder einem Benzodiazepin wie Lorazepam zu einer Wirksteigerung kommen kann. Lyrica® verstärkt sowohl die Wirkstärke von Lorazepam als auch die von Ethanol, dem Trinkalkohol. Bei weiblichen Patienten im gebärfähigen Alter ist ebenfalls zu beachten, dass Lyrica®im Rahmen einer Schwangerschaft am Besten nicht eingenommen werden soll. Dies gilt ebenso während der Stillzeit, da Lyrica® über die Muttermilch ausgeschieden wird und so vom Säugling mit der Muttermilch aufgenommen wird.

Verstoffwechselung/ Alkohol trinken

Medikamente können im Körper auf zwei verschiedene Arten ausgeschieden werden. Ein Ausscheidungsweg erfolgt über die Leber. Das Medikament gelangt über das Blut zur Leber, wird dort verstoffwechselt und dann über die Gallenflüssigkeit ausgeschieden. Der andere Ausscheidungsweg erfolgt über die Niere und schließlich über den Urin. Manche Medikamente werden über beide Wege aus dem Körper ausgeschieden.

Das Medikament Lyrica® wird fast ausschließlich über die Nieren ausgeschieden. Der Wirkstoff wird vorher nicht ab- oder umgebaut. Lyrica® wird so wie er vom Körper aufgenommen wurde, also völlig unverändert, wieder ausgeschieden. Da Lyrica® nur einen Ausscheidungsweg nimmt, ist es wichtig, dass dieser einwandfrei funktioniert. Als Richtwert für die Leistungsfähigkeit der Niere dient die sogenannte GFR (glomeruläre Filtrationsrate), die ein Maß dafür ist, wie schnell die Niere eine gewisse Substanz über die Urinproduktion aus dem Blut ausscheiden kann. Funktioniert die Niere nicht vollständig, dann muss die Dosierung von Lyrica® angepasst werden. Dies wird nötig, da ansonsten der Wirkspiegel von Lyrica® im Blut stark ansteigen kann. Ein ganz natürlicher Verlust der Nierenfunktion tritt im Alter auf. Sollte die Leberfunktion eingeschränkt sein, so muss zumindest bei Lyrica® keine Anpassung der Medikamentendosierung erfolgen.

Wie verträgt sich Lyrica® und die Einnahme von Alkohol?

Im Bezug auf das Trinken von Alkohol kann man sagen, dass die gleichzeitige Einnahme von Lyrica® und Alkohol sich dahingehend nicht verträgt, da Lyrica® die Wirkung von Alkohol deutlich verstärken kann. Es kann so also am Folgetag zum Beispiel zu einer deutlichen Zunahme der alkoholbedingten Kopfschmerzen oder der Übelkeit führen. Wirkverstärkungen oder Abschwächung der Wirkung von Lyrica® treten unter Alkohol aber nicht auf. Alkohol hat zudem keinen Einfluss auf die Verstoffwechslung oder Ausscheidung von Lyrica®.

Der regelmäßige und übermäßige Konsum von Alkohol, der zu einer Schädigung der Leber führt und letztendlich in einer Leberzirrhose endet, also einem bindegewebigen Umbau der Leber, hat im Endeffekt keinen Einfluss auf Lyrica®, da dieses ausschließlich über die Niere abgebaut wird. Dennoch sollte man bei der Einnahme von Lyrica® auf das Trinken von Alkohol verzichten. Gerade in Bezug auf die Nebenwirkungen von Lyrica® (wie zum Beispiel: Verwirrtheit, Reizbarkeit, Aggressionen und Stimmungsschwankungen) sollte man keinen Alkohol trinken, da Alkohol ebenso zu einer erhöhten Reizbarkeit und einem erhöhten Aggressionsverhalten führen kann und diese sich dann möglicherweise potenzieren.

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Flashbacks

Flashbacks werden auch als Nachhallerinnerungen oder als Wiedererleben von Situationen bezeichnet und spielen eine wichtige Rolle im Rahmen psychischer Erkrankungen. Sie stellen zeitlich begrenzte, unwillkürliche Erinnerungen an bestimmte Situationen dar und werden häufig durch bestimmte „Trigger“ oder Reize ausgelöst wie bestimmte Melodien, Gerüche oder auch Orte. Sie können ganz unterschiedliche Gefühle in der betroffenen Person hervorrufen und gehen gleichzeitig häufig mit vegetativen körperlichen Reaktionen wie Schwitzen, Herzrasen oder auch Übelkeit einher.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 20.11.2015 - Letzte Änderung: 18.09.2024