Die Therapie des Rhabdomyosarkoms ist sehr individuell und richtet sich stets nach dem diagnostizierten Status des Tumors. Häufig wird eine operative Behandlung, eine Chemo- und Strahlentherapie miteinander kombiniert.
Alle hier gegebenen Informationen sind nur allgemeiner Natur, eine Tumortherapie gehört immer in die Hand eines erfahrenen Onkologen!!!
Die Therapie richtet sich stets individuell aus und ist demnach in erster Linie auch abhängig vom ermittelten Stadium der Erkrankung. Sie reicht von radikaler Operation bis hin zu adjuvanter Chemotherapie oder Radiotherapie. In der Regel werden die einzelnen Komponenten: Chemotherapie (= medikamentöse Abtötung der Krebszellen), Strahlentherapie (= Abtöten der Krebszellen durch hoch dosierte Röntgenbestrahlung, evtl. auch durch andere hochenergetische Strahlen) und Operation miteinander kombiniert.
Zwecks Abtötung, bzw. Verkleinerung von Krebszellen dient die Strahlentherapie. Darunter versteht man das therapeutische Einsetzen hochenergetischer Strahlen, die zum einen maschinell von außerhalb (= externe Strahlentherapie) oder aber durch Einführung in den erkrankten Bereich (= innere Bestrahlungstherapie) verabreicht werden können. Im Rahmen der inneren Bestrahlungstherapie werden so genannte Radioisotope in den erkrankten Bereich eingeführt. Sie wirken lokal vor Ort.
Durch die Chemotherapie sollen die Krebszellen medikamentös abgetötet werden. Die Art und Weise der Durchführung einer Chemotherapie kann dabei variieren (Tabletten, vernöse oder muskuläre Injektionen). Über die Blutbahn gelangen die Medikamente schließlich im gesamten Körper, sodass prinzipiell Krebszellen im gesamten Körper damit bekämpft werden können. Medizinisch gesehen spricht man hierbei von einer so genannten „systemischen Therapie“.
Die häufigste Behandlungsform des Rhabdomyosarkoms ist die Operation. Dabei wird zum einen Tumorgewebe, aber auch umgebendes „gesundes“ Gewebe entfernt. In der Regel erfolgt nach der Operation die beiden oben erwähnten anderen Therapieformen, nämlich Chemotherapie und/ oder Bestrahlung
In Fällen rezidivierende Rhabsomyosarkom (erneutes Wachstum des entfernten Tumors)
ist die Behandlung den oben gegebenen Erklärungen folgend erneut abhängig von der Lokalisation des Rezidivs. Allerdings spielt im Rahmen einer Rezidivbehandlung auch die Vorgeschichte eine Rolle. Das bedeutet, die Neubehandlung ist abhängig von der Erstbehandlung.
Welche Therapieform in Betracht gezogen werden kann, entscheidet der behandelnde Arzt. Nur er kann detailliert Informationen sammeln und Vor- und Nachteile spezifischer Behandlungsformen gegeneinander abwägen.
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