In den meisten Fällen werden Photodynamische Therapien nicht von der Krankenkasse bezahlt und müssen privat getragen werden. Man muss in etwa mit Kosten von 300-500 EUR rechnen. Je nach Krankheitsbild hat die Behandlung durch eine Photodynamische Therapie unterschiedliche Erfolgsaussichten und muss entsprechend häufig wiederholt werden.
Die photodynamische Therapie ist ein verhältnismäßig neuer therapeutischer Zweig, daher ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse noch nicht vollständig gesetzlich geklärt.
Grundsätzlich legt der GBA (gemeinsame Bundesausschuss) die Rahmenbedingungen für den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen fest.
Zur tatsächlichen Berechnung der Kosten wird die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) herangezogen.
Ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, ist vor allem von der Erkrankung abhängig.
Allerdings spielt es auch eine Rolle, bei welcher Krankenkasse man versichert ist, da manche Kassen die photodynamische Therapie als Zusatzleistung anbieten.
Eine nahezu sichere Übernahme der Kosten gibt es nur bei privaten Krankenversicherungen, allerdings sollte man auch als privat Versicherter vorher einen Kostenübernahmeantrag bei der Versicherung einreichen.
Die Übernahme der Kosten ist bei Augenerkrankungen bereits am besten geregelt, so werden bis auf wenige Ausnahmen alle Kosten von der Krankenkasse übernommen, unabhängig davon, ob man privat oder gesetzlich versichert ist.
Bei Hauterkrankungen dagegen spielt vor allem die Gefährlichkeit der Erkrankung eine Rolle für die Kostenübernahme.
Zahnärztliche Behandlungen dagegen werden in der Regel nicht übernommen.
Rund um die Kosten geht es in weiteren Themen: Private Krankenversicherung
Grundsätzlich muss für eine Kostenübernahme für die photodynamische Therapie zunächst ein Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten bei der jeweiligen Krankenkasse erfolgen.
Dieser Antrag sollte deutlich vor Beginn der geplanten Behandlung gestellt werden, da es meist einige Zeit dauert, bis ein solcher Antrag bewilligt wird.
Häufig kommt es nach dem ersten Antrag zu einer Ablehnung durch die Krankenkasse.
Liegt dennoch ein wichtiger medizinischer Grund für die photodynamische Therapie vor, kann der behandelnde Arzt ein Widerspruchsschreiben aufsetzen.
Häufig kommt es dennoch zu einer Ablehnung.
In diesem Fall muss die photodynamische Therapie als individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) beantragt werden.
Beim Hautarzt wird die photodynamische Therapie vor allem zur Behandlung der aktinischen Keratose eingesetzt.
Dabei handelt es sich um eine Vorstufe zum Hautkrebs, die besonders gut auf die Therapie anspricht.
Auch in der Dermatologie hat die Therapie jedoch noch keine feste Position im Gebührenkatalog, weshalb sich eine Kostenübernahme häufig als schwierig gestaltet.
Je nach Größe der zu behandelnden Hautareale kann man jedoch mit Kosten von etwa 350 Euro pro Sitzung rechnen.
Je nach Aufwand können die Kosten jedoch variieren.
Zudem ist es individuell sehr unterschiedlich, wie viele Sitzungen zur Behandlung notwendig sind.
Beim Zahnarzt dient die photodynamische Therapie der Zerstörung von bakteriellen Erregern, die Zahnfleischentzündungen auslösen.
Die Berechnung der Kosten für die Therapie ist abhängig von der Anzahl der betroffenen Zähne und von der Schwere der Erkrankung.
So orientieren sich die Kosten vor allem an dem Zeitaufwand, der für die photodynamische Therapie notwendig ist.
Die Berechnung erfolgt anschließend nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte.
Da die verschiedenen Variablen individuell sehr unterschiedlich sind, ist eine genaue Angabe der Kosten nicht möglich.
Die Berechnung erfolgt jeweils im Einzelfall.
Da sich die Kosten zudem an der Häufigkeit der Therapiesitzungen orientieren, muss man mit Kosten zwischen einigen hundert bis mehreren tausend Euro rechnen. Außer in sehr speziellen Fällen werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen.
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Die photodynamische Therapie wird beim Augenarzt zur Bestrahlung von Gefäßneubildungen an der Netzhaut angewandt.
In der Regel werden die vollen Kosten dafür von den Krankenkassen übernommen.
Ausnahmen gibt es bei wenigen speziellen Erkrankungen, bei denen man sich von der photodynamischen Therapie keine oder nur eine minimale Verbesserung der Sehkraft erhofft.
So werden bei einigen Spezialfällen der altersbedingten feuchten Makuladegeneration sowie bei einer Sehschärfe unter 0,1 die Kosten oftmals nicht mehr übernommen.
Die Grundlagen und der Therapieansatz der Photodynamischen Therapie existieren schon lange.
Bereits um 1900 wurden schon erste Versuche mit lichtsensiblisierenden Substanzen und Lichtbestrahlung durchgeführt.
Ein Pharmakologe aus München begann zu dieser frühen Zeit bereits Behandlungserfolge mit Licht zu beschreiben.
Bis es zum richtigen Einsatz der Photodynamischen Therapie kam, vergingen aber noch knapp 90 Jahre.
In der Dermatologie kam die Photodynamische Therapie dann 1990 das erste Mal Testweise zum Einsatz.
Hierbei wurde aber kein zugelassenes Medikament, das die Haut sensibilisieren soll auf die Haut aufgetragen, sondern vielmehr eine in die Creme eingearbeitete Chemikalie. Es dauerte nochmal knapp 15 Jahre, bis die Photodynamische Therapie so weiterentwickelt war, bis sie fest in die Therapieprinzipien der Dermatologie eingebaut werden konnte.
Weitere interessante Informationen zu den Kosten der photodynamischen Therapie finden Sie unter: