Private Krankenversicherung

Krankenversicherungen gehören zu den gesetzlichen Sozialversicherungen und sind innerhalb Deutschlands für jeden Bundesbürger Pflicht. Jeder Bürger muss sich für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Die Unterschiede sind dabei groß und die Vor- und Nachteile müssen individuell abgewogen werden.

Private Krankenversicherung

Einleitung

Krankenversicherungen gehören zu den gesetzlichen Sozialversicherungen und sind innerhalb Deutschlands für jeden Bundesbürger Pflicht. Jeder Bürger muss sich für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Die Unterschiede sind dabei groß und die Vor- und Nachteile müssen individuell abgewogen werden.

Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung

Eine gesetzliche Krankenversicherung erhält jeder Bürger, der nicht in einer privaten Versicherung versichert ist. Die private Krankenversicherung ist jedoch nur Arbeitnehmern mit einem Jahreseinkommen von über 56.250€ (Stand 2016), sowie Selbstständigen und Beamten möglich. Das erklärt auch, weshalb die privat krankenversicherten Bürger nur etwa 10% in Deutschland ausmachen. Auch die meisten Studenten und Rentner sind gesetzlich pflichtversichert.

Bei der gesetzlichen Versicherung bemisst sich die monatliche Beitragssumme nach dem Solidaritätsprinzip. Einzig die Höhe des Gehaltes entscheidet über die Beiträge. Die private Krankenversicherung geht nach dem Äquivalenzprinzip vor. Der Beitrag setzt sich dabei hauptsächlich aus den persönlichen Risikofaktoren für Krankheiten wie dem Alter oder potentiellen Vorerkrankungen, aber auch nach den gewünschten Versicherungsleistungen zusammen.

Die wichtigsten Nachteile der privaten Krankenversicherung ergeben sich aus dem Äquivalenzprinzip. Personen mit bestehenden Vorerkrankungen und fortgeschrittenem Alter müssen mit hohen Beiträgen rechnen, was bei der gesetzlichen Versicherung keine Rolle spielt. In manchen Fällen kann sogar die Aufnahme in die Versicherung verweigert werden, wenn sich hohe gesundheitliche Risiken abzeichnen. Ebenso steigen die Beiträge im Alter stetig an. Auch ohne gesundheitliche Gründe kann der Anbieter grundlos die Beiträge erhöhen. Ein Wechsel des Anbieters ist dann möglich. Ein großer Nachteil hierbei ist allerdings, dass ein Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenversicherung erschwert ist. Nur unter bestimmten Bedingungen kann die gesetzliche Versicherung einen Privatversicherten wieder aufnehmen, nachdem er sich zuvor für die Private entschieden hat.

Für Privatversicherte ist einer der Hauptvorteile das Angebot der Leistungen gegenüber gesetzlich Versicherten. Privatversicherte erhalten häufig teurere Leistungen, geringere Wartezeiten, Vorzüge in Praxen und Krankenhäusern, sowie die freie Wahl des Arztes und die Behandlung durch Chefärzte und Heilpraktiker.

Die Einstiegsbeiträge der privaten Krankenversicherung können dennoch sehr niedrig sein. Sie fallen mitunter geringer als äquivalente Beiträge einer gesetzlichen Versicherung aus. Gegen Zuzahlungen lassen sich noch Zusatzleistungen dazu buchen. Für überdurchschnittliche Verdiener stellt die private Krankenversicherung den Anreiz dar, dass die Beitragssumme sich nicht nach dem Einkommen richtet.

Kosten einer privaten Krankenversicherung

Der Beitrag der privaten Krankenversicherung berechnet sich nicht aus dem monatlichen Einkommen, sondern basiert auf drei Faktoren. Die gesundheitliche Einstufung ist dabei der größte Faktor. Ebenso ausschlaggebend ist ein Verwaltungskostenanteil, durch den sich das Versicherungsunternehmen größtenteils finanziert, sowie einem Sparanteil, der auch als Altersrückstellung bezeichnet wird. Letzterer sorgt dafür, dass schon im jungen Alter ein gewisser Beitrag extra eingezahlt wird, damit nach dem Renteneintritt die Beiträge nicht weiter steigen. Durch die nicht absehbare Lebenslänge der Versicherten und durch die demographische Entwicklung bildet dieser Sparanteil eine Variable, die dazu führt, dass die Beiträge trotz Altersrückstellungen nicht immer stabil bleiben können. Die einzelnen Beiträge bleiben dabei jedoch enorm variabel und sind abhängig von den Leistungen und der Selbstbeteiligung im Krankheitsfall, die man wählt. Frauen zahlen dabei durchschnittlich höhere Summen.

Rund um die Kosten geht es in weiteren Themen: Kosten einer MRT-Untersuchung, Kosten einer Zahnprothese

Besonderheit bei Beamten

Beamte gehören zu einer Berufsgruppe, die unabhängig vom Jahreseinkommen einer privaten Krankenversicherung beitreten können. Davon betroffen sind alle Berufsgruppen, die „beihilfeberechtigt“ sind. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber, also der Staat, je nach Situation etwa 50-80% der Kosten erstattet, die durch Behandlungen im Gesundheitsbereich angefallen sind.

Dazu gehören Beamte, Soldaten und Richter, sowie deren Kinder und Ehegatten. Die verbleibenden Kosten werden bei Beamten von einer privaten Krankenversicherung abgedeckt. Diese wird dann als „Ergänzungstarif“ bezeichnet. Für Beamte lohnt sich die private Krankenversicherung finanziell fast immer, insbesondere wenn Kinder mitversichert werden. Kinder erhalten bei Krankheitskosten 80% der Beihilfe. Auch für Beamte bieten die privaten Krankenversicherungen gegen Zahlungen viele Pakete mit besonderen Leistungen.

Kündigen

Eine private Krankenversicherung lässt sich problemlos kündigen. Vorgegebene Fristen müssen jedoch eingehalten werden. Mit dem Ende eines Versicherungsjahres kann die Versicherung gekündigt werden, allerdings mit einer Frist von drei Monaten. Eine Kündigung ist auch möglich nach Beitragserhöhungen. Der Kunde hat dann das Recht mit Eintreten der Erhöhung die Krankenkasse zu wechseln. Da in Deutschland eine dauerhafte Versicherungspflicht gilt, muss der Wechsel der Versicherung so geplant sein, dass man zu keinem Zeitpunkt nicht versichert ist. Dafür muss man der alten Versicherung einen Nachweis liefern.

Vorsicht ist jedoch bei einem Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung geboten. Der Wechsel ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hauptbedingungen dafür sind das Unterschreiten der Verdienstgrenze von 56.250€ und das Alter. Über 55 Jahren ist es fast unmöglich noch zurück zu wechseln.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze beschreibt in einer gesetzlichen Krankenversicherung den Betrag, bis zu dem Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden müssen. Die aktuelle Grenze beträgt 50.850€ jährlich. Bis zu dieser Gehaltsgrenze müssen Beiträge an die Krankenversicherung gezahlt werden. Das Einkommen, was über der Grenze liegt, bleibt für die Berechnung der Beitragssumme unberücksichtigt. Damit sind die Beitragszahlungen zur Krankenkasse gedeckelt. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet für Verdiener oberhalb der Grenze einen höheren Maximalbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es seit 2009 einen Basistarif. Er ist an die gleiche Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Der Beitrag im Basistarif schwankt bei der privaten Versicherung mit dem Alter, ist allerdings auf maximal 665,29€ im Monat (Stand 2016) festgelegt.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr angepasst. Sie berechnet sich aus der Einkommensentwicklung und ist an die Gesellschaft angepasst.

Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung?

Der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen kann jederzeit geschehen. Jenachdem, ob Tarife innerhalb einer Versicherung gewechselt werden oder die Versicherung selbst, gibt es Fristen und Anforderungen, die eingehalten werden müssen. Ein Wechsel sollte jedoch gut bedacht werden, da sich in einer neuen privaten Krankenversicherung auch neue Beiträge ergeben. Da man zu diesem Zeitpunkt älter ist, als bei Erstabschluss der ursprünglichen Versicherung ist es wahrscheinlich, dass auch die Beiträge höher ausfallen werden.

Der häufigste Grund für einen Wechsel ist ein steigender Beitrag. Unter diesen Umständen lässt sich sofort zum Einsetzen der neuen Beiträge wechseln, unter der Voraussetzung, dass man in einer anderen Versicherung übergangslos versichert ist.

Altersrückstellungen, die man bei der ursprünglichen Krankenversicherung gezahlt hat, lassen sich seit 2009 in eine andere private Versicherung mitnehmen. Das bedeutet, dass bereits eingezahlte Sparbeträge nahezu ohne Geldverlust übertragen werden können.

Soll der Wechsel ohne vorangegangene Beitragserhöhung stattfinden, ist dies nur zum Ablauf des Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich. Es gibt diverse andere Möglichkeiten außerordentlich die private Versicherung zu kündigen. Ein Abfall des Gehaltes unter die Versicherungspflichtgrenze ist zum Beispiel eine weitere Möglichkeit. Ebenso gelten ein Anspruch auf Heilsfürsorge, sowie ein Eintritt in eine gesetzliche Familienversicherung als Gründe für einen Wechsel vor Ende des Kalenderjahres. In jedem Fall muss der Versicherte dafür sorgen, durchgängig versichert zu bleiben.  

Was passiert im Alter?

Für den Alterseintritt und die Zeit der Rente existiert das Modell der Altersrückstellungen. Über die gesamte Berufszeit wird monatlich ein Sparbetrag eingezahlt, um Rücklagen zu bilden. Das soll bewirken, dass die Beiträge nach dem Renteneintritt nicht steigen, sondern sogar sinken.

Ob das Modell tatsächlich funktioniert, ist nicht hinlänglich bekannt. Durch die demographische Entwicklung der letzten Jahrzehnte lässt sich noch kein abschließendes Ergebnis absehen. Die Krankenkassen behaupten, dass es hohe Beträge durch Altersrückstellungen gibt und somit erreicht wird, dass die Beiträge eines 90-jährigen im Vergleich zu einem 65-jährigen aktuell in der Tendenz sinken. Kritiker in der Politik argumentieren, dass die demographische Entwicklung dazu führt, dass die Zahl der Rentner in der privaten Krankenversicherung deutlich ansteigen wird und diese immer älter werden. Andauernd und stark steigende Beiträge in den kommenden Jahren werden die Folge sein. In der Tendenz steigen die Beiträge in der privaten Versicherung stärker als in der gesetzlichen.

Nach dem Renteneintritt fällt auch der Arbeitgeberanteil weg. Der Arbeitgeber zahlt einen Teil der Beiträge und nach dem Arbeitsverhältnis fällt dieser Zuschuss weg. Auf Antrag an die Kasse der Rentner übernimmt diese einen Teil davon.

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Krankenversicherung für Studenten

Studenten werden mit Beginn ihres ersten Studiensemesters versicherungspflichtig. Sie haben jedoch die freie Wahl, welcher Versicherung sie beitreten. Es ist ihnen möglich, sich zum Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen und einer privaten Krankenversicherung beizutreten. Für Studenten sind die privaten Krankenversicherungen oft sehr günstig. Sie erhalten viele Leistungen und Vorteile, zum Beispiel eine Rückerstattung von Beiträgen, wenn sie innerhalb eines Jahres keine Gesundheitskosten verursacht haben.

Sind Studenten über ihre Eltern gesetzlich oder privat mitversichert, können sie während ihrer Studienzeit beitragsfrei versichert bleiben. Vorher privat Versicherte können sich von der dann eintretenden Verisicherungspflicht befreien lassen und über die Familie privat versichert bleiben.

Krankenversicherung für Kinder

Die Krankenversicherung des Kindes hängt von den Eltern ab und sollte schon vor der Geburt bedacht werden. Sind beide Eltern privat versichert, wird das Kind automatisch in die private Versicherung aufgenommen. Es ist dann nicht möglich, das Kind gesetzlich zu versichern. Ist nur ein Elternteil privat versichert, kann das Kind beitragsfrei in die Versicherung mit aufgenommen werden, solange die privat Versicherte Person nicht mehr als die gesetzlich festgesetzten 56.250€ (Stand 2016) verdient. Falls doch, muss für das Kind ein eigener Beitrag gezahlt werden. In beiden Fällen können die Eltern entscheiden, ob das Kind gesetzlich oder privat versichert werden soll.

Ist keines der Elternteile privat versichert, kommt das Kind zunächst in die gesetzliche Familienversicherung. Die Eltern können für das Kind dennoch entscheiden, ob es privat versichert werden soll. Private Krankenkassen bieten für solche Fälle einen Versicherungsschutz an. Die Aufnahme erfolgt dann ähnlich wie bei einem Erwachsenen durch eine Gesundheitsprüfung. Für das Kind wird in der privaten Versicherung folglich auch ein eigener Beitrag erhoben.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 21.07.2017 - Letzte Änderung: 22.10.2021