Kosten einer Darmspiegelung

Von den gesetzlichen Krankenkassen wird die Darmspieglung ab dem 55. Lebensjahr im Zuge der Krebsvorsorge gezahlt. Sollte der durchführenden Arzt keine Veränderungen auffallen, dann kann die Darmspieglung 10 Jahre später erneut durchgeführt werden. Eine stationäre Darmspieglung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht gezahlt. In den Kosten für die Darmspiegelung sind verschiedene Kostenpunkte erhalten. Kosten für eine reine Darmspieglung liegen bei 200-300€, Polypenentfernungen o.ä. sind darin nicht enthalten. So könne die Kosten je nach Größe des Eingriffs auch weiter steigen.

Kosten einer Darmspiegelung

Einleitung

Die Darmspieglung ist ein wichtiges diagnostisches Mittel in der Vorsorge für Darmkrebs.
Im Folgenden wird auf die Kosten für Gesetzlich sowie Privat krankenversicherte Patienten eingegangen.

Über den Ablauf einer Darmspiegelung können Sie sich hier informieren: Ablauf einer Darmspigelung

Kosten der gesetzliche Krankenkassen

Von den gesetzlichen Krankenkassen wird die Darmspieglung ab dem 55. Lebensjahr im Zuge der Krebsvorsorge gezahlt. Sollte die Darmspieglung dabei negativ sein – das heißt dem durchführenden Arzt keine Veränderungen bzw. krankhaften Prozesse auffallen, dann kann die Darmspieglung 10 Jahre später erneut durchgeführt werden.

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Unter normalen Zuständen wird von den gesetzlichen Kassen eine ambulante Darmspiegelung gezahlt. Das heißt, dass der Patient nur zur Darmspiegelung in die Praxis kommt. Die Vorbereitung für die Darmspiegelung, wie z.B. das Trinken von dem Abführmittel, macht der Patient selber bei sich zuhause.

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Eine stationäre Darmspieglung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht gezahlt, wenn keine besonderen Indikationen vorliegen. Mögliche Indikationen für die Durchführung im stationären Umfeld liegen z.B. dann vor, wenn der Patient nicht dazu in der Lage ist eigenständig das Abführmittel zu trinken oder wenn er aufgrund anderer Vorerkrankungen die Vorbereitung unter Beobachtung stattfinden muss. Grundsätzlich gilt, dass der Hausarzt die Indikation für eine stationäre Darmspiegelung stellen kann.

Bei Personen unter 55 Lebensjahren wird die Darmspieglung nicht unter allen Umständen bezahlt. In diesem Fall muss die Indikation für eine Darmspiegelung vom Hausarzt gestellt werden; geschieht dies nicht, dann müssen die Kosten für die Behandlung vom Patienten selber übernommen werden.

Wenn in der Familie Fälle von Darmkrebs bekannt sind, dann ist das eine eindeutige Indikation für eine kontrollierende Darmspieglung, deren Kosten dann von den Krankenkassen übernommen werden.

Wenn der Patient Symptome aufweist, die für Erkrankungen im Darmtrakt sprechen könnten, wie z.B. chronische Darmerkrankungen (z.B. Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa) oder Darmkrebs, dann liegt ebenfalls eine Indikation für eine Darmspiegelung vor.

Der Patient sollte sich mit seinen Symptomen beim Hausarzt stellen, der daraufhin eine Überweisung zum Facharzt für Gastroenterologie ausstellen kann.

Bei Vorliegen einer Darmerkrankung sollte alle 1 – 2 Jahre eine Darmspiegelung durchgeführt werden. Die Kosten werden in diesem Fall von den Krankenkassen übernommen, da auch in diesem Fall die Darmspiegelung begründet durchgeführt wird – nämlich zur Verlaufskontrolle und für mögliche Eingriffe, wie der Entfernung von Polypen.

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Kosten der privaten Krankenkassen

Bei Personen, die privat versichert sind, gilt genau wie bei gesetzlich versicherten Personen, dass wenn ein Arzt die Darmspiegelung als wichtig erachtet, dann werden die Kosten von der Privaten Krankenkasse übernommen.

Für die Darmspieglung bei Krebsvorsorge ab dem 55. Lebensjahr gibt es bei den privaten Krankenkassen keinen einheitlichen Standard. Die privaten Krankenkassen sind nämlich nicht an den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog für die gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Ob die Darmspiegelung übernommen wird, sollte daher vor der Untersuchung durch Kontakt mit der Privaten Krankenkasse sichergestellt werden. Im Zuge der Basistarife der Privaten Krankenkassen ist jedoch gesetzlich geregelt, dass die Standardleistungen denen der Gesetzlichen Krankenkassen entsprechen müssen, das heißt, dass die Privaten Krankenkassen grundsätzlich all die Leistungen anbieten müssen, die auch die Gesetzlichen Krankenkassen bieten.
Das heißt, dass die Darmkrebsvorsorge ab dem 55. Lebensjahr angeboten werden muss. Da aber eventuell Abweichungen in den genauen angebotenen Leistungen durch die Private Krankenkassen vorliegen, wie z.B. der Zeitpunkt ab der die Vorsorge angeboten wird, sollte daher trotzdem vorher bei der jeweiligen Krankenkasse angefragt werden, inwieweit eine Kostenübernahme der Darmspieglung zum jeweiligen Zeitpunkt stattfindet.

Sollte man als Patient eine Darmspieglung in einer spezialisierten Klinik durchführen lassen, dann ist es möglich, dass man gebeten wird einen privaten Behandlungsvertrag zu unterschreiben. In diesem Fall können von der behandelnden Klinik andere und vor allem teurere Behandlungen abgerechnet werden. Diese werden nicht von den Kassen übernommen und müssen in diesem Fall von den Patienten selber getragen werden.

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Die einzelnen Kostenpunkte

In den Kosten für die Darmspiegelung sind verschiedene Kostenpunkte erhalten. Zum einen die medizinischen Geräte selbst, sowie deren Reparatur und Wartung. Außerdem sind Kosten für Räumlichkeiten, Personal und Materialien beinhaltet. Als weiterer Kostenpunkt ist das Ärztehonorar für die Untersuchung zu nennen, der sich aus einem gesetzlich geregelten Punktesystem berechnet.

Im Großen und Ganzen können sich die Kosten für eine Darmspieglung auf 200-300€ belaufen. Dabei ist zu beachten, dass es sich dabei um einen grundlegenden Betrag handelt. Sollten jedoch beim gleichen Eingriffe noch zusätzlich z.B. Entfernung von Polypen durchgeführt werden oder sich Komplikationen in der ergeben, die die Untersuchung verlängern, dann können die Kosten für die Darmspiegelung auch in Bereichen von 400-500€ steigen.

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Für Privatpatienten zu beachten, dass die Kosten noch höher liegen können, da die behandelnde Arzt berechtigt ist, einen Multiplikationsfaktor von bis zu 2,3, und in begründeten Fällen auch von 3,5 zu verwenden. Um Missverständnisse über die verwendeten Faktor und/oder die Gesamtkosten zu vermeiden, sollte vorher mit dem behandelnden Arzt über dieses Thema gesprochen werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Kosten einer Darmspiegelung:

Eine Übersicht aller Informatinen der Diagnostik finden Sie unter: Diagnostik A-Z

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 14.11.2016 - Letzte Änderung: 22.10.2021