Die Kosten eines Zahnimplantats können nicht pauschal benannt werden, denn sie hängen vor allem vom Operations- und Behandlungsaufwand, dem verwendeten Materialien und der anschließenden Zahnprothetischen Versorgung ab.
Bei einem Zahnimplantat handelt es sich um einen in den knöchernen Kiefer eingesetzten Metallstift, der die Wurzel eines „normalen“ Zahnes nachbildet. Auf diese künstliche Zahnwurzel wird nach einer Abheilungszeit ein prothetischer Zahnersatz aufgesetzt.
Da es sich bei einer Zahnimplantation um einen chirurgischen Eingriff handelt, der höchste Präzision von Seiten des Zahnarztes und sehr hochwertige Materialien benötigt, sind die Kosten einer solchen Behandlung dementsprechend hoch.
Bei den verwendeten Materialien muss es sich um körperverträgliche Stoffe handeln, meist wird dazu Titan verwendet. Anfangs benutzen die Zahnärzte Materialien wie:
erfahrungsgemäß vertrugen die meisten Patienten jedoch Titan am besten, da es unter anderem keine allergischen Reaktionen auslöst und sehr mit dem Knochen verwachsen kann.
Die genauen Kosten eines Zahnimplantats können nicht pauschal benannt werden, denn sie hängen vor allem vom Operations- und Behandlungsaufwand, dem verwendeten Materialien und der anschließenden Zahnprothetischen Versorgung (zum Beispiel mit Zahnkronen, Zahnbrücken etc.) ab.
Grundsätzlich hat der Patient bei einem Zahnimplantat, wie fast bei allen zahnmedizinischen Behandlungen, die Wahl zwischen verschiedenen Lösungen, die mehr oder weniger kostspielig sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen meist nicht die gesamten Kosten, die im Zuge eine Zahnimplantat- Behandlung entstehen. Die Anteile, die nicht als Kassenleistung gelten müssen vom Patienten selbst oder im Idealfall von dessen Zahnzusatzversicherung getragen werden.
Eine ungefähre, aber eben nicht pauschale Aufstellung der Kosten lässt sich anhand der bestehenden zahnärztlichen Abrechnungsordnung zusammenstellen.
So betragen die Kosten für Diagnostik und Planung des Eingriffs circa 150 – 300 Euro, die eigentliche Implantation kostet in Deutschland zwischen 300 – 700 Euro pro Implantat. Den größten Anteil macht die spätere Versorgung und der Implantat- Aufbau aus, der Zahnarzt berechnet hier können unter Umständen mehrere Tausend Euro auf den Patienten zukommen.
Ein Zahnimplantat ist eine reine Privatleistung, die von der Krankenkasse nicht übernommen wird. Jeder Zahnarzt kann entscheiden, wie teuer ein Implantat für seinen Patienten ist, je nach Schwierigkeit der Situation. Wobei aber auch das zahntechnische Labor, das das Implantat herstellt, bezahlt werden muss.
In Deutschland gilt: Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt lediglich eine so genannte Regelversorgung, die einem festgesetzten Zuschuss entspricht.
Das heißt beispielsweise bei einem einzelnen Zahn, der fehlt, dass die Lücke durch eine Brücke oder ein Implantat mit einer Krone versorgt werden kann. Egal für welche Option sich der Patient entscheidet, die Höhe des Zuschusses für den Lückenschluss ist stets gleich.
Die Versorgung, die auf dem Implantat liegt, wird sehr geringfügig bezuschusst und beträgt maximal 30 % des Komplettpreises. Diesen Höchstsatz erhält nur, wer 10 Jahre lang mindestens einmal jährlich bei der zahnärztlichen Kontrolluntersuchung war.
War der Patient nur fünf aufeinanderfolgende Jahre bei der zahnärztlichen Untersuchung, so zahlt die Krankenkasse 20% dazu, bei weniger Jahren übernimmt die Kasse nichts. Dabei zahlt die Krankenkasse ebenfalls nichts, wenn mehrere Implantate inseriert werden, es wird lediglich die darauf befestigte zahntechnische Konstruktion bezuschusst.
Der einzige Fall, bei dem eine gesetzliche Kasse die Kosten für Implantate komplett übernimmt, ist in einer besonderen Schwere der individuellen Erkrankung. Hat der Patient durch einen Tumor einen Teil des Unterkiefers oder ein Auge verloren, wird der entfernte Teil durch Transplantate und Implantate ersetzt und der Patient trägt keine Kosten. Wird beispielsweise eine Epithese, eine Gesichtsprothese zum Augeersatz notwendig, wird dieser mittels Implantaten in der Augenhöhle befestigt.
Zu solchen Ausnahmeindikationen zählen auch schwere Kieferkrankheiten wie z.B. Kieferdefekte durch Unfälle, spezielle Allergien oder Krebstumore sowie das genetischbedingte Fehlen von mehreren Zähnen. Dabei lässt sich nicht pauschal sagen, in welchem Fall und ab wann die Krankenkasse die Kosten vollständig übernimmt. Dabei muss sich jeder Betroffene persönlich bei der jeweiligen Krankenkasse informieren und die Kostenübernahme abklären.
Eine komplette Kostenübernahme erhalten ebenfalls Härtefallpatienten, die monatlich so wenig verdienen, dass sie die Zahnarztkosten komplett erstattet bekommen. Um die Stellung eines Härtefallantrags muss sich der Patient selbst mit dem vom Zahnarzt gestellten Heil- und Kostenplan bei seiner Krankenkasse kümmern.
Ein Implantat ist eine der wohl kostspieligsten Behandlungen in der Zahnarztpraxis. Da das Implantat allerdings nur geringfügig von der Krankenkasse bezuschusst wird und eine reine Privatleistung darstellt, gibt es erhebliche Preisunterschiede. Jeder Zahnarzt kann selbstständig entscheiden, für wie viel Geld er eine Implantation anbietet, weshalb bereits innerhalb einer Ortschaft Preisspannen zwischen tausend und viertausend Euro pro Implantat entstehen, je nach Vorgehensweise, Ausführung und Aufwand der Implantation.
Daher kann es sinnvoll sein die Preise zu vergleichen und sich gegebenenfalls bei mehreren Zahnärzten, Oralchirurgen oder Mund- Kiefer- Gesichtschirurgen Kostenvoranschläge einzuholen und diese zu vergleichen. Schon bei diesem Vergleich kann der Patient tausend Euro oder mehr sparen. Weiterhin ist dadurch, dass das Implantat eine reine Privatleistung ist, ein gewisser Verhandlungsspielraum vorhanden. Es kann sich lohnen vorab mit dem Zahnarzt zu sprechen und einen Festpreis auszumachen.
Viele Zahnärzte im Ausland werben mit günstigen Implantationen, die sogar mit einem Urlaub kombiniert werden. Doch wie sinnvoll sind diese Angebote?
Generell muss man abwägen, ob man das Risiko eingehen möchte, einen derartigen Eingriff im Ausland zu machen, bei dem der medizinische Standard womöglich nicht so hoch ist wie in Deutschland. Weiterhin gibt es viele unterschiedliche Implantatsysteme, auf die nachher der passende Zahnersatz erstellt wird. Ein normaler Zahnarzt hat meist ein oder zwei Systeme im Angebot, die mit dem Operateur abgesprochen werden, damit der Zahnersatz dann passt.
Diesen Aspekt bedenken Patienten oft nicht, da das Implantat gute 3-6 Monate einheilen muss und erst dann wieder in Deutschland Zahnersatz erstellt werden kann. Es muss unbedingt vorab geklärt werden, welches Implantatsystem verwendet wird. Außerdem ist zu überlegen, wer die Garantie trägt, sofern nachträglich Komplikationen wie Infektionen oder Nichteinheilen auftreten.
Darüber hinaus werden Implantate zusammen mit dem Prothetiker, der den Zahnersatz erstellt, so geplant, dass die zahntechnische Konstruktion optimal passt. Der Implanteur inseriert dabei die Implantate mit einer Bohrschablohne, damit sie exakt sitzen. Eine derartige Zusammenarbeit mit einem ausländischen Zahnarzt ist kaum möglich.
Daher muss vorher abgewogen werden, ob die Risiken dem Kostenvorteil überwiegen oder der Aufwand zu groß erscheint.
Der Implantatpreis unterscheidet sich primär nicht und ist nicht abhängig davon, welcher Zahn ersetzt wird. Egal ob ein Frontzahn oder ein Backenzahn fehlt, es entsteht kein Preisunterschied für das Implantat.
Das einzige, was sich kostentechnisch unterscheiden kann, sind die Preise für das Material und das System des Implantats.
Darüber hinaus variieren die Preise für Krone auf dem Impantat, je nach Ausführung und den verwendeten Materialien. Ist die Implantatkrone aus Keramik, ist sie in der Regel teurer als eine verblendete Metallkrone. Der Preis für das Implantat selbst ist aber komplett unabhängig von der inserierten Region und dem zu ersetzenden Zahn.
Da neben einem Zahnarzt bei einer Vollnarkose immer ein Anästhesist anwesend sein muss, entstehen zusätzliche Kosten, die der Patient als Privatleistung bezahlen muss. Pauschal kann mit einer Summe zwischen 200-250 Euro gerechnet werden, wobei eine längere Anästhesie teurer ist als eine kürzere.
Bei komplizierten zahnchirurgischen Eingriffen, die aufgrund ihres Umfangs nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden können, kann es möglich sein, dass die Kosten für die Vollnarkose von der Krankenkasse teilweise oder komplett übernommen werden. Dies ist allerdings mit der jeweiligen Krankenkasse vorab zu klären.
Generell kann ein Eingriff mit Implantaten günstiger werden, wenn mehrere Implantate inseriert werden, als wenn mehrere Male nur ein Implantat gesetzt wird. Die Kosten für die Diagnose und Planung je Kiefer werden nur einmalig erstellt und bezogen.
Weiterhin kann mit dem Zahnarzt verhandelt werden, ob bei mehreren Implantaten der Preis geringfügig sinken kann. Dabei kann auch ein Preisvergleich verschiedener Zahnärzte sinnvoll sein.
Die Kosten für ein Zahnimplantat sind dann steuerlich absetzbar, wenn ein sogenannter zumutbarer Betrag überschritten wird. Implantate zählen dabei steuerlich zur Gruppe der Aufwendungen für Gesundheit.
Ab wann die Kosten die zumutbaren Beträge überschreiten ist von der Anzahl der Kinder und den Einkommensverhältnissen abhängig. Beispielsweise kann ein kinderloser Patient die Rechnung vom Zahnarzt steuerlich absetzen, wenn diese 5-7% des jährlichen Einkommens übersteigen sollte.
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