Eine mögliche Hörstörung bei Kindern sollte unbedingt ärtzlich abgeklärt werden. Innerhalb der U2-Untersuchung werden bei jedem Säugling bereits Tests zur Hörleistung gemacht, allerdings kann sich auch im Laufe der ersten Kinderjahre eine Hörminderung ausbilden und manifestieren.
Hörstörungen können bereits direkt nach Geburt auftreten und auch im Verlauf des gesamten Kindesalters.
Nach der Geburt dient ein Neugeborenen-Hörscreening dazu, ausgeprägte Hörstörungen direkt nach der Geburt auszuschließen. Doch selbst wenn das Screening nicht positiv ist, können sich im weiteren Verlauf Hörstörungen entwickeln. Da Hören essentiell für die geistige, soziale und sprachliche Entwicklung des Kindes ist, ist es wichtig, etwaige Hörstörungen möglichst früh zu erkennen und zu behandeln.
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Symptome die für die Eltern Hinweiszeichen auf einer Hörstörung sein können, sind fehlendes Erschrecken bei lauten Geräuschen, fehlende Ablenkbarkeit vom Spielen durch Geräusche oder Ansprache, keine angemessen Reaktion auf Sprache, keine Reaktion auf den eigenen Namen, Kontaktschwäche, Unaufmerksamkeit und Aggressivität, hohes Einstellen des Lautstärkereglers von Radio / Fernseher / Spielzeug, verlangsamte Sprachentwicklung, häufiges an die Ohren fassen wie es beispielsweise bei einem erhöhten Druck im Ohr vorkommen kann und schlechte schulische Leistungen. Treten eines oder mehrere dieser Symptome auf, sollte der Kinderarzt aufgesucht werden.
Beim Kinderarzt oder HNO-Arzt erfolgt zunächst die Anamnese mit Fragen nach möglichen Ursachen, Beschwerden des Kindes und Komplikationen / Infektionen / Medikamenteneinnahmen während der Schwangerschaft. Darauf folgt die körperliche Untersuchung mit Fokus auf das Ohr sowie den Nasen-Rachen-Raum. Außerdem gibt es audiologische Tests, also Hörtests.
Bei kleinen Kindern kommen Tests zum Einsatz, bei denen keine aktive Mitarbeit notwendig ist, bei älteren Kindern auch Tests, die deren Mitarbeit bedürfen. Zu den objektiven Hörprüfverfahren (Kind muss nicht mitarbeiten) zählen unter anderem die Impedanzaudiometrie, sowie die Bestimmung der otoakustischen Emissionen und der auditorisch evozierten Potentiale. Zu den Verfahren der subjektiven Audiometrie (Kind muss aktiv mitarbeiten) zählen die Reaktionsaudiometrie, das Tonschwellenaudiogramm und eine zentrale Hördiagnostik.
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Die Behandlung einer Hörstörung ist maßgeblich davon abhängig, um was für eine Art von Hörstörung es sich handelt und was der Auslöser war. Man unterscheidet grob eine Schalleitungs- von einer Schallempfindungsschwerhörigkeit.
Bei der Schallleitungsschwerhörigkeit ist auf dem Weg zum Innenohr eine Störung zu finden, bei der Schallempfindungsschwerhörigkeit liegt das Problem im Innenohr selbst oder im Gehirn. Häufige Ursachen für Schallleitungsstörungen sind beispielsweise Polypen im Nasen-Rachen-Raum (vergrößerte Rachenmandeln), sie können durch einen operativen Eingriff entfernt werden.
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Bei Störungen des Innenohrs ist häufig das Anpassen eines Hörgeräts notwendig. Bei vollständiger Taubheit kann die Implantation eines sogenannten Cochlea-Implantats eine Möglichkeit sein. Dieses soll die Funktion des Innenohrs ersetzen indem es akustische Signale die von außen kommen in elektrische Impulse umwandelt die die Hörnerven stimulieren und somit einen Höreindruck ans Gehirn weiterleiten. Neben den oben genannten Behandlungsansätzen ist eine logopädische Betreuung in den meisten Fällen eine wichtige Begleittherapie.
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Bei fast der Hälfte der schwerhörigen Kinder handelt es sich um eine Störung, die bereits bei der Geburt vorhanden war oder in den ersten 6 Monaten danach auftritt. Die Ursachen für solche Arten von Hörstörungen lassen sich oftmals nicht ermitteln. Erbliche Faktoren spielen nicht selten eine Rolle. Auch bestimmte Infektionserkrankungen der Mutter während der Schwangerschaft oder von der Mutter während der Schwangerschaft eingenommene Medikamente können ursächlich sein.
Natürlich können auch Komplikationen während der Geburt zu Hörstörungen führen, beispielsweise Sauerstoffmangel oder Geburtstraumata.
Hörstörungen die später entstehen können beispielsweise durch Infektionserkrankungen wie Röteln oder Masern ausgelöst werden. Auch eine Hirnhautentzündung kann Auslöser für Hörstörungen sein. Ebenfalls können Traumata, beispielsweise Verletzungen des Schädels bei Stürzen ursächlich sein.
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Eine kurzfristige Hörstörung tritt häufig im Rahmen einer Mittelohrentzündung auf. Heilt die Erkrankung wieder folgenlos aus, bleiben jedoch in der Regel keine Hörbeeinträchtigungen zurück.
Wie auch bei Erwachsenen können Knalltraumata eine Ursache für Hörstörungen sein. Ein Knalltrauma kann durch sehr laute Geräusche in Nähe des Kinderohres entstehen.
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Die Dauer oder Prognose einer Hörstörung ist sehr variabel. Angeborene Hörfehler haben oftmals insofern eine schlechte Prognose, als dass sie sich selten zurückbilden. Hörfehler die die Schallleitung betreffen haben oftmals eine Ursache, die behandelt werden kann, wie beispielsweise Ergüsse im Ohr oder große Rachenmandeln.
Schallempfindungsstörungen bilden sich meist auch nicht zurück. Wenn sie rechtzeitig erkannt und behandelt werden (beispielsweise mit einem Hörgerät) und die Kinder engmaschig betreut werden, kann es jedoch, je nach Ausmaß der Erkrankung und Verzögerung zwischen Beginn und Diagnosestellung sowie Therapieeinleitung, in einigen Fällen zu einer ganz normalen Entwicklung des Kindes kommen.
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