Zur Therapie des Osteosarkoms wird vor der Operation eine sogenannte neoadjunvante Chemotherapie durchgeführt. Sie erfolgt mit dem Ziel, den Tumor vor der Operation zu verkleinern (= Volumenreduktion), ggf. vorhandene nicht sichtbare Mikrometastasen zu zerstören und im Idealfall eine Devitalisierung zu erreichen. Sie wird in der Regel über eine zehnwöchige Dauer zum Einsatz kommen. Im Anschluss an die präoperative Chemotherapie erfolgt die operative Entfernung des Tumors, wobei man in der Regel „radikal“ vorgeht.
Früher beschränkte sich die Therapie auf die operative Entfernung des Osteosarkoms. Da Osteosarkome allerdings sehr stark zur Bildung von Metastasen neigen, bei Diagnosestellung bereits ungefähr 20 % aller Patienten Metastasen aufweisen und wahrscheinlich noch viel mehr unter so genannten Mikrometastasen leiden, die mittels herkömmlicher Diagnosemethoden nicht diagnostiziert werden können, ist man zu einer zweiphasigen Therapieform übergegangen.
Diese „Kombinationstherapie“ umfasst:
Die präoperativ durchgeführte neoadjunvante Chemotherapie erfolgt mit dem Ziel, den Tumor vor der Operation zu verkleinern (= Volumenreduktion), ggf. vorhandene nicht sichtbare Mikrometastasen zu zerstören und im Idealfall eine Devitalisierung zu erreichen. Sie wird in der Regel über eine zehnwöchige Dauer zum Einsatz kommen.
Im Anschluss an die präoperative Chemotherapie erfolgt die operative Entfernung des Tumors, wobei man in der Regel „radikal“ vorgeht. Das bedeutet, dass der Tumor sehr weitläufig ausgeräumt wird, um möglichst das gesamte erkrankte Gewebe entfernen zu können.
In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, die Chemotherapie auch nach der Operation weiter zu führen. Aufgrund der geringen Sensibilität eines Osteosarkoms im Hinblick auf den Einsatz der Strahlentherapie, wird dieselbe zur Behandlung eines Osteosarkoms nicht in Betracht gezogen.
Therapieziele:
Im erster Linie steht der Erhalt des Lebens im Rahmen einer Therapie im Vordergrund. Dies hat zur Folge, dass besonders im operativen Bereich sehr „radikal“ vorgegangen wird. Natürlich versucht man, beispielsweise bei Osteosarkomen in Extremitäten, dieselben zu erhalten. Immer jedoch steht das Ziel der Heilung im Vordergrund, auch wenn dies unter Umständen den Verlust einer Extremität zur Folge hat.
Aufgrund der teilweise recht ungünstigen Prognosen, unterscheidet man im Rahmen der Therapie zwischen
Wie bereits erwähnt muss in beiden fällen zwischen größtmöglicher Radikalität und möglichst minimaler Funktionseinschränkungen abgewogen werden.
Man spricht von einem heilenden Ansatz, sofern das Osteosarkom frühzeitig erkannt wurde, örtllich begrenzt ist und keine, bzw. sehr begrenzt Metastasen (maximal eine Lungenmetastase) nachgewiesen wurden. Die Therapie erfolgt im Rahmen der oben beschriebenen „Kombinationstherapie“. Sofern Lungenmetastasen vorliegen, schließt sich an die operative Therapie noch eine weitere etwa sechswöchige Chemotherapie an, eventuell muss danach eine weitere Operation durchgeführt werden.
Die Beschwerde lindernden (palliativen) Therapie
erfolgt in der Regel dann, wenn ein generalisiertem Tumorleiden (Osteosarkommetastasen außerhalb der Lunge) vorliegt, der Primärtumor am Körperstamm anzusiedeln ist und / oder der Primärtumor als inoperabel einkategorisiert werden muss. Da in der Regel kaum Aussicht auf Heilung besteht, besitzt die Therapie lebensverlängernden (= palliativen) Charakter.
Im inoperablem Primärtumor kommt meist nur eine beschwerdelindernde und lebensverlängernde Therapie in Betracht. Dabei steht die Wahrung der Lebensqualität(Schmerzlinderung, Funktionserhalt) im Vordergrund.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:
Es gibt verschiedene Formen vom Knochentumomen.
Zu folgenden Knochentumoren finden Sie weiterführende Informationen:
Allgemeine Informationen zum Thema Tumor finden Sie unter:
Alle Themen, die zum Bereich Innere Medizin veröffentlicht wurden, finden Sie unter: