Bei dem Elterngeld handelt es sich um eine Familienleistung in Deutschland, die dazu dient, Müttern und Vätern mit kleinen Kindern die wirtschaftliche Existenz, also die Lebensgrundlage zu sichern.

Elterngeld

Was ist Elterngeld?

Bei dem Elterngeld handelt es sich um eine Familienleistung in Deutschland, die dazu dient, Müttern und Vätern mit kleinen Kindern die wirtschaftliche Existenz, also die Lebensgrundlage zu sichern.
Das Elterngeld ist eine sogenannte Entgeltersatzleistung des Staates, die von Trägern der Sozialversicherung gewährt werden. Seit 2007 gibt es ein Gesetz, dass das Elterngeld und die Elternzeit regelt, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Das Elterngeld ist vom Nettoeinkommen abhängig und ersetzt das frühere Erziehungsgeld. Anspruch auf diese Familienleistung haben alle Eltern, die aufgrund der Betreuung des Kindes gar nicht oder nicht vollständig erwerbstätig sind und ihren Beruf für die Kindesbetreuung unterbrechen müssen.

Mütter und Väter erhalten das Elterngeld über die Zeit des Mutterschutzes hinaus. Eltern erhalten das Elterngeld grundsätzlich für 12 Monate ab dem Zeitpunkt unmittelbar nach der Geburt. Es ist möglich, den Zeitraum mit zwei Partnermonaten auf vierzehn Monate auszuweiten und auch Alleinerziehende haben Anspruch auf vierzehn Monate Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes ist von dem Nettoeinkommen des Elternteils abhängig, das den Antrag auf Elterngeld stellt. Darüber hinaus erhalten Eltern, die vor der Geburt des Kindes ohne Arbeit oder ohne Einkommen waren, den Mindestbetrag Elterngeld von 300,00€ für einen Zeitraum von vierzehn Monaten. Es gibt drei Varianten des Elterngeldes: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

Was ist der Elterngeldantrag?

Um das Elterngeld erhalten zu können, ist es notwendig, frühzeitig einen Antrag auf Elterngeld, auch Elterngeldantrag genannt, zu stellen. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine Geburtsbescheinigung des Kindes. Das bedeutet, dass der Antrag erst nach der Geburt gestellt werden kann. Man sollte den Antrag auf Elterngeld innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes stellen, die eine rückwirkende Zahlung des Elterngeldes maximal drei Monate ab Zeitpunkt der Antragsstellung erlaubt ist. Jedes Bundesland hat seine eigenen Elterngeldstellen, an die der Elterngeldantrag geschickt wird. In manchen Bundesländern, Bayern und das Saarland, ist es möglich, den Elterngeldantrag online zustellen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über und vermittelt die zuständigen Elterngeldstellen, an die die Anträge gestellt werden. Jedes Bundesland hat sein eigenes Formular. Das Formular für den Elterngeldantrag kann man auch bei der zuständigen Elterngeldstelle ausgehändigt bekommen. Neben der Geburtsurkunde erfordert der Antrag Nachweise über das bisherige Einkommen, den letzten Steuer-Bescheid und gegebenenfalls weitere Dokumente, wie Bescheinigungen über die Krankenversicherung während des Mutterschutzes bei privater Krankenversicherung.

Weitere ausführlichere Informationen zu diesem Thema lesen Sie unter: Elterngeldantrag - Was muss ich dabei beachten?

Wann bekomme ich Elterngeld?

Das Elterngeld bekommt man überwiesen, wenn der Antrag regelrecht ausgefüllt und von der Elterngeldstelle bearbeitet wurde.
Je nach Geburtenrate in der Region und Personalmangel in der Behörde kann die Antragsbearbeitung unterschiedlich lange dauern. Man kann dafür Elterngeld rückwirkend für bis zu drei Monate erhalten. Das bedeutet, dass man das Elterngeld so früh wie möglich nach der Geburt des Kindes und innerhalb von drei Monaten nach der Geburt beantragen sollte. Die Bearbeitung des Elterngeldantrages beansprucht üblicherweise mehrere Wochen. Das bedeutet, dass man den Antrag frühestmöglich einreichen sollte, um in den ersten zwei bis drei Monaten nach der Geburt des Kindes Elterngeld zu erhalten.

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Wie lange bekommt man Elterngeld?

Grundsätzlich erhält jede Familie für zwölf Monate ab der Geburt Elterngeld.
Daneben sind zusätzlich zwei Partnermonate möglich, wenn der Partner, der vor der Geburt erwerbstätig ist, sich mindestens zwei Monate an der Kindesbetreuung beteiligt. Das erfordert eine Reduktion der Erwerbstätigkeit in dieser Zeit auf mindestens dreißig Wochenstunden. Man kann in Ausnahmefällen bis zu vierzehn Monate nach der Geburt des Kindes Elterngeld erhalten, wenn dem Partner durch eine Behinderung, Krankheit oder Freiheitsstrafe die Betreuung nicht möglich ist. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht haben ebenfalls das Recht auf Elterngeld über vierzehn Monate.

Wieviel Elterngeld bekomme ich?

In der Regel beträgt das Elterngeld 65 bis 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens des Beantragenden der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. In Ausnahmefällen kann man sogar bis zu 100% des durchschnittlichen Nettoeinkommens des Jahres vor der Geburt des Kindes erhalten. Man erhält mindestens 300,00€ und höchsten 1.800,00€ Elterngeld im Monat.

Wie kann ich das Elterngeld berechnen?

Im Internet gibt es zahlreiche Rechner, die das Elterngeld berechnen. Wichtige Faktoren sind der Bemessungszeitraum, laufendes Arbeitsentgeld, Elterngeldbrutto, pauschaler Steuerabzug und Sozialversicherungsbeiträge. Der relevante Bemessungszeitraum sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Bezüglich des laufenden Arbeitsentgeldes werden einmalige Sonderleistungen des Arbeitgebers wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld abgezogen. Bei dem Elterngeldbrutto handelt es sich um das monatliche Arbeitsentgeld mit Abzug des Arbeitnehmerpauschalbetrages (83,33€ monatlich). Mit pauschalen Sozialversicherungsabzügen sind Abzüge gemeint wie 9% für die Kranken- und Pflegeversicherung, 10% für die Rentenversicherung und 2% für die Arbeitslosenversicherung (insgesamt 21% für Sozialabgaben). Die Eltern erhalten schließlich das Elterngeldnetto, das sich wie folgt zusammensetzt:

Elterngeldnetto = Elterngeldbrutto – Steuerabzüge – Sozialversicherungsabzüge

Für den exakten Betrag Elterngeld, den man schließlich erhält, muss das Elterngeldnetto mit der Elterngeldersatzrate multipliziert werden. Man kann das Elterngeld online berechnen oder bei einer Elterngeldstelle nachfragen und Hilfe bei der Berechnung anfragen.

Elterngeld beim 2. Kind

Das Elterngeld wird bei jedem Kind individuell berechnet. Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Elterngeld bei jedem neugeborenen Kind. Für die Berechnung des Elterngeldes sind die 12 Monate vor der Geburt des Kindes wesentlich. Wenn das innerhalb dieser 12 Monate, zum Beispiel in den ersten vier Monaten des Kalenderjahres, noch Elterngeld gezahlt wurde, aufgrund eines älteren Kindes, kann der Bemessungszeitraum bei der Antragsstellung auf Wunsch der Eltern verändert werden. Das bedeutet, dass man in diesem Fall zum Beispiel vier Monate vor der Geburt des ersten Kindes mit den übrigen acht Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes verrechnen kann.

Auf Wunsch können die überschneidenden Monate ausgeklammert und Kalendermonate zurückverlagert werden. Das mag vielleicht kompliziert klingen, kann jedoch zu einer höheren Summe Elterngeld beim zweiten Kind führen, was vielen Familien helfen kann. Um den Bemessungszeitraum anzupassen kann man bei der zuständigen Elterngeldstelle Hilfe bei der Antragsstellung suchen. Darüber hinaus gibt es einen Geschwisterbonus als erhöhtes Elterngeld, wenn das zweite Kind geboren wird, bevor das erste Kind genau drei Jahre alt wird. Ist das erste Kind bereits älter als drei Jahre zum Zeitpunkt der Geburt des zweiten Kindes, fällt dieser Bonus weg. Der Geschwisterbonus beträgt 10% des regulären Elterngeldes und mindestens 75,00€ monatlich. Bei einer Zwillingsgeburt oder anderen Mehrlingsgeburt (wie zum Beispiel Drillinge) erhöht sich das Elterngeld mindestens um weitere 300,00€, sodass die Eltern mindestens 600,00€ monatlich für Zwillinge und mindestens 900,00€ für Drillinge Elterngeld erhalten.

Was versteht man unter Elterngeld Plus?

Das ElterngeldPlus ist eine Möglichkeit für Familien, die wieder früh in den Beruf ansteigen möchten, Beruf und Familie besser zu vereinen. Mit dem ElterngeldPlus haben Eltern die Möglichkeit, doppelt so lange Elterngeld zu erhalten. Dabei beträgt das Elterngeld für den doppelten Zeitraum dann maximal die halbe Höhe des Betrages für zwölf Monate Elterngeld. Das bedeutet, dass man aus einem Elterngeldmonat sozusagen zwei ElterngeldPlus-Monate machen kann.

Eltern, die gemeinsam partnerschaftlich die Betreuungszeit aufteilen möchten und sich sozusagen für ein individuelles Zeitarrangement entscheiden, erhalten vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Partner in diesem Zeitraum zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Alleinerziehenden Eltern steht der viermonatige Bonus ElterngeldPlus ebenfalls zu. Das ElterngeldPlus ist sehr beliebt und fördert die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung des Kindes zwischen den Eltern und fördert insbesondere die Betreuung durch die Väter. Es ist eine gute Möglichkeit, Eltern früher den Wiedereinstieg in Teilzeit-Arbeit zu ermöglichen und die Betreuung zu unterstützen.

Wie und wo finde ich meine Elterngeldstelle?

Da jedes Bundesland seine eigenen Elterngeldstellen hat, muss man nachsehen, welche Elterngeldstelle für sich zuständig ist. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über Familienleistungen wie das Elterngeld und liefert online eine Suchfunktion der nächsten zuständigen Behörde. Ebenso kann man sich telefonisch informieren oder wenn man weiß, wo sich die Stellen befinden, persönlich zu den Sprechzeiten erscheinen und nachfragen.

Wie bekomme ich eine Elterngeldberatung und was wird da beraten?

Bei dem Elterngeld handelt es sich um ein kompliziertes Thema, das dem einen oder anderen viel Zeit und Nerven kostet. Eine Elterngeldberatung kann helfen, so viel Elterngeld wie möglich pünktlich bekommen, Zeit und Nerven zu sparen und eine schnelle Bearbeitung des Elterngeldantrages zu fördern. Man beantragt das Elterngeld bei den Elterngeldstellen, die zu den jeweiligen Ämtern für Versorgung und Soziales gehören. Je nachdem, wie überarbeitet die zuständigen Elterngeldstellen sind, kann die Hilfe und Beratung der Elterngeldstellen mehr oder weniger ausreichend ausfallen.

Grundsätzlich sind es die Elterngeldstellen, die bei der Antragsstellung Hilfe liefern. Die Beratung durch die zuständigen Behörden ist kostenlos. Man sollte zuvor (telefonisch) anfragen, welche Unterlagen benötigt werden und unter dem Servicetelefon der jeweiligen Elterngeldstelle nach einem Termin fragen. Die Elterngeldstelle berät, wie der Antrag ausgefüllt werden muss und was für Möglichkeiten es gibt bezüglich Partnerschaftsbonus oder ElterngeldPlus.

Das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann für jegliche Informationen genutzt werden und ist unter der Telefonnummer 030-20179130 montags bis donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr besetzt. Darüber hinaus gibt es im Internet zahlreiche mehr oder wenige seriöse Websites und Hotlines, die eine Elterngeldberatung in Höhe von bis zu mehr als zweihundert Euro anbieten Andere Websites liefern kostenlose Tipps zur Elterngeldantragsstellung. Wir empfehlen eine Beratung bei der zuständigen Elterngeldstelle anzufragen und gegebenenfalls die Servicetelefonnumer des Bundeministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend um Unterstützung zu bitten.

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Wie wirkt sich das Elterngeld auf meine Steuererklärung aus?

Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei! Nichtsdestotrotz muss es in der Steuererklärung eingetragen werden, da es dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegt. Eltern sind verpflichtet, für die Jahre, in denen sie regelmäßig Elterngeld bekommen haben, eine Einkommenssteuerklärung abzugeben. Das Elterngeld wird in der Anlage N zur Steuererklärung in der Zeile 29 unter „andere Lohn- und Entgeldersatzleistungen“ vermerkt. Auch wenn man bei Erhalt des Elterngeldes offiziell keine Steuern zahlen muss, ist das gar nicht so einfach beim Elterngeld.

Der Begriff Progressionsvorbehalt bedeutet, dass die besagte Einkunft, das Elterngeld, an sich steuerfrei ist, aber aufgrund des Progressionsvorbehaltes die Steuerlast erhöht. Das heißt, dass das Elterngeld auf andere Einkommen angerechnet wird, beispielsweise auf das Gehalt des Ehepartners. Folge ist, dass dessen Steuersatz steigt. Diese Mehrbelastung steigt insbesondere bei Geringverdienern. Es lohnt sich zuvor gründlich nachzurechnen und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuziehen.

Was ist die Elterngeldkasse?

Eine Elterngeldkasse ist eine Elterngeldstelle. Die Begriffe werden synonym verwendet und stellen die Behörde dar, die für das Elterngeld verantwortlich ist. Das bedeutet, dass man das Elterngeld bei der Elterngeldkasse (Elterngeldstelle) beantragt.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus ist ein Bonus für Eltern, die sich die Betreuung des Kindes gemeinsam teilen. Wenn sich die Eltern die Kindesbetreuung für mindestens vier Monate teilen in dieser Zeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhält die Familie zusätzlich vier Monate ElterngeldPlus. Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus sind demnach:

  • Beide Elternteile müssen gleichzeitig über einen Zeitraum von mindestens vier Monaten Teilzeit arbeiten

  • Die wöchentliche Arbeitszeit beider Elternteile muss zwischen 25 und 30 Wochenstunden betragen

  • Die vier Monate, in denen beide Eltern arbeiten muss am Stück erfolgen

  • Ein Elternteil muss ab de 15. Lebensmonat des Kindes durchgehend das ElterngeldPlus beziehen

Der Partnerschafsbonus lohnt sich insbesondere für die Elternteile, die ungefähr gleich viel verdienen.

Wie ist das mit dem Elterngeld bei Zwillingen?

Eltern, die Zwillinge zur Welt bringen, können kein doppeltes Elterngeld für beide Kinder betragen. Seit dem 01.01.2015 gibt es eine andere Möglichkeit für Zwillinge mehr Elterngeld zu bekommen. Es handelt sich dabei um den sogenannten Mehrlingszuschlag. Die Eltern erhalten für den Zwilling, der zuerst auf die Welt kommt, den Betrag Elterngeld, der ihnen aufgrund ihres bisherigen Einkommens zusteht (in der Regel etwa 65% davon). Für den „jüngeren“ Zwilling erhalten die Eltern einen Mehrlingszuschlag, der 300,00€ beträgt. Diese Summe ist festgelegt und gilt ebenfalls bei Drillingen und weiteren Mehrlingsgeburten.

Darf ich während ich Elterngeld bekomme einen Minijob annehmen?

Früher gab es im Rahmen des Elterngeldes einen Freibetrag, also eine Summe, die man monatlich dazu verdienen dürfte ohne Geld abzugeben.  Diesen Freibetrag gibt es so nicht mehr. Man darf während man Elterngeld bekommt einen Minjijob annehmen. Die einzige Bedingung ist, dass man maximal 30 Wochenstunden arbeitet. Das Problem ist nur, dass fleißig sein sich nicht immer lohnt. Wenn man Geld dazu verdient, ermittelt die Elterngeldstelle den Differenzbetrag vom Elterngeld-Netto und dem Zuverdienst durch den Minjijob. Die vorher geltende Ersatzurate (in der Regel 65%) wird dann nur noch auf den Differenzbetrag angewendet und als neues Elterngeld ausgezahlt. Bevor man während des Elterngeldes einen Minijob annimmt, sollte man nachrechnen, wie viel Geld nach der Verrechnung tatsächlich noch übrigbleibt.

Wann wird Elterngeld ausgezahlt?

Wenn der Elterngeldantrag gestellt und akzeptiert wurde, wird das Elterngeld jeden Monat für die nächsten zwölf Monate überwiesen. Die Summe wird dabei immer im Laufe des Monats ausgezahlt. Das bedeutet, dass das Elterngeld spätestens am letzten Tag des ersten Lebensmonats ausgezahlt werden soll. Kommt ein Kind am 12.07.2017 zur Welt, sollte das Elterngeld spätestens am 11.08.2017 überwiesen wurden sein.

Je nach Bearbeitung des Elterngeldantrags kann es ein paar Wochen dauern, bis der Antrag bearbeitet wurde. Das Elterngeld kann bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt werden. Man sollte den Antrag auf Elterngeld unbedingt zeitnah nach der Geburt stellen. Das Elterngeld wird dann grundsätzlich im Laufe des Monates ausgezahlt, für den es bestimmt ist. Auf eine spezielle Anfrage kann man das Elterngeld in zwei halbe Beträge aufteilen, die dann zweimal im Monat überwiesen werden.

Elterngeld und Mutterschaftsgeld- Was ist der Unterschied?

Das Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für erwerbstätige Frauen während der Mutterschutzzeit, das heißt dem Zeitraum sechs Wochen vor der Geburt des Kindes bis acht Wochen nach der Geburt (insgesamt vierzehn Wochen). Während dieser Zeit sollen erwerbstätige Frauen geschützt und geschont werden und erhalten deshalb im Rahmen des Mutterschutzes das Mutterschaftsgeld. Frauen, die Anspruch auf den Erhalt von Mutterschaftsgeld haben, bekommen außerdem einen Zuschuss vom Arbeitgeber zu dem Mutterschaftsgeld.

Damit soll der Verdienstausfall so gut wie möglich während des Beschäftigungsverbotes der Schwangeren bzw. frischen Mutter ausgeglichen werden. Während das Mutterschaftsgeld eine Entgeltersatzleistung darstellt, die dem gesundheitlich Schutz der Mutter und des Neugeborenen dient, ist das Elterngeld eine Entgeltersatzleistung, die die Betreuung des Kindes und einen Wiedereinstieg in Teilzeitarbeit unterstützt. Das Mutterschaftsgeld wird über vierzehn Wochen ausgezahlt und das Elterngeld zwölf Monate, des ElterngeldPlus sogar vierundzwanzig Monate und mit dem Partnerschaftsbonus gegebenenfalls sogar länger. Auch die Summe unterscheidet sich. Das Mutterschaftsgeld fällt meistens höher aus als das Elterngeld.

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Gibt es Elterngeld bei Arbeitslosigkeit?

Ja, es gibt Elterngeld bei Arbeitslosigkeit. Bezieht man Arbeitslosengeld I und gleichzeitig Elterngeld, wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet bis zu einem Freibetrag von 300€ monatlich. Das bedeutet, dass man praktisch 300€ Elterngeld zum Arbeitslosengeld bekommt. Auch Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben theoretisch Anspruch auf Elterngeld. Jedoch wird auch hier das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet, sodass man insgesamt nicht mehr Geld bekommt. Eine Ausnahme sind die Eltern, die bis kurz vor der Geburt des Kindes berufstätig waren. Unter diesen Umständen können die betroffenen Eltern die Finanzen aufstocken. Der Elterngeldbetrag richtet sich wie immer nach dem vorherigen Einkommen, beträgt hier maximal 300,00€. Das bedeutet, dass Eltern mit einem vorherigen Einkommen von durchschnittlich 200,00€ monatlich nun einen Freibetrag von 200,00€ Elterngeld im Monat bekommen.

Gibt es Elterngeld, wenn ich Hartz IV beziehe?

Das Arbeitslosengeld II, kurz ALG II oder Hartz IV, sollen den Menschen in Deutschland das Existenzminimum finanzieren. Theoretisch haben Hartz IV-Empfänger Anspruch auf Elterngeld. In der Praxis wird das Elterngeld jedoch auf das Hartz IV angerechnet, sodass die Eltern im Prinzip leer ausgehen. Eine Möglichkeit auf bis zu 300,00€ Elterngeld monatlich haben die Empfänger vom ALG II, die bis kurz vor der Geburt gearbeitet haben. In diesem Fall richtet sich das Elterngeld nach dem Einkommen kurz vor der Geburt, bei 200,00€ durchschnittliches Gehalt, erhalten die Hartz IV-Empfänger dann 200,00€ Elterngeld im Monat.

Gibt es Elterngeld im Mutterschutz?

Der Mutterschutz beginnt wenige Wochen vor der Geburt des Kindes und bleibt acht Wochen nach der Geburt bestehen. Während dieser Zeit gilt die gesetzliche Mutterschutzfrist, die Frauen schützen soll. Die Mutterschaftsleistungen und das Elterngeld erfüllen den gleichen Zweck und sollen die mit der Geburt einsetzenden Einkommensausfälle ersetzen. Elterngeld gibt es ab dem ersten Lebensmonat des Kindes, also auch im Mutterschutz.

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Was sind die Voraussetzungen für Elterngeld?

Nach §1 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetztes sind die Voraussetzungen für den Erhalt von Elterngeld wie folgt:

  • Man muss seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

  • Man muss sich mit seinem Kind während Bezug des Elterngeldes in einem gemeinsamen Haushalt aufhalten

  • Man muss das Kind selbst betreuen und erziehen

  • Man übt zum Zeitpunkt des Elterngeldbezuges keine Erwerbstätigkeit aus oder arbeitet in Teilzeit

Für Eltern, die ab dem 01.07.2015 ein Kind zur Welt gebracht haben gelten außerdem die Neuregelungen zum Basiselterngeld, ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus.

Was ist die Arbeitgeberbescheinigung beim Elterngeld?

Die Arbeitgeberbescheinigung ist ein Dokument, das dem Antrag auf Elterngeld hinzugefügt wird. Diese Bescheinigung umfasst Angaben des Arbeitsgebers zum Arbeitsverhältnis, den Mutterschutzleistungen des Arbeitsgebers in der Mutterschutzfrist und gegebenenfalls zu einer Teilzeitarbeit während Bezug des Elterngeldes. Das Dokument wird von dem Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben und mit dem Elterngeldantrag bei der zuständigen Elterngeldstelle abgegeben.

Kann man Elterngeld verlängern?

Grundsätzlich steht Eltern Elterngeld für zwölf Monate zu. Dabei kann das Elterngeld maximal für einen Zeitraum von vierzehn Monaten in voller Höhe ausgezahlt werden. Diese Verlängerung um zwei Monate länger Elterngeld funktioniert mithilfe des Partnerschaftsbonus. Dafür müssen beide Elternteile zwei Monate lang das Kind gemeinsam betreuen und dürfen nicht in Vollzeit arbeiten. Beim ElterngeldPlus werden 50% des Elterngeldes über den doppelten Zeitraum ausgezahlt. Hier ist eine Auszahlung über vierundzwanzig Monate möglich, mit dem Partnerschaftsbonus sogar achtundzwanzig Monate.

Wirkt sich Elterngeld auf das Weihnachtsgeld aus?

Bei dem Weihnachtsgeld handelt es sich um eine einmalige Sonderzahlung, eine Prämie, die zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt wird. Das bedeutet, dass man das Elterngeld parallel zum Weihnachtsgeld bekommt. Im Grunde hat das Elterngeld keinen Einfluss auf das Weihnachtsgeld. Jedoch werden Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt und können zu einer größeren Summe Elterngeld monatlich führen.

Wie kann man das Elterngeld zwischen den Eltern aufteilen?

Im Grunde gibt es vier Möglichkeiten die Elternzeit aufzuteilen. Eine gemeinsame Elternzeit ist eine Möglichkeit, dafür kann der Vater seine Elternzeit unmittelbar nach der Geburt und die Mutter nach acht oder zwölf Wochen Mutterschutz beginnen. Diese Variante liefert den Eltern eine Möglichkeit, sich intensiv als neue Familie kennenzulernen und das Kind gemeinsam zu betreuen. Eine weitere Möglichkeit ist die Kombination aus Teilzeit und Elternzeit. Dabei gehen beide Elternteile in die Elternzeit und arbeiten in Teilzeit weiter. So kann ein Elternteil das Kind vormittags und das andere Elternteil das Kind nachmittags betreuen.

Voraussetzung sind maximal 30 Wochenstunden Arbeitszeit. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, in der Mitte zu wechseln. So kann die Mutter sieben Monate in Elternzeit das Kind betreuen und anschließend der Vater für sieben Monate. Je nach Einkommen der Elternteile lohnt es sich zuvor durchzurechnen, wie sich diese Arbeits-/Betreuungsaufteilung auf die Familienkasse auswirkt. Zu guter Letzt gibt es noch die zwei Partnermonate. Diese können genutzt werden, um das Elterngeld voll auszuschöpfen und die Betreuung des Kindes für zwei Monate gemeinsam aufzuteilen.

Geht das Elterngeld bei einer Frühgeburt früher los?

Das Elterngeld beginnt immer mit dem tatsächlichen Geburtstermin. Das bedeutet, dass das Elterngeld bei einer Frühgeburt früher losgeht, nämlich mit der Geburt des Kindes. Da das Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird, geht den Müttern bei einer Frühgeburt leider ein Teil des anrechnungsfreien Elterngeldes verloren.

Wie wirkt sich das Elterngeld auf die Rentenversicherung aus?

Aus dem Elterngeld werden grundsätzliche keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Als Eltern kann man jedoch die Anrechnung des eigentlichen Rentenbetrages beantragen. Eltern haben Anspruch auf drei Jahre Kindererziehungszeit und gleichzeitig volle Rente.

Damit man sich die Rente in vollem Umfang sichern kann, sollte man vor Beginn der Rente einen Antrag stellen, indem man die drei Jahre Kindererziehungszeit einfordert. Auf diese Weise wird die Rente trotz Elterngeld angerechnet.

Haben Sie weiteres Interesse an diesem Thema? Lesen Sie dann unseren nächsten Artikel unter: Kindererziehungszeit - Was sollten Sie dabei beachten?

Kann ich einen Firmenwagen auf die Gehaltsbasis des Elterngelds anrechnen?

Wenn der Arbeitgeber einem Angestellten einen Firmenwagen als Zuschuss zum Mutterschutz und während der Elternzeit zur Verfügung stellt, darf dieser genutzt werden. Ein Firmenwagen kann dann sozusagen in Form einer Sachleistung verwendet. Wird ein Dienstagen während der Elternzeit komplett privat genutzt, wird er nach §8 Abs. 2. S.1. Einkommenssteuergesetz berücksichtigt und kann zu einer Senkung des Elterngeldes führen. Ein Dienstwagen als privat genutzter Pkw stellt einen geldwerten Vorteil für die Eltern dar und muss deshalb angegeben werden. Das bedeutet, dass ein privat genutzter Dienstwagen während der Elternzeit das Elterngeld verringern kann.

Kann ich Mieteinnahmen auf das Elterngeld anrechnen lassen?

Die Höhe des Elterngeldes setzen sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen zusammen, das in der Erwerbstätigkeit in zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erreicht wurde. Einkünfte wie Mieteinnahmen, Verpachtung und Kapitalvermögen spielen dabei keine Rolle und werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Sie werden gleichzeitig aber auch nicht abgezogen!

Wie wirken sich Jahressonderzahlungen auf das Elterngeld aus?

Jahressonderzahlungen wie Boni, Prämien, Weihnachts- und Urlaubsgeld werden für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Da sich das Elterngeld am durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate in Erwerbstätigkeit zusammen setzt, können sich Jahressonderzahlung positiv auf das Elterngeld auswirken und zu einem höheren Elterngeld monatlich führen.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 15.08.2018 - Letzte Änderung: 18.09.2024