Damit Familien Elterngeld erhalten können, ist es nötig, dass sie frühzeitig einen entsprechenden Antrag auf Elterngeld stellen, den sogenannten Elterngeldantrag. Er kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Damit Familien Elterngeld erhalten können, ist es nötig, dass sie frühzeitig einen entsprechenden Antrag auf Elterngeld stellen, den sogenannten Elterngeldantrag. Um den Antrag auszufüllen benötigt man die Geburtsbescheinigung des Kindes. Der Antrag auf Elterngeld kann demzufolge erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Es empfiehlt sich, den Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes zu stellen, da das Elterngeld ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung maximal drei Monate rückwirkend gezahlt wird.
Jedes Bundesland hat seine eigenen Elterngeldstellen, die die Anträge annehmen und bearbeiten. In manchen Bundesländern kann der Elterngeldantrag sogar online gestellt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist eine Ansprechstelle und informiert die Eltern über die für sie zuständigen Elterngeldstellen.
Weitere ausführlichere Informationen zu diesem Thema lesen Sie unter: Elterngeld
Die wichtigste Voraussetzung um den Elterngeldantrag zu stellen, ist die Geburtsbescheinigung des Kindes. Man kann den Antrag erst stellen, wenn das Kind bereits zur Welt gekommen ist.
Mit der Geburtsbescheinigung kann man das Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Dafür kann man sich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informieren und die verantwortliche Behörde finden. Jedes Bundesland hat sein eigenes Formular. Man erhält es von der jeweiligen Elterngeldstelle und füllt es mit persönlichen Informationen sowie Kontoverbindung aus.
Neben der Geburtsurkunde werden Nachweise über das bisherige Einkommen, der letzte Steuer-Bescheid und gegebenenfalls weitere Dokumente wie Bescheinigungen über die Krankenversicherung während des Mutterschutzes benötigt.
Die Elterngeldstellen helfen, den Antrag korrekt auszufüllen und nehmen den Antrag anschließend an und bearbeiten ihn. In manchen Bundesländern ist es außerdem möglich, den Elterngeldantrag online auszufüllen. Das gilt zum Beispiel für Bayern und das Saarland.
Der Antrag auf Elterngeld wird bei den Elterngeldstellen gestellt. Je nach Wohnort und Bundesland ist für Sie eine unterschiedliche Elterngeldstelle zuständig. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Elterngeldstellen aufgelistet. Daneben gibt es weitere Internetseiten, welche die Elterngeldstellen aufzeigen.
Viele Bundesländer bieten die Möglichkeit, das Antragsdokument als PDF-Datei herunterzuladen. Damit kann man den Antrag zuhause vorbereiten und mit den benötigten Dokumenten, Geburtsbescheinigung etc., abgeben und eventuelle Fragen stellen. Natürlich bekommt man die Formulare außerdem bei den Elterngeldstellen ausgehändigt.
In Bayern und dem Saarland kann man den Antrag darüber hinaus auch online stellen, wenn man diesen Weg bevorzugt.
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Den Elterngeldantrag kann man persönlich bei der zuständigen Elterngeldstelle ausgehändigt bekommen und ihn ausgefüllt mit den benötigten Dokumenten dort abgeben.
Einige Bundesländer bieten Antragsformulare für den Antrag auf Elterngeld im Internet an, wo man den Antrag als PDF-Datei ausdrucken und ausfüllen kann. Auch dieses Formular wird anschließend bei der zuständigen Elterngeldstelle abgegeben oder dorthin geschickt.
In Bayern und dem Saarland findet man den Elterngeldantrag ebenfalls online und kann ihn online abschicken. Bei Fragen kann man sich an die zuständige Elterngeldstelle wenden.
In Bayern und dem Saarland besteht die Möglichkeit den Elterngeldantrag online auszufüllen. Man spart sich die Wege und kann den Antrag bereits sechs Wochen vor dem Geburtstermin ausfüllen und online speichern.
Man benötigt keinen Drucker und kann die Daten online abschicken. Dafür ist es nötig, sich auf den jeweiligen Homepages der Bundesländer zu registrieren.
Die Bearbeitungsdauer eines Elterngeldantrages fällt in den verschiedenen Elterngeldstellen unterschiedlich aus und hängt außerdem von der Höhe der Geburtenzahl ab. Sollten Dokumente fehlen oder Lücken im Antrag auftauchen, verlängert sich die Bearbeitung des Antrags.
Die Bearbeitung kann bis zu acht Wochen dauern. Sollte der Antrag nach acht Wochen unbearbeitet sein, empfiehlt es sich bei der zuständigen Elterngeldstelle anzurufen und nachzuhaken.
Das Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend ausgezahlt und der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Um so gut wie möglich von dem Elterngeld zu profitieren empfiehlt es sich deshalb den Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes zustellen.
Anfangs werden frisch gebackene Eltern mit vielen Veränderungen, die in deren Leben auftreten, konfrontiert. Lesen Sie unseren nächsten Artikel, um sich im Vorfeld darauf vorzubereiten: Mein Baby schläft schlecht - Was kann ich tun?
Bei der Verdienstbescheinigung handelt es sich um ein schriftliches Dokument des Arbeitgebers. Darin wird verdeutlicht, was der Arbeitnehmer innerhalb des letzten Kalenderjahres verdient hat, welche Einkünfte sozialversicherungspflichtig waren und wie die Arbeitszeiten aussahen. Eine Verdienstbescheinigung muss folgende Informationen enthalten:
Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
Angaben über den Beginn der Beschäftigung und ggf. Beschäftigungsende
Angaben zum Gesamtbruttoeinkommen
Abrechnungszeitraum
Lohnsteuerklasse, Lohnsteueridentifikationsnummer des Arbeitsnehmers sowie Freibeträge
Sozialversicherungsnummer des Arbeitsnehmers
Es gibt verschiedene Muster für eine Verdienstbescheinigung. Wichtig ist, dass die genannten Informationen enthalten sind.
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