Das Pfeiffersche Drüsenfieber ist eine hochkontagiöse Infektionskrankheit, die durch das Eppstein-Barr-Virus per Tröpfcheninfektion übertragen wird. Es äußert sich in belegten Mandeln, Lymphknotenvergrößerung und starker Abgeschlagenheit. Für das ungeborene Kind sind allerdings keine Komplikationen zu befürchten.
Das pfeiffersche Drüsenfieber ist im Volksmund häufig auch unter dem Namen „kissing disease“ bekannt. In der medizinischen Fachsprache spricht man in diesem Zusammenhang auch von der infektiösen Mononukleose. Das Pfeiffersche Drüsenfieber ist sehr weit verbreitet und kann leicht von Mensch zu Mensch übertragen werden. Das auslösende Virus, EBV oder auch Ebbstein-Barr-Virus genannt, gilt als hochkontagiös.
Die Durchseuchungsraten werden teils sehr unterschiedlich angegeben, man kann jedoch davon ausgehen, dass über 80% der über 30jährigen eine Infektion mit EBV durchgemacht haben. Das Virus gehört zur Familie der Herpesviren und verbleibt nach einer durchgemachten Infektion im Körper.
Auch in der Schwangerschaft kann man an einem Pfeifferschen Drüsenfieber erkranken. Es gibt keine Schutzimpfung, die einer Infektion vorbeugen kann. Letztendlich kann eine Ansteckung trotz Vorsichtsmaßnahmen nicht immer verhindert werden.
Gerade Infektionserkrankungen können ebenso wie gewisse Medikamente, Drogen, Alkohol oder Nikotin das ungeborene Kind und die Mutter schädigen. Daher ist die Sorge bei werdenden Müttern groß, wenn sie während der Schwangerschaft an einer Infektionserkrankung erleiden. Der folgende Artikel beschäftigt sich näher mit den Auswirkungen des Pfeifferschen Drüsenfiebers auf die Schwangerschaft.
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Die häufigste Sorge schwangerer Frauen ist wohl die Unversehrtheit des ungeborenen Kindes. Infektionskrankheiten können mitunter zu schweren Folgen für das Kind, wie Fehlbildungen und Organschädigungen, führen, aber auch die Gesundheit der Mutter gefährden.
In Anbetracht dessen ist die Sorge der meisten Mütter gut nachvollziehbar. Im Falle des Pfeifferschen Drüsenfiebers kann jedoch Entwarnung gegeben werden. Diese Infektionskrankheit steht weder in Zusammenhang mit Fehlbildungen oder Organschäden des Kindes, noch mit Fehlgeburten oder schweren Folgen für die Mutter.
Prinzipiell ist daher erst einmal nicht von einer akuten Gefahr für die Schwangerschaft auszugehen. Es ist dennoch sehr wichtig, dass sich die Mutter schont und ärztlich untersuchen lässt. Insbesondere eine körperliche Schonung ist sehr wichtig, da ansonsten Komplikationen wie eine Herzmuskelentzündung oder bei einer ausgeprägten Vergrößerung der Milz (Splenomegalie) eine Milzruptur drohen können.
Solche Komplikationen sind zwar selten, können dann jedoch auch die Schwangerschaft gefährden, wenn sie auftreten. Im Allgemeinen stellt das Pfeiffersche Drüsenfieber aber keinen Grund zur Besorgnis dar, da die Schwangerschaft bei ausbleibenden seltenen Komplikationen der Erkrankung nicht gefährdet ist.
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Das Virus, welches das Pfeiffersche Drüsenfieber verursacht, wird als hochkontagiös eingestuft. Das bedeutet, dass bei Kontakt mit dem Virus eine Infektion sehr wahrscheinlich ist – es wird also leicht von Mensch zu Mensch übertragen.
Die Übertragung erfolgt mittels Tröpfcheninfektion. Vor allem der Speichel eines Erkrankten ist hochinfektiös, sodass die Erkrankung leicht beim Küssen übertragen wird. Daher verdankt sie auch ihren Namen „kissing disease“.
Für schwangere Frauen besteht keine erhöhte Ansteckungsgefahr im Vergleich zur restlichen Bevölkerung. Um sich zu schützen, empfiehlt es sich in der Schwangerschaft, den Kontakt zu Kranken zu meiden. Sollten Familienmitglieder oder Freunde bekannterweise an einem Pfeifferschen Drüsenfieber erkrankt sein, sollte man diese zum eigenen Schutz in der Schwangerschaft meiden und vor allem ein Mund-zu-Mund-Kontakt mit potentiell Erkrankten unterlassen werden.
Auch noch Wochen nach Beginn der Symptome ist der Speichel der Erkrankten infektiös.
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Das Pfeiffersche Drüsenfieber wirkt sich anders als andere Infektionskrankheiten, beispielsweise Röteln oder Toxoplasmose, nicht negativ auf die Entwicklung des Kindes und die Unversehrtheit der Schwangerschaft aus. Dem ungeborenen Kind drohen weder Organschäden noch Fehlbildungen. Auch das Risiko für eine Fehlgeburt ist durch das Pfeiffersche Drüsenfieber nicht erhöht.
Die Erkrankung heilt in der Regel, vor allem bei Schwangeren mit einem intakten Immunsystem, ohne Folgen aus. In sehr seltenen Fällen können jedoch auch Komplikationen im Rahmen der Erkrankung auftreten. Dazu gehören unter anderem eine Milzruptur, die mit lebensgefährlichen inneren Blutungen einhergeht, Nierenversagen und Herzmuskelentzündungen.
Daher ist eine körperliche Schonung während der gesamten Erkrankungsdauer insbesondere in der Schwangerschaft unbedingt notwendig. Weitere schlimme Komplikationen sind Schädigungen des Zentralen Nervensystems und des blutbildenden Systems. Diese Komplikationen sind, wie gesagt, sehr selten, jedoch können sie, wenn sie eintreten, die Schwangerschaft und das ungeborene Kind bedrohen. Es muss aber betont werden, dass in der Regel nicht mit dem Eintreten solcher Folgen zu rechnen ist.
Das EBV-Virus steht außerdem mit dem Auftreten einiger Krebserkrankungen in Verbindung. Diese können Jahre und Jahrzehnte nach einer Infektion mit dem Virus auftreten und treten deshalb nicht unmittelbar in der Schwangerschaft auf. Auch die Wahrscheinlichkeit für diese Folgen ist jedoch als eher gering einzustufen.
Das Pfeiffersche Drüsenfieber zieht also im Allgemeinen keine spezifischen Folgen für die Schwangerschaft nach sich. Es stellt natürlich eine erhöhte Belastung für die Mutter dar, da die Erkrankung mit einem verringerten allgemeinen Wohlbefinden sowie einem ausgeprägten Krankheitsgefühl und einer Abgeschlagenheit einhergeht. In einigen Fällen kann auch ein stationärer Aufenthalt in der Klinik notwendig sein, um die Unversehrtheit der Mutter und des Kindes sicherzustellen. Vor allem eine intravenöse Gabe von Flüssigkeit sowie die Kontrolle des Fiebers durch fiebersenkende Medikamente und die körperliche Schonung im Rahmen des stationären Aufenthaltes sind vorrangige Therapiemaßnahmen.
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Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann jeder niedergelassene Arzt aussprechen, wenn er befindet, dass die Schwangere aufgrund schwangerschaftsassoziierter Beschwerden nicht ihrer Tätigkeit nachgehen kann. Das kann beispielsweise die Gefahr einer Frühgeburt oder eine Muttermundschwäche sein.
Das Pfeiffersche Drüsenfieber stellt zunächst einmal eine eigenständige Erkrankung dar und könnte daher durchaus nur durch eine Krankschreibung abgedeckt werden. Es stellt nicht zwingend einen Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot dar. In einzelnen Fällen kann es jedoch auch zur Aussprache eines individuellen Beschäftigungsverbotes kommen, wenn beispielsweise eine unmittelbare Gefahr für das Kind oder die Mutter im Rahmen der Arbeit besteht oder die Krankheit Komplikationen mit sich bringt.
Der niedergelassene Arzt muss seine Begründung allgemein verständlich und nachvollziehbar formulieren, sodass ein Beschäftigungsverbot anerkannt wird. Es ist prinzipiell möglich auch bei einem Pfeifferschen Drüsenfieber ein Beschäftigungsverbot zu erhalten
Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen der Infektion mit dem EBV-Virus und dem Auftreten erster Symptome, kann zwischen einer und sieben Wochen betragen. Auch in der Schwangerschaft ist dies nicht anders.
Das bedeutet im Grunde, das ungefähr bis zu zwei Monate vergehen können, bis die ersten Symptome auftreten. Die Infektion lässt sich während der Inkubationszeit auch nicht erahnen.