Kosten eines Zahnersatzes

Kosten eines Zahnersatzes

Einleitung

Unter dem Begriff „Zahnersatz“ versteht man künstlich hergestellte Zahnimitate, die dem Ersatz fehlender natürlicher Zähne dienen. Sie werden außerhalb des Mundes im zahnmedizinischen Laboren hergestellt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz.

Während zum festsitzenden Zahnersatz Kronen, Teilkronen und Brücken gezählt werden, umfasst die Gruppe des herausnehmbaren Zahnersatzes vor allem Teilprothesen und totale Prothesen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Versorgung mit einem kombinierten Zahnersatz, der aus einem festsitzenden sowie einem herausnehmbaren Anteil besteht.

Der Zahnersatz soll generell dazu dienen, die Ästhetik, die Aussprache und vor allem die Kaufunktion wiederherzustellen.

Eine genaue Angabe der Kosten für den Zahnersatz kann nicht pauschal gemacht werden, denn der Preis richtet sich individuell nach dem Versorgungsumfang und den verwendeten Materialien. Die Entscheidung für den gewünschten Zahnersatz sollte jedoch nicht allein von den Kosten abhängig gemacht werden, denn oftmals sind Patienten, die sich bewusst für die günstigste Variante entscheiden, im Nachhinein unzufrieden und haben Probleme mit dem Kauen, der Ästhetik oder der Sprachbildung.

Die Krankenkassen zahlen in der Regel einen Pauschalbetrag, der sich nach dem sogenannten Festzuschuss-System für Zahnersatz richtet. Dieses System regelt den Kassenzuschuss anhand des zahnärztlichen Befundes. Das bedeutet, dass jeder Patient für einen gleichwertigen Befund immer den gleichen, festgelegten Kassenzuschuss erhält und die restlichen Kosten selbst tragen muss.
Im Regelfall zahlen die gesetzlichen Krankenkassen etwa 50% der Kosten für eine sogenannte Regelversorgung. Die Regelversorgung ist die günstigste Form des Zahnersatzes, die gewählt werden kann, um die Kaufunktion wieder herzustellen, auf die Ästhetik wird dabei weniger Wert gelegt. Für weitere Kosten, die durch die Wahl einer höherwertigen Versorgung entstehen, muss der Patient selbst aufkommen.

Darüber hinaus kann der Festzuschuss der Krankenkassen durch das Wahrnehmen regelmäßiger Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt erhöht werden (Bonus- System). Auf diese Weise kann der Festzuschuss um bis zu 30% erhöht werden.

Ist es sinnvoll, aus Gründen der Kosten im Ausland Zahnersatz herstellen zu lassen?

Da die Kosten für Zahnersatz in Deutschland recht hoch erscheinen und für viele Betroffene nicht mehr tragbar sind, orientieren sich viele Patienten in Richtung der Angebote aus dem Ausland. Die sogenannten „Dentaltouristen“ reisen ins Ausland, um sich für geringere Preise Zahnersatz in Polen, Ungarn, Rumänien oder anderen Ländern machen zu lassen. Die Preise für den Zahnersatz sind in der Tat aufgrund der geringeren Löhne wesentlich geringer als in Deutschland, allerdings ist die Garantie nicht mit der in Deutschland zu vergleichen.

Eine in Deutschland hergestellte Arbeit hat immer 2 Jahre Garantie und Kulanzzeit, im Ausland ist das nicht gewährt. Weiterhin arbeiten mehr als 50% der Zahnärzte in Deutschland auch mit Zahnlaboren in China, weshalb auch in Deutschland auf Nachfragen geringere Preise angeboten werden können. Die Krankenkasse bezuschusst dabei auch den Zahnersatz in ausländischen Laboren mit dem gleichen Prozentsatz wie in Deutschland.

Allerdings muss bedacht werden, dass bei großen Zahnprothesen ein Zahnarztbesuch im Ausland mit einem langfristigen Urlaub verbunden wäre, da das Zahnlabor eine gewisse Zeit braucht, um den Zahnersatz fertig zu stellen. Daher ist es ratsam, bei dem eigenen Zahnarzt nachzufragen, ob nicht eine Zusammenarbeit mit einem Labor in Asien möglich wäre. Der Zahnersatz braucht dann aufgrund der Lieferzeiten länger als in einem deutschen Labor und kurzfristige Änderungen und Farbentscheidungen sind dann nicht direkt durch einen hiesigen Techniker schnell und leicht zu korrigieren.

Zahnersatz sollte sehr hochwertig sein, da er somit länger hält, den Zahnhalteapparat weniger schädigt und auch ästhetisch mehr her macht. Das Problem ist, dass oft minderwertigerer Zahnersatz angeboten wird. Es kann dann auch bspw. sein, dass der Zahnersatz nicht gut im Munde des Patienten eingliederbar ist, da er schlichtweg nicht passt oder sehr aufwendig eingeschliffen werden muss. Oftmals hat der Zahnarzt viel mehr Arbeit mit den im Ausland hergestellten Arbeiten als mit den Arbeiten, die von seinem gewohnten Zahnlabor gefertigt worden sind.

Was ist ein Heil- und Kostenplan?

Ein Heil- und Kostenplan (HKP) ist der Grundschritt zur Planung und Erstellung von neuem Zahnersatz. Durch die Aufnahme von Befund und Planung des Zahnersatzes werden die bevorstehenden Kosten für den Patienten durch die Krankenkasse errechnet.

Dabei wird der Heil- und Kostenplan durch den Zahnarzt erstellt und durch die Krankenkasse überprüft und gegebenenfalls genehmigt, sofern der Therapievorschlag für die Krankenkasse plausibel erscheint. Die Krankenkasse legt dabei den befundorientierten Krankenkassenzuschuss individuell durch das Bonusprogramm oder einen Härtefall fest. Der Heil- und Kostenplan ist dabei ein Formblatt, auf dem die Gesamtkosten aufgelistet werden. Erst nach Zurücksenden des Planes durch die Krankenkasse weiß der Patient die genaue Summe der Kosten, die auf ihn zukommt. Durch die Unterschriften des Patienten, des Zahnarztes und der Krankenkasse erhält der Heil- und Kostenplan seine Gültigkeit für 6 Monate. In dieser Zeit muss der Zahnersatz begonnen sein.

Es kann durchaus passieren, dass ein Therapieplan nicht durch die Krankenkasse genehmigt wird oder durch einen Gutachter vorab geprüft werden muss, bis eine Genehmigung stattfindet. Wählt der Patient die in seinem Fall bestehende Regelversorgung, ist der Heil- und Kostenplan lediglich ein Formblatt, bei über die Regelversorgung hinausgehende Leistungen wird ein Formblatt und eine Anlage erstellt. Auf dem Formblatt werden Regelversorgung und geplante aufwändigere Versorgung einander gegenübergestellt, die Gesamtkosten errechnet und der befundorientierte Krankenkassenzuschuss festgelegt. In der Anlage werden die Gesamtkosten der geplanten Therapie spezifiziert und den Kosten der Regelversorgung gegenübergestellt, sodass der Patient genau weiß, welche zusätzlichen Kosten auf ihn zukommen.

Für eine eventuelle parodontale, chirurgische oder kieferorthopädische Vorbehandlung sind separate Heil- und Kostenpläne zu erstellen.

In der Regel ist der Patient dafür verantwortlich, den vom Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan an seine Krankenkasse weiter zu reichen. Hat diese den Plan geprüft, schickt sie ihn zurück zum Patienten, welcher sich dann mit dem bearbeiteten Plan wieder an den Zahnarzt wendet, welcher dann die Therapie beginnen kann.

Kosten für eine Zahnprothese

Die Kosten für einen hochwertigen Zahnersatz sind oft alles andere als erschwinglich, weshalb ein Großteil der Bevölkerung Zahnzusatzversicherungen abschließt, um die Summen zu stemmen. Zahnprothesen sind durch ihre Varianz der Machart und Materialien preislich sehr unterschiedlich.

Eine Totalprothese im Ober- und Unterkiefer ist dabei eine der günstigsten Varianten der Zahnprothese. Die Variante aus Kunststoffbasis und Kunststoffzähnen liegt dabei bei 500-700 Euro pro Kiefer, Keramikzähne sind geringfügig teurer.

Teilprothesen unterscheiden sich in Modellgußprothesen (oder Modelleinstückgussprothesen = MEG) oder Teleskopprothesen. Modellgußprothesen werden mit gegossenen Metallklammern, Geschiebe oder Metallbügeln an den Zähnen befestigt und sind die günstige Variante für zu ersetzende Zähne. Sie gilt in vielen Fällen als Kassenleistung der Krankenkassen und steigert sich je nach Anzahl der zu ersetzenden Zähne.

Teleskopprothesen gelten neben den Implantaten als Goldstandard und bieten durch ihre Erweiterbarkeit und gute Ästhetik einen sehr hochwertigen Zahnersatz. Durch die Doppelkronentechnik werden die eigenen Zähne als Befestigung für die Prothese verwendet. Durchschnittlich rechnet sich ein Betrag von 800 Euro pro Teleskop, die daraufliegende Prothese macht erneut einen Anteil von 2000 bis 5000 Euro zusätzlich aus.

Dabei betragen die vorangegangenen Preise die Gesamtkosten der Zahnersatz-Varianten, die durch die Krankenkasse oder die private Zusatzversicherung bezuschusst werden, sodass der Versicherte nur einen Teil der Kosten dafür tragen müssen.

Lesen Sie hier mehr dazu: Kosten einer ZahnprotheseInterimsprothese

Kosten für eine Krone

Eine Krone als Ersatz von einem Zahn ist die kleinste Form des Zahnersatzes. Sie kann aus Metall ohne oder mit Verblendung oder aus Keramik bestehen und variiert aufgrund der Materialien im Preis. Während eine Nichtedelmetallkrone (NEM-Krone) etwa 400- 600 Euro kostet, kann eine Keramikkrone mehr als das Doppelte kosten. Der Preis von Goldkronen ist von dem Tagespreis des Rohstoffes abhängig, der variiert. In der Regel sind auch hier aufgrund des hohen Materialpreises eine Gesamtsumme von 800- 1000 Euro für eine Goldkrone aufzubringen.

Im Milchgebiss können bei großen kariösen Defekten konfektionierte Stahlkronen notwendig werden, die in einem Preisrahmen zwischen 200 und 400 Euro liegen.

Kosten für eine Brücke

Die Kosten für eine Brücke variieren je nach Ausführung und Material. Dabei ist eine Keramikbrücke teurer als eine metallverblendete Brücke oder eine Nichtedelmetallbrücke. Weiterhin ist die Länge der Brücke und die miteingeschlossenen Brückenglieder und Brückenzähne von Bedeutung.

Eine Brücke wird teurer, je mehr Zähne und Lücken durch die Brücke ersetzt werden, je größer dementsprechend ihre Spanne ist. Eine dreigliedrige Brücke, die eine Lücke und zwei Zähne miteinschließt, liegt je nach Material in einem Preisrahmen von 800 bis 1500 Euro, dieser Preisrahmen würde auch für eine Freiendbrücke mit zwei Zähnen und einem Anhängerzahn gelten.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema: Zahnbrücke als Zahnersatz

Kosten für ein Implantat

Implantate sind künstliche Zahnwurzel, die bei Zahnverlust oder einer Nichtanlage eines Zahnes in den Kiefer eingebracht werden, um dann kombiniert mit Zahnersatz Zähne vollständig zu ersetzen. Ein Zahnimplantat wird im Regelfall von einer Krankenkasse nicht bezuschusst und ist eine reine Privatleistung.

Nur in Ausnahmefällen werden Implantate von der Krankenkasse übernommen, beispielsweise durch eine Tumorerkrankung oder bei einem Unfall, bei dem mit den Implantaten Kiefer und Gesicht rekonstruiert werden müssen.

Dadurch, dass die Implantate eine reine Privatleistung sind, variieren die Kosten unter den Zahnärzten so stark voneinander, daher kann sich ein Preisvergleich lohnen. Gerechnet werden muss mit einem Preis ab etwa 1000 Euro pro Implantat bis 2500 Euro. Der Zahnersatz, der auf das Implantat kommt, wird dann wieder von der Krankenkasse bezuschusst und liegt bei einer Einzelkrone beispielsweise bei etwa 500 bis 700 Euro. Wenn vor der Implantation noch Knochen "augmentiert", also aufgebaut werden muss, schnellen die Kosten in die Höhe. Eine Augmentation liegt in einer Preiskategorie ab 1000 Euro aufwärts, die gegebenenfalls noch zusätzlich dazu kommen. Jedoch sollte man sich nicht vom günstigsten Angebot verlocken lassen, da Implantatsysteme sehr unterschiedliche Qualitäten haben und sich das dann auch bemerkbar macht.

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Implantate bei kieferorthopädischen Behandlungen zur Verankerung von Drähten und Bögen, so genannte Gaumenimplantate, liegen preislich ebenfalls in einem vierstelligen Bereich, abhängig von der restlichen Therapieform und Therapiedauer.

Kosten für Veneers

Veneers oder auch Verblendschalen stellen eine der ästhetisch hochwertigsten Varianten dar, um Defekte auf der Außenseite von Zähnen im sichtbaren Bereich wiederherzustellen. Sie bestehen aus Keramik und es werden in einzelnen Schichten noch Farben aufgetragen, um die Farbbrillianz noch zu erhöhen. Die Kosten für das individuell angefertigte Veneer liegt je nach Ausführung zwischen 800 und 1500 Euro.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 09.01.2013 - Letzte Änderung: 05.12.2022