Bei einer Kronenverlängerung handelt es sich um eine zahnärztlich – chirurgische Maßnahme, bei der der sichtbare Teil des Zahnes, der aus dem Knochen in die Mundhöhle ragt und von der Gingiva umsäumt wird, wir sprechen hier von der Zahnkrone, operativ "verlängert" wird.
Bei einer Kronenverlängerung handelt es sich um eine zahnärztlich– chirurgische Maßnahme.
Hierbei wird der sichtbare Teil des Zahnes, der aus dem Knochen in die Mundhöhle ragt und von dem Zahnfleisch umsäumt wird, wir sprechen hier von der Zahnkrone, operativ "verlängert". Dabei handelt es sich aber nicht um eine additive Maßnahme, also um etwas das hinzugefügt wird, sondern im Gegenteil um eine Handlung, bei der etwas in enger Nachbarschaft des Zahnes wegoperiert wird. Aus diesem Paradoxum entsteht letztendlich die "Verlängerung".
Je nach Befund (Ausgangssituation) kann es erforderlich sein einen Zahn unbedingt erhalten zu wollen oder zu müssen, da sonst der nächste Schritt, nämlich eine Zahnextraktion (Ziehen des Zahnes) eine Lücke hinterlässt. Diese kann dann nur schwer oder nicht zufriedenstellend im Anschluss mit Zahnersatz versorgt werden.
Zum Beispiel kann dies bei einem Zahn der Fall sein, der ein tiefes Loch (Karies) nahe des Alveolarfortsatzes (Knochenkamm) aufweist. Ein anderes Beispiel wäre ein Zahn, bei dem ein Teil der Zahnkrone so ungünstig frakturiert (abgebrochen) ist, dass die Grundversorgung einer Füllungslegung nicht mehr nach den Regeln der Zahnheilkunde korrekt durchzuführen ist.
Dabei spielen zwei Hauptgründe eine große und wichtige Rolle. Zum Einen wäre dies die Trockenlegung und zum Anderen der fehlende Halt für besondere Maßnahmen bei der Füllungslegung, wie zum Beispiel das Anlegen einer Band- oder bulbierten (gewölbten) Matrize (Metallband zum Anlegen um den Zahn um die anatomische Zahnform wieder her zu stellen). Bei der Trockenlegung des Zahnes ist es erforderlich eine absolute oder relative Trockenlegung durchzuführen. Die absolute Trockenlegung erfolgt mit der Anwendung und dem Legen eines sogenannten Kofferdam (Latexschild).
Bei der relativen Trockenlegung gilt es, mit der Verwendung von Watterollen die aufsteigende Flüssigkeit aus dem Sulcus (oberer Zahnfleischrand) auszuschließen.
Mitunter sind dabei aber aufgrund der Defektsituation, also dem Fehlen von Zahnanteilen, Grenzen gesetzt, wenn zum Beispiel der Zahn oder Defekt auf Knochenniveau endet.
Hier kann man dann mit Hilfe der chirurgischen Abtragung des Kieferknochens Zahnanteile herausragen lassen, die vorher vom Knochen bedeckt waren und somit eine sowohl optische als auch messbare Verlängerung schaffen. Diese kann dann dazu genutzt werden, die Trockenlegung mit Hilfe einer Matrize im erforderlichen trockenen Zustand sowie mit dem notwendigen Halt für eine Matrize oder aber eine Kronenpräparation durchzuführen.
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Im Allgemeinen werden die Kosten für eine chirurgische Kronenverlängerung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Sind die Bedingungen für eine normal durchzuführende Füllungslegung nicht mehr gegeben, so muss der Zahn gezogen, also chirurgisch entfernt werden.
Hat der Patient jedoch ein Eigeninteresse diesen stark zerstörten Zahn zu erhalten, so darf ihm gegenüber die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Anwendung finden. Dabei belaufen sich die Kosten zwischen 80 bis 300,-€, je nach Aufwand, Schwierigkeitsgrad und Bundesland.
Die Risiken bei einer sachgerecht durchgeführten operativen Kronenverlängerung sind dabei einerseits relativ gering, da es sich hier trotz allem noch um einen minimalinvasiven Eingriff handelt. Jedoch existieren andererseits die üblichen Risiken, die bei jedem chirurgischen Eingriff auftreten können.
Dies wären beispielsweise eine Infektion des Operationsgebietes (Knochen, Zahnfleisch), eine Nachblutung, Schmerzen sowie eine möglicherweise bleibende, also fortdauernde Taubheit des Nervens im Operationsgebiet und eventuell eine Schwellung des Gewebes, der Gingiva (Zahnfleisch).
Die bei einer chirurgischen Kronenverlängerung zu erwartenden Schmerzen werden im Allgemeinen als weitaus geringer empfunden als die bei einer Zahnentfernung.
Grund hierfür ist, dass der Eingriff minimalinvasiv und nur auf die Oberfläche der Gewebe bezogen ist. Lediglich bei Komplikationen wie zum Beispiel einer Infektion kann es zu größeren Schmerzen kommen. Jedoch spielt hier auch das einzelne Individuum eine nicht zu unterschätzende Rolle, da das persönliche Empfinden nur schwer zu skalieren ist.
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Die Dauer der Heilung hängt von mehreren Faktoren ab. Im Wesentlichen aber von der Mundpflege des Patienten und dem Ausgangszustand der beteiligten Gewebe (Knochen, Mundschleimhaut). Auch der Grad der Speichelsekretion spielt eine wichtige Rolle.
Gesundes Gewebe heilt realistischerweise in einem Zeitraum von sieben bis zehn Tagen vollständig ab. Vorgeschädigte Gewebe, zum Beispiel durch vorab durchgeführte Strahlungsbehandlungen oder Chemotherapie bei Tumoren (inklusive Bisphosphonat-Einnahme) sind spröder und verheilen daher schlechter.
Da die chirurgische Kronenverlängerung eine Alternative zum weiteren Zahnerhalt darstellt ist, in der Umkehrung leider nur die Entfernung des entsprechenden Zahnes möglich.
Dann darf selbstverständlich nicht in Vergessenheit geraten, dass es für jeden nur erdenklich möglichen Fall hervorragende Implantate aus verschiedenen Materialien (Titan, Keramik) gibt. Mit diesen kann dann der verlorene Zahn wieder dargestellt werden.
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