Diastema - Was versteht man darunter?

Eine Zahnlücke zwischen den Schneidezähnen wird als Diastema bezeichnet. Das Diastema tritt meistens bei den oberen Zähnen auf und eher selten bei den Unteren. Das Diastema wird durch ein Lippenbändchen verursacht.

Diastema

Einleitung

Eine Lücke im Oberkiefer zwischen den beiden mittleren Schneidezähnen bezeichnet man als Diastema. Da es in der Mitte des Zahnbogens liegt, wird es auch als Diestema mediale bezeichnet. Selten kommt ein Diastema auch im Unterkiefer vor. 

Verursacht wird diese Lücke durch ein zu tief angewachsenes Lippenbändchen (Frenulum), in sehr seltenen Fällen auch durch einen zusätzlichen, jedoch verkümmerten, Zahn. Deshalb sollte zur Abklärung eine Röntgenaufnahme gemacht werden. In manchen Naturvölkern wird ein Diastema auch als Schönheitsmerkmal angesehen. Man unterscheidet zwischen einem echten Diastema und einem unechten Diastema.

Echtes Diastema

Beim echten Diastema wird die Lücke durch das Lippenbändchen, das durch die Lücke gewachsen ist, verursacht. Diese Form des Diastemas ist erblich bedingt. Bei Milchzähnen ist ein Diastema normal. Die Beseitigung der Zahnlücke erfolgt durch eine Operation, bei der das Lippenbändchen verkürzt wird Anschließend erfolgt eine kieferorthopädische Behandlung. Eine physiolische Lücke zwischen dem Eckzahn und dem ersten kleinen Backenzahn, gibt es nur bei Säugetieren und wird deshalb als „ Affenlücke „ bezeichnet.

Unechtes Diastema

Bei dem unechten Diastema liegt die Ursache beim zeitlich unterschiedlichen Durchbrechen der mittleren Schneidezähne. Nach Durchbruch der übrigen Zähne kann sich das unechte Diastema von selbst wieder ausgleichen. Auch das Fehlen der seitlichen Schneidezähne kann zu einem unechten Diastema führen. Eine Röntgenaufnahme kann Aufklärung geben. Eine Regulierung erfolgt durch den Kieferorthopäden.

Diastema mediale

Das Diastema mediale beschreibt eine Lücke zwischen den beiden Schneidezähnen im Oberkiefer. Diese Zahnlücke, die in vielen Regionen als Schönheitsmakel bezeichnet wird, ist der Ausprägung des Lippenbändchens geschuldet. Das Lippenbändchen stellt eine Verbindung zwischen der Innenseite der Oberlippe und der Schleimhaut zwischen den beiden großen Schneidezähnen im Oberkiefer dar. Ist dieses Lippenbändchen genetisch sehr tief angesetzt, führt es zu einer Zahnlücke zwischen den beiden großen Schneidezähnen.

Je stärker und tiefer dieses Band ausgeprägt wird, desto größer ist meist die Lücke. Die Ausprägung des Lippenbändchens zeigt schon im Milchgebiss inwieweit es die Zahnstellung beeinflusst. Durch ein tiefes Lippenband entsteht schon im Milchgebiss ein Diastema mediale. Behandlungswürdig wird dieses Diastema allerdings erst im Alter des Zahnwechsels zwischen dem sechsten und dem achten Lebensjahr, wenn die bleibenden Schneidezähne durchbrechen. Die Zahnlücke kann zu einem schlechteren Sprechbild führen, da die S – Laute primär an den vorderen Schneidezähnen gebildet werden und durch die Lücke die Lautbildung gestört sein kann.

Das Diastema mediale kann auch durch eine Nichtanlage eines Zahnes entstanden sein. Durch das vermehrte Platzangebot stehen dabei meist aber mehrere Zähne mit Lücken zum Nachbarzahn. Ebenfalls ein Grund für ein Diastema mediale können zu kleine Schneidezähne sein, die das Platzangebot nicht ausfüllen können, oder ein generell viel zu großer Zahnbogen. Vor allem im afroamerikanischen und afrikanischen Raum ist diese Zahnlücke durch die Anatomie weit verbreitet, gilt aber als Schönheitsideal.

Im Europäischen Raum hingegen ist die Zahnlücke zwischen den Schneidezähnen oft ein Grund, um diese durch einen operativen Eingriff, eine kieferorthopädische Langzeitbehandlung oder durch einen angefertigten Zahnersatz schließen zu lassen. Dieser Eingriff wäre in den meisten Fällen allerdings lediglich ein ästhetischer Eingriff, der nicht immer eine Notwendigkeit darstellt.

Therapie

Wie schon ausgeführt liegt die Behandlung des echten Diastemas in der operativen Entfernung des durchgewachsenen Lippenbändchen und des in der Lücke befindlichen Gewebes. Der Zwischenraum kann aber auch durch eine Krone oder durch ein Veneer geschlossen werden. Allerdings sollte in diesen Fällen die Lücke nicht zu groß sein. Besser wäre deshalb eine Regulierung durch den Kieferorthopäden nachdem die Ursachen beseitigt wurden.

Kann ein Diastema geschlossen werden?

Ein Diastema mediale kann geschlossen werden, wobei es mehrere Behandlungsvarianten gibt. Ist das Diastema mediale wegen eines genetisch zu tief angesetzten Lippenbändchen angesetzt kann es durch einen chirurgischen Eingriff behandelt werden. Dabei wird das Band durchtrennt und an einer höheren Stelle festgenäht, sodass weniger Zug auf der Mundschleimhaut im Oberkiefer lastet und der Mundvorhof mehr Spielraum erhält. Dieser Eingriff ist minimal invasiv und wird unter Lokalanästhesie durchgeführt. Die Dauer des Eingriffs beträgt nur etwa zehn bis fünfzehn Minuten.

Ist die Zahnlücke durch eine Nichtanlage geschuldet, wird die Lücke meist durch einen kieferorthopädischen Lückenschluss mit einer lockeren oder festsitzenden Zahnspange geschlossen. Die Behandlungsdauer ist dabei abhängig vom Schweregrad des individuellen Falls und kann zwischen einem und drei Jahren andauern.

Lesen Sie mehr zu dem Thema: Zahnspange

Ist der Zahnbogen zu groß oder die Zähne zu klein, kann die Lücke durch Zahnersatz geschlossen werden. Dabei werden Veneers oder Kronen gewählt um ein hochästhetisches Ergebnis zu erschaffen. Die gesamte Therapiedauer beträgt dabei etwa zwei bis drei Wochen bis der fertige Zahnersatz eingesetzt werden kann.

Lesen Sie mehr zu dem Thema: Zahnersatz

Ab wann wird eine Operation notwendig?

Ist das Lippenband genetisch sehr tief angesetzt, geht es oftmals nur noch durch eine operative Therapie. Dabei wird das Lippenband durchtrennt und an einer höheren Stelle wieder vernäht. Dieser Eingriff ist minimal invasiv und dauert in der Regel nur zehn bis fünfzehn Minuten, weswegen er im Kindesalter zwischen dem sechsten und achten Lebensalter durchgeführt wird. In diesem Zeitraum brechen die oberen beiden Schneidezähne durch und dabei soll das Lippenbändchen nicht dazu führen, dass ein Diastema mediale entsteht. Weiterhin kann auch bei einem kieferorthopädischen Lückenschluss eine operative Verlegung des Lippenbändchens nötig sein, um das regelrechte und optimale Verschieben der Zähne in die Lücke zu gewährleisten und diese zu schließen.

Behandlungskosten

Die operative Durchtrennung eines Lippenbändchens im Kindesalter wird von der Krankenkasse vollständig übernommen. Der kieferorthopädische Lückenschluss wird vor dem achtzehnten Lebensjahr je nach Schweregrad entweder komplett übernommen oder zumindest von der Krankenkasse bezuschusst. Dabei ist ein behandelnder Kieferorthopäde Ansprechpartner.

Bei der Schließung des Diastema mediales durch Kronen oder Veneers zahlt der Betroffene einen Großteil des Zahnersatzes privat. Die Krankenkasse bezahlt dabei je nach Bonus maximal dreißig Prozent dazu. Ist es beispielsweise lediglich notwendig die oberen zwei Schneidezähne zu versorgen, kann man bei Kronen etwa mit 1000 Euro rechnen, bei Veneers etwa 800 bis 1200 Euro. Je mehr Zähne versorgt werden müssen, desto teurer wird die Behandlung.

Trägt die Krankenkasse die Behandlungskosten?

Die Krankenkasse trägt die operative Behandlung des Diastema mediales komplett. Bei der kieferorthopädischen Behandlung ist es derweil abhängig vom Schweregrad des individuellen Falls. Die Krankenkasse zahlt anteilig oder komplett vor dem achtzehnten Lebensjahr, danach ist der Eingriff eine komplette Privatleistung.

Prognose

Ein Diastema beschreibt keine keine Krankheit, sondern eher ein ästhetisches Problem. Nach der Beseitigung der Ursachen ist die Prognose sehr gut.

Zusammenfassung

Beim Diastema handelt es sich um eine Vergrößerung des Zwischenraums der oberen mittleren Schneidezähne. Man unterscheidet je nach der Ursache zwischen einem echten und einem unechten Diastema. Die Therapie erfolgt entweder durch einen operativen Eingriff oder mit Kronen oder Veneers. Kieferorthopädische Maßnahmen sind ebenfalls notwendig.

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Autor: Dr. Wolfgang Weinert Veröffentlicht: 03.10.2010 - Letzte Änderung: 05.12.2022