Der Erziehungsauftrag ist im deutschen Recht verankert und ausführlich beschrieben. Dabei handelt es sich um die Forderung, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern, zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu formen.
Der Erziehungsauftrag ist eine Forderung und Verpflichtung an den Staat und an Eltern, die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu fördern und zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu erziehen sowie sie zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu machen.
Der Erziehungsauftrag ist im deutschen Recht verankert und ausführlich beschrieben. Staatliche Bereiche des Erziehungsauftrages sind zum Beispiel die Schule, Kindertagesstätten etc.
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Der Erziehungsauftrag des Kindergartens und der Schule ähneln sich in ihrem Grundsatz. Es soll die Entwicklung der Kinder gefördert werden, sodass die Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Dies bezieht sich auf die Bereiche der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz niedergeschrieben.
Die Erzieher haben demnach die Aufgabe die Kinder zu fördern, wobei sich die Förderung immer am Alter, Entwicklungsstand, Lebenssituation, besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten, Interessen und Bedürfnissen des Kindes orientiert. Darüber hinaus findet die ethnische Herkunft Berücksichtigung. Aus diesem Grund spielt die Erziehung im Kindergarten bei einer Interkulturellen Erziehung eine hohe Wertstellung.
Dem Kind soll durch die Erzieher zu Selbstständigkeit und Eigenaktivität verholfen werden. Darüber hinaus beschreibt der Erziehungsauftrag, dass das Kind zu Lernfreude und schöpferischen Tun angeregt werden soll.
Es soll sein Grundwissen über den Körper ausbauen und es soll die körperliche Entwicklung, unter Berücksichtigung von persönlichen Stärken und Schwächen, gefördert werden. Darüber hinaus beinhaltet der Erziehungsauftrag in der Kita die Förderung von der geistigen Entfaltung und von Interessen des Kindes, durch Erfahrungsmöglichkeiten zum Beispiel durch andere Kinder oder durch die Natur.
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Bei Schulen handelt es sich um staatliche Einrichtungen, weshalb dort der Erziehungsauftrag des deutschen Rechts gilt. Er stellt die Forderung, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern, zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu formen.
Entsprechend unterrichten und erziehen die Schulen die Kinder auf Grundlage des Grundgesetzes und der jeweiligen Landesverfassung. Darüber hinaus ist es im Erziehungsauftrag der Schule verankert, dass die Lehrpersonen den Schülern Ehrfurcht vor Gott und der Würde des Menschen nahe bringen sollen, um so die Bereitschaft von sozialem Handeln im Mensch zu wecken. Respekt und Achtung vor Mitmenschen, Tier und Natur, sowie Liebe zur Heimat und eine positive Gesinnung zur Demokratie, dem Grundgesetz, der Landesverfassung und der Freiheit stellen ebenfalls einen Teil des Erziehungsauftrages dar.
Des Weiteren achtet die Schule die Erziehung der Eltern und ergänzt diese partnerschaftlich. Ein wesentlicher Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schulen in Deutschland ist das Vermitteln von Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnissen und Wertehaltungen, die den persönlichen Voraussetzungen der Schüler gerecht werden und so die Persönlichkeitsentfaltung fördern.
Die Kinder sollen zu Personen geformt werden, die eigenständig Verantwortung übernehmen, Entscheidungen treffen, die dem Gemeinwohl, der Natur und der Umwelt dienen. Gleichzeitig sollen die Schüler während eines Unterrichtens in einer Gruppe lernen ihr eigenes Leben so zu gestalten, dass sie am sozialen, kulturellen und politischen Geschehen eine Teilhabe besitzen.
Darüber hinaus ist ein Erziehungsziel, dass die Schüler in der Schule lernen zu lernen, Freude am Lernen entwickeln und Leistung zu erbringen, die eigenen Meinung zu vertreten, gleichzeitig, die Vorstellungen und Ideen des anderen zu respektieren, selbstständig Entscheidungen zu Lebensfragen zu treffen und die der anderen zu achten.
Des Weiteren sollen die Schüler respektvoll und vorurteilslos anderen Kulturen begegnen, um so ein friedvolles und Miteinander von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft zu fördern und den Gedanken der Toleranz, Offenheit und Gleichberechtigung zu verbreiten.
Außerdem bestimmt der Erziehungsauftrag, dass die künstlerische und musische Entfaltung eines Menschen, die Lust zur sportlichen Betätigung und zur gesunden Lebensweise gefördert werden soll.
Ein wichtiger Punkt ist die Unparteilichkeit der Lehrpersonen in der Schule, sodass die Schüler nicht einseitig manipuliert werden. Überdies sollen Schüler, die besonders begabt sind, Schüler ohne deutsche Wurzel und Inklusionsschüler besonders und individuell gefördert werden.
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Neben dem staatlichen Erziehungsauftrag des Schulwesens existiert der gleichgestellte elterliche Erziehungsauftrag. Dieser ist durch das Grundgesetz geregelt, welches ihn folgendermaßen beschreibt: Eltern haben das Recht und die Pflicht die Erziehung ihrer Kinder zu übernehmen. Dabei ist nicht vorgeschrieben, wie genau diese Erziehung aussehen muss, da jeder sie individuell umsetzt.
Grundlegend legt der Erziehungsauftrag für die Eltern aber fest, dass sie die Ausbildung des Geists, des Charakters und die Entwicklung des Kindes fördern sollen. Die Erziehung soll dazu führen, dass die Kinder und Jugendlichen zu einer eigenen Persönlichkeit und Individuum werden. Die Kinder sollen sich durch die Erziehung zu Personen entfalten, die sozial handeln und ein selbstorganisiertes Leben führen können.
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Im deutschen Recht ist es möglich den Erziehungsauftrag, den die Eltern für ihre Kinder besitzen, an eine andere Person für eine bestimmte Zeit zu übergeben. Dabei sollte es sich um eine Person des Vertrauens handeln, da diese Person in dem Namen der Eltern die Aufsicht des Kindes übernimmt.
Diese Person muss volljährig sein und sich in der Lage befinden, die Aufsichtspflicht einer minderjährigen Person zu übernehmen und diese zu leiten und zu lenken.
Wurde eine Person ausgewählt, die den Erziehungsauftrag übernehmen soll und so mit dem Kind oder Jugendlichen zum Beispiel Feste besuchen darf, müssen Formulare ausgefüllt werden. In diesem Formular, welches man beim Amt erhält, wird festgelegt um wem es sich bei der Person handelt, die den Erziehungs- und Aufsichtsauftrag erhält.
Des Weiteren wird die Adresse und Telefonnummer der Erziehungsberechtigten für Kontaktaufnahme im Notfall mit aufgeführt. Dieses Formular muss von allen Personen unterschrieben werden, damit es gültig ist und der Personalausweis (bzw. eine Kopie) muss das Formular vervollständigen.
Wenn die Person mit dem übertragenem Erziehungsauftrag der Aussichtspflicht der ihm anvertrautem Person nicht nach kommt, ist es möglich, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begeht.
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