Körperliche Züchtigung ist bei Kindern ohne Einschränkung verboten. Um Kinder zu bestrafen, wenn sie sich nicht an Regeln halten oder sich sogar in Gefahr bringen, zum Beispiel bei Rot über die Ampel laufen, dürfen erzieherische Strafen angewendet werden.
Der Begriff Züchtigung ist eine Körperstrafe, die früher als Prügelstrafe bezeichnet wurde. Es handelt sich dabei um eine Strafe gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person, die dem Zweck der Bestrafung dient und beabsichtigt vorübergehende körperliche Schmerzen verursacht.
Beispiele für Züchtigung sind Stockschläge, Stäupen, Auspeitschen, Bastonade und Ohrfeige. Züchtigung ist eine in der Gesellschaft stark umstrittene Form der Strafe, die in verschiedenen Kulturen und Religionen unterschlich akzeptiert und ausgeübt wird.
Körperliche Züchtigung ist bei Kindern ohne Einschränkung verboten. Um Kinder zu bestrafen, wenn sie sich nicht an Regeln halten oder sich sogar in Gefahr bringen, zum Beispiel bei Rot über die Ampel laufen, dürfen erzieherische Strafen angewendet werden.
Erlaubt ist eine Strafe in Form einer unangenehmen Konsequenz, die auf das Fehlverhalten des Heranwachsenden folgt oder das Beenden beziehungsweise zukünftige Ausbleiben einer für das Kind angenehmen Situation als Konsequenz des negativen Verhaltens.
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Körperliche Bestrafung von Kindern in Form von Züchtigung ist grundsätzlich verboten. Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung besagt folgendes:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“. Der zitierte §1631 Abs. 2 BGB stellt ein Verbot für Eltern dar, Kinder körperlich zu bestrafen. Das bedeutet, dass Züchtigung von Kindern in keinem Fall erlaubt ist.
Züchtigung ist als erzieherische Maßnahme rechtswidrig und darf weder in der Familie noch in pädagogischen Institutionen angewendet werden. Eltern und Erzieher dürfen Kinder erziehen und bestrafen, indem sie Erziehungsmittel wie Lob und Tadel verwenden oder Strafen einsetzen, zum Beispiel Fernsehverbot oder Hausarrest.
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Früher war es üblich Kinder zu bestrafen, indem sie auf den nackten Po gehauen wurden. Heutzutage sind Schläge auf den Po streng verboten, egal ob nackt oder bekleidet.
Das Verbot von Züchtigung auf den Po ist gesetzlich verankert. Nichtsdestotrotz wird diese Form der Bestrafung heutzutage noch in vielen Kulturen verwendet.
Von 1794 bis 1812 erlaubte das Preußische Landrecht dem Ehemann das Recht, seine Ehefrau zu züchtigen. In Bayern gab es ebenfalls von 1758 an einen Codex, der dem Ehemann das Züchtigungsecht zusprach. Offiziell wurde es erst 1928 aufgehoben.
Heutzutage sind Züchtigungen in der Ehe verboten. Gewalt zwischen Eheleuten ist rechtswidrig und strafbar. Dennoch wird Züchtigung nach wie vor in einigen Kulturen praktiziert. In einigen Ländern und Religionen wird dies sogar erlaubt oder sogar empfohlen.
Es gibt zahlreiche Aussteiger der Zeugen Jehovas, die über körperliche Bestrafung in der Sekte berichten. Im Magazin der Jehovas Wachturm heißt es 1966, dass körperliche Bestrafung der Erziehung diene.
Züchtigung in Form von Schlägen auf den Po oder das Einsperren in einen dunklen Raum sollen bei den Zeugen Jehovas noch heute als Erziehungsmethoden angewendet werden.
Das Züchtigungsrecht der Eltern ist das Züchtigungsrecht, das in Deutschland zuletzt abgeschafft wurde. Bis 1980 hatten Eltern das Recht der Züchtigung ihrer Kinder.
Mittlerweile gibt es das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung, das beinhaltet: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“.
Dieser §1631 Abs. 2 BGB verbietet Eltern jegliche Form körperlicher Züchtigung der eignen Kinder und schützt die Kinder rechtlich vor gewalttätiger Bestrafung.
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