Mobbing in der Grundschule

Beim Mobbing wird ein Mensch über lange Zeit von seinen Mitmenschen schikaniert und psychischem Terror ausgesetzt, mit dem Ziel, dass dieser die entsprechende Einrichtung, sei es die Schule oder den Arbeitsplatz, verlässt. Mobbing kann ein gewisses Problem für das betroffene Kind darstellen. Frühzeitige Aufmerksamkeit von Lehrer- sowie Elternseite ist bei der Problemlösung von großer Bedeutung .

Mobbing in der Grundschule

Definition

Beim Mobbing wird ein Mensch über lange Zeit von seinen Mitmenschen schikaniert und psychischem Terror ausgesetzt, mit dem Ziel, dass dieser die entsprechende Einrichtung, sei es die Schule oder der Arbeitsplatz, verlässt.

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Einleitung

Die Opfer solcher verurteilungswürdiger Aktionen sind meist Personen, die sich in der Gruppe aufgrund ihres zurückhaltenden Charakters nicht profilieren können oder die sich wegen ihrer Herkunft, wegen ihres sozialen Standes oder anderen körperlichen oder verhaltenstechnischen Merkmalen von den anderen unterscheiden. Der Täterkreis baut sich oftmals um eine Person oder Personengruppe auf, die sich durch ihre Selbstsicherheit gut präsentieren können und eine feste und führende Position in der Gruppe beziehungsweise Schulklasse einnehmen. In vielen Fällen besteht der Kreis der „Mobber“ aus vielen Mitläufern, die Angst haben selbst zu Opfern zu werden, wenn sie sich nicht beteiligen.

Mobbing beginnt schon im Kindergarten und kann sich durch die Schulzeit bis ins Berufsleben ziehen. Die Formen sind dabei unterschiedlicher Natur. Sowohl körperliche Übergriffe wie Schlagen, Treten, Kratzen, Anspucken und das gewaltsame Wegnehmen von persönlichen Gegenständen sind genauso Teile von Mobbing wie verbale Angriffe mit Beleidigungen, verachtenden Spitznamen oder Pöbeleien. Ein weiterer wichtiger Punkt, der auch eine besondere Rolle für die Gesundheit des Mobbing-Opfers spielt, ist psychischer Terror. Dabei wird die betroffene Person lächerlich gemacht, es werden fiese Gerüchte verbreitet, Bedrohungen und Verbote ausgesprochen oder aber schlichtweg ignoriert und wie Luft behandelt. Im heutigen Zeitalter, wo auch immer mehr junge Menschen mit einem eigenen Handy oder Zugangsmöglichkeiten daheim Anschluss ans Internet haben, hat der Bereich des Cybermobbings stark zugenommen. In Internetforen finden viele schneller den Mut, abwertende Äußerungen zu verbreiten und die Hemmschwelle sinkt massiv ab.

Die Folgen von Mobbing können sehr unterschiedlich ausfallen. In der Schulzeit wird der Charakter eines Menschen geprägt. Dabei spielt die Grundschule als erster Abschnitt eine wichtige Rolle. Die Opferrolle kann sich bei gemeinsamen Schulwechsel der Klasse in die Mittelstufe fortsetzen und ernsthafte psychische Schäden bei den Opfern hinterlassen. Mobbing muss möglichst schnell durch die Lehrer unterbunden werden. Dabei müssen diese ein besonderes Gespür für jene Situationen entwickeln, weil sich viele Mobbingopfer nicht trauen, Hilfe aktiv in Anspruch zu nehmen. Die Zusammenarbeit der Lehrer mit den Eltern des Opfers und der Täter kann Langzeitschäden verhindern und die Kindheit der betroffenen jungen Menschen retten. Es gibt dabei verschiedene Angriffspunkte, Mobbing in der Grundschule zu unterbinden.

Mobbing durch die Lehrer

Mobbing wird in der Grundschule normalerweise unter Schülern betrieben. Es kann aber auch zu Unstimmigkeiten zwischen Schülern und Lehrern kommen. Der Lehrer hat dabei die Pflicht, professionell zu handeln und in seiner erzieherischen Funktion den Schüler in seine Schranken zu weisen. Dazu können persönliche Gespräche mit den Eltern oder der Ausschluss von bestimmten schulischen Veranstaltungen eingesetzt werden. Alle Bestrafungen sollten dabei allerdings im angemessenen Rahmen bleiben. Werden Bestrafungen eingesetzt, ohne dass der Schüler etwas Anstößiges getan oder gesagt hat, sollten Mitschüler und Eltern aufmerksam werden. Denn die enorme Machtposition der Lehrer gegenüber ihrer Schüler kann auch negativ eingesetzt werden.

Zunächst sollten die Eltern persönlichen Kontakt zu dem Lehrer aufnehmen und ein klärendes Gespräch suchen. Eventuell können somit Konflikte aufgedeckt und gelöst werden. Ist dies nicht mit Erfolg gekrönt, kann sich an die nächst höhere Instanz gewendet werden, den Klassenlehrer oder die Schulleitung. Eine Versetzung in eine andere Klasse kann der erste Schritt bei Uneinsichtigkeit des mobbenden Lehrers sein, ohne dass das Kind die Schule verlassen muss. Erhält man Unterstützung durch die Schulleitung, kann ein Lehrer der sich entsprechend unverantwortlich verhält auch beurlaubt oder an eine andere Schule versetzt werden. Die Drohung mit diesen Schritten kann eine abschreckende Wirkung haben, was nicht der eigentliche Sinn der Sache ist, dem Kind jedoch einen normalen Schulalltag ermöglichen kann.

Leider wird jedoch oftmals davon berichtet, dass auch der Kontakt zur Schulleitung nicht fruchtet, weil sich die Kollegen untereinander nicht anschwärzen. Nun liegt alles in der Hand der Eltern. Die nächst höhere Instanz wie das Schulamt kann auf dem Schriftweg kontaktiert werden. Über den Einbezug eines Anwalts sollte nachgedacht werden, wenn es tatsächlich zu körperlichen Übergriffen oder zum Tatbestand der „Nötigung“ gekommen ist. Die Eltern sollten bei grenzwertigen Zuständen in der Schule darüber nachdenken, ihr Kind in eine andere Schule versetzen zu lassen. Es ist vielerorts traurige Realität, dass die Eltern nichts gegen das Handeln und Benehmen der Lehrer unternehmen können, haben jene nicht selbst den moralischen Anspruch, verantwortungsvoll und im Sinne der Kinder zu handeln.

Wird nicht nur ein Kind gemobbt, sondern beispielsweise das gesamte Klassenkollektiv, kann sich der Elternstand zusammenschließen und gemeinsam Beschwerde in verschiedenen Instanzen des Schulrechts einreichen. Dieses Vorgehen fruchtet in der Regel eher. Bei unveränderter Situation kann dem Lehrer oder der Schulleitung mit einem Anwalt oder der Veröffentlichung der Missstände gedroht werden. Dieser Weg scheint nicht die eleganteste Vorgehensweise zu sein, sollte aber zumindest bei der Schulleitung, die meist in der Öffentlichkeit steht, Wirkung zeigen.

Rechtliche Schritte

Viele Eltern glauben, dass Schritte, die auf rechtlicher Ebene vollkommen, zwecklos bei minderjährigen Tätern – in diesem Fall aktiven Mobbern – sind. Dieser Ansatz ist jedoch falsch, denn auch bei Mobbing gilt: Eltern können für ihre Kinder haften. Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden und ein Anwalt zu Rate gezogen wird, sollte zunächst durch persönliche Gespräche mit den Lehrern und den Eltern der mobbenden Kinder eine Auflösung der Situation herbeigeführt werden. Den meisten Kindern ist es überhaupt nicht klar, dass sie tatsächlich eine Straftat begehen. Werden sie dann über den Sachverhalt aufgeklärt, besinnen sich viele Mobbing-Täter und unterlassen zukünftig entsprechende Handlungen. Es muss auch damit gerechnet werden, dass sich die Eltern der Täter hinter ihre Schützlinge stellen und versuchen das Mobbing herunterzuspielen, als kindliche Dummheit herabzustufen. Werden sie auch nach deutlicher Darlegung der Geschehnisse und der psychischen Belastung für das Mobbing-Opfer nicht einsichtig, kann ein rechtlicher Beistand von Nöten sein.

Mobbing ist nicht nur kindliche Dummheit – Mobbing wird ab einem gewissen Grad strafbar. Schwere Beleidigungen, Verleumdung und üble Nachrede sich Straftaten. Auch wenn ein Mensch in Deutschland erst ab 14 Jahren strafmündig ist (eine Anzeige bei der Polizei gegen die Mobbing-Täter wäre zwecklos), können zivilrechtliche Wege eingeleitet werden. So können die Eltern des Mobbers abgemahnt und über den Anwalt über das Fehlverhalten ihres Kindes aufgeklärt werden. Der nächste Schritt wäre das Aufsetzen eines Unterlassungsvertrages, der die Eltern dazu verpflichtet, ihren Zögling zukünftig von Mobbing jeglicher Art abzuhalten. Da ein Verstoß gegen diesen Vertrag und die elterlichen Pflichten, die damit zusammenhängen, eine Geldstrafe von 2000 bis 5000 Euro mit sich ziehen kann, sollte den Eltern die Dringlichkeit der Situation deutlich werden. Auch die Anwaltskosten müssen für das laufende Verfahren von den Eltern getragen werden. Weigern sich diese, einen Unterlassungsvertrag zu unterzeichnen, können sie gerichtlich dazu verurteilt werden.

Maßnahmen - was kann man tun?

Es muss sich als selbstverständlich etablieren, dass Mobbing in jeder Form unterbunden wird. Die Situation muss von den Eltern und den Lehrkräften richtig eingeschätzt werden, damit es einerseits nicht zu unnötigen Beschuldigungen, andererseits zur Terrorisierung einzelner Kinder oder Gruppen kommt. Kommt ein Kind mit entsprechenden Sorge zu seinen Eltern, Lehrern oder einer anderen Vertrauensperson, muss unbedingt ernsthaft mit der Problematik umgegangen werden. Oftmals befinden sich die Kinder zu dem Zeitpunkt, an welchem sie um Hilfe bitten, schon länger in der Opferrolle und haben bis dato versucht das Mobbing auszusitzen. Viele Kinder trauen sich auch gar nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil sie Angst haben, dass das „Petzen“ mit einer Verschlimmerung der Situation einhergeht. Hierbei liegt es in der Hand der Eltern oder Lehrer, Anzeichen zu erkennen und aktiv auf das betroffene Kind zuzugehen. Es ist wichtig zu notieren, was genau an welchem Ort, zu welcher Zeit und warum vorgefallen ist. Mit solchen Aufzeichnungen ist es im Nachhinein leichter, die Täter oder die Eltern jener mit ihrem Fehlverhalten zu konfrontieren. Nicht alle Eltern werden sich auf die Anschuldigung, ihre Kinder würden sich in der Schule schlecht verhalten, einlassen. Im schlimmsten Fall kann dann aber ein Anwalt eingeschaltet und das Problem auf rechtlichem Wege angegangen werden.

Jeder Lehrer hat auch in einem gewissen Rahmen eine Erziehungsfunktion, die er auch beim Thema Mobbing walten lassen sollte. Sucht ein Mobbingopfer den Lehrer auf oder bekommt dieser direkt mit, dass Mobbing in seiner Klasse oder Schule betrieben wird, stehen verschiedene Möglichkeiten offen, wie weiter vorgegangen werden kann.

Zunächst sollte eine Zusammenkunft zwischen Tätern und Opfer stattfinden, bei der das Opfer durch den Lehrer geschützt frei reden kann. Die Reaktion der Täter auf das Gesagte kann das weitere Vorgehen beeinflussen. Besonders Mitläufer lassen häufig von solchen Aktionen ab, wenn sie direkt mit dem Leid des Mobbingopfers konfrontiert werden. Ein Mitläufer würde nicht von sich aus anfangen, ein anderes Kind zu mobben, sondern tut dies, um sein Gesicht in der Gruppe zu wahren und nicht selbst in die Opferrolle zu geraten. Besonders bei kleinen Kindern, wie in der Grundschule, kann das Verhalten durch Geschichten und Spiele positiv beeinflusst werden. Der Lehrer beschreibt als erstes, wie sich ein Mobbingopfer fühlt und schildert die Gefühle möglichst situationsnah der gesamten Klasse.

Als nächstes besteht die Möglichkeit, ein Rollenspiel einzubauen, in welchem ein Kind die Opferrolle einnimmt und im angemessenen Rahmen Mobbing ausgesetzt wird. Die Rolle darf kein tatsächliches oder ehemaliges Mobbingopfer einnehmen, da sonst für das Kind nur zusätzlicher emotionaler Stress entsteht. Vorzugsweise sollte ein Täter in die Opferrolle einsteigen und somit sehen, wie schrecklich die gegenüberliegende Position in jenem Machtgefüge ist. Der Sinn für Recht und Unrecht soll auf diesem Weg gestärkt werden und die Kinder dazu bewegen, in Zukunft von weiteren Mobbingattacken abzulassen und das betroffene Kind wieder in die Gemeinschaft zu integrieren. Das Vorgehen muss durch die gesamte Lehrerschaft unterstützt werden, da nicht nur ein Lehrer für eine Klasse zuständig ist. Durch das Einbeziehen der Kollegen wird eine flächendeckende Überwachung der Situation gewährleistet. Auch die Eltern müssen über die Maßnahmen informiert werden. Ihre Aufgabe könnte beispielsweise in der Bestärkung ihres Kindes liegen.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 25.04.2016 - Letzte Änderung: 22.10.2021