Vor allem im Bereich der Betriebs- und Arbeitsmedizin kommt es des öfteren vor, dass Verletzungen durch chemische Stoffe, besonders durch säurehaltige oder basenhaltige Flüssigkeiten, auftreten (Verätzungen des Auges).
Vor allem im Bereich der Betriebs- und Arbeitsmedizin kommt es des öfteren vor, dass Verletzungen durch chemische Stoffe, besonders durch säurehaltige oder basenhaltige Flüssigkeiten, auftreten. Die Verletzung passiert meist innerhalb weniger Sekunden der Unaufmerksamkeit des Patienten, der plötzlich einen Tropfen oder sogar größere Mengen der Flüssigkeit ins Auge bekommt (Verätzungen des Auges).
Sie beinhalten das sofortige Spülen des Auges mit einer Augenwasserflasche. Hier sind zunächst Ersthelfermethoden gefragt (Verätzungen des Auges). In den meisten Betrieben, gibt es solche Flaschen. Alternativ kann das geöffnete Auge unter fließendes Wasser gehalten oder mit Hilfe eines Schlauches gespült werden. Der Patient wird reflektorisch das betroffene Auge zukneifen. Das Auge muss geöffnet sein, wenn nötig muss dies durch gewaltsames Aufhalten des Ersthelfers erfolgen. Es muss des Weiteren darauf geachtet werden, dass das abfließende Wasser nicht in das gegenüberliegende Auge läuft.
Außerdem sollte der Ersthelfer auf einen entsprechenden Eigenschutz achten. Die Spülung sollte nicht weniger als 15 Minuten dauern. Auch sollte eine Ektropionierung (Augenlid nach oben umschwenken) erfolgen, damit möglichst viele Bereiche des Auges mit Spülflüssigkeit in Kontakt kommen können. Falls vorhanden, sollte nach der Spülung bereits betäubende Augentropfen verabreicht werden, da nicht auszuschließen ist, dass der Patient durch die Verätzung starke Schmerzen hat. Während ein Ersthelfer den Patienten durch Spülung versorgt, sollte gegebenenfalls durch einen anderen, die Augenklinik verständigt werden und eine sofortige Einweisung erfolgen (Verätzungen des Auges).
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