Schlotterkamm - Was versteht man darunter?

Der Schlotterkamm ist die Bildung von beweglichen Schleimhautfalten auf dem zahnlosen Alveolarfortsatz. Der Schlotterkamm gehört damit zu den Erkrankungen des Kiefergelenks

Schlotterkamm

Synonyme im weiterem Sinne

Kiefergelenk, Oberkiefer, Gebiss, Prothese, Implantat

Was ist ein Schlotterkamm?

Der Schlotterkamm ist ein im zahnlosen Oberkiefer vorhandener Schleimhautlappen auf dem Kieferkamm. Am häufigsten tritt er im Oberkiefer auf. Er entsteht vorwiegend durch schlecht sitzende Zahnprothesen, kann aber auch die Folge nach Entfernung von bereits gelockerten Zähne sein. Da bei diesen Zähnen der Kieferknochen bereits weitgehend abgebaut ist, ist nach der Extraktion die Schleimhaut nicht fest mit dem Kieferkamm verbunden, sondern bildet einen losen Lappen. Durch diese nicht angewachsene Schleimhaut wird der Halt einer Prothese massiv beeinträchtigt, wenn nicht unmöglich gemacht, denn durch das lose Gewebe schaukelt die Prothese und verliert ihren Halt. Schon die Abdrucknahme ist ungenau, da durch den Anpressdruck das lose Gewebe zusammen gepresst wird und dadurch eine ungenaue Abformung entsteht.

Therapie

Die alleinige Therapie eines Schlotterkammes besteht in der operativen Entfernung. Dabei kann gleichzeitig auch der meist deformierte Alveolarkamm geglättet werden. Damit wird die Voraussetzung für einen exakten Halt der Totalprothese geschaffen, denn nun sitzt sie fest auf dem Kieferkamm.

Prognose

Nach der Entfernung des Schlotterkamm ist die Prognose für eine gut sitzende Totalprothese sehr gut.

Zusammenfassung

Der Schlotterkamm ist die Bildung von beweglichen Schleimhautfalten auf dem zahnlosen Alveolarfortsatz (siehe auch: Alveolitis sicca). Er ist die Folge einer schlecht sitzenden Prothese oder entsteht nach der Entfernung stark gelockerter Zähne. Durch einen Schlotterkamm ist der Halt einer Totalprothese stark eingeschränkt, wenn nicht unmöglich. Nur eine operative Entfernung des Schlotterkammes kann den Halt der Prothese gewährleisten.

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Autor: Dr. Wolfgang Weinert Veröffentlicht: 16.06.2010 - Letzte Änderung: 05.12.2022