Die MRT gehört zu den Verfahren zur Diagnosestellung in Bezug auf Prostataerkrankungen – allen voran dem Prostatakrebs: 85% aller Prostatakrebs-Fälle können mit Hilfe des MRTs nachgewiesen werden. Nicht jede Erkrankung der Prostata stellt auch eine Indikation für eine MRT-Untersuchung dar, weil es sich um ein sehr kostspieliges Verfahren handelt.
Die Magnetresonanztomographie gehört zu den führenden Verfahren zur Vorsorgeuntersuchung, Diagnosestellung und Therapieplanung sowie –durchführung in Bezug auf Prostataerkrankungen – allen voran dem Prostatakrebs: 85% aller Prostatakrebs-Fälle können mit Hilfe des MRTs nachgewiesen werden.
Liegen hingegen keine spezifischen Veränderungen der Prostata im MRT vor, sind diese mit einer 90%igen Sicherheit auch tatsächlich ausgeschlossen.
Das MRT der Prostata gilt dabei – noch vor dem Ultraschall, der Elastographie und der Stanzbiopsie – als sicherstes Diagnosemittel.
Weiterer Vorteile der MRT-Bildgebung ist ihre nicht-invasive, schmerzfreie Eigenschaft sowie die fehlende Strahlenbelastung (im Gegensatz zum CT oder herkömmlichen Röntgen).
Doch nicht jede Erkrankung der Prostata stellt auch gleich eine Indikation für eine MRT-Untersuchung dar, gerade weil es sich unter anderem auch um ein sehr kostspieliges Verfahren handelt.
Das MRT eignet sich – im Gegensatz zum CT oder Röntgen – besonders gut zur Weichteildarstellung und damit auch der Prostata.
Die mittels eines Magnetfeldes erzeugten Schnittbilder ermöglichen es Rückschlüsse in Bezug auf die Morphologie, die Durchblutung (sowie mögliche Einblutungen), Verkalkungen und letzten Endes damit auch auf gut- oder bösartige Veränderungen der Prostata zu ziehen,
Die wichtigste Indikation bzw. das wichtigste Anwendungsgebiet des Prostata-MRTs ist die Diagnostik rund um die Prostatakrebserkrankung.
Dazu zählt zum einen das Früherkennungsverfahren: fallen erhöhte PSA-Werte auf oder stellt der Arzt einen auffälligen Tastbefund bei der körperlichen Untersuchung fest, kann mittels dem MRT eine bösartige Veränderung erkannt oder ausgeschlossen werden, sodass eine unnötige Biopsie möglicherweise vermieden werden kann.
Zum anderen kann das MRT gezielte Planungen für eine evtl. doch notwendige Stanzbiopsie ermöglichen, in dem Fall, dass der PSA-Wert trotz vorausgegangenen Biopsien ohne Krebsnachweis weiter ansteigt.
Lesen Sie hier mehr zu diesem Thema: Biopsie
Ist ein Prostatakrebs jedoch bereits nachgewiesen, dient das MRT dann der Beurteilung des genauen Ausmaßes und des Fortschrittes der Erkrankung im Beckenbereich sowie der weiteren Therapieplanung und Kontrolle des Therapieverlaufes.
Schließlich kann es zudem auch der Suche nach einem möglichen Rezidiv nach bereits schon erfolgter Austherapierung eines Prostatakarzinoms dienen.
Eine MRT-Darstellung ist hingegen weniger sinnvoll, wenn eine Prostataentzündung (Prostatitis) vorherrscht, da sie das Erkennen von möglicherweise vorliegenden, bösartigen Veränderungen erschwert.
Auch eine einfache, gutartige Prostatavergrößerung (benigne Prostatahyperplasie; BPH) stellt keine Indikation dar.
Zur Vorbereitung auf die MRT-Untersuchung der Prostata wird der Patient in der Regel dazu angehalten ca. 4 Stunden vor Untersuchungsbeginn keine Nahrung mehr zu sich zu nehmen.
Geringe Mengen an Wasser und evtl. nötige Tabletten können hingegen wie gewohnt vorher eingenommen werden.
Kurz vor Untersuchungsbeginn wird der Patient aufgefordert sämtliche metallische Gegenstände (Schmuck, Uhren, Piercings, Zahnprothesen, Haarspangen etc.) abzulegen und sich der Kleidung mit metallischen Bestandteilen (z.B. Bügel-BH, Knöpfe, Reißverschluss etc.) zu entledigen. Die Unterwäsche und meist auch ein (metallfreies) T-Shirt, können angezogen bleiben.
Als nächstes wird der Patient gebeten, die Harnblase komplett zu entleeren, um eine möglichst gute Bildgebung erzielen zu können.
Nachdem sich der Patient in Rückenlage auf die Untersuchungsliege platziert hat, auf der er später dann für die Bildgebung in die MRT-Röhre geschoben wird, werden Kopfhörer gegen die lauten Klopfgeräusche des Gerätes und eine Notfall-Klingel gereicht.
In der Regel wird zudem eine Verweilkanüle in die Ellenbeugenvene gelegt, um eine möglicherweise notwendige Kontrastmittelgabe für das MRT der Prostata vor oder während der Untersuchung zu ermöglichen.
Um Bildstörungen zu vermeiden und die Bildqualität zu verbessern, kann es zudem nötig sein, dass zusätzlich ein Medikament verabreicht wird, welches die Darmbewegungen entspannt und beruhigt (z.B. Buscopan®).
Lesen Sie mehr zum Thema: MRT Ablauf
Die Dauer für eine MRT-Untersuchung der Prostata beläuft sich im Schnitt auf einen Zeitraum von ca. 30-40 Minuten, wobei individuelle Abweichungen immer auch möglich sind.
Lesen Sie mehr zum Thema unter: Dauer verschiedener MRT-Untersuchungen.
Die Kosten einer reinen Prostata-MRT-Untersuchung und damit also einer Becken-Darstellung, belaufen sich auf einen Betrag von ca. 800-900€ für privat Versicherte (Abrechnung nach GoÄ).
Die Kosten bei einer gesetzlichen Versicherung sind geringer und werden bei entsprechender Verordnung durch einen Arzt übernommen.
Die Kosten können allerdings individuell variieren, je nachdem, was an Zusatzkosten wie z. B. einer Kontrastmittel- oder Medikamentengabe hinzukommen.
Die entstehenden Kosten werden bei Privatpatienten von den privaten Krankenkassen vollständig übernommen.
Auch die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine MRT-Untersuchung der Prostata, da sich diese in dem dazugehörigen Leistungskatalog befindet.
Die Indikation muss dabei entsprechend der S3-Leitlinie zu Prostatakarzinomen (Prostatakrebs) in die Bereiche der Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms entsprechen.
Spezielle MRT-Untersuchungsformen, wie beispielsweise die MR-Spektroskopie oder die MRT-unterstützte Stanzbiospie, werden hingegen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, sondern als sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) angeboten, die von den Patienten vollständig (alle Kosten, auch das MRT) selbst bezahlt werden müssen.
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel sogar die von den gesetzlichen Krankenkassen als IGEL-Leistung angesehenen Untersuchungen.
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