Ein Kreislaufkollaps ist eine Notfallsituation. Notfalltropfen können helfen. Mehr finden Sie im Thema Kreislaufkollaps und Homöopathie.
Diese sehr häufig vorkommenden Beschwerdebilder bedürfen einer sorgfältigen Diagnose weil sie immer mit risikoreichen Akutsituationen verbunden sein können wie
Homöopathika lassen sich als risikoarme Therapie begleitend einsetzen um durch einen bestimmten Reiz die Selbstheilungskräfte in Gang zu setzen. Damit sind die Grenzen dieses Therapieverfahrens zwangsläufig dort erreicht, wo die Regulationsfähigkeit des Organismus nicht mehr gegeben ist. So werden Homöopathika zum Beispiel bei akutem Herzinfarkt oder einer Entzündung von Herzmuskel oder Herzbeutel nicht zur Anwendung kommen.
Als erste Maßnahme bei einem Kreislaufkollaps sollte der Betroffene entsprechend Gelagerung (hinlegen, Beine hoch lagern) werden.
Es kommen folgende homöopathische Arzneimittel bei schwierigem Auswurf in Frage:
Lesen Sie hierzu auch Homöopathie bei Schwindel
Verschreibungspflichtig bis einschließlich D3!
Tropfen D4, minütlich 2 bis 3 Tropfen in den Mund geben.
Allgemeine Dosierung von Veratrum album (Weiße Nieswurz) bei Kreislaufkollaps: Tropfen D6
Weitere Information zu Veratrum album (Weiße Nieswurz) erhalten Sie unter unserem Thema: Veratrum album
Allgemeine Dosierung von Tabacum (Tabak) bei Kreislaufkollaps: Tropfen D6
Weitere Information zu Tabacum (Tabak) erhalten Sie unter unserem Thema: Tabacum (Tabak)
Tropfen D3, 1-2 Tropfen direkt auf die Zunge, bei Bedarf wiederholen.
Allgemeine Dosierung von Camphora (Kampfer) bei Kreislaufkollaps: Tropfen D6
Weitere Information zu Camphora (Kampfer) erhalten Sie unter unserem Thema: Camphora
Allgemeine Dosierung von Carbo vegetabile (Holzkohle) bei Kreislaufkollaps: Tabletten D6
Weitere Information zu Carbo vegetabile (Holzkohle) erhalten Sie unter unserem Thema: Carbo vegetabile (Holzkohle)
Weiterführende Informationen zum Thema Kreislaufkollaps erhalten Sie auch unter unserem Thema:
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Medikamente (auch Homöopathika) nie selbständig und ohne Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt abgesetzt, angesetzt oder verändert werden dürfen.