Die Gebärmutterspiegelung ist ein diagnostisches, aber auch ein therapeutisches Verfahren. Auffällige Ultraschallbefunde können abgeklärt werden, sowie kleinere Eingriffe vorgenommen werden.
Bei der Gebärmutterspiegelung, medizinisch Hysteroskopie, handelt es sich zum einen um eine diagnostisches Verfahren, bei dem der Gebärmutterhals, die Gebärmutter sowie die die Eileiterabgänge eingesehen und beurteilt werden. Hierfür wird ein optisches Instrument durch die Scheide über den Muttermund in den Gebärmutterhals und weiter in die Gebärmutterhöhle vorgeschoben und liefert Bildmaterial an einen Monitor, welches der Untersucher bewertet.
Zum anderen stellt die Gebärmutterspiegelung auch ein therapeutisches Verfahren dar, wobei bei Bedarf operative Eingriffe an der Gebärmutter vorgenommen werden können. Hierzu werden neben der Optik nach einer Aufweitung des Muttermundes weitere Instrumente in die Gebärmutter eingeführt.
Für die Gebärmutterspiegelung (Hysteroskopie) kann es sowohl diagnostische als auch therapeutische Indikationen geben. Diagnostische Ziele werden verfolgt, wenn zum Beispiel auffällige Ultraschallbefunde vorliegen und diese hysteroskopisch genauer abgeklärt werden sollen.
Weitere Gründe für diese Untersuchung können sein:
Lesen Sie mehr zum Thema: Menstruationsstörungen
Bei Verdacht auf bösartige Veränderungen kann das Prinzip der fraktionierten Abrasio vorgenommen werden, also der getrennten Ausschabung der Gebärmutterhöhle und des -halses, um die Proben für histologische Untersuchungen getrennt aufarbeiten zu können. Die Hysteroskopie erlaubt oftmals eine Einschätzung zugrundeliegender Beschwerden und ermöglicht eine bessere Diagnosefindung.
Zu den therapeutischen Indikationen zählen:
Des Weiteren wird nach einem Abort die Gebärmutterhöhle während der Hysteroskopie ausgeschabt, um Fruchtreste zu lösen und Infektionen vorzubeugen. Allgemein wird versucht die Gebärmutterspiegelung nicht während der Regelblutung durchzuführen, in dringenden Fällen kann jedoch zum Beispiel eine Ausschabung auch während der Periode erfolgen.
Lesen Sie mehr zum Thema: Gebärmutterausschabung
Bei diagnostischen Gebärmutterspiegelungen kann auf eine allgemeine Narkose verzichtet werden. Die Untersuchung kann zwar unangenehm sein, die Schmerzen sind jedoch meistens nur leicht und halten sich in Grenzen. Falls gewünscht wird eine Lokalanästhesie durchgeführt. Die Patientin kann auf ihren Wunsch hin die diagnostische Gebärmutterspiegelung bei manchen Ärzten sogar auf einem Bildschirm mitverfolgen.
Bei therapeutischen, operativen Gebärmutterspiegelungen hingegen ist eine Narkose in jedem Fall notwendig. Die Schmerzen wären bei Bewusstsein in jedem Fall zu groß und der Eingriff durch körperliche Abwehrspannung nicht durchführbar. Hinsichtlich schmerzhemmender Möglichkeiten stellen bei einer Gebärmutterspiegelung in seltenen Fällen auch die Peridural- (PDA) oder Spinalanästhesie Optionen dar.
Lesen Sie mehr zum Thema: Narkose
Die Schmerzen nach einer Gebärmutterspiegelung sind sehr individuell und variieren von Patientin zu Patientin. Hierbei spielt nicht nur der vorgenommene Eingriff an sich eine Rolle, auch das persönliche Schmerzempfinden und die Schmerztoleranz der Patientin fließen mit ein. Meist klagen die Patientinnen nach einer Gebärmutterspiegelung über Schmerzen, welche von der Intensität Menstruationsbeschwerden ähneln oder diese leicht übersteigen.
Auch unterscheiden sich die Schmerzen zwischen den Patientinnen nach erfolgter diagnostischer oder therapeutischer Gebärmutterspiegelung, da bei letzterer deutlich mehr Gewebe manipuliert und gereizt wird. In der Regel sind die wenige Tage anhaltenden Beschwerden gut mit leichten Schmerzmitteln zu beherrschen. Hierbei sollte Rücksprache mit dem Arzt gehalten werde, welche Präparate hierfür zu empfehlen sind. Einige Wirkstoffe, wie beispielsweise Aspirin (Acetylsalicylsäure), erhöhen die Blutungsneigung, was bei einer therapeutischen Gebärmutterspiegelung aufgrund der häufigen Nachblutungen zu beachten ist. Allgemein gilt, dass anhaltende und starke Schmerzen einer Konsultation mit dem Arzt bedürfen, um mögliche Komplikationen auszuschließen.
Da es sich um eine der häufigsten gynäkologischen Routineuntersuchungen handelt, welche im Regelfall sehr schnell durchführbar sind, können die allermeisten diagnostischen Gebärmutterspiegelungen heutzutage ambulant erfolgen. Ob eine Gebärmutterspiegelung stationär oder ambulant erfolgen sollte, richtet sich nach der zugrundeliegenden Indikation. Bei therapeutischen Gebärmutterspiegelungen kann ein stationärer Aufenthalt nötig sein, wobei die meisten Patientinnen das Krankenhaus bereits am Folgetag des Eingriffs verlassen können.
Kleinere Polypabtragungen beispielsweise können jedoch auch ambulant durchgeführt werden und nach ausreichend langer Überwachung im Aufwachraum kann die Patientin bei gutem Allgemeinzustand und ärztlichem Einverständnis noch am gleichen Tag nach Hause. Der Nachteil der ambulanten Behandlung ist jedoch, dass bei einer diagnostisch geplanten Spiegelung eventuell entdeckte behandlungsbedürftige Veränderungen manchmal nicht im selben Eingriff entfernt werden können. Somit kann eine zweite Gebärmutterspiegelung notwendig werden.
Wichtig ist bei allen Gebärmutterspiegelungen mit dem Arzt nötige einzuhaltende Verhaltensregeln für die Zeit nach dem Eingriff zu besprechen und eventuell notwendige Nachuntersuchungen wahrzunehmen. Auch sollte gerade bei ambulanten Untersuchungen darauf geachtet werden sich nicht zu übernehmen. Häufig vergessen Patientinnen, die noch am selben Tag das Krankenhaus verlassen sich angemessen lange zu schonen.
Bei der Gebärmutterspiegelung handelt es sich um einen risikoarmen Eingriff. Dennoch kann die Untersuchung wie jedes medizinische Vorgehen mögliche Komplikationen mit sich bringen. Häufig haben die Patientinnen nach der Spiegelung einige Tage andauernde Unterleibschmerzen, welche von der Intensität Menstruationsbeschwerden ähneln. Schmierblutungen sind besonders bei therapeutischen Gebärmutterspiegelungen häufig und dauern in der Regel wenige Tage.
Es besteht zudem das Risiko einer Infektion der Gebärmutter, der Eileiter und Eierstöcke durch verschleppte Keime im Zuge des Eingriffs. Daher sollte nach einer Gebärmutterspiegelung bei unklaren Schmerzen oder Fieber der Arzt aufgesucht werden. Außerdem kann es zur Perforation, also der Durchbrechung und Verletzung der Gebärmutter durch die verwendeten Instrumente mit anschließender Blutung in den Bauchraum kommen.
Je nach Umfang der Blutung kann eine operative Stillung dieser notwendig werden, in leichten Fällen ist eine engmaschige Kontrolle der Vitalparameter der Patientin ausreichend. Eine extrem seltene Komplikation des Eingriffs stellt die notfallmäßige Entfernung der Gebärmutter da, wenn diese stark verletzt wurde und unkontrollierbar blutet. In seltenen Fällen wird der Einsatz von Blutkonserven nötig. Ein weiteres seltenes Szenario stellt eine Wasseransammlung in den Lungen nach erfolgter Spiegelung dar, die durch den übermäßigen Einsatz von Spülflüssigkeiten in der Gebärmutter zustande kommt.
Das Thema könnte Sie auch interessieren: Gebärmutterentzündung
Eine Gebärmutterspiegelung ist während einer intakten Schwangerschaft relativ kontraindiziert, das heißt sie sollte nicht durchgeführt werden. In dringenden Ausnahmefällen ist die Spiegelung jedoch möglich. Aufgrund der Gefährdung des Feten durch die eingeführten medizinischen Instrumente wird davon abgeraten.
Ist die Schwangerschaft nicht mehr intakt und die Frucht nicht von alleine abgegangen beziehungsweise sind Teile des Feten oder der Plazenta (Mutterkuchen) in der Gebärmutter verblieben, wird eine Abortkürettage vorgenommen, also eine Ausschabung des verbliebenen Fetus. Dieser Eingriff kann hysteroskopisch eingesehen oder mittels Ultraschall auf deren Vollständigkeit kontrolliert werden.
Bei Patientinnen, bei denen der Verdacht auf mögliche Einschränkungen der Einnistungsgegebenheiten der Gebärmutter besteht, empfiehlt es sich, vor einer geplanten künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation (IVF)) eine diagnostische Gebärmutterspiegelung durchzuführen. Damit können mögliche Hindernisse der embryonalen Einnistung wie zum Beispiel Myome, Polypen etc. entdeckt und im weiteren Verlauf behandelt werden.
Damit lassen sich die Einnistungsbedingungen optimieren und die Erfolgsquote einer IVF steigern. Des Weiteren lässt sich über die Spiegelung die individuelle Beschaffenheit der Gebärmutterhöhle und somit der beste Bereich für den späteren Embryonentransfer ermitteln.
Lesen Sie mehr zum Thema: In-Vitro-Fertilisation
Nach einer Fehlgeburt kann die Gebärmutterspiegelung sinnvoll sein. Hierbei ist das Ziel, mögliche verbliebene Frucht- und Mutterkuchenrückstände zu finden und gegebenenfalls mittels Ausschabung (Kürettage) vollständig zu entfernen. Damit lässt sich das Risiko von Infektionen senken. Auch kann bei wiederholten Fehlgeburten, sogenannten habituellen Aborten, die Hysteroskopie zu diagnostischen Zwecken durchgeführt werden.
Damit können etwaige mögliche Ursachen der Abortneigung festgestellt und potentielle Einnistungshindernisse in der Gebärmutterhöhle gefunden werden. Im Idealfall ist im selben Eingriff deren Beseitigung möglich, sollte es ich um zum Beispiel um anatomische Hindernisse handeln.
Die Dauer einer Gebärmutterspiegelung ist abhängig von der zugrundeliegenden Indikation. Handelt es sich lediglich um eine diagnostische Intervention, so dauert die Untersuchung bei einem erfahrenen Arzt etwa fünf Minuten. Ist hingegen eine Ausschabung vorgesehen, beläuft sich die Dauer des Eingriffs auf etwa 15 – 30 Minuten.
Sind Abtragungen (Resektionen) notwendig dauert die Gebärmutterspiegelung gegebenenfalls auch bis zu 45 Minuten. Alle genannten Zahlen beziehen sich auf Regelfälle, im Falle von Komplikationen oder anatomischen Besonderheiten kann sich die Eingriffsdauer der Gebärmutterspiegelung entsprechend verlängern.
Die Erstattung der Kosten einer Hysteroskopie hängt maßgeblich von der Indikation dieser ab. In den medizinisch begründeten Fällen handelt es sich in der Regel um Kassenleistungen. Hierzu zählen zum Beispiel Gebärmutterspiegelungen im Rahmen von Fehlgeburten und Abtragungen von Myomen oder Polypen.
Wird die Untersuchung jedoch aus persönlichen Motiven wie im Rahmen der Kinderwunschbehandlung durchgeführt, kann es vorkommen, dass die Patientin die Kosten selbst tragen muss. Allgemein empfiehlt es sich, vor der Untersuchung mit seiner Krankenkasse die Kostenfrage abzuklären.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf folgenden Seiten: