Unter einer gezielten Therapie einer vorhandenen Legasthenie versteht man eine individuell passende Förderung, die auf der Förderdiagnostik basiert und im Interesse des Kindes ständig evaluiert wird. Eine Therapie kann auf unterschiedliche Arten und Weisen erfolgen. Es sind schulische, außerschulische und häusliche Therapieformen denkbar, die sich an den individuellen Fehlerbereiche ausrichten, darüber hinaus ist oftmals eine Therapie der Psyche des Kindes erforderlich, da häufige Misserfolgserlebnisse die Versagensängste weiter schüren können.
Legasthenie, LRS, Lese- Rechtschreibschwäche, Lese- Rechtschreib- Schwäche, Lese - Rechtschreib - Schwäche, Dyslexie, dyslexia.
Unter einer gezielten Therapie einer vorhandenen Legasthenie versteht man eine individuell passende Förderung, die auf der Förderdiagnostik basiert und im Interesse des Kindes ständig evaluiert (= individueller Leistungsstand wird stetig kontrolliert und die Therapie an die Veränderungen angepasst) wird.
Eine Therapie kann auf unterschiedliche Arten und Weisen erfolgen. Es sind schulische, außerschulische und häusliche Therapieformen denkbar, die sich an den individuellen Fehlerbereiche ausrichten, darüber hinaus ist oftmals eine Therapie der Psyche des Kindes erforderlich, da häufige Misserfolgserlebnisse die Versagensängste weiter schüren können. Nicht selten treten Lernblockaden auf.
Eine Therapie kann niemals statisch ablaufen, sondern muss sich immer an der Förderdiagnostik und somit an den individuellen Problemen ausrichten. Je spezifischer auf die einzelnen Probleme im Vorfeld geachtet wurde, desto gezielter lässt sich die individuelle Förderung ausrichten.
Im Rahmen der individuellen Therapieausrichtung muss in besonderer Weise auch auf die möglichen Ursachen geachtet werden. Sehr häufig ist das Auftreten einer Legasthenie als Folge diverser Wahrnehmungsschwächen nicht auszuschließen. Dies hat zur Folge, dass dann auch die Komponenten der Wahrnehmung in besonderer Weise gefördert und ausgebildet werden müssen.
Man spricht von einer Kombination aus Symptom- und Ursachentherapie.
Während die Ursachentherapie eher auf die Wahrnehmungsebene abzielt, setzt die Symptom - Therapie an den Symptomen, folglich an den Fehlern an, die entsprechend kategorisiert werden.
Oftmals kann den beiden Therapierichtungen auch eine psychologische Therapie hinzugefügt werden. Dies ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn die Psyche des Kindes schon sehr angegriffen erscheint, beispielsweise indem sich mangelndes Selbstwertgefühl und / oder Schulfrust bemerkbar machen.
Die Ursachentherapie stellt eine mögliche Form der Legasthenie- therapie dar. Ausgehend von der Tatsache, dass bestimmte Wahrnehmungsbereiche bei Legasthenikern häufig nicht altersentsprechend ausgebildet sind und ursächlich auch für die Entstehung einer Legasthenie verantwortlich gemacht werden können, versucht man mit der Ursachentherapie genau in diesen Bereichen anzusetzen. Bei der Ursachentherapie handelt es sich demnach in erster Linie um eine Therapieform, die an den Ursachen der Ausbildung einer Legasthenie ansetzt. Da dies in besonderer Weise die Wahrnehmungsbereiche sind, ist sie in erster Linie eine Therapierichtung, die auf die Schulung der Wahrnehmung abzielt. Unabhängig von möglichen Erfolgen seien exemplarisch an dieser Stelle die Schulung der zentralen Wahrnehmung und Verarbeitung nach Warnke, sowie das Wahrnehmungsträining nach Prof. Fischer genannt.
Die Symptomtherapie setzt an den individuellen Symptomen eines Kindes an und versucht, diese mit Hilfe verschiedener Maßnahmen zu verbessern. Ebenso individuell wie die Symptomatik im Einzelfall in Erscheinung tritt, muss sich auch eine solche Therapieform in besonderer Weise ausrichten und gezielt dort fördernd ansetzen, wo Hilfestellung und Unterstützung notwendig ist.
In der Regel handelt es sich bei einer reinen Symptomtherapie um eine Therapieform, die versucht, durch gezielt Übungen und Systematiken die Lese- und / oder Rechtschreibleistung eines Kindes zu verbessern. Berücksichtigt werden sollte unseres Erachtens allerdings, dass die Therapie der Symptome nicht nur ausschließlich in einem Mehr an zusätzlicher Übung ausartet, welches die Kinder zusätzlich fordert und unter Umständen durch weitere Misserfolgserlebnisse zusätzlich demütigt.
Gezielt und individuell angepasst müssen dann Symptom- und Ursachentherapie nicht zwangsläufig in totalem Kontrast zueinander stehen, vielmehr kann auch eine Symptomtherapie die Wahrnehmungsbereiche miteinbeziehen.
Im Falle einer zentralen Störung der Verarbeitung des Gehörten (Hörverarbeitungsstörung) werden weitere alternative Therapieformen angeboten. Beispielartig seien hier die Klangtherapie nach Tomatis, bzw. Volf oder Johanson genannt.
Die Schule kann wesentliche Hinweise zur individuellen Therapie liefern. Durch den täglichen Kontakt und die Vielzahl an Beobachtungen der Lern(ausgangs)lage ist eine Fehlertypologie unabhängig von den Testergebnissen möglich, sodass eine Evaluierung der individuellen Veränderungen leicht umsetzbar wäre. Problematisch gestaltet sich eine individuelle Förderung in der Schule allerdings deshalb, da innerhalb einer Klasse in der Regel viele Kinder individuell zu fördern sind.
Der Beschluss der Kultusministerkonferenz (= Konferenz, an der alle Kultusminister der einzelnen Bundesländer teilnehmen) aus dem Jahre 2003 erachtet die Diagnose, sowie die Beratung und Förderung bei Kindern mit Problemen im Bereich des Lesens und / oder Rechtschreibens als Aufgabe der Schulen. Die im Rahmen der Diagnose auffälligen Bereiche sollen in einen Förderplan integriert werden, der konkrete Aussagen und Hilfestellungen zur “Therapie” liefern soll.
Kinder, die unter erheblichen Problemen im schriftsprachlichen Bereich leiden, soll darüber hinaus eine zusätzliche Förderung zuteil werden.
Der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) wird innerhalb der Bundesländer individuell durch Erlasse geregelt. Eine Regelung ist daher nicht einheitlich zu beschreiben. Auskunft über die jeweiligen Regelungen und Neuerungen erhält man beispielsweise über die Internetpräsenz der einzelnen Kultusministerien.
In Hessen liegt ein neuer Erlass hinsichtlich des Nachteils- ausgleiches für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und / oder Rechtschreiben vor. Dieser Erlass gilt gleichermaßen auch für Kinder mit Problemen im Bereich des Rechnens (Dyskalkulie / Rechenschwäche). Darin werden neben der Förderdiagnostik und der Erstellung individueller Förderpläne beispielsweise auch die Formen des Nachteilsausgleiches geregelt. Nachteilsausgleich heißt dabei nicht zwangsläufig Notenschutz. Es gibt unterschiedliche, pädagogisch unter Umständen weitaus sinnvollere Möglichkeiten in dieser Hinsicht zu agieren. Wichtig erscheint, dass die Maßnahmen zur Förderung und des Nachteilsausgleiches in Einklang miteinander stehen, quasi ein Förderkonzept darstellen.
Auch wenn wir die Therapie und Förderung in der Schule für sehr angemessen und sinnvoll halten ist uns klar, dass hierfür eigentlich eine größere Anzahl an Förderstunden anvisiert werden müsste, damit eine solch individuelle Förderung auf eine solide Basis gestellt werden kann.
Die außerschulische Therapie und Förderung der individuellen Lernproblematik ist kostentechnisch in der Regel durch die Eltern zu tragen, in einigen Fällen kann beim Jugendamt ein Antrag auf Übernahme der Therapiekosten gestellt werden. Rein rechtlich handelt es sich dabei um die so genannte “Eingliederungshilfe”, die nach §35a SBG VIII geregelt wird. Entschieden wird jeweils individuell (Einzelfallentscheidung) nach Eingang des Eintrages auf Eingliederungshilfe.
Eine außerschulische Therapie und Förderung kann insbesondere dann angeraten sein, wenn aufgrund der schulischen Misserfolgserlebnisse beim Kind psychische und seelische Probleme auftreten (mangelndes Selbstwertgefühl, Selbstzweifel, Schulfrust, Schulangst, ...). In der Regel werden diese Probleme durch den behandelnden Kinderarzt bescheinigt.
Die Einzelfallentscheidung des Jugendamtes impliziert in der Regel auch ein Gespräch mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin, indem die schulische Förderung besprochen und analysiert wird. Zeichnet sich dabei ab, dass aufgrund der Schwere der Legasthenie eine schulische Förderung alleine nicht ausreicht, kann eine außerschulische Therapie verordnet werden. Ist dies der Fall, übernimmt das Jugendamt die Therapiekosten unabhängig vom Einkommen der Eltern.
ACHTUNG: In der Regel muss eine Therapie allerdings bei einem vom Jugendamt anerkannten Therapeuten stattfinden! Darüber hinaus erscheint es sinnvoll, dass außerschulische Therapie und schulische Therapie in Einklang miteinander stehen. Ein Kontakt zwischen Schule und Therapeut sollte unseres Erachtens in regelmäßigen Abständen stattfinden können!
Die Problematik einer außerschulischen Therapie und Förderung liegt unseres Erachtens verborgen in folgenden Punkten:
Neben den beiden genannten Möglichkeiten sind Eltern immer auch versucht, das Kind zu Hause zu fördern. Wir sind der Auffassung, dass einer ganzheitlichen Förderung, beispielsweise durch die Integration von schulischer, außerschulischer und häuslicher Förderung nichts im Wege steht und diese auch mitunter die erfolgreichste Therapie darstellen kann, solange sie IM EINKLANG MITEINANDER STEHEN und die häusliche Förderung nicht darin besteht, zusätzlich einfach bestimmte Inhalte zum x-ten Mal noch einmal durchzugehen und indirekt noch mehr Druck auf das Kind auszuüben. Insbesondere dann, wenn das Kind schon unter Versagensängsten, Selbstzweifeln und Angst leidet, ist es unseres Erachtens besser, das Kind auf psychischer Ebene zu unterstützen und die Förderung der individuellen schulischen Probleme erfahrenen Händen zu überlassen.
Zusammenfassend lässt sich daher festhalten, dass die häusliche Förderung auf verschiedene Weisen durchgeführt werden kann. Neben einer zusätzlichen schulischen Förderung ist es möglich, die Psyche des Kindes durch Verständnis, Wärme und Geborgenheit zu unterstützen. Eine häusliche Förderung kann vielschichtig sein, sollte unseres Erachtens aber nicht im Alleingang durchgeführt werden, sondern in Absprache mit der Schule oder einer außerschulischen Therapie erfolgen. Nur durch Zusammenarbeit können die vielschichtigen Probleme des Kindes sinnvoll therapiert werden.
Besonders im Bereich der kindlichen Ergotherapie finden Konzepte nach Bobath oder Ayre genauso ihre Anwendung wie Konzepte nach Frostig, Affolter usw.
Egal welchen Ansätzen man folgt, die Ausgangslage ist gleich: Man geht von den gegebenen Voraussetzungen des Kindes aus. Das Kind soll dort abgeholt werden wo es steht. Mängel müssen erkannt und in die Therapie entsprechend eingebaut werden .
Unterschieden werden beispielsweise Behandlungsformen, die auf einer sensomotorisch – perzeptiven Behandlung fußen und somit auf Koordination von Bewegungsabläufen, visuell – auditive Wahrnehmung und die Feinmotorik abzielt. Typische Vertreter dieser Richtung sind Affolter und Ayres, aber auch Frostig.
Tiefenpsychologische Behandlung
Tiefenpsychologische Behandlungen kommen in der Regel dann zum Tragen, wenn Konflikte, bzw. Entwicklungsstörungen auftreten. Ausgehend von aktuellen Problemen soll der Patient durch die Sitzungen befähigt werden, sich selbst zu helfen. Der Therapeut leitet den Patienten zielgerichtet, so dass eine Hilfe zur Selbsthilfe als oberstes Ziel der tiefenpsychologischen Behandlung definiert werden kann.
Eine tiefenpsychologische Behandlungsform bedingt ein vertrauensvolles Miteinander zwischen Therapeuten und Patient. Nur so kann garantiert werden, dass zielorientiert gearbeitet wird, stets neue (Etappen-) ziele formuliert und an der Erreichung der Ziele gearbeitet wird. Gelingen und Misslingen des Erreichens steht dabei immer im Mittelpunkt der riefenpsychologischen Gespräche.
Erziehungsberatungen können in unterschiedlichen Fällen in Anspruch genommen werden und zwar immer dann, wenn Probleme von Kindern, Jugendlichen und Eltern auftreten. Dies hat zur Folge, dass Erziehungsberatungen ein breites Feld abdecken müssen um breitgefächerte Hilfe anbieten zu können.
In der Regel wenden sich Eltern hilfesuchend an die verschiedenen Anlaufstellen. Im Rahmen eines Erstgespräches werden Probleme geschildert und eventuell auch schon über in Frage kommende Ursachen gesprochen. Die Erziehungsberater unterliegen einer Schweigepflicht, sodass Ehrlichkeit in den Gesprächen an erster Stelle stehen sollte. Nur wenn Eltern die Genehmigung geben, werden Details mit Jugendamt, bzw. Schule oder Kindergarten ausgetauscht.
Je nach vorliegendem Problem kann sich an das Erstgespräch eine diagnostische Erhebung anschließen, um Ursachen genauer zu erforschen. Auch psychologische Untersuchungen und die verschiedensten psycho- und heiltherapeutischen Ansätze (Einzel-, Gruppen-, Familientherapie) sind denkbar.
Erziehungsberatungsstellen sind flächendeckend angelegt, sodass in unmittelbarer Nähe eine Anlaufstelle gefunden werden kann. Es gibt unterschiedliche Organisationen, die diese Beratungen anbieten, so z.B. der Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt, das Jugendamt, das diakonische Werk etc. Aufgrund des Rechtsanspruches der Eltern auf Erziehungsberatung, der im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt ist, ist die Beratung als solches kostenlos.