Stechapfel ist ein stark giftiges Nachtschattengewächs. Von der hochwachsenden Pflanze werden Samen und Blätter zur Herstellung von homöopathischen Arzneimitteln verwendet. Diese wirken vor allem bei Asthma und Keuchhusten. Stechapfel sollte jedoch nicht vom Laien zubereitet und angewendet werden.

Stechapfel

Lateinischer Name: Datura stramonium
Gattung: Nachtschattengewächse (sehr giftig!)
Volksnamen: Schlafkraut, Teufelsapfel

Pflanzenbeschreibung

Nachtschattengewächse, SEHR GIFTIG!

Die Pflanze kann bis zu einem Meter hoch wachsen, ist einjährig und schnellwüchsig. Verzweigter Stängel mit Blättern welche denen des Ahornbaumes ähneln. Die Blüten sitzen an den Astgabeln, sind gestielt, trichterförmig und leuchtend weiß. Sie öffnen sich abends und sind schnell verblüht. Der Kelch sowie die Blüten sind fünfzähnig. Daraus bilden sich stachelige, kugelige Früchte mit kleinen schwarzen Samen. Blütezeit: Juni bis Oktober. Vorkommen: Beheimatet ist der Stechapfel in Nord- und Südamerika. In Europa wächst er inzwischen auch auf Brachland und an Wegrändern.

Arzneilich verwendete Pflanzenteile

Die Blätter und die Samen.

Inhaltsstoffe

Atropin, Hyoscyamin, Skopolamin und einige weitere Nebenalkaloide.

Heilwirkung und Anwendung

Der Stechapfel ist sehr giftig und sollte vom Laien nicht angewendet werden. Aus Samen und Blättern wird eine Tinktur bereitet welche Bestandteil von Asthmatropfen sein kann und bei Krampfhusten Linderung bringt.

Anwendung in der Homöopathie

Datura wird aus der frischen, jungen Pflanze zu Beginn der Blüte als Urtinktur bereitet. Kein gängiges Mittel, angewandt bei Asthma und Keuchhusten in der D3 bis D6 oder sehr selten bei hochgradigen nervösen Reizzuständen, dann in höheren Potenzen.

Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel Homöopathie bei Asthma

Nebenwirkungen

Alle Teile des Stechapfels sind sehr giftig! Nicht zur Selbstbehandlung geeignet!!! Vergiftungen äußern sich durch Kratzen im Hals, Erregung, Lähmungen.

Weiterführende Informationen

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 05.05.2014 - Letzte Änderung: 18.09.2024