Ein Kindergarten ist eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren. Dabei kann es sich um öffentliche oder private Einrichtungen handeln. Nach dem Sozialgesetzbuch haben Kindergärten in Deutschland die Pflicht Kinder zu betreuen, zu bilden und zu erziehen.
Ein Kindergarten ist eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren. Dabei kann es sich um öffentliche oder private Einrichtungen handeln.
Nach dem Sozialgesetzbuch haben Kindergärten in Deutschland die Pflicht Kinder zu betreuen, zu bilden und zu erziehen. Demnach ist der Kindergarten nicht nur die erste Stufe des Bildungssystems, sondern auch eine Unterstützung für Familien. In den Kindergärten, deren Verantwortung den einzelnen Bundesländern obliegt, arbeiten verschiedene pädagogische Fachkräfte, wie Erzieher, Sozialpädagogen, Kinderpfleger und Sozialassistenten.
In jedem Kindergarten ist der Tagesablauf unterschiedlich, dies liegt nicht nur am Kindergartenträger, der Leitung, sondern auch an jedem einzelnen Pädagogen, der eine Kindergartengruppe leitet.
Nichtsdestotrotz gibt es Strukturen und/oder Rituale, die in fast jedem Kindergarten zu finden sind. Die ritualisierten Abläufe geben den Kindern Sicherheit und sind ebenfalls für die Eltern wichtig, da sie genau wissen, wann sie ihr Kind abholen und bringen sollte, ohne zu stören. In der Regel ist der Tagesablauf im Kindergarten aus einem ausgeglichenes Angebot aus Bewegung, Spielen, Experimentieren, Ruhe und Entspannung aufgebaut. Häufig sind die Ruhephasen und Essenszeiten an bestimmte Uhrzeiten gebunden.
Exemplarisch für einen Kindergartentagesablauf kann folgende Zeiteinteilung genommen werden. Zwischen 7 und 9 Uhr werden die Kinder von Ihren Eltern in den Kindergarten gebracht. Um 9 Uhr könnte ein Morgenkreis statt finden, worauf ein ungestörtes freies Spielen folgt. In dieser Zeit werden dem Kind Angebote zum kreativen Arbeiten, Experimentieren, Turnen etc. gemacht. Gegen Mittag (12 Uhr) kann eine Abholphasen statt finden. Anschließend gibt es in der Regel für die Kinder, die über Mittag im Kindergarten bleiben, ein Mittagessen. Dies wird häufig durch eine Ruhezeit abgerundet, in der die Kinder schlafen können, bevor am Nachmittag noch ein mal eine Zeitspanne des freien Spielens folgt. Gegen 16 Uhr werden die Kinder dann wieder abgeholt. Wie schon erwähnt, können die Tagesabläufe der einzelnen Kindergärten stark variieren, weshalb sich Eltern am besten über den genauen Tagesablauf vorab informieren.
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In einem Kindergarten gibt es ganz verschiedene Regelungen und Möglichkeiten zum Thema Essen. Jeder Kindergarten entscheidet individuell, wie die Ernährung gehandhabt wird.
So ist es möglich, dass die Kinder schon zu Hause gefrühstückt haben sollen, die Kinder ihr eigenes Frühstück mitbringen sollen oder auch dass der Kindergarten ein selbst gemachtes gemeinsames Frühstück anbietet. Wenn gemeinsamen gefrühstückt wird, ist dies entweder in Kleingruppen oder Großgruppen möglich. Ähnlich wird mit der Frage des Mittagessens umgegangen. Wenn Kinder ihr eigenes Pausenbrot mitbringen müssen, sollten die Eltern auf ein gesundes Essen, möglichst ohne Süßigkeiten oder Kuchen achten, da dies vielen Kitas nicht gerne gesehen wird.
Manche Kitas bieten Essen an, welches sie von einem Cateringservice bekommen können oder selber kochen können. Häufig entspricht das Essen einem Wochenplan. Des Weiteren variiert ebenfalls das Getränkeangebot in jedem Kindergarten. In einigen müssen die Eltern ihr Kind mit Getränken ausstatten, in anderen bietet der Kindergarten verschiedenes zum Trinken an. In dem Kindergarten erlernen die Kinder über das gemeinsame Essen eine Tischkultur und ein Benehmen am Tisch. Häufig wird von den Erziehern ein gemeinsames Ritual, wie ein Spruch oder Gebet vor dem Essen, eingeführt und gibt so den Kindern eine Struktur. Manche Kindergärten bieten nur gemeinsames Essen an, in anderen kann das Kind individuell entscheiden, wann es seine mitgebrachte Mahlzeit einnimmt.
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In den Kindergartenrucksack gehören ganz verschiedene Dinge hinein, dies hängt sehr von dem besuchten Kindergarten ab.
Neben dem Essen, also der Brotdose und der Trinkflasche, benötigen die Kinder manchmal auch einen Schlafanzug, wenn sie über Mittag in dem Kindergarten bleiben. Für das alltägliche Schlafen wollen manche Kinder auch ihr persönliches Lieblingskuscheltier nicht missen. Neben dem Schlafanzug ist auch Wechselkleidung in manch einem Rucksack zu finden, genauso so wie Gummistiefel oder eine Matschhose.
Darüber hinaus kann man dem Kind an heißen Sommertagen auch eine Kopfbedeckung, wie einen Hut der Kappe, in den Rucksack einpacken. Alles in allem bleibt jedoch darauf zu achten, dass der Rucksack nicht zu schwer ist und auch nicht mit Gegenständen befüllt ist, die das Kind gar nicht benötigt. Der Rucksack sollte dem Kind auf dem Rücken passen, kein hohes Eigengewicht mitbringen und über eine Brust- oder Bauchschnalle verfügen, damit das Gewicht verteilt wird.
Jeder Kindergarten regelt das Essen von den Kindern unterschiedlich. In manchen Kindergärten wird selber gekocht bzw. das Kind wird von der Einrichtung verpflegt, in anderen hingegen, müssen die Eltern ihren Kindern das Essen mitgeben. Dabei stellt sich die Frage, was in eine Kindergartenbrotdose hineingehört.
Ernährungswissenschaftler empfehlen ein ausgewogenes Pausenbrot, welches aus Vollkornmehl besteht und herzhaft belegt ist. Darüber hinaus sollte dem Kind auch etwas Obst oder Gemüse eingepackt werden, damit es auch ausreichend Ballaststoffe und Vitamine zu sich nimmt.
Auf Lebensmittel, an denen sich kleine Kinder leicht verschlucken können, wie zum Beispiel Nüsse, sollte verzichtet werden. Süßigkeiten, wie Kuchen oder Gummibärchen sind in vielen Kindergärten nicht gerne gesehen, dies muss aber zuvor geklärt werden, wie der jeweilige Kindergarten dies handhabt. Entsprechend sind auch oft Softdrinks untersagt. Alternativ kann man das Kind mit Wasser oder kalten Früchtetee versorgen, welcher ungesüßt ist.
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Kindergartenkinder haben rund fünf bis zehn mal im Jahr eine Erkältung mit Schnupfen und Husten, was Eltern, die berufstätig sind besonders belastet. Bei solchen eher banalen Erkrankungen, gibt es keine allgemein gültige Regelung, die es den Eltern verbietet das Kind in den Kindergarten zu schicken. Die Eltern müssen selber entscheiden, ob es ihrem Kind zumutbar ist, es in den Kindergarten zu bringen oder nicht. Einzelne Kindergärten haben bei solchen Erkrankungen eigene Empfehlungen. In der Regel werden solche Kinder, solange sie fit und munter sind, in den Kindergarten geschickt.
Kommt Fieber, Durchfall oder Erbrechen zur normalen Erkältung hinzu, empfehlen Kinderärzte das Kind jedoch zu Hause zu lassen. Bei Infektionskrankheiten, gegen die in den meisten Fällen die Kinder geimpft sind, wie zum Beispiel Mumps oder Masern gibt es besondere Vorsichtsmaßnahmen, um nicht geimpfte Kinder zu schützen. Solange das Kind andere Kinder anstecken kann, darf es nicht in den Kindergarten. Bei den einzelnen Erkrankungen, gibt es verschiden lange Zeitintervalle, in denen das Kind zu Hause bleiben muss, darüber informieren sich Eltern am besten beim Kinderarzt.
Es muss dem Kindergarten mitgeteilt werden, dass ihr Kind an einer Krankheit, die im Infektionsschutzgesetz steht, erkrankt ist. Bei besonders schlimmen Erkrankungen, wie zum Beispiel Tuberkulose, müssen die Eltern dem Kindergarten sogar ein Attest vom Arzt zeigen, dass ihr Kind den Kinderarten wieder besuchen darf, ohne ein Ansteckungsrisiko für andere Kinder zu sein.
Der Kindergarteneintritt erfolgt meistens um das dritte Lebensjahr herum. Doch doch das Alter ist nicht das alleinige Indiz dafür, ob das Kind nun reif für den Kindergarten ist.
Das Kind sollte, ohne die Eltern, schon ca. eine oder zwei Stunden mit anderen Kindern spielen können. Das Kind muss also in der Lage sein, sich schon etwas von den Eltern loslösen zu können. Darüber hinaus wäre es von Vorteil, wenn sich das Kind schon etwa eine Viertelstunde auf ein Spiel fokussieren und konzentrieren kann. Es sollte dem Kind zu dem möglich sein, kurze Sätze mit mindestens drei Wörtern zu bilden und diese auch klar und deutlich zu äußern.
Des Weiteren sollte das Kind kaum mehr Hilfe beim aus und anziehen benötigen. Nicht zu vergessen ist eine gewisse Sozialreife des Kind, die vorausgesetzt wird. Dies bedeutet, dass das Kind Interesse daran haben sollte auch mit anderen Kindern zu spielen, da es sonst maßlos überfordert wäre in einem Kindergarten. Das Thema mit der Sauberkeit der Kinder wird von Kindergarten zu Kindergarten ganz unterschiedlich gehandhabt. In manchen Kindergärten ist es ein Aufnahmekriterium, dass das Kind keine Windel mehr benötigt, in anderen hingegen wickeln die Erzieherinnen noch manche Kinder. Am besten informieren sich die Eltern genau beim Kindergarten ihrer Wahl, welche Aufnahmebedingungen ihr Kind erfüllen muss.
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Um eine richtige Kindergartenwahl für sein Kind zu treffen, kann man auf viele Dinge achten. Die meisten Merkmale eines guten Kindergartens werden bei einem kurzen Besuch ersichtlich oder können erfragt werden. So kann auch bei einem Besuch die Gruppendynamik erfasst werden, denn diese, also die zwischenmenschlichen Beziehungen der Erzieher und Kinder, sind besonders wichtig. So können an anderer Stelle Abzüge gemacht werden, wenn man das Kind mit gutem Gewissen in eine liebevolle Umgebung entlässt.
Nichtdestotrotz sollte auf den Personalschlüssel geschaut werden. Dieser liegt im Durchschnitt bei zwei Erzieherinnen für etwa 25 Kinder und sollte nicht unterschritten werden. Ebenso können Eltern auch auf die Größe der Gruppenräume achten und feststellen, ob dem Kind genügend Platz zur Verfügung steht, dies ist besonders bei schlechtem Wetter relevant, wo sich alle Kinder Stunden im Haus aufhalten.
Des Weiteren ist es interessant, ob der Kindergarten über einen Garten verfügt und ob so das Kind auch mal an die frische Luft kann und wie die Ausstattung von Spielsachen und Bastelmaterialien ist. Das Essen ist auch ein wichtiger Punkt worauf man bei der Kindergartenwahl achten kann. Dabei stellt sich die Frage, ob das Kind verpflegt wird oder ob die Eltern dafür verantwortlich sind. Genau so wichtig ist die Hygiene, besonders im Essensbereich und im Bereich der Toiletten. All dies lässt sich vorab im Gespräch mit dem Kindergarten oder bei einem Besuch herausfinden.
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Besonders sorfältig bei der Auswahl des geeigneten Kindergartens sollte bei entwicklungsverzögerten Kindern bzw. bei Kindern mit Behinderung vorgegangen werden. Es bietet sich ein integrativer Kindergarten an, der in Kleingruppen Maßnahmen der individuellen Frühförderung anbietet.
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In Deutschland sind die Kosten für einen Kindergartenplatz sehr verschieden. Die Gebühren variieren nicht nur von Gemeinde zu Gemeinde, sondern auch von Träger zu Träger.
Entscheidend ist dabei, ob es sich um einen privaten oder öffentlichen Kindergarten handelt. In den meisten Fällen, müssen Eltern für einen Kinderartenplatz in einem Kindergarten von einem privaten Träger mehr bezahlen, als von einem öffentlichen Träger. In einem kommunalen Kindergarten wird der Beitrag meistens abhängig von dem Gehalt der Eltern gestaffelt und ist abhängig von der Anzahl der Kinder pro Familie, die einen Kindergarten besuchen. Dabei können die Kosten, die die Eltern tragen müssen von 50 Euro bis zu 200 Euro ganz verschieden sein. Dies ist jedoch Bundesland abhängig.
Die Kosten eines Kindergartenplatzes setzten sich aus den Betreuungskosten und den Verpflegungskosten zusammen.
Die Verpflegungskosten des Kindes müssen immer die komplett die Eltern bezahlen. Bei einem öffentlichen Träger eines Kindergartens, also wenn der Betreiber eine Stadt, Landkreis oder Gemeinde ist, ist es sehr unterschiedlich, ob und wie viele Kosten die Kommune und wie viele Kosten die Eltern tragen müssen. Es gibt Kommunen, die die Kosten komplett übernehmen. Im Regelfall wird jedoch abhängig vom Bruttojahreseinkommen, dem wöchentlichen Betreuungsaufwand und der Anzahl der Kinder pro Familie berechnet, wie hoch der Kostenzuschuss der Eltern ist.
Ein Kindergartenzuschuss ist eine zum normalen Lohn gezahlte Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber bezahlt ganz oder teilweise die Kosten für die Unterbringung der noch nicht schulpflichtigen Kinder des Arbeitnehmers in einem Kindergarten oder Kindertagesstätte. Für diese Leistung müssen weder Arbeitnehmer, noch Arbeitgeber Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Es besteht kein Recht auf einen solchen Zuschuss. Er wird häufig als Zusatzleistung vom Arbeitgeber angeboten, um den Arbeitsplatz attraktiver zu gestalten. Der Arbeitgeber wird also in aller Regel auf diese Leistung angesprochen und es wird individuell mit dem Arbeitnehmer geklärt, ob ihm ein Zuschuss bezahlt wird und wenn in welcher Höhe.
In Deutschland wird die Eingewöhnung von den Kindern in den Kindergarten meistens nach dem Berliner Modell vorgenommen. Sie hängt aber auch ganz individuell von jedem einzelnen Kind ab.
Faktoren, wie Geschwisterkinder im Kindergarten und das Loslösenkönnen der Eltern spielt dabei eine große Rolle. Das Berliner Modell besteht aus fünf Schritten. Im ersten Schritt werden Eltern über alles wichtige informiert und der Entwicklungszustand des Kindes wird erfasst. Im nächsten Schritt, wird das Kind von einem Elternteil drei Tage für circa ein bis zwei Stunden in den Kindergarten begleitet.
Das Elternteil soll dem Kind dabei signalisieren, das der Kindergarten ein sicherer Ort ist, an dem das Kind gut aufgehoben ist. Die Eltern sind dabei möglichst passiv, damit das Kind auch Kontakt den zu den Erziehern aufnimmt. In dem dritten Schritt wird meistens nach dem vierten ein Trennungsversuch von ungefähr 30 Minuten durchgeführt. Ist dieser erfolgreich, wird der vierte Schritt eingeleitet. Die Trennungsphasen werden immer weiter ausgedehnt, sodass es sich stabilisieren kann.
Im letzten Schritt, wird das Kind von den Eltern im Kindergarten alleine gelassen, bleibt jedoch jederzeit erreichbar. Diese Schritte sind erst abgeschlossen, wenn sich das Kind an die Kindergartensituation gewöhnt hat und sich von den Erziehern trösten lässt. Nach dem Berliner Modell dauert die Eingewöhnungszeit ungefähr drei Wochen, dies ist jedoch von Kind zu Kind verschieden. Aus diesem Grund sollten sich die Eltern für die Eingewöhnung möglichst viel Zeit nehmen und den Jobeinstieg nicht zu früh festlegen.
Der Montessori-Kindergarten ist nach seinem Begründer, der italienischen Ärztin und Reformpädagogin Maria Montessori (1870-1952) benannt. Ihr Leitspruch und so auch das Thema der Montessori-Kindergärten ist: „Hilf mir es selbst zu tun.“ Das Kind wird in einem Montessori- Kindergarten schon als ganzer Mensch betrachtet. Neben diesem Leitsatz, beruht die Montessori- Pädagogik auf folgenden Grundsätzen, nach denen die Erzieher im Kindergarten handeln. Die Erziehung beruht auf den Kenntnissen des Menschen, die wissenschaftlich erworben wurden. Die Kinder entwickeln sich nach ihrem eigenen Plan, der ihre Psyche ganz individuell formt.
Jedes Kind hat einen eigenen inneren Bauplan. Um diesen Plan nicht zu stören, braucht es eine geschützte Umgebung. Des Weiteren besitzen nach Montessori Kinder einen absorbierenden Geist, sie nehmen also in den ersten Lebensjahren ihre Umgebung auf und speichern sie im Unterbewussten. Entsprechend sollte der Kinderarten den Kindern eine interessante und abwechslungsreiche Umgebung bieten und besonders in sensiblen Phasen, in denen das Kind spezifische Fähigkeiten entwickeln kann, auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen. Im Kindergarten bekommen die Kinder eine gezielte Förderung in vier Hauptbereichen.
In dem Ersten bekommt das Kind Übungen aus dem praktischen Leben, wie zum Beispiel Kerzen anzünden, Wasser tragen etc. Ein weiterer Bereich sind Sprachmaterialien, zum Beispiel Sandpapierbuchstaben zum Fühlen. Darüber hinaus wird mit mathematischen Materialien gearbeitet, es wird mit Hilfe von Perlenketten gezählt und gerechnet. Der letzte Hauptbereich sind die Sinnesmaterialien, wie Farbtafel usw. Bemerkenswert dabei ist, dass der Pädagoge immer passiv bleibt und das Kind sich selber und seine Fähigkeiten ausprobieren darf.
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